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HS-Code 0811.20 – Himbeeren, Brombeeren und Johannisbeeren

HS-Code · 6-stellig

Die Unterposition 0811.20 erfasst Himbeeren, Brombeeren, Maulbeeren, Loganbeeren, schwarze, weiße oder rote Johannisbeeren und Stachelbeeren innerhalb der Position 0811 für Früchte, die gefroren oder in Wasser oder Dampf gekocht sind, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln. Erdbeeren gehören in die Unterposition 0811.10, alle übrigen Früchte der Position 0811 fallen unter „andere“ in 0811.90. Die Nummern darunter richten sich nach dem Zuckergehalt, dem Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln und nach der Fruchtart.

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

Gehört Ihre gefrorene Himbeerpackung zu HS-Code 0811.20?

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01Tarifbaum

Welche Nummer gilt unter HS-Code 0811.20?

Mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln gilt die Warennummer 0811.20.11 für einen Zuckergehalt von mehr als 13 GHT, die Warennummer 0811.20.19 für andere Waren mit diesem Zusatz. Ohne Zusatz richten sich die Nummern nach der Frucht: Himbeeren gehören in die Zolltarifnummer 0811.20.31.00.0, schwarze Johannisbeeren in die Zolltarifnummer 0811.20.39.00.0, rote Johannisbeeren in die Zolltarifnummer 0811.20.51.00.0 und Brombeeren und Maulbeeren in die Zolltarifnummer 0811.20.59.00.0. Ohne Zusatz fallen alle übrigen Waren, die nicht zu diesen Früchten gehören, in die Zolltarifnummer 0811.20.90.00.0.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittWaren pflanzlichen Ursprungs
KapitelGenießbare Früchte und Nüsse; Schalen von Zitrusfrüchten oder von Melonen
PositionFrüchte und Nüsse, auch in Wasser oder Dampf gekocht, gefroren, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln
UnterpositionHimbeeren, Brombeeren, Maulbeeren, Loganbeeren, schwarze, weiße oder rote Johannisbeeren und StachelbeerenDiese Seite
mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln
Kombinierte Nomenklaturmit einem Zuckergehalt von mehr als 13 GHT
20,8 % + 8,40 EUR je 100 kg · 3 vZTA
Kombinierte Nomenklaturandere
20,8 % · 0 vZTA
andere
ZolltarifnummerHimbeeren
14,4 % · 0 vZTA
Zolltarifnummerschwarze Johannisbeeren
14,4 % · 0 vZTA
Zolltarifnummerrote Johannisbeeren
12 % · 0 vZTA
ZolltarifnummerBrombeeren und Maulbeeren
12 % · 1 vZTA
Zolltarifnummerandere
14,4 % · 0 vZTA

Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.

Zolltarifnummern unter den Warennummern

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Welche der 7 Nummern gilt für Ihre Ware?

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02Maßnahmen

Sonderzölle und Kontrollen für 0811.20

erhöht den ZollZusatzzoll · alle Länder50 % mit Unterlage Y155; sonst 0 %
erhöht den ZollZusatzzoll · Belarus50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · Russland50 %
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderEinfuhr

Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.

Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, NordkoreaSanktionsliste prüfen

03Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu 0811.20

Anmerkungen (7)

Wortlaut · Kapitel 8, Zusätzliche Anmerkung 2
2. Als „tropische Früchte“ im Sinne der Unterpositionen 0811.90.11, 0811.90.31 und 0811.90.85 gelten Guaven, Mangofrüchte, Mangostanfrüchte, Papaya-Früchte, Tamarinden, Kaschu-Äpfel, Litschis, Jackfrüchte, Sapotpflaumen, Passionsfrüchte, Karambolen und Pitahayas.
Wortlaut · Kapitel 8, Zusätzliche Anmerkung 3
3. Als „tropische Nüsse“ im Sinne der Unterpositionen 0811.90.11, 0811.90.31, 0811.90.85, 0812.90.70 und 0813.50.31 gelten Kokosnüsse, Kaschu-Nüsse, Paranüsse, Areka-(Betel-)Nüsse, Kolanüsse und Macadamia-Nüsse.
Weitere 5 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Abschnitt II, Anmerkung 1
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von nicht mehr als 3 GHT zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.
Wortlaut · Kapitel 8, Anmerkung 1
1. Hierher gehören nicht ungenießbare Früchte und Nüsse.
Wortlaut · Kapitel 8, Anmerkung 2
2. Gekühlte Früchte und Nüsse werden wie frische Früchte und Nüsse eingereiht.
Wortlaut · Kapitel 8, Anmerkung 3
3. Getrocknete Früchte oder getrocknete Nüsse dieses Kapitels können teilweise rehydratisiert oder zu folgenden Zwecken behandelt sein: a) um sie zusätzlich zu konservieren oder zu stabilisieren (z. B. durch leichte Hitzebehandlung, Schwefelung, Zusatz von Sorbinsäure oder Kaliumsorbat), b) um ihr Aussehen zu verbessern oder zu erhalten (z. B. durch Zusatz von pflanzlichem Öl oder geringen Mengen von Glucosesirup), vorausgesetzt, sie behalten den Charakter getrockneter Früchte oder getrockneter Nüsse.
Wortlaut · Kapitel 8, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Als Gehalt an verschiedenen Zuckern, berechnet als Saccharose („Zuckergehalt“), der Waren des Kapitels 8 gilt der bei 20 °C refraktometrisch — nach der im Anhang der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 974/2014 (144) der Kommission vorgesehenen Methode — ermittelte Wert, multipliziert mit dem Faktor 0,95.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
Kapitel 08, Allgemeines1. Zu Kapitel 8 gehören auch für die Destillation bestimmte Fruchtmaischen, die sich in natürlicher Gärung befinden. 2. Pasteurisierung ist in diesem Kapitel nicht zulässig, außer bei: — getrockneten Früchten und Nüssen dieses Kapitels; — vorläufig haltbar gemachten Früchten und Nüssen der Position 0812; — gefrorenen Früchten und Nüssen der Position 0811. Sterilisierte Früchte und Nüsse gehören nicht zu diesem …

Urteile des EuGH (1)

UrteilKernsatz
C-170/8008.07.1981DER BEGRIFF ' ' FRÜCHTE , VORLÄUFIG HALTBAR GEMACHT . . ., ZUM UNMITTELBAREN GENUSS NICHT GEEIGNET ' ' IN DER TARIFNUMMER 08.11 BEZIEHT SICH NUR AUF SOLCHE ERZEUGNISSE , BEI DENEN DAS VERFAHREN ZUR HALTBARMACHUNG BEWIRKT HAT , DASS SIE NICHT OHNE GEFÄHRDUNG …

04Häufige Fragen

Häufige Fragen zum HS-Code 0811.20

Welche Zolltarifnummer gilt für Brombeeren ohne Zusatz von Zucker unter HS-Code 0811.20?

Brombeeren und Maulbeeren ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln gehören in die Zolltarifnummer 0811.20.59.00.0. Mit Zusatz richtet sich die Einreihung nach einem Zuckergehalt von mehr als 13 GHT (Warennummer 0811.20.11) oder nach den übrigen Fällen mit Zusatz (Warennummer 0811.20.19).

Gehören ungenießbare Früchte wie Himbeeren unter HS-Code 0811.20 in Kapitel 8?

Nein, nach Kapitel 8, Anmerkung 1 gehören ungenießbare Früchte und Nüsse nicht in dieses Kapitel und damit nicht in die Unterposition 0811.20. Die Anmerkung gilt für alle Früchte des Kapitels 8 und damit auch für Himbeeren und Johannisbeeren dieser Unterposition.

Quellen · Stand 31.10.2026

Harmonisiertes System (WZO)
Die ersten sechs Stellen
EU-TARIC
Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
8-stellige Nummern und Wortlaut
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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