01Tarifbaum
Welche Nummer gilt unter HS-Code 0811.90?
Mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln gehören tropische Früchte und tropische Nüsse mit einem Zuckergehalt von mehr als 13 GHT in die Zolltarifnummer 0811.90.11.00.0 und andere mit diesem Zuckergehalt in die Warennummer 0811.90.19; ohne diesen Zuckergehalt gehören tropische Früchte und tropische Nüsse in die Zolltarifnummer 0811.90.31.00.0 und andere in die Warennummer 0811.90.39. Ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln gehören Heidelbeeren der Art Vaccinium myrtillus in die Zolltarifnummer 0811.90.50.00.0, Heidelbeeren der Arten Vaccinium myrtilloides und Vaccinium angustifolium in die Zolltarifnummer 0811.90.70.00.0, Sauerkirschen/Weichseln (Prunus cerasus) in die Zolltarifnummer 0811.90.75.00.0, andere Kirschen in die Zolltarifnummer 0811.90.80.00.0, tropische Früchte und tropische Nüsse in die Zolltarifnummer 0811.90.85.00.0 und Früchte und Nüsse, die keine der genannten sind, in die Warennummer 0811.90.95.
Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
Ihre Ware einreihen
Welche der 10 Nummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung für die Akte.
02Maßnahmen
Sonderzölle und Kontrollen für 0811.90
Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.
03Waren
Welche Waren fallen unter HS-Code 0811.90?
2 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf HS-Code 0811.90. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
04Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu 0811.90
Anmerkungen (7)
2. Als „tropische Früchte“ im Sinne der Unterpositionen 0811.90.11, 0811.90.31 und 0811.90.85 gelten Guaven, Mangofrüchte, Mangostanfrüchte, Papaya-Früchte, Tamarinden, Kaschu-Äpfel, Litschis, Jackfrüchte, Sapotpflaumen, Passionsfrüchte, Karambolen und Pitahayas.
3. Als „tropische Nüsse“ im Sinne der Unterpositionen 0811.90.11, 0811.90.31, 0811.90.85, 0812.90.70 und 0813.50.31 gelten Kokosnüsse, Kaschu-Nüsse, Paranüsse, Areka-(Betel-)Nüsse, Kolanüsse und Macadamia-Nüsse.
Weitere 5 Anmerkungen im Wortlaut
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von nicht mehr als 3 GHT zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.
1. Hierher gehören nicht ungenießbare Früchte und Nüsse.
2. Gekühlte Früchte und Nüsse werden wie frische Früchte und Nüsse eingereiht.
3. Getrocknete Früchte oder getrocknete Nüsse dieses Kapitels können teilweise rehydratisiert oder zu folgenden Zwecken behandelt sein: a) um sie zusätzlich zu konservieren oder zu stabilisieren (z. B. durch leichte Hitzebehandlung, Schwefelung, Zusatz von Sorbinsäure oder Kaliumsorbat), b) um ihr Aussehen zu verbessern oder zu erhalten (z. B. durch Zusatz von pflanzlichem Öl oder geringen Mengen von Glucosesirup), vorausgesetzt, sie behalten den Charakter getrockneter Früchte oder getrockneter Nüsse.
1. Als Gehalt an verschiedenen Zuckern, berechnet als Saccharose („Zuckergehalt“), der Waren des Kapitels 8 gilt der bei 20 °C refraktometrisch — nach der im Anhang der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 974/2014 (144) der Kommission vorgesehenen Methode — ermittelte Wert, multipliziert mit dem Faktor 0,95.
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| Kapitel 08, Allgemeines | 1. Zu Kapitel 8 gehören auch für die Destillation bestimmte Fruchtmaischen, die sich in natürlicher Gärung befinden. 2. Pasteurisierung ist in diesem Kapitel nicht zulässig, außer bei: — getrockneten Früchten und Nüssen dieses Kapitels; — vorläufig haltbar gemachten Früchten und Nüssen der Position 0812; — gefrorenen Früchten und Nüssen der Position 0811. Sterilisierte Früchte und Nüsse gehören nicht zu diesem … |
Urteile des EuGH (1)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-170/8008.07.1981 | DER BEGRIFF ' ' FRÜCHTE , VORLÄUFIG HALTBAR GEMACHT . . ., ZUM UNMITTELBAREN GENUSS NICHT GEEIGNET ' ' IN DER TARIFNUMMER 08.11 BEZIEHT SICH NUR AUF SOLCHE ERZEUGNISSE , BEI DENEN DAS VERFAHREN ZUR HALTBARMACHUNG BEWIRKT HAT , DASS SIE NICHT OHNE GEFÄHRDUNG … |
05Häufige Fragen
Häufige Fragen zum HS-Code 0811.90
Gehören ungenießbare Früchte unter HS-Code 0811.90?
Nein. Kapitel 8, Anmerkung 1 schließt ungenießbare Früchte und Nüsse aus, sie gehören nicht unter HS-Code 0811.90.
Welche Zolltarifnummer gilt für tropische Früchte mit Zucker unter HS-Code 0811.90?
Tropische Früchte und tropische Nüsse mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln und einem Zuckergehalt von mehr als 13 GHT gehören in die Zolltarifnummer 0811.90.11.00.0, ohne diesen Zuckergehalt in die Zolltarifnummer 0811.90.31.00.0.
Quellen · Stand 31.10.2026
- Harmonisiertes System (WZO)
- Die ersten sechs Stellen
- EU-TARIC
- Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- 8-stellige Nummern und Wortlaut
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile

