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Warennummer 0811.20.11 – Gefrorene Beeren mit Zucker über 13 GHT

Warennummer · 8-stellig (Kombinierte Nomenklatur)

In diese Warennummer gehören gefrorene Himbeeren, Brombeeren, Maulbeeren, Loganbeeren sowie schwarze, weiße und rote Johannisbeeren und Stachelbeeren mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln und mit einem Zuckergehalt von mehr als 13 GHT. Der Pfad führt von Position 0811 über Unterposition 0811.20 zum Zusatz von Zucker. Von der Nachbarnummer 0811.20.19 (andere) trennt sie der Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln. Die Nummern darunter richten sich nach der Fruchtart.

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Gehört Ihre gefrorene Beerenfrucht mit Zucker zu 0811.20.11?

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01Tarifbaum

Welche Zolltarifnummer gilt unter Warennummer 0811.20.11?

Die Zolltarifnummern darunter unterscheiden sich nach der Fruchtart. Himbeeren gehören in 0811.20.11.10.0, Brombeeren in 0811.20.11.15.0, Maulbeeren in 0811.20.11.20.0 und Loganbeeren in 0811.20.11.25.0. Schwarze Johannisbeeren sind in 0811.20.11.30.0, weiße Johannisbeeren in 0811.20.11.35.0, rote Johannisbeeren in 0811.20.11.40.0 und Stachelbeeren in 0811.20.11.45.0 eingereiht.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittWaren pflanzlichen Ursprungs
KapitelGenießbare Früchte und Nüsse; Schalen von Zitrusfrüchten oder von Melonen
PositionFrüchte und Nüsse, auch in Wasser oder Dampf gekocht, gefroren, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln
UnterpositionHimbeeren, Brombeeren, Maulbeeren, Loganbeeren, schwarze, weiße oder rote Johannisbeeren und Stachelbeeren
mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln
Kombinierte Nomenklaturmit einem Zuckergehalt von mehr als 13 GHTDiese Seite
ZolltarifnummerHimbeeren
20,8 % + 8,40 EUR je 100 kg · 3 vZTA
ZolltarifnummerBrombeeren
20,8 % + 8,40 EUR je 100 kg · 3 vZTA
ZolltarifnummerMaulbeeren
20,8 % + 8,40 EUR je 100 kg · 3 vZTA
ZolltarifnummerLoganbeeren
20,8 % + 8,40 EUR je 100 kg · 3 vZTA
Zolltarifnummerschwarze Johannisbeeren
20,8 % + 8,40 EUR je 100 kg · 3 vZTA
Zolltarifnummerweiße Johannisbeeren
20,8 % + 8,40 EUR je 100 kg · 3 vZTA
Zolltarifnummerrote Johannisbeeren
20,8 % + 8,40 EUR je 100 kg · 3 vZTA
ZolltarifnummerStachelbeeren
20,8 % + 8,40 EUR je 100 kg · 3 vZTA

Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.

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Welche der 8 Zolltarifnummern gilt für Ihre Ware?

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02Maßnahmen

Sonderzölle und Kontrollen für 0811.20.11

erhöht den ZollZusatzzoll · alle Länder50 % mit Unterlage Y155; sonst 0 %
erhöht den ZollZusatzzoll · Belarus50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · Russland50 %
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderEinfuhr

Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.

Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, NordkoreaSanktionsliste prüfen

03Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu 0811.20.11

Anmerkungen (7)

Wortlaut · Kapitel 8, Zusätzliche Anmerkung 2
2. Als „tropische Früchte“ im Sinne der Unterpositionen 0811.90.11, 0811.90.31 und 0811.90.85 gelten Guaven, Mangofrüchte, Mangostanfrüchte, Papaya-Früchte, Tamarinden, Kaschu-Äpfel, Litschis, Jackfrüchte, Sapotpflaumen, Passionsfrüchte, Karambolen und Pitahayas.
Wortlaut · Kapitel 8, Zusätzliche Anmerkung 3
3. Als „tropische Nüsse“ im Sinne der Unterpositionen 0811.90.11, 0811.90.31, 0811.90.85, 0812.90.70 und 0813.50.31 gelten Kokosnüsse, Kaschu-Nüsse, Paranüsse, Areka-(Betel-)Nüsse, Kolanüsse und Macadamia-Nüsse.
Weitere 5 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Abschnitt II, Anmerkung 1
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von nicht mehr als 3 GHT zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.
Wortlaut · Kapitel 8, Anmerkung 1
1. Hierher gehören nicht ungenießbare Früchte und Nüsse.
Wortlaut · Kapitel 8, Anmerkung 2
2. Gekühlte Früchte und Nüsse werden wie frische Früchte und Nüsse eingereiht.
Wortlaut · Kapitel 8, Anmerkung 3
3. Getrocknete Früchte oder getrocknete Nüsse dieses Kapitels können teilweise rehydratisiert oder zu folgenden Zwecken behandelt sein: a) um sie zusätzlich zu konservieren oder zu stabilisieren (z. B. durch leichte Hitzebehandlung, Schwefelung, Zusatz von Sorbinsäure oder Kaliumsorbat), b) um ihr Aussehen zu verbessern oder zu erhalten (z. B. durch Zusatz von pflanzlichem Öl oder geringen Mengen von Glucosesirup), vorausgesetzt, sie behalten den Charakter getrockneter Früchte oder getrockneter Nüsse.
Wortlaut · Kapitel 8, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Als Gehalt an verschiedenen Zuckern, berechnet als Saccharose („Zuckergehalt“), der Waren des Kapitels 8 gilt der bei 20 °C refraktometrisch — nach der im Anhang der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 974/2014 (144) der Kommission vorgesehenen Methode — ermittelte Wert, multipliziert mit dem Faktor 0,95.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
Kapitel 08, Allgemeines1. Zu Kapitel 8 gehören auch für die Destillation bestimmte Fruchtmaischen, die sich in natürlicher Gärung befinden. 2. Pasteurisierung ist in diesem Kapitel nicht zulässig, außer bei: — getrockneten Früchten und Nüssen dieses Kapitels; — vorläufig haltbar gemachten Früchten und Nüssen der Position 0812; — gefrorenen Früchten und Nüssen der Position 0811. Sterilisierte Früchte und Nüsse gehören nicht zu diesem …

Urteile des EuGH (1)

UrteilKernsatz
C-170/8008.07.1981DER BEGRIFF ' ' FRÜCHTE , VORLÄUFIG HALTBAR GEMACHT . . ., ZUM UNMITTELBAREN GENUSS NICHT GEEIGNET ' ' IN DER TARIFNUMMER 08.11 BEZIEHT SICH NUR AUF SOLCHE ERZEUGNISSE , BEI DENEN DAS VERFAHREN ZUR HALTBARMACHUNG BEWIRKT HAT , DASS SIE NICHT OHNE GEFÄHRDUNG …

04Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Warennummer 0811.20.11

Gehören ungenießbare Früchte unter die Warennummer 0811.20.11?

Nein, ungenießbare Früchte und Nüsse gehören nicht in Kapitel 8 und damit nicht unter die Warennummer 0811.20.11. Die Warennummer gilt nur für genießbare Früchte mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln.

Welche Zolltarifnummer gilt für Himbeeren unter der Warennummer 0811.20.11?

Himbeeren mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln und einem Zuckergehalt von mehr als 13 GHT gehören in die Zolltarifnummer 0811.20.11.10.0.

Quellen · Stand 31.10.2026

Harmonisiertes System (WZO)
Die ersten sechs Stellen
EU-TARIC
Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut der Warennummer und ihrer Unterteilung
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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