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Warennummer 0811.90.95 – Andere gefrorene Früchte und Nüsse

Warennummer · 8-stellig (Kombinierte Nomenklatur)

In diese Warennummer gehören gefrorene Früchte und Nüsse, auch in Wasser oder Dampf gekocht oder mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, die in der Unterposition 0811.90 unter „andere“ fallen. Heidelbeeren der Art Vaccinium myrtillus gehören in die Zolltarifnummer 0811.90.50.00.0 und damit nicht hierher. Die Zolltarifnummern darunter richten sich nach der Frucht und, bei Boysenbeeren, nach Zuckerzusatz und Aufmachung.

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

Gehören Ihre gefrorenen Früchte in Warennummer 0811.90.95?

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01Tarifbaum

Welche Zolltarifnummer gilt unter Warennummer 0811.90.95?

Die Warennummer 0811.90.95 teilt sich in drei Zolltarifnummern. Die Zolltarifnummer 0811.90.95.20.0 erfasst Boysenbeeren, gefroren, ohne Zusatz von Zucker, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf. Die Zolltarifnummer 0811.90.95.30.0 erfasst Ananas in Stücken, gefroren. Die Zolltarifnummer 0811.90.95.90.0 erfasst alle übrigen Früchte und Nüsse dieser Warennummer.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittWaren pflanzlichen Ursprungs
KapitelGenießbare Früchte und Nüsse; Schalen von Zitrusfrüchten oder von Melonen
PositionFrüchte und Nüsse, auch in Wasser oder Dampf gekocht, gefroren, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln
Unterpositionandere
andere
Kombinierte NomenklaturandereDiese Seite
ZolltarifnummerBoysenbeeren, gefroren, ohne Zusatz von Zucker, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf
14,4 % · 11 vZTA
ZolltarifnummerAnanas (Ananas comosus), in Stücken, gefroren
14,4 % · 11 vZTA
Zolltarifnummerandere
14,4 % · 11 vZTA

Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.

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02Maßnahmen

Sonderzölle und Kontrollen für 0811.90.95

erhöht den ZollZusatzzoll · alle Länder50 % mit Unterlage Y155; sonst 0 %
erhöht den ZollZusatzzoll · Belarus50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · Russland50 %
KontrolleLebens- und Futtermittelkontrolle · Länder, für die nach dem Unfall von Tschernobyl Einfuhrbeschränkungen geltenGilt nur für einzelne Nummern darunter.Einfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderEinfuhr

Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.

Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, NordkoreaSanktionsliste prüfen

03Waren

Welche Waren fallen unter Warennummer 0811.90.95?

Eine Ware mit eigener Einreihungsseite führt auf Warennummer 0811.90.95. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

04Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu 0811.90.95

Anmerkungen (7)

Wortlaut · Kapitel 8, Zusätzliche Anmerkung 2
2. Als „tropische Früchte“ im Sinne der Unterpositionen 0811.90.11, 0811.90.31 und 0811.90.85 gelten Guaven, Mangofrüchte, Mangostanfrüchte, Papaya-Früchte, Tamarinden, Kaschu-Äpfel, Litschis, Jackfrüchte, Sapotpflaumen, Passionsfrüchte, Karambolen und Pitahayas.
Wortlaut · Kapitel 8, Zusätzliche Anmerkung 3
3. Als „tropische Nüsse“ im Sinne der Unterpositionen 0811.90.11, 0811.90.31, 0811.90.85, 0812.90.70 und 0813.50.31 gelten Kokosnüsse, Kaschu-Nüsse, Paranüsse, Areka-(Betel-)Nüsse, Kolanüsse und Macadamia-Nüsse.
Weitere 5 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Abschnitt II, Anmerkung 1
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von nicht mehr als 3 GHT zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.
Wortlaut · Kapitel 8, Anmerkung 1
1. Hierher gehören nicht ungenießbare Früchte und Nüsse.
Wortlaut · Kapitel 8, Anmerkung 2
2. Gekühlte Früchte und Nüsse werden wie frische Früchte und Nüsse eingereiht.
Wortlaut · Kapitel 8, Anmerkung 3
3. Getrocknete Früchte oder getrocknete Nüsse dieses Kapitels können teilweise rehydratisiert oder zu folgenden Zwecken behandelt sein: a) um sie zusätzlich zu konservieren oder zu stabilisieren (z. B. durch leichte Hitzebehandlung, Schwefelung, Zusatz von Sorbinsäure oder Kaliumsorbat), b) um ihr Aussehen zu verbessern oder zu erhalten (z. B. durch Zusatz von pflanzlichem Öl oder geringen Mengen von Glucosesirup), vorausgesetzt, sie behalten den Charakter getrockneter Früchte oder getrockneter Nüsse.
Wortlaut · Kapitel 8, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Als Gehalt an verschiedenen Zuckern, berechnet als Saccharose („Zuckergehalt“), der Waren des Kapitels 8 gilt der bei 20 °C refraktometrisch — nach der im Anhang der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 974/2014 (144) der Kommission vorgesehenen Methode — ermittelte Wert, multipliziert mit dem Faktor 0,95.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (2)

FundstelleKernaussage
Kapitel 08, Allgemeines1. Zu Kapitel 8 gehören auch für die Destillation bestimmte Fruchtmaischen, die sich in natürlicher Gärung befinden. 2. Pasteurisierung ist in diesem Kapitel nicht zulässig, außer bei: — getrockneten Früchten und Nüssen dieses Kapitels; — vorläufig haltbar gemachten Früchten und Nüssen der Position 0812; — gefrorenen Früchten und Nüssen der Position 0811. Sterilisierte Früchte und Nüsse gehören nicht zu diesem …
0811.90.95Andere: Nicht hierher gehören gefrorene Segmente von Mandarinen, bei denen die Haut chemisch entfernt wurde (im Allgemeinen Position 2008).

Urteile des EuGH (1)

UrteilKernsatz
C-170/8008.07.1981DER BEGRIFF ' ' FRÜCHTE , VORLÄUFIG HALTBAR GEMACHT . . ., ZUM UNMITTELBAREN GENUSS NICHT GEEIGNET ' ' IN DER TARIFNUMMER 08.11 BEZIEHT SICH NUR AUF SOLCHE ERZEUGNISSE , BEI DENEN DAS VERFAHREN ZUR HALTBARMACHUNG BEWIRKT HAT , DASS SIE NICHT OHNE GEFÄHRDUNG …

05Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Warennummer 0811.90.95

Gehören ungenießbare Früchte unter die Warennummer 0811.90.95?

Nein, ungenießbare Früchte und Nüsse gehören nicht in Kapitel 08 und deshalb nicht unter die Warennummer 0811.90.95. Die Warennummer 0811.90.95 gilt nur für gefrorene Früchte und Nüsse der Position 0811.

Welche Zolltarifnummer gilt für gefrorene Ananas unter der Warennummer 0811.90.95?

Gefrorene Ananas in Stücken gehört in die Zolltarifnummer 0811.90.95.30.0. Boysenbeeren ohne Zusatz von Zucker fallen unter 0811.90.95.20.0, alle übrigen Früchte unter 0811.90.95.90.0.

Quellen · Stand 31.10.2026

Harmonisiertes System (WZO)
Die ersten sechs Stellen
EU-TARIC
Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut der Warennummer und ihrer Unterteilung
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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