01Tarifbaum
Welche Zolltarifnummer gilt unter Warennummer 1104.29.30?
Die Zolltarifnummern unter der Warennummer 1104.29.30 unterscheiden sich nach der Getreideart. Die Zolltarifnummer 1104.29.30.50.0 erfasst Roggen. Die Zolltarifnummer 1104.29.30.90.0 erfasst Getreide außer Roggen.
Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.
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Welche der 2 Zolltarifnummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung für die Akte.
02Maßnahmen
Sonderzölle und Kontrollen für 1104.29.30
Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.
03Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu 1104.29.30
Anmerkungen (3)
2. A) Müllereierzeugnisse aus den in der nachstehenden Übersicht genannten Getreidearten gehören zu Kapitel 11, wenn sie, in Gewichtshundertteilen ausgedrückt und auf die Trockenmasse bezogen, gleichzeitig Folgendes aufweisen: a) einen Stärkegehalt (bestimmt nach dem abgewandelten polarimetrischen Ewers-Verfahren), der höher ist als der in Spalte 2 angegebene Wert; b) einen Aschegehalt (abzüglich etwa zugesetzter Mineralstoffe), der gleich oder geringer ist als der in Spalte 3 angegebene Wert. Erzeugnisse, die die vorstehenden Voraussetzungen nicht erfüllen, gehören zu Position 2302. Jedoch gehören Getreidekeime, ganz, gequetscht, als Flocken oder gemahlen, zu Position 1104. B) Waren, die nach den vorstehenden Bestimmungen zu Kapitel 11 gehören, sind der Position 1101 oder 1102 zuzuweisen, wenn ihr Siebdurchgang (in Gewichtshundertteilen) durch ein Sieb mit einer Bespannung aus Metalldrahtgewebe mit einer lichten Maschenweite gemäß Spalte 4 oder 5 gleich oder größer ist als der jeweils bei den einzelnen Getreidearten angegebene Wert. Im anderen Falle sind sie der Position 1103 oder 1104 zuzuweisen. Art des Getreides | Stärkegehalt | Aschegehalt | Siebdurchgang durch ein Sieb mit einer lichten Maschenweite von | | | 315 Mikrometern | 500 Mikrometern (1) | (2) | (3) | (4) | (5) Weizen und Roggen | 45 % | 2,5 % | 80 % | — Gerste | 45 % | 3 % | 80 % | — Hafer | 45 % | 5 % | 80 % | — Mais und Körner-Sorghum | 45 % | 2 % | — | 90 % Reis | 45 % | 1,6 % | 80 % | — Buchweizen | 45 % | 4 % | 80 % | — Andere Getreidearten | 45 % | 2 % | 50 % | —
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von nicht mehr als 3 GHT zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.
Eine weitere Anmerkung im Wortlaut
1. Auf Mischungen, die zu diesem Kapitel gehören, wird folgender Zollsatz angewendet: a) auf Mischungen, in denen einer der Bestandteile mindestens 90 GHT ausmacht, ist der für diesen Bestandteil geltende Zollsatz anzuwenden; b) auf andere Mischungen ist der Zollsatz des Bestandteils anzuwenden, der zu dem höchsten Zollbetrag führt.
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (2)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 1104.29.30 | perlförmig geschliffen: Siehe die Erläuterungen zu Unterposition 1104.22.50. |
| 1104.22.40 bis 1104.29.89 | Getreidekörner, anders bearbeitet (z. B. geschält, perlförmig geschliffen, geschnitten oder geschrotet) Siehe die Erläuterungen zu Position 1104 des HS, zweiter Absatz Ziffern 2 bis 5. |
Einreihungsverordnungen (1)
| Verordnung | Ware | Damals |
|---|---|---|
| 2510/9715.12.1997 | Spelzweizen, von dem die Spelzen, nicht aber das Pericarp, entfernt wurden, wurde in die damalige Warennummer 1104.29.19 eingereiht; heute ist dafür die Warennummer 1104.29.17 maßgeblich. | 1104.29.19heute 1104.29.17 |
04Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Warennummer 1104.29.30
Welche Zolltarifnummer gilt unter der Warennummer 1104.29.30 für perlförmig geschliffenen Roggen?
Perlförmig geschliffener Roggen gehört in die Zolltarifnummer 1104.29.30.50.0. Die Zolltarifnummer 1104.29.30.90.0 erfasst Getreide außer Roggen.
Quellen · Stand 31.10.2026
- Harmonisiertes System (WZO)
- Die ersten sechs Stellen
- EU-TARIC
- Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut der Warennummer und ihrer Unterteilung
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile