01Tarifbaum
Welche Zolltarifnummer gilt unter Warennummer 2918.19.98?
Die Zolltarifnummern 2918.19.98.20.0 und 2918.19.98.30.0 erfassen L-Äpfelsäure (CAS RN 97-67-6) beziehungsweise Ethyl 1-hydroxycyclopentancarboxylat (CAS RN 41248-23-1). Die Zolltarifnummer 2918.19.98.25.0 erfasst (S)-2-Hydroxy-2-phenylessigsäure (CAS RN 17199-29-0) mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr, und 2918.19.98.50.0 erfasst 12-Hydroxystearinsäure (CAS RN 106-14-9) mit einer Reinheit von 90 GHT oder mehr zur Herstellung von Polyglycerin-poly-12-hydroxystearinsäureester. Die Zolltarifnummern 2918.19.98.60.0 und 2918.19.98.70.0 erfassen (R)-tert-Butyl 2'-(1-hydroxyethyl)-3-methyl-[1,1'-biphenyl]-4-carboxylat (CAS RN 1246560-92-8) und Rac-tert-Butyl-3-hydroxy-4-pentenoat (CAS RN 122763-67-1), jeweils mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr. Die Zolltarifnummer 2918.19.98.90.0 erfasst alle übrigen Waren dieser Warennummer, die die Zolltarifnummern davor nicht erfassen.
Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.
Ihre Ware einreihen
Welche der 7 Zolltarifnummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung für die Akte.
02Maßnahmen
Sonderzölle und Kontrollen für 2918.19.98
Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.
03Waren
Welche Waren fallen unter Warennummer 2918.19.98?
2 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Warennummer 2918.19.98. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
04Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu 2918.19.98
Anmerkungen (5)
4. In den Positionen 2904 bis 2906, 2908 bis 2911 und 2913 bis 2920 umfasst jede Erwähnung der Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate auch die Mischderivate, wie Sulfohalogen-, Nitrohalogen-, Nitrosulfo- und Nitrosulfohalogenderivate. Nitro- oder Nitrosogruppen gelten nicht als „Stickstoff-Funktionen“ im Sinne der Position 2929. Im Sinne der Positionen 2911, 2912, 2914, 2918 und 2922 ist der Begriff „Sauerstoff-Funktionen“ (die charakteristischen organischen Gruppen dieser Positionen, die Sauerstoff enthalten) auf die Sauerstoff-Funktionen beschränkt, die in den Positionen 2905 bis 2920 genannt sind.
3. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, die alle oder teilweise zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Mischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden, b) zusammen gestellt werden und c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind.
Weitere 3 Anmerkungen im Wortlaut
3. Kommen für ein Erzeugnis zwei oder mehr Positionen dieses Kapitels in Betracht, so ist es der letzten dieser Positionen zuzuweisen.
1. Innerhalb einer Position dieses Kapitels sind die Derivate einer chemischen Verbindung (oder einer Gruppe chemischer Verbindungen) derselben Unterposition wie diese Verbindung (oder Gruppe von Verbindungen) zuzuweisen, wenn sie nicht durch eine andere Unterposition genauer erfasst werden und in der gleichen Gliederungsstufe von Unterpositionen keine Unterposition „andere“ besteht.
2. Anmerkung 3 zu Kapitel 29 ist nicht anwendbar auf Unterpositionen dieses Kapitels.
Einreihungsverordnungen (1)
| Verordnung | Ware | Nummer |
|---|---|---|
| 2084/9112.07.1991 | Ein Erzeugnis aus Cholsäure mit einer Reinheit von mehr als 95 GHT sowie Fettsäuren und anorganischen Salzen aus dem Herstellungsverfahren wurde in die Warennummer 2918.19.30 eingereiht. | 2918.19.30 |
05Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Warennummer 2918.19.98
Welche Zolltarifnummer gilt für welche Ware unter der Warennummer 2918.19.98?
L-Äpfelsäure (CAS RN 97-67-6) gehört in die Zolltarifnummer 2918.19.98.20.0 und Ethyl 1-hydroxycyclopentancarboxylat (CAS RN 41248-23-1) in 2918.19.98.30.0. (S)-2-Hydroxy-2-phenylessigsäure (CAS RN 17199-29-0) mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr gehört in 2918.19.98.25.0 und 12-Hydroxystearinsäure (CAS RN 106-14-9) mit einer Reinheit von 90 GHT oder mehr zur Herstellung von Polyglycerin-poly-12-hydroxystearinsäureester in 2918.19.98.50.0. (R)-tert-Butyl 2'-(1-hydroxyethyl)-3-methyl-[1,1'-biphenyl]-4-carboxylat (CAS RN 1246560-92-8) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr gehört in 2918.19.98.60.0, Rac-tert-Butyl-3-hydroxy-4-pentenoat (CAS RN 122763-67-1) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr in 2918.19.98.70.0 und alle übrigen Waren in 2918.19.98.90.0.
Quellen · Stand 31.10.2026
- Harmonisiertes System (WZO)
- Die ersten sechs Stellen
- EU-TARIC
- Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut der Warennummer und ihrer Unterteilung
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile

