01Tarifbaum
Welche Zolltarifnummer gilt unter Warennummer 2208.90.91?
Die Zolltarifnummer 2208.90.91.10.0 gilt für Ethylalkohol, der aus landwirtschaftlichen Erzeugnissen hergestellt ist, die im Anhang I des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union aufgeführt sind. Die Zolltarifnummer 2208.90.91.90.0 (anderer) erfasst Ethylalkohol dieser Warennummer, der nicht aus solchen Erzeugnissen hergestellt ist.
Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.
Ihre Ware einreihen
Welche der 2 Zolltarifnummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung für die Akte.
02Maßnahmen
Sonderzölle und Kontrollen für 2208.90.91
Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.
03Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu 2208.90.91
Anmerkungen (3)
3. Für die Anwendung der Position 2202 gelten als „nicht alkoholhaltige Getränke“ Getränke mit einem Alkoholgehalt von 0,5 % vol oder weniger. Alkoholhaltige Getränke gehören, je nach Beschaffenheit, zu den Positionen 2203 bis 2206 oder zu Position 2208.
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von 3 GHT oder weniger zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.
Eine weitere Anmerkung im Wortlaut
2. Für die Anwendung dieses Kapitels sowie der Kapitel 20 und 21 ist der Alkoholgehalt bei einer Temperatur von 20 °C zu bestimmen.
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 2208.90.91 bis 2208.90.99 | Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von weniger als 80 % vol, unvergällt, in Behältnissen mit einem Inhalt von Erzeugnisse, die nicht ausschließlich durch Gärung gewonnen werden, sondern auch durch ein Reinigungsverfahren, in dessen Folge diese Erzeugnisse die Eigenschaften und Merkmale von gegorenen Getränken verlieren und die Eigenschaften und Merkmale von Ethylalkohol erlangen, werden in Position 2208 eingereiht … |
Einreihungsverordnungen (9)
| Verordnung | Ware | Nummer |
|---|---|---|
| 2025/122116.06.2025 | Ein kohlensäurehaltiges, dunkelrotes alkoholisches Getränk mit Geschmack von Schwarzen Johannisbeeren und 14,5 % vol wurde in die Warennummer 2208.90.69 eingereiht. | 2208.90.69 |
| 2019/92303.06.2019 | Eine alkoholische Flüssigkeit mit 15 % vol aus gegorenem Zuckerrübenextrakt wurde in die Warennummer 2208.90.99 eingereiht. | 2208.90.99 |
| 160/200715.02.2007 | Eine dunkelbraune Flüssigkeit mit 43 % vol aus Extrakten von 32 Heilkräutern, Karamellextrakt, Wasser und Alkohol wurde in die Warennummer 2208.90.69 eingereiht. | 2208.90.69 |
| 1114/200620.07.2006 | Eine Flüssigkeit mit 68 % vol aus Pflanzenauszügen, Propolis-Trockenextrakt und Alkohol in 30-ml-Flaschen wurde in die Warennummer 2208.90.69 eingereiht. | 2208.90.69 |
| 1114/200620.07.2006 | Eine Flüssigkeit mit 70 % vol aus wässrigem alkoholischem Propolisextrakt in 30-ml-Flaschen wurde in die Warennummer 2208.90.69 eingereiht. | 2208.90.69 |
| 1114/200620.07.2006 | Eine Flüssigkeit mit 70 % vol aus Propolis, Alkohol und Wasser in 30-ml-Flaschen wurde in die Warennummer 2208.90.69 eingereiht. | 2208.90.69 |
Urteile des EuGH (4)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-532/1412.05.2016 | 1. Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1719/2005 der Kommission vom 27. … |
| C-150/0807.05.2009 | Getränke auf Basis von gegorenem Alkohol, die zunächst Position 2206 der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in … |
| C-196/1014.07.2011 | Die Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EWG) Nr. 2587/91 der Kommission vom 26. Juli 1991 geänderten Fassung ist dahin … |
| T-533/1412.05.2016 | 1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. 2. Frau Desislava Kolarova trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten, die der Exekutivagentur für die Forschung (REA) im vorliegenden Rechtszug entstanden sind. |
3 CLASS-Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex.
04Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Warennummer 2208.90.91
Welche Zolltarifnummer gilt für Ethylalkohol bis 2 l unter der Warennummer 2208.90.91?
Unvergällter Ethylalkohol unter 80 % vol in Behältnissen mit 2 l oder weniger gehört in die Zolltarifnummer 2208.90.91.10.0, wenn er aus landwirtschaftlichen Erzeugnissen hergestellt ist, die im Anhang I des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union aufgeführt sind. Ethylalkohol dieser Warennummer, der nicht aus solchen Erzeugnissen hergestellt ist, gehört in die Zolltarifnummer 2208.90.91.90.0. Die Warennummer 2208.90.91 erfasst nur Behältnisse mit einem Inhalt von 2 l oder weniger.
Quellen · Stand 31.10.2026
- Harmonisiertes System (WZO)
- Die ersten sechs Stellen
- EU-TARIC
- Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut der Warennummer und ihrer Unterteilung
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission
- CLASS-Datenbank
- Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile