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Position 2008 – Zubereitete Früchte und Nüsse

Position im Zolltarif

20Kapitel08Position

Position 2008 erfasst Nüsse, Erdnussbutter und andere genießbare Früchte und Pflanzenteile, die in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht sind, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol. Fruchtgelees, Fruchtpasten und dragierte Mandeln in Form von Zuckerwaren gehören in Position 1704, in Form von Schokoladewaren in Position 1806. Konfitüren, Marmeladen und Fruchtmuse gehören in Position 2007, Säfte in Position 2009.

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

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01Tarifbaum

Welche Warennummern gehören zu Position 2008?

Die Position 2008 ist nach Früchten und Nüssen unterteilt: Erdnüsse in Unterposition 2008.11, andere Schalenfrüchte und Samen einschließlich Mischungen in Unterposition 2008.19, Ananas in 2008.20, Zitrusfrüchte in 2008.30, Birnen in 2008.40, Aprikosen in 2008.50, Kirschen in 2008.60, Pfirsiche in 2008.70 und Erdbeeren in 2008.80. Palmherzen stehen in Unterposition 2008.91, Moosbeeren und Preiselbeeren in 2008.93, Mischungen in 2008.97 und andere Früchte in 2008.99. Innerhalb der Unterpositionen wird nach Zusatz von Alkohol, Zusatz von Zucker und dem Gewicht des Inhalts der unmittelbaren Umschließung unterschieden.

Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittWaren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete …
KapitelZubereitungen von Gemüse, Früchten, Nüssen oder anderen Pflanzenteilen
PositionFrüchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffenDiese Seite
Schalenfrüchte, Erdnüsse und andere Samen, auch miteinander vermischt
UnterpositionErdnüsse
11,2 % bis 12,8 % · 12 vZTA
ZolltarifnummerErdnussbutter
andere, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von
Kombinierte Nomenklaturmehr als 1 kg
1 kg oder weniger
Zolltarifnummergeröstet
Zolltarifnummerandere
Unterpositionandere, einschließlich Mischungen
7 % bis 12,8 % · 129 vZTA
in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kg
Kombinierte Nomenklaturtropische Nüsse; Mischungen mit einem Gehalt an tropischen Nüssen von 50 GHT oder mehr
andere
Kombinierte Nomenklaturgeröstete Mandeln und Pistazien
Kombinierte Nomenklaturandere
in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger
Kombinierte Nomenklaturtropische Nüsse; Mischungen mit einem Gehalt an tropischen Nüssen von 50 GHT oder mehr
andere
geröstete Nüsse
Kombinierte NomenklaturMandeln und Pistazien
Kombinierte Nomenklaturandere
Kombinierte Nomenklaturandere
UnterpositionAnanas17,6 % bis 25,6 %, teils Mengen- oder bedingter Zoll · 32 vZTA
mit Zusatz von Alkohol
in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kg
Zolltarifnummermit einem Zuckergehalt von mehr als 17 GHT
Zolltarifnummerandere
in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger
Zolltarifnummermit einem Zuckergehalt von mehr als 19 GHT
Zolltarifnummerandere
ohne Zusatz von Alkohol
mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kg
Zolltarifnummermit einem Zuckergehalt von mehr als 17 GHT
Zolltarifnummerandere
mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger
Zolltarifnummermit einem Zuckergehalt von mehr als 19 GHT
Zolltarifnummerandere
Zolltarifnummerohne Zusatz von Zucker
UnterpositionZitrusfrüchte15,2 % bis 25,6 %, teils Mengen- oder bedingter Zoll · 5 vZTA
mit Zusatz von Alkohol
mit einem Zuckergehalt von mehr als 9 GHT
Zolltarifnummermit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 11,85 % mas oder weniger
Zolltarifnummerandere
andere
Zolltarifnummermit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 11,85 % mas oder weniger
Zolltarifnummerandere
ohne Zusatz von Alkohol
mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kg
ZolltarifnummerSegmente von Pampelmusen und Grapefruits
Kombinierte NomenklaturMandarinen, einschließlich Tangerinen und Satsumas; Clementinen, Wilkings und andere ähnliche Kreuzungen von Zitrusfrüchten
Kombinierte Nomenklaturandere
mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger
ZolltarifnummerSegmente von Pampelmusen und Grapefruits
Kombinierte NomenklaturMandarinen, einschließlich Tangerinen und Satsumas; Clementinen, Wilkings und andere ähnliche Kreuzungen von Zitrusfrüchten
Kombinierte Nomenklaturandere
Kombinierte Nomenklaturohne Zusatz von Zucker
UnterpositionBirnen16 % bis 25,6 %, teils Mengen- oder bedingter Zoll · 8 vZTA
mit Zusatz von Alkohol
in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kg
mit einem Zuckergehalt von mehr als 13 GHT
Zolltarifnummermit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 11,85 % mas oder weniger
Zolltarifnummerandere
andere
Zolltarifnummermit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 11,85 % mas oder weniger
Zolltarifnummerandere
in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger
Zolltarifnummermit einem Zuckergehalt von mehr als 15 GHT
Zolltarifnummerandere
ohne Zusatz von Alkohol
mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kg
Kombinierte Nomenklaturmit einem Zuckergehalt von mehr als 13 GHT
Kombinierte Nomenklaturandere
mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger
Kombinierte Nomenklaturmit einem Zuckergehalt von mehr als 15 GHT
Kombinierte Nomenklaturandere
Kombinierte Nomenklaturohne Zusatz von Zucker
UnterpositionAprikosen/Marillen13,6 % bis 25,6 %, teils Mengen- oder bedingter Zoll · 1 vZTA
mit Zusatz von Alkohol
in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kg
mit einem Zuckergehalt von mehr als 13 GHT
Zolltarifnummermit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 11,85 % mas oder weniger
Zolltarifnummerandere
andere
Zolltarifnummermit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 11,85 % mas oder weniger
Zolltarifnummerandere
in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger
Zolltarifnummermit einem Zuckergehalt von mehr als 15 GHT
Zolltarifnummerandere
ohne Zusatz von Alkohol
mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kg
Kombinierte Nomenklaturmit einem Zuckergehalt von mehr als 13 GHT
Kombinierte Nomenklaturandere
mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger
Kombinierte Nomenklaturmit einem Zuckergehalt von mehr als 15 GHT
Kombinierte Nomenklaturandere
ohne Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von
Kombinierte Nomenklatur5 kg oder mehr
Kombinierte Nomenklaturweniger als 5 kg
UnterpositionKirschen17,6 % bis 25,6 %, teils Mengen- oder bedingter Zoll · 6 vZTA
mit Zusatz von Alkohol
mit einem Zuckergehalt von mehr als 9 GHT
Zolltarifnummermit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 11,85 % mas oder weniger
Zolltarifnummerandere
andere
Zolltarifnummermit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 11,85 % mas oder weniger
Zolltarifnummerandere
ohne Zusatz von Alkohol
mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von
Kombinierte Nomenklaturmehr als 1 kg
Zolltarifnummer1 kg oder weniger
ohne Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von
Zolltarifnummer4,5 kg oder mehr
Zolltarifnummerweniger als 4,5 kg
UnterpositionPfirsiche, einschließlich Brugnolen und Nektarinen15,2 % bis 25,6 %, teils Mengen- oder bedingter Zoll · 8 vZTA
mit Zusatz von Alkohol
in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kg
mit einem Zuckergehalt von mehr als 13 GHT
Zolltarifnummermit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 11,85 % mas oder weniger
Zolltarifnummerandere
andere
Zolltarifnummermit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 11,85 % mas oder weniger
Zolltarifnummerandere
in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger
Zolltarifnummermit einem Zuckergehalt von mehr als 15 GHT
Zolltarifnummerandere
ohne Zusatz von Alkohol
mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kg
Kombinierte Nomenklaturmit einem Zuckergehalt von mehr als 13 GHT
Kombinierte Nomenklaturandere
mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger
Kombinierte Nomenklaturmit einem Zuckergehalt von mehr als 15 GHT
Kombinierte Nomenklaturandere
ohne Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von
Kombinierte Nomenklatur5 kg oder mehr
Kombinierte Nomenklaturweniger als 5 kg
UnterpositionErdbeeren17,6 % bis 25,6 %, teils Mengen- oder bedingter Zoll · 5 vZTA
mit Zusatz von Alkohol
mit einem Zuckergehalt von mehr als 9 GHT
Zolltarifnummermit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 11,85 % mas oder weniger
Zolltarifnummerandere
andere
Zolltarifnummermit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 11,85 % mas oder weniger
Zolltarifnummerandere
ohne Zusatz von Alkohol
Kombinierte Nomenklaturmit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kg
Kombinierte Nomenklaturmit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger
Kombinierte Nomenklaturohne Zusatz von Zucker
andere, einschließlich Mischungen, ausgenommen Mischungen der Unterposition 2008.19
ZolltarifnummerPalmherzen
10 % · 0 vZTA
UnterpositionMoosbeeren (Vaccinium macrocarpon, Vaccinium oxycoccos); Preiselbeeren (Vaccinium vitis-idaea)17,6 % bis 25,6 %, teils Mengen- oder bedingter Zoll · 5 vZTA
mit Zusatz von Alkohol
mit einem Zuckergehalt von mehr als 9 GHT
Zolltarifnummermit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 11,85 % mas oder weniger
Zolltarifnummerandere
andere
Zolltarifnummermit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 11,85 % mas oder weniger
Zolltarifnummerandere
ohne Zusatz von Alkohol
Kombinierte Nomenklaturmit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kg
Kombinierte Nomenklaturmit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger
Kombinierte Nomenklaturohne Zusatz von Zucker
UnterpositionMischungen7 % bis 25,6 %, teils Mengen- oder bedingter Zoll · 121 vZTA
tropische Nüsse und tropische Früchte mit einem Gehalt an tropischen Nüssen von 50 GHT oder mehr
Zolltarifnummerin unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kg
Zolltarifnummerin unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger
andere
mit Zusatz von Alkohol
mit einem Zuckergehalt von mehr als 9 GHT
mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 11,85 % mas oder weniger
Kombinierte Nomenklaturvon tropischen Früchten (einschließlich Mischungen mit einem Gehalt an tropischen Früchten und tropischen Nüssen von 50 GHT oder mehr)
Kombinierte Nomenklaturandere
andere
Kombinierte Nomenklaturvon tropischen Früchten (einschließlich Mischungen mit einem Gehalt an tropischen Früchten und tropischen Nüssen von 50 GHT oder mehr)
Kombinierte Nomenklaturandere
andere
mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 11,85 % mas oder weniger
Kombinierte Nomenklaturvon tropischen Früchten (einschließlich Mischungen mit einem Gehalt an tropischen Früchten und tropischen Nüssen von 50 GHT oder mehr)
Kombinierte Nomenklaturandere
andere
Kombinierte Nomenklaturvon tropischen Früchten (einschließlich Mischungen mit einem Gehalt an tropischen Früchten und tropischen Nüssen von 50 GHT oder mehr)
Kombinierte Nomenklaturandere
ohne Zusatz von Alkohol
mit Zusatz von Zucker
in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kg
Kombinierte Nomenklaturvon tropischen Früchten (einschließlich Mischungen mit einem Gehalt an tropischen Früchten und tropischen Nüssen von 50 GHT oder mehr)
Kombinierte Nomenklaturandere
andere
Mischungen von Früchten, bei denen das Gewicht keines Anteils mehr als 50 GHT des Gesamtgewichts der Früchte beträgt
Kombinierte Nomenklaturvon tropischen Früchten (einschließlich Mischungen mit einem Gehalt an tropischen Früchten und tropischen Nüssen von 50 GHT oder mehr)
Kombinierte Nomenklaturandere
andere
Kombinierte Nomenklaturvon tropischen Früchten (einschließlich Mischungen mit einem Gehalt an tropischen Früchten und tropischen Nüssen von 50 GHT oder mehr)
Kombinierte Nomenklaturandere
ohne Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von
5 kg oder mehr
Kombinierte Nomenklaturvon tropischen Früchten (einschließlich Mischungen mit einem Gehalt an tropischen Früchten und tropischen Nüssen von 50 GHT oder mehr)
Kombinierte Nomenklaturandere
4,5 kg oder mehr, jedoch weniger als 5 kg
Kombinierte Nomenklaturvon tropischen Früchten (einschließlich Mischungen mit einem Gehalt an tropischen Früchten und tropischen Nüssen von 50 GHT oder mehr)
Kombinierte Nomenklaturandere
weniger als 4,5 kg
Kombinierte Nomenklaturvon tropischen Früchten (einschließlich Mischungen mit einem Gehalt an tropischen Früchten und tropischen Nüssen von 50 GHT oder mehr)
Kombinierte Nomenklaturandere
Unterpositionandere0 % bis 25,6 %, teils Mengen- oder bedingter Zoll · 132 vZTA
mit Zusatz von Alkohol
Ingwer
Zolltarifnummermit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 11,85 % mas oder weniger
Zolltarifnummeranderer
Weintrauben
Zolltarifnummermit einem Zuckergehalt von mehr als 13 GHT
Zolltarifnummerandere
andere
mit einem Zuckergehalt von mehr als 9 GHT
mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 11,85 % mas oder weniger
Zolltarifnummertropische Früchte
Kombinierte Nomenklaturandere
andere
Zolltarifnummertropische Früchte
Kombinierte Nomenklaturandere
andere
mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 11,85 % mas oder weniger
Zolltarifnummertropische Früchte
Kombinierte Nomenklaturandere
andere
Zolltarifnummertropische Früchte
Kombinierte Nomenklaturandere
ohne Zusatz von Alkohol
mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kg
ZolltarifnummerIngwer
Kombinierte NomenklaturWeintrauben
Kombinierte NomenklaturPflaumen
Kombinierte Nomenklaturtropische Früchte
Kombinierte Nomenklaturandere
mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger
ZolltarifnummerIngwer
Kombinierte Nomenklaturtropische Früchte
Kombinierte Nomenklaturandere
ohne Zusatz von Zucker
Pflaumen in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von
Kombinierte Nomenklatur5 kg oder mehr
Kombinierte Nomenklaturweniger als 5 kg
ZolltarifnummerMais, ausgenommen Zuckermais (Zea mays var. saccharata)
ZolltarifnummerYamswurzeln, Süßkartoffeln und ähnliche genießbare Pflanzenteile, mit einem Stärkegehalt von 5 GHT oder mehr
Kombinierte Nomenklaturandere

Zolltarifnummern unter den Warennummern

Ihre Ware einreihen

Welche der 136 Warennummern gilt für Ihre Ware?

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02Typische Waren

Typische Waren in Position 2008

27 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 2008. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

03Maßnahmen

Maßnahmen in Position 2008

Rechts: wie viele der 136 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.

senkt den ZollZollkontingent · alle Drittländer39 von 136
senkt den ZollPräferenzzollkontingent · Südafrika22 von 136
erhöht den ZollZusatzzoll · alle Länder136 von 136
erhöht den ZollZusatzzoll · Belarus136 von 136
erhöht den ZollZusatzzoll · Russland136 von 136
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle Länder136 von 136
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · alle Länder32 von 136
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · Europäische Union32 von 136
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · Färöer32 von 136
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · Grönland32 von 136
KontrolleEinfuhrkontrolle · Türkei31 von 136
KontrolleEinfuhrkontrolle · USA26 von 136
KontrolleEinfuhrkontrolle · Aserbaidschan25 von 136
KontrolleEinfuhrkontrolle · Georgien25 von 136
KontrolleLebens- und Futtermittelkontrolle · Länder, für die nach dem Unfall von Tschernobyl Einfuhrbeschränkungen gelten24 von 136
KontrolleEinfuhrkontrolle · Ägypten10 von 136
WeiterführendQuelle: EU-TARIC ↗

04Rechtsgrundlagen

Anmerkungen zu Position 2008

Anmerkungen (7)

Wortlaut · Kapitel 20, Anmerkung 2
2. Zu den Positionen 2007 und 2008 gehören nicht Fruchtgelees, Fruchtpasten, dragierte Mandeln und dergleichen, in Form von Zuckerwaren (Position 1704) oder von Schokoladewaren (Position 1806).
Wortlaut · Kapitel 20, Zusätzliche Anmerkung 2
2. a) Als Gehalt an verschiedenen Zuckern, berechnet als Saccharose („Zuckergehalt“), von Waren dieses Kapitels gilt der bei 20 °C refraktometrisch — nach der im Anhang der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 974/2014 der Kommission (71) vorgesehenen Methode — ermittelte Wert, multipliziert mit einem der folgenden Faktoren: — 0,93 bei Waren der Unterpositionen 2008.20 bis 2008.80, 2008.93, 2008.97 und 2008.99; — 0,95 bei Waren der übrigen Positionen. Als Gehalt an verschiedenen Zuckern, berechnet als Saccharose (‚Zuckergehalt‘), von — Waren dieses Kapitels, hergestellt auf der Grundlage von Algen und Tangen, zubereitet oder haltbar gemacht nach nicht in Teil II Kapitel 12 der Kombinierten Nomenklatur vorgesehenen Verfahren, — Waren dieses Kapitels, hergestellt auf der Grundlage von Maniok, Pfeilwurz (Arrowroot) und Salep, Topinambur, Süßkartoffeln und ähnlichen Wurzeln und Knollen mit hohem Gehalt an Stärke oder Inulin der Position 0714, — Waren dieses Kapitels, hergestellt auf der Grundlage von Weinblättern, gilt jedoch der auf der Grundlage von Messungen mittels Hochleistungsflüssigkeitschromatographie (‚HPLC- Methode‘) nach folgender Formel berechnete Wert: S + (G + F) × 0,95, wobei: ‚S‘ der mittels HPLC-Methode bestimmte Saccharosegehalt der Ware, ‚F‘ der mittels HPLC-Methode bestimmte Fructosegehalt der Ware und ‚G‘ der mittels HPLC-Methode bestimmte Glucosegehalt der Ware ist. b) Der in den Unterpositionen der Position 2009 verwendete Ausdruck „Brixwert“ entspricht dem bei 20 °C refraktometrisch — nach der im Anhang der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 974/2014 (71) …
Wortlaut · Kapitel 20, Zusätzliche Anmerkung 3
3. Erzeugnisse der Unterpositionen 2008.20 bis 2008.80, 2008.93, 2008.97 und 2008.99 gelten als „Früchte oder andere genießbare Pflanzenteile mit Zusatz von Zucker“, wenn ihr „Zuckergehalt“ höher ist als die folgenden für die verschiedenen Fruchtarten oder für andere genießbare Pflanzenteile aufgeführten Gewichtshundertteile: — Ananas, Weintrauben: 13 GHT, — andere Früchte, einschließlich Mischungen von Früchten oder andere genießbare Pflanzenteile: 9 GHT.
Weitere 4 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 20, Zusätzliche Anmerkung 4
4. Für die Anwendung der Unterpositionen 2008.30.11 bis 2008.30.39, 2008.40.11 bis 2008.40.39, 2008.50.11 bis 2008.50.59, 2008.60.11 bis 2008.60.39, 2008.70.11 bis 2008.70.59, 2008.80.11 bis 2008.80.39, 2008.93.11 bis 2008.93.29, 2008.97.12 bis 2008.97.38 und 2008.99.11 bis 2008.99.40 versteht man unter: — vorhandenem Alkohol (in % mas) die Masseneinheiten reinen Alkohols, die in 100 Masseneinheiten des Erzeugnisses enthalten sind; — % mas: die Abkürzung für den Massengehalt.
Wortlaut · Kapitel 20, Zusätzliche Anmerkung 7
7. Als „tropische Früchte“ im Sinne der Unterpositionen 2001.90.92, 2006.00.35, 2006.00.91, 2007.10.91, 2007.99.93, 2008.97.03, 2008.97.05, 2008.97.12, 2008.97.16, 2008.97.32, 2008.97.36, 2008.97.51, 2008.97.72, 2008.97.76, 2008.97.92, 2008.97.94, 2008.97.97, 2008.99.24, 2008.99.31, 2008.99.36, 2008.99.38, 2008.99.48, 2008.99.63, 2009.89.34, 2009.89.36, 2009.89.73, 2009.89.85, 2009.89.88, 2009.89.97, 2009.90.92, 2009.90.95 und 2009.90.97 gelten Guaven, Mangofrüchte, Mangostanfrüchte, Papaya-Früchte, Tamarinden, Kaschu-Äpfel, Litschis, Jackfrüchte, Sapotpflaumen, Passionsfrüchte, Karambolen und Pitahayas.
Wortlaut · Kapitel 20, Zusätzliche Anmerkung 8
8. Als „tropische Nüsse“ im Sinne der Unterpositionen 2001.90.92, 2006.00.35, 2006.00.91, 2007.99.93, 2008.19.12, 2008.19.92, 2008.97.03, 2008.97.05, 2008.97.12, 2008.97.16, 2008.97.32, 2008.97.36, 2008.97.51, 2008.97.72, 2008.97.76, 2008.97.92, 2008.97.94 und 2008.97.97 gelten Kokosnüsse, Kaschu-Nüsse, Paranüsse, Areka-(Betel-)Nüsse, Kolanüsse und Macadamia-Nüsse.
Wortlaut · Abschnitt IV, Anmerkung 1
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von 3 GHT oder weniger zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.

Urteile des EuGH (1)

UrteilKernsatz
C-133/0222.01.2004Niederländisch.

05Verlauf

Verlauf der Warennummern in Position 2008

Die 136 Warennummern der Position 2008 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.

  1. 01.01.19722008.11.10.00.0eingeführt · Erdnussbutter · zuletzt geändert 01.01.1996
  2. 01.01.20082008.11.91eingeführt · mehr als 1 kg
  3. 01.01.19952008.11.96.00.0eingeführt · geröstet
  4. 01.01.19952008.11.98.00.0eingeführt · andere
  5. 01.01.20142008.19.12eingeführt · tropische Nüsse; Mischungen mit einem Gehalt an tropischen Nüssen von 50 GHT oder mehr
  6. 01.01.19952008.19.13eingeführt · geröstete Mandeln und Pistazien · zuletzt geändert 01.01.2010
  7. 01.01.19952008.19.19eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.01.2010
  8. 01.01.20142008.19.92eingeführt · tropische Nüsse; Mischungen mit einem Gehalt an tropischen Nüssen von 50 GHT oder mehr
  9. 01.01.19952008.19.93eingeführt · Mandeln und Pistazien · zuletzt geändert 01.01.2010
  10. 01.01.19952008.19.95eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.01.2010
  11. 01.01.19952008.19.99eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.01.2010
  12. 01.01.19722008.20.11.00.0eingeführt · mit einem Zuckergehalt von mehr als 17 GHT
  13. 01.01.19722008.20.19.00.0eingeführt · andere
  14. 01.01.19722008.20.31.00.0eingeführt · mit einem Zuckergehalt von mehr als 19 GHT
  15. 01.01.19722008.20.39.00.0eingeführt · andere
  16. 01.01.19722008.20.51.00.0eingeführt · mit einem Zuckergehalt von mehr als 17 GHT · zuletzt geändert 01.03.1997
  17. 01.01.19722008.20.59.00.0eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.03.1997
  18. 01.01.19722008.20.71.00.0eingeführt · mit einem Zuckergehalt von mehr als 19 GHT · zuletzt geändert 01.03.1997
  19. 01.01.19722008.20.79.00.0eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.03.1997
  20. 01.01.20042008.20.90.00.0eingeführt · ohne Zusatz von Zucker
  21. 01.01.19722008.30.11.00.0eingeführt · mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 11,85 % mas oder weniger · zuletzt geändert 01.03.1997
  22. 01.01.19722008.30.19.00.0eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.01.2009
  23. 01.01.19722008.30.31.00.0eingeführt · mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 11,85 % mas oder weniger
  24. 01.01.19722008.30.39.00.0eingeführt · andere
  25. 01.01.19722008.30.51.00.0eingeführt · Segmente von Pampelmusen und Grapefruits
  26. 01.01.19722008.30.55eingeführt · Mandarinen, einschließlich Tangerinen und Satsumas; Clementinen, Wilkings und andere …
  27. 01.01.19722008.30.59eingeführt · andere
  28. 01.01.19722008.30.71.00.0eingeführt · Segmente von Pampelmusen und Grapefruits
  29. 01.01.19722008.30.75eingeführt · Mandarinen, einschließlich Tangerinen und Satsumas; Clementinen, Wilkings und andere …
  30. 01.01.19722008.30.79eingeführt · andere
  31. 01.01.20022008.30.90eingeführt · ohne Zusatz von Zucker
  32. 01.01.19722008.40.11.00.0eingeführt · mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 11,85 % mas oder weniger
  33. 01.01.19722008.40.19.00.0eingeführt · andere
  34. 01.01.19722008.40.21.00.0eingeführt · mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 11,85 % mas oder weniger
  35. 01.01.19722008.40.29.00.0eingeführt · andere
  36. 01.01.19722008.40.31.00.0eingeführt · mit einem Zuckergehalt von mehr als 15 GHT
  37. 01.01.19722008.40.39.00.0eingeführt · andere
  38. 01.01.19722008.40.51eingeführt · mit einem Zuckergehalt von mehr als 13 GHT · zuletzt geändert 01.06.2002
  39. 01.01.19722008.40.59eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.06.2002
  40. 01.01.19722008.40.71eingeführt · mit einem Zuckergehalt von mehr als 15 GHT · zuletzt geändert 01.01.1996
  41. 01.01.19722008.40.79eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.06.2002
  42. 01.01.20042008.40.90eingeführt · ohne Zusatz von Zucker
  43. 01.01.19722008.50.11.00.0eingeführt · mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 11,85 % mas oder weniger
  44. 01.01.19722008.50.19.00.0eingeführt · andere
  45. 01.01.19722008.50.31.00.0eingeführt · mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 11,85 % mas oder weniger
  46. 01.01.19722008.50.39.00.0eingeführt · andere
  47. 01.01.19722008.50.51.00.0eingeführt · mit einem Zuckergehalt von mehr als 15 GHT
  48. 01.01.19722008.50.59.00.0eingeführt · andere
  49. 01.01.19722008.50.61eingeführt · mit einem Zuckergehalt von mehr als 13 GHT · zuletzt geändert 01.06.2002
  50. 01.01.19722008.50.69eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.06.2002
  51. 01.01.19722008.50.71eingeführt · mit einem Zuckergehalt von mehr als 15 GHT · zuletzt geändert 01.01.1996
  52. 01.01.19722008.50.79eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.06.2002
  53. 01.01.19952008.50.92eingeführt · 5 kg oder mehr
  54. 01.01.20122008.50.98eingeführt · weniger als 5 kg
  55. 01.01.19722008.60.11.00.0eingeführt · mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 11,85 % mas oder weniger
  56. 01.01.19722008.60.19.00.0eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.07.2015
  57. 01.01.19722008.60.31.00.0eingeführt · mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 11,85 % mas oder weniger
  58. 01.01.19722008.60.39.00.0eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.01.2025
  59. 01.01.20052008.60.50eingeführt · mehr als 1 kg · zuletzt geändert 01.01.2006
  60. 01.01.20052008.60.60.00.0eingeführt · 1 kg oder weniger · zuletzt geändert 01.01.2015
  61. 01.01.20052008.60.70.00.0eingeführt · 4,5 kg oder mehr · zuletzt geändert 01.01.2015
  62. 01.01.20052008.60.90.00.0eingeführt · weniger als 4,5 kg · zuletzt geändert 01.01.2015
  63. 01.01.19722008.70.11.00.0eingeführt · mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 11,85 % mas oder weniger
  64. 01.01.19722008.70.19.00.0eingeführt · andere
  65. 01.01.19722008.70.31.00.0eingeführt · mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 11,85 % mas oder weniger
  66. 01.01.19722008.70.39.00.0eingeführt · andere
  67. 01.01.19722008.70.51.00.0eingeführt · mit einem Zuckergehalt von mehr als 15 GHT
  68. 01.01.19722008.70.59.00.0eingeführt · andere
  69. 01.01.19722008.70.61eingeführt · mit einem Zuckergehalt von mehr als 13 GHT · zuletzt geändert 01.06.2002
  70. 01.01.19722008.70.69eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.06.2002
  71. 01.01.19722008.70.71eingeführt · mit einem Zuckergehalt von mehr als 15 GHT · zuletzt geändert 01.01.1996
  72. 01.01.19722008.70.79eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.06.2002
  73. 01.01.19952008.70.92eingeführt · 5 kg oder mehr
  74. 01.01.20042008.70.98eingeführt · weniger als 5 kg
  75. 01.01.19722008.80.11.00.0eingeführt · mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 11,85 % mas oder weniger
  76. 01.01.19722008.80.19.00.0eingeführt · andere
  77. 01.01.19722008.80.31.00.0eingeführt · mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 11,85 % mas oder weniger
  78. 01.01.19722008.80.39.00.0eingeführt · andere
  79. 01.01.19722008.80.50eingeführt · mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von … · zuletzt geändert 01.06.2002
  80. 01.01.19722008.80.70eingeführt · mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von … · zuletzt geändert 01.06.2002
  81. 01.01.20042008.80.90eingeführt · ohne Zusatz von Zucker
  82. 01.01.19722008.91.00.00.0eingeführt · Palmherzen
  83. 01.01.20122008.93.11.00.0eingeführt · mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 11,85 % mas oder weniger
  84. 01.01.20122008.93.19.00.0eingeführt · andere
  85. 01.01.20122008.93.21.00.0eingeführt · mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 11,85 % mas oder weniger
  86. 01.01.20122008.93.29.00.0eingeführt · andere
  87. 01.01.20122008.93.91eingeführt · mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von …
  88. 01.01.20122008.93.93eingeführt · mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von …
  89. 01.01.20122008.93.99eingeführt · ohne Zusatz von Zucker
  90. 01.01.20142008.97.03.00.0eingeführt · in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kg
  91. 01.01.20142008.97.05.00.0eingeführt · in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger
  92. 01.01.20122008.97.12eingeführt · von tropischen Früchten (einschließlich Mischungen mit einem Gehalt an tropischen … · zuletzt geändert 01.01.2014
  93. 01.01.20122008.97.14eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.01.2014
  94. 01.01.20122008.97.16eingeführt · von tropischen Früchten (einschließlich Mischungen mit einem Gehalt an tropischen … · zuletzt geändert 01.01.2014
  95. 01.01.20122008.97.18eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.01.2014
  96. 01.01.20122008.97.32eingeführt · von tropischen Früchten (einschließlich Mischungen mit einem Gehalt an tropischen … · zuletzt geändert 01.01.2014
  97. 01.01.20122008.97.34eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.01.2014
  98. 01.01.20122008.97.36eingeführt · von tropischen Früchten (einschließlich Mischungen mit einem Gehalt an tropischen … · zuletzt geändert 01.01.2014
  99. 01.01.20122008.97.38eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.01.2014
  100. 01.01.20122008.97.51eingeführt · von tropischen Früchten (einschließlich Mischungen mit einem Gehalt an tropischen … · zuletzt geändert 01.01.2014
  101. 01.01.20122008.97.59eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.01.2014
  102. 01.01.20122008.97.72eingeführt · von tropischen Früchten (einschließlich Mischungen mit einem Gehalt an tropischen … · zuletzt geändert 01.01.2014
  103. 01.01.20122008.97.74eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.01.2014
  104. 01.01.20122008.97.76eingeführt · von tropischen Früchten (einschließlich Mischungen mit einem Gehalt an tropischen … · zuletzt geändert 01.01.2014
  105. 01.01.20122008.97.78eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.01.2014
  106. 01.01.20122008.97.92eingeführt · von tropischen Früchten (einschließlich Mischungen mit einem Gehalt an tropischen … · zuletzt geändert 01.01.2014
  107. 01.01.20122008.97.93eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.01.2014
  108. 01.01.20122008.97.94eingeführt · von tropischen Früchten (einschließlich Mischungen mit einem Gehalt an tropischen … · zuletzt geändert 01.01.2014
  109. 01.01.20122008.97.96eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.01.2014
  110. 01.01.20122008.97.97eingeführt · von tropischen Früchten (einschließlich Mischungen mit einem Gehalt an tropischen … · zuletzt geändert 01.01.2014
  111. 01.01.20122008.97.98eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.01.2014
  112. 01.01.19722008.99.11.00.0eingeführt · mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 11,85 % mas oder weniger
  113. 01.01.19722008.99.19.00.0eingeführt · anderer
  114. 01.01.19722008.99.21.00.0eingeführt · mit einem Zuckergehalt von mehr als 13 GHT
  115. 01.01.19902008.99.23.00.0eingeführt · andere
  116. 01.01.20062008.99.24.00.0eingeführt · tropische Früchte
  117. 01.01.19952008.99.28eingeführt · andere · zuletzt geändert 17.04.2012
  118. 01.01.20062008.99.31.00.0eingeführt · tropische Früchte · zuletzt geändert 01.01.2009
  119. 01.01.19902008.99.34eingeführt · andere · zuletzt geändert 17.04.2012
  120. 01.01.19952008.99.36.00.0eingeführt · tropische Früchte
  121. 01.01.19952008.99.37eingeführt · andere · zuletzt geändert 17.04.2012
  122. 01.01.19952008.99.38.00.0eingeführt · tropische Früchte
  123. 01.01.19952008.99.40eingeführt · andere · zuletzt geändert 17.04.2012
  124. 01.01.19722008.99.41.00.0eingeführt · Ingwer
  125. 01.01.19722008.99.43eingeführt · Weintrauben · zuletzt geändert 01.06.2002
  126. 01.01.19722008.99.45eingeführt · Pflaumen · zuletzt geändert 01.03.1992
  127. 01.01.20082008.99.48eingeführt · tropische Früchte
  128. 01.01.19952008.99.49eingeführt · andere
  129. 01.01.19722008.99.51.00.0eingeführt · Ingwer
  130. 01.01.20082008.99.63eingeführt · tropische Früchte
  131. 01.01.20042008.99.67eingeführt · andere
  132. 01.01.19952008.99.72eingeführt · 5 kg oder mehr · zuletzt geändert 01.06.2002
  133. 01.01.20022008.99.78eingeführt · weniger als 5 kg · zuletzt geändert 18.05.2002
  134. 01.01.19722008.99.85.00.0eingeführt · Mais, ausgenommen Zuckermais (Zea mays var. saccharata) · zuletzt geändert 01.01.1995
  135. 01.01.19722008.99.91.00.0eingeführt · Yamswurzeln, Süßkartoffeln und ähnliche genießbare Pflanzenteile, mit einem Stärkegehalt … · zuletzt geändert 01.01.2026
  136. 01.01.19722008.99.99eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.01.1995

06Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Position 2008

Was gehört nicht zur Position 2008?

Fruchtgelees, Fruchtpasten und dragierte Mandeln in Form von Zuckerwaren gehören nicht hierher, sie gehören in Position 1704. Schokoladewaren mit diesen Erzeugnissen gehören in Position 1806.

Welche Unterposition der Position 2008 gilt für Erdnussbutter?

Erdnussbutter gehört in die Unterposition 2008.11 für Erdnüsse. Die Zolltarifnummer 2008.11.10.00.0 ist für Erdnussbutter vorgesehen.

Quellen · Stand 31.10.2026

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