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Zolltarifnummer 1604.14.46.19.0 – Loins vom Roten Thun, andere

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Erfasst werden Filets genannt „Loins“ vom Roten Thun (Thunnus thynnus), die nicht zur Verarbeitung bestimmt sind. Zur Verarbeitung bestimmte Filets vom Roten Thun gehören in 1604.14.46.11.0.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 1604.14.46.19.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittWaren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete …
KapitelZubereitungen von Fleisch, Fischen, Krebstieren, Weichtieren, anderen wirbellosen Wassertieren oder von Insekten
PositionFische, zubereitet oder haltbar gemacht; Kaviar und Kaviarersatz, aus Fischeiern gewonnen
Fische, ganz oder in Stücken, jedoch nicht fein zerkleinert
UnterpositionLachse
UnterpositionHeringe
UnterpositionSardinen, Sardinellen und Sprotten
UnterpositionThunfische, Echter Bonito und Pelamide (Sarda spp.)
Thunfische und Echter Bonito
andere
Kombinierte Nomenklaturin Pflanzenöl
andere
Kombinierte NomenklaturFilets genannt "Loins"
vom Roten Thun (Thunnus thynnus)
Zolltarifnummerzur Verarbeitung bestimmt
ZolltarifnummerandereDiese Seite
Kombinierte Nomenklaturandere
ZolltarifnummerPelamide (Sarda spp.)
UnterpositionMakrelen
UnterpositionSardellen
ZolltarifnummerAale
ZolltarifnummerHaifischflossen
Unterpositionandere
UnterpositionFische, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht
1604.31 – 1604.32Kaviar und Kaviarersatz

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code1604.146-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer1604.14.468-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code1604.14.46.1910-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer1604.14.46.19.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 1604.14.46.19.0?

Kapitel 16 Zubereitungen von Fleisch, Fischen, Krebstieren … › 1604 Fische, zubereitet oder haltbar gemacht; Kaviar …
✓Fische, ganz oder in Stücken, jedoch nicht fein zerkleinertDie Ware muss ein Fisch sein, der ganz oder in Stücken vorliegt und nicht fein zerkleinert ist.
✓Thunfische, Echter Bonito und Pelamide (Sarda spp.)Die Ware muss Thunfisch, Echter Bonito oder Pelamide (Sarda spp.) sein.
✓Thunfische und Echter BonitoDie Ware muss Thunfisch oder Echter Bonito sein und darf keine Pelamide sein.
✓andere, also nicht: Echter Bonito, Gelbflossenthun (Thunnus albacares)Es bleibt Thunfisch einer Art, die weder Echter Bonito noch Gelbflossenthun ist.
✓andere, also nicht: in PflanzenölDie Ware ist nicht in Pflanzenöl eingelegt.
✓Filets genannt "Loins"Die Ware muss Filets sein, die als „Loins“ bezeichnet werden.
✓vom Roten Thun (Thunnus thynnus)Die Loins müssen vom Roten Thun (Thunnus thynnus) stammen.
✓andere, also nicht: zur Verarbeitung bestimmtDie Loins vom Roten Thun sind nicht zur Verarbeitung bestimmt.
1604.14.46.19.0Rote-Thun-Loins, nicht zur Verarbeitung

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 1604.14.46.19.0?

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 1604.14.46

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
1604.14.46.11.0zur Verarbeitung bestimmtBeschränkung bei der Überführung in den freien Verkehr, nichtpräferentielles Zollkontingent in Verbindung mit der Endverwendung
1604.14.46.19.0anderediese SeiteBeschränkung bei der Überführung in den freien Verkehr
1604.14.46.21.0zur Verarbeitung bestimmtBeschränkung bei der Überführung in den freien Verkehr, Kontrolle der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei, nichtpräferentielles Zollkontingent in Verbindung mit der Endverwendung
1604.14.46.29.0andereBeschränkung bei der Überführung in den freien Verkehr, Kontrolle der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei, Präferenzzollkontingent
1604.14.46.92.0Weißer Thun (Thunnus alalunga)Kontrolle der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei, Präferenzzollkontingent, nichtpräferentielles Zollkontingent in Verbindung mit der Endverwendung
1604.14.46.94.0andereKontrolle der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei, nichtpräferentielles Zollkontingent in Verbindung mit der Endverwendung
1604.14.46.97.0Weißer Thun (Thunnus alalunga)Kontrolle der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei, Präferenzzollkontingent
1604.14.46.99.0andereKontrolle der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 1604.14.46 eingereiht

Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
1604.14.214Nach den Angaben der Antragstellerin sowie den vorgelegten Produktabbildungen handelt es sich um eine Zubereitung auf Grundlage von Thunfisch. Das Erzeugnis besteht aus gegarten (nicht fein …
1604.14.312Fischkonserve. Gelbflossenthun der Art Thunnus albacares in Olivenöl. Wird für den Einzelhandel in einer Dose mit einem Nettogewicht von 111 g und einem Abtropfgewicht von 82 g präsentiert. Funktion …
1604.14.282Laut den Antragsangaben und dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um eine Lebensmittelzubereitung (Konserve). Die Lebensmittelzubereitung besteht aus gegarten Fischstückchen (nicht fein …
1604.14.381Physikalische Beschreibung: Marinierte, aufgetaute und vakuumverpackte Scheiben von Gelbflossen-Thunfisch (Thunnus albacares), angeboten in einer Kühltheke. Funktion oder Verwendung: Für den …

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 1604.14.46.19.0

€
1604.14.46.19.0Drittlandszoll24 %2.400 €868 €3.268 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (6)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.1592Serbien0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.1619Staaten des östlichen und südlichen Afrikas0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.1854Mexiko6 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.1936Chile0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.6002Vereinigtes Königreich0 %seit 01.01.2025
09.7014Zentralamerika0 %01.08.2026 – 31.07.2027

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen

Statt 24 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 39 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Kanada, Neuseeland und Türkei. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
APS-Länder (allgemeine Regelung)20,5 %
Albanien12 %
Bosnien und Herzegowina16,8 %
Chile20,5 %
EWR (Island, Liechtenstein, Norwegen)7,2 %
Montenegro16,8 %
Serbien16,8 %
Vietnam3 %

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 1604.14.46.19.0

senkt den ZollPräferenzielle Aussetzung · CeutaFür Waren mit Ursprung in diesem Gebiet ist der Zoll ganz oder teilweise ausgesetzt; Satz und Bedingungen nennt der EU-TARIC.Einfuhr
senkt den ZollPräferenzielle Aussetzung · MelillaFür Waren mit Ursprung in diesem Gebiet ist der Zoll ganz oder teilweise ausgesetzt; Satz und Bedingungen nennt der EU-TARIC.Einfuhr
verbotenEinfuhrverbot · NordkoreaEinfuhr aus Nordkorea: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · Europäische UnionFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleKontrolle der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei · Staaten, die nicht bei der illegalen, ungemeldeten und unregulierten Fischerei kooperierenEinfuhr aus Staaten, die nicht bei der illegalen, ungemeldeten und unregulierten Fischerei kooperieren: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · alle LänderFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleBeschränkung bei der Überführung in den freien Verkehr · alle LänderDie Ware darf nur unter den Bedingungen der Verordnung in den freien Verkehr überführt werden.Einfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
KontrolleKontrolle der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei · Staaten, die nicht bei der illegalen, ungemeldeten und unregulierten Fischerei kooperierenAusfuhr nach Staaten, die nicht bei der illegalen, ungemeldeten und unregulierten Fischerei kooperieren: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Ausfuhr
KontrolleBeschränkung bei der Ausfuhr · alle LänderAusfuhr nach allen Ländern nur unter den Bedingungen der Verordnung.Ausfuhr
KontrolleAusfuhrkontrollmaßnahme für Fisch · alle LänderAusfuhr nach allen Ländern: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Ausfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 1604.14.46.19.0

Anmerkungen (1)

Wortlaut · Kapitel 16, Unterpositions-Anmerkung 2
2. Die in den Unterpositionen der Positionen 1604 und 1605 lediglich mit ihren allgemeinen Bezeichnungen aufgeführten Fische, Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere gehören zu den gleichen in Kapitel 3 unter diesen Bezeichnungen aufgeführten Arten.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
1604.14.46Filets genannt „Loins“: Siehe die Erläuterungen zu den Unterposition 1604.14.26.

Einreihungsverordnungen (1)

VerordnungWareDamals
2723/9024.09.1990Mit der Verordnung 2723/90 wurde ein Erzeugnis mit Calciumcarrageenat, Dextrose und Saccharose in die damalige Warennummer 1604.14.10 eingereiht.1604.14.10

Alle Anmerkungen zu Kapitel 16 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 1604.14.46

Änderung ab 01.01.2027Ab 01.01.2027: 4 Zollkontingente statt 6.
  1. 01.01.20151604.14.46neu eingeführt · „Filets genannt "Loins"“ · aus 1604.14.16, aus 1604.14.18
  2. 01.01.20151604.14.46.11.0neu eingeführt · „zur Verarbeitung bestimmt“ · aus 1604.14.11, 1604.14.16, 1604.14.18 (34 Unterteilungen)
  3. 01.01.20151604.14.46.19.0neu eingeführt · aus 1604.14.11, 1604.14.16, 1604.14.18 (34 Unterteilungen)
  4. 01.01.20151604.14.46.21.0neu eingeführt · „zur Verarbeitung bestimmt“ · aus 1604.14.11, 1604.14.16, 1604.14.18 (34 Unterteilungen)
  5. 01.01.20151604.14.46.29.0neu eingeführt · aus 1604.14.11, 1604.14.16, 1604.14.18 (34 Unterteilungen)
  6. 01.01.20151604.14.46.99.0neu eingeführt · aus 1604.14.11, 1604.14.16, 1604.14.18 (34 Unterteilungen)
  7. 10.10.20161604.14.46.92.0neu eingeführt · „Weißer Thun (Thunnus alalunga)“ · aus 1604.14.46
  8. 10.10.20161604.14.46.94.0neu eingeführt · aus 1604.14.46
  9. 10.10.20161604.14.46.97.0neu eingeführt · „Weißer Thun (Thunnus alalunga)“ · aus 1604.14.46
  10. 10.10.20161604.14.46.99.0Stellung im Tarifbaum geändert

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 1604.14.46.19.0

Welche Zolltarifnummer gilt für Loins vom Roten Thun unter 1604.14.46, die nicht zur Verarbeitung bestimmt sind?

Für Filets genannt „Loins“ vom Roten Thun (Thunnus thynnus), die nicht zur Verarbeitung bestimmt sind, gilt die Zolltarifnummer 1604.14.46.19.0. Zur Verarbeitung bestimmte Filets vom Roten Thun gehören in 1604.14.46.11.0.

Gilt bei der Einfuhr von Loins vom Roten Thun unter 1604.14.46.19.0 eine Veterinärkontrolle?

Ja, bei der Einfuhr gilt eine Amtliche Kontrolle an der Grenzkontrollstelle (Veterinärkontrolle). Als Unterlage nennt die Seite das Gemeinsame Gesundheitseingangsdokument für Erzeugnisse (GGED-P).

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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