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Zolltarifnummer 1604.20.50.50.0 – Makrelen der Art Scomber japonicus

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst Makrelen der Art Scomber japonicus, die in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht sind. Makrelen der Art Scomber scombrus gehören dagegen in 1604.20.50.40.0.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 1604.20.50.50.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittWaren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete …
KapitelZubereitungen von Fleisch, Fischen, Krebstieren, Weichtieren, anderen wirbellosen Wassertieren oder von Insekten
PositionFische, zubereitet oder haltbar gemacht; Kaviar und Kaviarersatz, aus Fischeiern gewonnen
1604.11 – 1604.19Fische, ganz oder in Stücken, jedoch nicht fein zerkleinert
UnterpositionFische, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht
ZolltarifnummerSurimizubereitungen
andere
Kombinierte NomenklaturLachse
Kombinierte NomenklaturSalmoniden, ausgenommen Lachse
Kombinierte NomenklaturSardellen
Kombinierte NomenklaturSardinen, Boniten, Makrelen der Arten Scomber scombrus und Scomber japonicus, Fische der Art Orcynopsis unicolor
Zolltarifnummercurryhaltige Fischklößchen aus Fischfleisch, Currypulver, Weizenstärke, Salz, Zucker und Würzmischung; vierfarbige Klöße aus Fischfleisch …
ZolltarifnummerBoniten (Sarda-Arten)
ZolltarifnummerMakrelen der Art Scomber scombrus
ZolltarifnummerMakrelen der Art Scomber japonicusDiese Seite
Zolltarifnummerandere
Kombinierte NomenklaturThunfische, echter Bonito und andere Fische der Gattung Euthynnus
Kombinierte Nomenklaturandere
1604.31 – 1604.32Kaviar und Kaviarersatz

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code1604.206-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer1604.20.508-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code1604.20.50.5010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer1604.20.50.50.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 1604.20.50.50.0?

Kapitel 16 Zubereitungen von Fleisch, Fischen, Krebstieren … › 1604 Fische, zubereitet oder haltbar gemacht; Kaviar …
✓Fische, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemachtDie Ware muss ein Fisch sein, der in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht ist. Daran erkennen Sie die Ware an ihrer Verarbeitung und Haltbarmachung.
✓andere, also nicht: SurimizubereitungenFür die Ware bleibt, dass sie keine Surimizubereitung ist. Eine Makrele, die als Fisch zubereitet oder haltbar gemacht ist, fällt darunter.
✓Sardinen, Boniten, Makrelen der Arten Scomber scombrus und Scomber japonicus, Fische der Art Orcynopsis unicolorDie Ware muss eine Sardine, eine Bonite, eine Makrele der Arten Scomber scombrus und Scomber japonicus oder ein Fisch der Art Orcynopsis unicolor sein.
✓Makrelen der Art Scomber japonicusDie Ware muss aus Makrelen der Art Scomber japonicus bestehen.
1604.20.50.50.0Makrelen der Art Scomber japonicus

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 1604.20.50.50.0?

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 1604.20.50

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
1604.20.50.05.0curryhaltige Fischklößchen aus Fischfleisch, Currypulver, Weizenstärke, Salz, Zucker und Würzmischung; vierfarbige Klöße aus Fischfleisch …Präferenzzollkontingent
1604.20.50.10.0der Art Sardina pilchardusPräferenzzollkontingent
1604.20.50.19.0anderePräferenzzollkontingent
1604.20.50.30.0Boniten (Sarda-Arten)–
1604.20.50.40.0Makrelen der Art Scomber scombrus–
1604.20.50.50.0Makrelen der Art Scomber japonicusdiese Seite–
1604.20.50.90.0andere–

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 1604.20.50 eingereiht

6 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Frankreich3
Slowenien3
vZTAWareGültig bis
SIBTI2025/0056SlowenienKonserviertes Lebensmittel aus zerkleinertem Fischfleisch – Sardinenpastete mit Tomate. Wird für die menschliche …27.06.2028
SIBTI2025/0057SlowenienKonservenprodukt aus gemahlenem Fischfleisch – Makrelenpastete mit Gemüse. Wird für die menschliche Ernährung …27.06.2028
SIBTI2025/0055SlowenienKonserviertes Lebensmittelprodukt aus püriertem Fischfleisch – Fischpastete. Wird zur menschlichen Ernährung verwendet. …27.06.2028
FRBTIFR-BTI-2024-04252FrankreichAufstrichbare Lebensmittelzubereitung auf Basis von Makrele (wissenschaftlicher Name: Scomber scombrus), mit Frischkäse …16.07.2027
FRBTIFR-BTI-2023-08017FrankreichLebensmittelzubereitung, Art von Makrelenrillettes mit Zitronenschale, enthält mehr als 20 % Fisch, für den …16.01.2027
FRBTIFR-BTI-2023-08397FrankreichAufstrichbare Lebensmittelzubereitung auf Basis von Makrele (wissenschaftlicher Name: Scomber scombrus), angereichert …16.01.2027

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
1604.20.7012Konserviertes Lebensmittel aus gemahlenem Fischfleisch – Thunfischpastete. Zur Ernährung des Menschen bestimmt. Die Hauptzutaten sind: gekochtes Thunfischfleisch (mehr als 20 GHT), Wasser …
1604.20.9010Nach den Antragsangaben handelt es sich um gebackene, gefrorene Fischfrikadellen. Die Frikadellen bestehen aus Surimi von Fischen der Art Gadus chalcogrammus (Synonym: Theragra chalcogramma) …
1604.20.108Gefrorene Lachsburger, roh. Das Produkt enthält unter anderem: geschnittenes und maschinell zerkleinertes Fleisch von atlantischem Lachs (Salmo salar), Wasser, Gewürze; präsentiert in einer …
1604.20.053Nach den Antragsangaben und den ergänzenden Angaben handelt es sich um eine Lebensmittelzubereitung aus Surimi, Stärke und weiteren Bestandteilen. Der Gehalt an Fisch beträgt mehr als 20 GHT. …

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 1604.20.50.50.0

€
1604.20.50.50.0Drittlandszoll25 %2.500 €875 €3.375 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (3)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.0706Thailand0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.0707alle Drittländer0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.1592Serbien0 %01.01.2026 – 31.12.2026

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen

Statt 25 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 43 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur, Chile und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.202622,7 %
APS-Länder (allgemeine Regelung)17,5 %
Albanien12,5 %
Bosnien und Herzegowina17,5 %
Montenegro17,5 %
Serbien17,5 %

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 1604.20.50.50.0

senkt den ZollPräferenzielle Aussetzung · CeutaFür Waren mit Ursprung in diesem Gebiet ist der Zoll ganz oder teilweise ausgesetzt; Satz und Bedingungen nennt der EU-TARIC.Einfuhr
senkt den ZollPräferenzielle Aussetzung · MelillaFür Waren mit Ursprung in diesem Gebiet ist der Zoll ganz oder teilweise ausgesetzt; Satz und Bedingungen nennt der EU-TARIC.Einfuhr
verbotenEinfuhrverbot · NordkoreaEinfuhr aus Nordkorea: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · Europäische UnionFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleKontrolle der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei · Staaten, die nicht bei der illegalen, ungemeldeten und unregulierten Fischerei kooperierenEinfuhr aus Staaten, die nicht bei der illegalen, ungemeldeten und unregulierten Fischerei kooperieren: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · alle LänderFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleKontrolle der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei · alle LänderEinfuhr aus allen Ländern: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
KontrolleKontrolle der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei · Staaten, die nicht bei der illegalen, ungemeldeten und unregulierten Fischerei kooperierenAusfuhr nach Staaten, die nicht bei der illegalen, ungemeldeten und unregulierten Fischerei kooperieren: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Ausfuhr
KontrolleKontrolle der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei · alle LänderAusfuhr nach allen Ländern: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Ausfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 1604.20.50.50.0

Anmerkungen (1)

Wortlaut · Kapitel 16, Unterpositions-Anmerkung 2
2. Die in den Unterpositionen der Positionen 1604 und 1605 lediglich mit ihren allgemeinen Bezeichnungen aufgeführten Fische, Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere gehören zu den gleichen in Kapitel 3 unter diesen Bezeichnungen aufgeführten Arten.

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 16 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 1604.20.50

Änderung ab 01.01.2027Ab 01.01.2027: 2 Zollkontingente statt 3.
  1. 01.01.19721604.20.50gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Sardinen, Boniten, Makrelen der Arten Scomber scombrus und Scomber japonicus, Fische der Art Orcynopsis unicolor“
  2. 01.01.19721604.20.50.19.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank
  3. 01.01.19721604.20.50.90.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank
  4. 01.01.19881604.20.50.19.0Stellung im Tarifbaum geändert
  5. 01.01.19881604.20.50.30.0neu eingeführt · „Makrelen der Arten Scomber scombrus und Scomber japonicus“ · aus 1604.12.10, 1604.15.90, 1604.19.91
  6. 01.01.19921604.20.50.30.0aufgehoben · aufgeteilt in 1604.20.50
  7. 01.01.19921604.20.50.40.0neu eingeführt · „Makrelen der Art Scomber scombrus“ · aus 1604.20.50
  8. 01.01.19931604.20.50.19.0Stellung im Tarifbaum geändert
  9. 01.05.19931604.20.50.50.0neu eingeführt · „Makrelen der Art Scomber japonicus“
  10. 01.01.19941604.20.50Stellung im Tarifbaum geändert
  11. 01.01.19941604.20.50.19.0Stellung im Tarifbaum geändert
  12. 01.01.19941604.20.50.40.0Stellung im Tarifbaum geändert
  13. 01.01.19941604.20.50.50.0Stellung im Tarifbaum geändert
  14. 01.01.19941604.20.50.90.0Stellung im Tarifbaum geändert
  15. 01.01.19971604.20.50.10.0neu eingeführt · „der Art Sardina pilchardus“ · aus 1604.20.50
  16. 01.01.19971604.20.50.19.0Stellung im Tarifbaum geändert
  17. 01.07.20011604.20.50.30.0neu eingeführt · „Boniten (Sarda-Arten)“ · aus 1604.20.50
  18. 21.11.20191604.20.50.05.0neu eingeführt · „curryhaltige Fischklößchen aus Fischfleisch, Currypulver, Weizenstärke, Salz, Zucker und Würzmischung; vierfarbige Klöße aus Fischfleisch …“ · aus 1604.20.40

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 1604.20.50.50.0

Welche Zolltarifnummer gilt für Makrelen der Art Scomber japonicus unter 1604.20.50?

Makrelen der Art Scomber japonicus gehören in 1604.20.50.50.0. Makrelen der Art Scomber scombrus gehören in 1604.20.50.40.0.

Gibt es bei der Einfuhr von Makrelen der Art Scomber japonicus unter 1604.20.50.50.0 eine Veterinärkontrolle?

Bei der Einfuhr der Ware unter 1604.20.50.50.0 sind amtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle vorgesehen. Als Unterlage wird das Gemeinsame Gesundheitseingangsdokument für Erzeugnisse (GGED-P) angegeben.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen

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