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Zolltarifnummer 0811.20.11.20.0 – Maulbeeren, Zucker mehr als 13 GHT

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst gefrorene Maulbeeren mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln und einem Zuckergehalt von mehr als 13 GHT. Himbeeren mit Zucker und einem Zuckergehalt von mehr als 13 GHT gehören in die Zolltarifnummer 0811.20.11.10.0.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 0811.20.11.20.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittWaren pflanzlichen Ursprungs
KapitelGenießbare Früchte und Nüsse; Schalen von Zitrusfrüchten oder von Melonen
PositionFrüchte und Nüsse, auch in Wasser oder Dampf gekocht, gefroren, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln
UnterpositionErdbeeren
UnterpositionHimbeeren, Brombeeren, Maulbeeren, Loganbeeren, schwarze, weiße oder rote Johannisbeeren und Stachelbeeren
mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln
Kombinierte Nomenklaturmit einem Zuckergehalt von mehr als 13 GHT
ZolltarifnummerHimbeeren
ZolltarifnummerBrombeeren
ZolltarifnummerMaulbeerenDiese Seite
ZolltarifnummerLoganbeeren
Zolltarifnummerschwarze Johannisbeeren
Zolltarifnummerweiße Johannisbeeren
Zolltarifnummerrote Johannisbeeren
ZolltarifnummerStachelbeeren
Kombinierte Nomenklaturandere
Unterpositionandere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code0811.206-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer0811.20.118-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code0811.20.11.2010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer0811.20.11.20.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 0811.20.11.20.0?

Kapitel 08 Genießbare Früchte und Nüsse; Schalen von … › 0811 Früchte und Nüsse, auch in Wasser oder Dampf …
✓Himbeeren, Brombeeren, Maulbeeren, Loganbeeren, schwarze, weiße oder rote Johannisbeeren und StachelbeerenDie Ware muss eine Beere sein, wie sie diese Warennummer nennt. Das erkennen Sie an der Frucht selbst.
✓mit Zusatz von Zucker oder anderen SüßmittelnDen Früchten muss Zucker oder ein anderes Süßmittel zugesetzt sein. Ungesüßte Früchte gehören nicht hierher.
✓mit einem Zuckergehalt von mehr als 13 GHTDer Zuckergehalt muss mehr als 13 GHT betragen. Er wird refraktometrisch bei 20 °C ermittelt und mit dem Faktor 0,95 multipliziert.
✓MaulbeerenDie Frucht muss eine Maulbeere sein. Andere Beeren derselben Warennummer haben eigene Zolltarifnummern.
0811.20.11.20.0Maulbeeren, Zucker mehr als 13 GHT

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 0811.20.11.20.0?

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 0811.20.11

ZolltarifnummerWortlaut
0811.20.11.10.0Himbeeren
0811.20.11.15.0Brombeeren
0811.20.11.20.0Maulbeerendiese Seite
0811.20.11.25.0Loganbeeren
0811.20.11.30.0schwarze Johannisbeeren
0811.20.11.35.0weiße Johannisbeeren
0811.20.11.40.0rote Johannisbeeren
0811.20.11.45.0Stachelbeeren

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 0811.20.11 eingereiht

3 gültige vZTA nennen diese Nummer.

vZTAWareGültig bis
FRBTIFR-BTI-2024-02764FrankreichHomogene Püree-Mischung aus Früchten: Erdbeere, Johannisbeere, Brombeere, Himbeere und schwarze Johannisbeere …27.06.2027
FRBTIFR-BTI-2024-02762FrankreichHomogene, pasteurisierte, tiefgekühlte Himbeerpüree, mit Zucker versetzt, mit einem Zuckergehalt von über 13 …09.06.2027
FRBTIFR-BTI-2024-02754FrankreichHomogenisiertes, pasteurisiertes und tiefgefrorenes Püree aus schwarzen Johannisbeeren, dem Zucker zugesetzt wurde …05.06.2027

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
0811.20.591Brombeer-Püree, pasteurisiert, gefroren, ohne Zusätze. Dunkelrote, zu 100 g schwere Quadern (ca. 10,5 cm x 6 cm x 1,8 cm) gefrorene, in transparente, farblose Folienbeutel verpackte Fruchtmasse; nach …

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 0811.20.11.20.0

€
0811.20.11.20.0Drittlandszoll20,8 % + 8,40 EUR je 100 kg–––
0811.20.11.20.0aus Belarus: Drittlandszoll + Zusatzzoll20,8 % + 8,40 EUR je 100 kg + 50 %–––
0811.20.11.20.0aus Russland: Drittlandszoll + Zusatzzoll20,8 % + 8,40 EUR je 100 kg + 50 %–––

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (1)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.0219Türkei0 %01.01.2026 – 31.12.2026

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen

Statt 20,8 % + 8,40 EUR je 100 kg gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 40 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Norwegen, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt für diese Abkommen; bei „0 % + …“ kommt der Agrarteilbetrag oder ein Mengenzoll hinzu:

AbkommenSatz
Armenienneu seit 10.10.20260 % + 8,40 EUR je 100 kg
Mercosurneu seit 01.05.202618,2 % + 7,35 EUR je 100 kg
APS+-Länder0 % + 8,40 EUR je 100 kg
Albanien0 % + 8,40 EUR je 100 kg
Bosnien und Herzegowina0 % + 8,40 EUR je 100 kg
Chile11,5 % + 5,60 EUR je 100 kg
Kosovo0 % + 8,40 EUR je 100 kg
Montenegro0 % + 8,40 EUR je 100 kg
Nordmazedonien0 % + 8,40 EUR je 100 kg
Serbien0 % + 8,40 EUR je 100 kg
Türkei0 % + 8,40 EUR je 100 kg
Zentralamerika8,40 EUR je 100 kg

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 0811.20.11.20.0

erhöht den ZollZusatzzoll · alle LänderZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0 %. Gilt seit 20.07.2025.bis 50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · BelarusZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · RusslandZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, NordkoreaSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 0811.20.11.20.0

Anmerkungen (2)

Wortlaut · Kapitel 8, Zusätzliche Anmerkung 2
2. Als „tropische Früchte“ im Sinne der Unterpositionen 0811.90.11, 0811.90.31 und 0811.90.85 gelten Guaven, Mangofrüchte, Mangostanfrüchte, Papaya-Früchte, Tamarinden, Kaschu-Äpfel, Litschis, Jackfrüchte, Sapotpflaumen, Passionsfrüchte, Karambolen und Pitahayas.
Wortlaut · Kapitel 8, Zusätzliche Anmerkung 3
3. Als „tropische Nüsse“ im Sinne der Unterpositionen 0811.90.11, 0811.90.31, 0811.90.85, 0812.90.70 und 0813.50.31 gelten Kokosnüsse, Kaschu-Nüsse, Paranüsse, Areka-(Betel-)Nüsse, Kolanüsse und Macadamia-Nüsse.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
Kapitel 08, Allgemeines1. Zu Kapitel 8 gehören auch für die Destillation bestimmte Fruchtmaischen, die sich in natürlicher Gärung befinden. 2. Pasteurisierung ist in diesem Kapitel nicht zulässig, außer bei: — getrockneten Früchten und Nüssen dieses Kapitels; — vorläufig haltbar gemachten Früchten und Nüssen der Position 0812; — gefrorenen Früchten und Nüssen der Position 0811. Sterilisierte Früchte und Nüsse gehören nicht zu diesem …

Urteile des EuGH (1)

UrteilKernsatz
C-170/8008.07.1981DER BEGRIFF ' ' FRÜCHTE , VORLÄUFIG HALTBAR GEMACHT . . ., ZUM UNMITTELBAREN GENUSS NICHT GEEIGNET ' ' IN DER TARIFNUMMER 08.11 BEZIEHT SICH NUR AUF SOLCHE ERZEUGNISSE , BEI DENEN DAS VERFAHREN ZUR HALTBARMACHUNG BEWIRKT HAT , DASS SIE NICHT OHNE GEFÄHRDUNG …

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 08 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 0811.20.11

Änderung ab 01.01.2027Ab 01.01.2027: 0 Zollkontingente statt 1.
  1. 01.01.19720811.20.11gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „mit einem Zuckergehalt von mehr als 13 GHT“
  2. 01.01.19880811.20.11unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 0811.20.11
  3. 01.01.19880811.20.11.10.0neu eingeführt · „Himbeeren“ · aus 0811.20.11
  4. 01.01.19880811.20.11.20.0neu eingeführt · „schwarze Johannisbeeren und rote Johannisbeeren“ · aus 0811.20.11
  5. 12.08.19890811.20.11.10.0aufgehoben · aufgeteilt in 0811.20.11
  6. 01.07.20010811.20.11wieder anmeldefähig · aus 0811.20.11
  7. 01.07.20010811.20.11.20.0aufgehoben · aufgeteilt in 0811.20.11
  8. 01.10.20150811.20.11unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 0811.20.11
  9. 01.10.20150811.20.11.10.0neu eingeführt · „Himbeeren“ · aus 0811.20.11
  10. 01.10.20180811.20.11.15.0neu eingeführt · „Brombeeren“ · aus 0811.20.11
  11. 01.10.20180811.20.11.20.0neu eingeführt · „Maulbeeren“ · aus 0811.20.11
  12. 01.10.20180811.20.11.25.0neu eingeführt · „Loganbeeren“ · aus 0811.20.11
  13. 01.10.20180811.20.11.30.0neu eingeführt · „schwarze Johannisbeeren“ · aus 0811.20.11
  14. 01.10.20180811.20.11.35.0neu eingeführt · „weiße Johannisbeeren“ · aus 0811.20.11
  15. 01.10.20180811.20.11.40.0neu eingeführt · „rote Johannisbeeren“ · aus 0811.20.11
  16. 01.10.20180811.20.11.45.0neu eingeführt · „Stachelbeeren“ · aus 0811.20.11

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 0811.20.11.20.0

Welche Zolltarifnummer gilt für Maulbeeren mit Zucker und mehr als 13 GHT Zuckergehalt unter 0811.20.11?

Maulbeeren mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln und einem Zuckergehalt von mehr als 13 GHT gehören in die Zolltarifnummer 0811.20.11.20.0. Die übrigen Zolltarifnummern der Warennummer 0811.20.11 gelten für andere Beerenarten (Himbeeren, Brombeeren, Johannisbeeren, Stachelbeeren, Loganbeeren) oder für Maulbeeren ohne Zuckergehalt von mehr als 13 GHT.

Gibt es einen Zusatzzoll auf Maulbeeren aus Russland unter 0811.20.11.20.0?

Ja, für Maulbeeren unter 0811.20.11.20.0 gilt ein Zusatzzoll bei Ursprung Russland. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).

Gehören ungenießbare Maulbeeren in die Zolltarifnummer 0811.20.11.20.0?

Nein, nach Kapitel 8 gehören ungenießbare Früchte und Nüsse nicht hierher. Das gilt auch für Maulbeeren unter 0811.20.11.20.0.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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