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Warennummer 3824.99.96 – Sonstige chemische Zubereitungen

Warennummer · 8-stellig (Kombinierte Nomenklatur)

In diese Warennummer gehören zubereitete Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie, die unter Position 3824 fallen und in der Unterposition 3824.99 als „andere“ eingereiht werden, also keiner der vorher genannten Unterteilungen entsprechen. Kesselsteinmittel gehören in 3824.99.45.00.0 und Zubereitungen für die Galvanotechnik in 3824.99.50.00.0, sodass diese Waren von der Warennummer 3824.99.96 getrennt sind. Die Nummern darunter richten sich nach Art und Zusammensetzung der Zubereitung, etwa nach Seltenerdkonzentrat, gebranntem Bauxit oder Silikonpaste, sowie nach den Grenzwerten ihres Wortlauts.

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Welche Zolltarifnummer gilt für Ihre Zubereitung aus Position 3824?

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01Tarifbaum

Welche Zolltarifnummer gilt unter Warennummer 3824.99.96?

Seltenerdkonzentrat mit 20 bis 30 GHT Ceroxid, 2 bis 10 GHT Lanthanoxid, 10 bis 15 GHT Yttriumoxid und höchstens 65 GHT Zirkonoxid einschließlich natürlich vorkommendem Hafniumoxid gehört in 3824.99.96.30.0, gebrannter Bauxit (feuerfest) in 3824.99.96.35.0 und strukturiertes Siliciumaluminiumphosphat in 3824.99.96.37.0. Silikonpaste mit niedriger Ausgasung und thermischer Leitfähigkeit gehört nur dann in 3824.99.96.38.0, wenn alle Kennwerte des Wortlauts zutreffen: Wärmeleitfähigkeit im ausgehärteten Zustand von 3,45 bis 3,55 W/(m⋅K), Dauereinsatztemperaturbereich von −60 °C bis 200 °C, Wärmekapazität im ausgehärteten Zustand von 0,75 bis 0,85 J/g K, der im Wortlaut genannte spezifische Volumenwiderstand und Verpackung in Behältern von 30 kg oder mehr. Antikorrosivzubereitungen aus Salzen der Dinonylnaphthalinsulfonsäure auf einem Träger aus Mineralwachs, auch chemisch modifiziert, oder in organischen Lösemitteln gelöst gehören in 3824.99.96.40.0, durch 2-(Ethylthio)ethanthiol funktionalisiertes Silikagel mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr in 3824.99.96.43.0, Lithium-Nickel-Cobalt-Aluminium-Oxid-Pulver mit einer Korngröße von weniger als 10 µm und einer Reinheit von mehr als 98 GHT in 3824.99.96.45.0, Granulat aus Mangan-Zink-Ferrit mit den im Wortlaut genannten Gehalten an Eisen(III)oxid, Mangan(II)oxid und Zinkoxid in 3824.99.96.46.0 und Schmelzmagnesia mit einem Gehalt an Dichromtrioxid von 15 GHT oder mehr in 3824.99.96.60.0. Unter 3824.99.96.99.0 fallen nur Zubereitungen, die keine der besonderen Zolltarifnummern von 3824.99.96.30.0 bis 3824.99.96.91.0 erfüllen, auch keine der hier nicht genannten wie 3824.99.96.47.0, 3824.99.96.48.0, 3824.99.96.50.0 oder 3824.99.96.89.0.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittErzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
KapitelVerschiedene Erzeugnisse der chemischen Industrie
PositionZubereitete Bindemittel für Gießereiformen oder -kerne; chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien (einschließlich Mischungen von Naturprodukten), anderweit weder genannt noch inbegriffen
andere
Unterpositionandere
andere
andere
Kombinierte NomenklaturandereDiese Seite
ZolltarifnummerSeltenerdkonzentrat mit einem Gehalt an - Ceroxid (CAS RN 1306-38-3) von 20 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 30 GHT - Lanthanoxid (CAS RN 1312-81-8) von 2 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 10 GHT - Yttriumoxid (CAS RN 1314-36-9) von 10 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 15 GHT und - Zirkonoxid (CAS RN 1314-23-4) einschließlich natürlich vorkommendem Hafniumoxid von nicht mehr als 65 GHT
6,5 % · 329 vZTA
Zolltarifnummergebrannter Bauxit (feuerfest)
6,5 % · 329 vZTA
Zolltarifnummerstrukturiertes Siliciumaluminiumphosphat
6,5 % · 329 vZTA
ZolltarifnummerSilikonpaste mit niedriger Ausgasung, thermisch leitfähig: -mit einer Wärmeleitfähigkeit im ausgehärteten Zustand von 3,45 W/(m⋅K) oder mehr, jedoch nicht mehr als 3,55 W/(m⋅K), -für einen Dauereinsatztemperaturbereich von -60 °C bis 200 °C, -mit einer Wärmekapazität im ausgehärteten Zustand von 0,75 J/g K oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,85 J/g K, -mit einem spezifischen Volumenwiderstand im ausgehärteten Zustand von 1 010 Ω·m oder mehr, -verpackt in Behältern von 30 kg oder mehr
6,5 % · 329 vZTA
ZolltarifnummerAntikorrosivzubereitungen aus Salzen der Dinonylnaphthalinsulfonsäure: - auf einem Träger aus Mineralwachs,auch chemisch modifiziert oder - in organischen Lösemitteln gelöst
6,5 % · 329 vZTA
ZolltarifnummerDurch 2-(Ethylthio)ethanthiol funktionalisiertes Silikagel mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr
6,5 % · 329 vZTA
ZolltarifnummerLithium-Nickel-Cobalt-Aluminium-Oxid-Pulver (CAS RN 177997-13-6) mit -einer Korngröße von weniger als 10 µm, -einer Reinheit von mehr als 98 GHT
6,5 % · 329 vZTA
ZolltarifnummerGranulat aus Mangan-Zink-Ferrit mit einem Gehalt an - Eisen(III)oxid von 52 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 76 GHT, - Mangan(II)oxid von 13 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 42 GHT, und - Zinkoxid von 2 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 22 GHT
6,5 % · 329 vZTA
ZolltarifnummerMischung von Metalloxiden, in Form von Pulver, mit einem Gehalt an: - entweder Barium, Neodym oder Magnesium von 5 GHT oder mehr und Titan von 15 GHT oder mehr, - oder Blei von 30 GHT oder mehr und Niob von 5 GHT oder mehr, zur Verwendung beim Herstellen von dielektrischen Filmen oder zur Verwendung als Dielektrikum beim Herstellen von keramischen Mehrschichtkondensatoren
6,5 % · 329 vZTA
ZolltarifnummerZirconiumoxid (ZrO₂), mit Calciumoxid (CAS RN 68937-53-1) stabilisiert mit einem Gehalt an Zirconiumoxid von 92 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 97 GHT
6,5 % · 329 vZTA
ZolltarifnummerNickelhydroxid, dotiert mit 12 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 18 GHT Zinkhydroxid und Cobalthydroxid, von der für die Herstellung positiver Elektroden für Akkumulatoren verwendeten Art
6,5 % · 329 vZTA
ZolltarifnummerSeltenerdkonzentrat mit einem Gehalt an Seltenerdoxiden von 60GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 95GHT und an Zirconiumoxid, Aluminiumoxid oder Eisenoxid von jeweils nicht mehr als 1GHT, und mit einem Glühverlust von 5GHT oder mehr
6,5 % · 329 vZTA
Zolltarifnummerpulverförmiger Trägerstoff, bestehend aus: - Ferrit (Eisenoxid) (CAS RN 1309-37-1) - Manganoxid (CAS RN 1344-43-0) - Magnesiumoxid (CAS RN 1309-48-4) - Styrolacrylat-Copolymer der bei der Herstellung von mit Tintenoder Tonerngefüllten Flaschen oder Patronen für Faxgeräte, Drucker oder Fotokopierer pulverförmigem Toner zugesetzt werden soll
6,5 % · 329 vZTA
ZolltarifnummerPartikel aus Siliciumdioxid auf denen organische Verbindungen kovalent gebunden sind, zur Verwendung beim Herstellen von Hochleistungs- Flüssigkeitschromatographiesäulen (HPLC) und Probenaufbereitungskartuschen
6,5 % · 329 vZTA
ZolltarifnummerSchmelzmagnesia mit einem Gehalt an Dichromtrioxid von 15 GHT oder mehr
6,5 % · 329 vZTA
ZolltarifnummerViskose Zubereitung, im Wesentlichen bestehend aus -mehr als 5 GHT, jedoch nicht mehr als 15 GHT Poly(vinylalkohol) (CAS RN 9002-89-5), -mehr als 10 GHT, jedoch nicht mehr als 20 GHT 1-Methoxy-2-Propanol (CAS RN 107-98-5), -Wasser, zur Verwendung als Schutzbeschichtung für Wafer während des Schneidprozesses bei der Herstellung von Halbleitern
6,5 % · 329 vZTA
ZolltarifnummerAluminiumnatriumsilicat, in Form von Kügelchen mit einem Durchmesser von: - entweder 1,6mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 3,4mm, - oder 4mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 6mm
6,5 % · 329 vZTA
ZolltarifnummerVulkanisationsmittel mit einem Gehalt von -78 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 82 GHT, an unlöslichem Schwefel (CAS RN 9035-99-8) -18 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 22 GHT, an naphtenischem Öl (CAS RN 64742-52-5) und -nicht mehr als 0,2 GHT Methylstyrol (CAS RN 98-83-9)
6,5 % · 329 vZTA
ZolltarifnummerLithiumnickeldioxid (CAS RN 12325-84-7), mit einem Gehalt von: -weniger als 5 GHT Lithiumhydroxid (CAS RN 1310-65-2), -weniger als 5 GHT Lithiumcarbonat (CAS RN 554-13-2), -weniger als 15 GHT Nickeloxid (CAS RN 11099-02-8)
6,5 % · 329 vZTA
ZolltarifnummerReaktionserzeugnis, mit einem Gehalt an: - Molybdänoxid von 1 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 40 GHT, - Nickeloxid von 10 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 50 GHT, - Wolframoxid von 30 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 70 GHT
6,5 % · 329 vZTA
ZolltarifnummerMischung mit einer nichtstöchiometrischen Zusammensetzung: - mit kristalliner Struktur, - bestehend aus geschmolzenem Magnesia-Alumina-Spinell und Beimengungen von Silikat-Phasen und Aluminaten, wovon mindestens 75 GHT auf Fraktionen mit einer Korngröße von 1-3 mm und höchstens 25 GHT auf Fraktionen mit einer Korngröße von 0-1 mm entfallen
6,5 % · 329 vZTA
ZolltarifnummerZirconiumoxid stabilisiert mit Yttriumoxid (CAS RN 64417-98-7) mit einem Gehalt an Zirconiumoxid von 90 GHT oder mehr
6,5 % · 329 vZTA
ZolltarifnummerMischung bestehend aus - 64 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 74 GHT amorphem Siliciumdioxid (CAS RN 7631-86-9) - 25 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 35 GHT Butanon (CAS RN 78-93-3) und - nicht mehr als 1 GHT 3-(2,3-Epoxypropoxy)propyltrimethoxysilan (CAS RN 2530-83-8)
6,5 % · 329 vZTA
Zolltarifnummerkubisches Bornitrid (CAS RN 10043-11-5), mit Nickel und/oder Nickelphosphid (CAS RN 12035-64-2) beschichtet
6,5 % · 329 vZTA
ZolltarifnummerPlatinoxid (CAS RN 12035-82-4), auf einem porösen Träger aus Aluminiumoxid (CAS RN 1344-28-1) fixiert, mit einem Gehalt von - 0,1 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 1 GHT an Platin und - 0,5 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 5 GHT an Ethylaluminiumdichlorid (CAS RN 563-43-9)
6,5 % · 329 vZTA
ZolltarifnummerMononatriumglutamat in Mischungen oder Lösungen mit einem Gehalt an Mononatriumglutamat von 50 GHT oder mehr in der Trockenmasse
6,5 % · 329 vZTA
ZolltarifnummerGemisch in Form von Pellets mit einem Gehalt an - Bis(3-triethoxysilylpropyl)polysulfiden (CAS RN 211519-85-6) von 49 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 50 GHT, und - 50 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 51 GHT Ruß (CAS RN 1333-86-4), mit einem Siebdurchgang von 75 GHT oder mehr bei einer Maschenweite von 0,60 mm, aber nicht mehr als 10 GHT bei einer Maschenweite von 0,25 mm (gemäß der Methode ASTM D1511)
6,5 % · 329 vZTA
Zolltarifnummerandere
6,5 % · 329 vZTA

Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.

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02Maßnahmen

Sonderzölle und Kontrollen für 3824.99.96

erhöht den ZollAntidumpingzoll · China39,7 bis 115,9 % je nach Zolltarifnummer; für Hersteller mit eigenem Zusatzcode gelten eigene Sätze.bis 115,9 %
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · Europäische UnionEinfuhr
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · FäröerEinfuhr
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · GrönlandEinfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle · IndienEinfuhr
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · alle LänderEinfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle · alle LänderGilt nur für einzelne Nummern darunter.Einfuhr
KontrolleF-Gase · alle LänderGilt nur für einzelne Nummern darunter.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle von Robbenerzeugnissen · alle LänderEinfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle von Abfällen · alle LänderEinfuhr
KontrolleREACH · alle LänderEinfuhr
KontrolleGüter mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-Use) · alle LänderAusfuhr
KontrolleGüter, die zu Folter oder Todesstrafe verwendet werden können · Hoheitsgebiete, die nicht zum Zollgebiet gehörenAusfuhr
KontrolleAusfuhrkontrolle · Kongo (Demokratische Republik)Ausfuhr
KontrolleBeschränkung bei der Ausfuhr · NordkoreaAusfuhr
KontrolleBeschränkung bei der Ausfuhr · alle LänderAusfuhr
KontrolleGüter, die zu Folter oder Todesstrafe verwendet werden können · alle LänderAusfuhr
KontrolleAusfuhr von Abfällen · alle LänderAusfuhr
KontrolleF-Gase · alle LänderAusfuhr

Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.

Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Iran, Nordkorea, SimbabweSanktionsliste prüfen

03Waren

Welche Waren fallen unter Warennummer 3824.99.96?

11 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Warennummer 3824.99.96. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

04Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu 3824.99.96

Anmerkungen (4)

Wortlaut · Kapitel 38, Anmerkung 3
3. Zu Position 3824 und nicht zu anderen Positionen der Nomenklatur gehören: a) künstliche Kristalle aus Magnesiumoxid oder aus Halogensalzen der Alkali- oder Erdalkalimetalle (ausgenommen optische Elemente) mit einem Stückgewicht von 2,5 g oder mehr; b) Fuselöle; Dippelöl; c) Tintenentferner in Aufmachungen für den Einzelverkauf; d) Korrekturlacke für Dauerschablonen, andere Korrekturflüssigkeiten sowie Korrekturbänder (ausgenommen solche der Position 9612), in Aufmachungen für den Einzelverkauf; und e) schmelzbare Temperaturmesser für Öfen (z. B. Segerkegel).
Wortlaut · Kapitel 38, Unterpositions-Anmerkung 3
3. Zu den Unterpositionen 3824.81 bis 3824.89 gehören nur Mischungen und Zubereitungen, die eine oder mehrere der nachfolgenden Substanzen enthalten: Oxiran (Ethylenoxid); polybromierte Biphenyle (PBB); polychlorierte Biphenyle (PCB); polychlorierte Terphenyle (PCT); Tris(2,3-dibrompropyl)phosphat; Aldrin (ISO); Camphechlor (ISO) (Toxaphen); Chlordan (ISO); Chlordecon (ISO); DDT (ISO) (Clofenotan (INN), 1,1,1-Trichlor-2,2-bis(p-chlorphenyl)ethan); Dieldrin (ISO, INN); Endosulfan (ISO); Endrin (ISO); Heptachlor (ISO); Mirex (ISO); 1,2,3,4,5,6-Hexachlorcyclohexan (HCH (ISO)), einschließlich Lindan (ISO, INN); Pentachlorbenzol (ISO); Hexachlorbenzol (ISO); Perfluoroctansulfonsäure, ihre Salze; Perfluoroctansulfonamide; Perfluoroctansulfonylfluorid; Tetra-, Penta-, Hexa-, Hepta- oder Octabromdiphenylether; kurzkettige Chlorparaffine. Kurzkettige Chlorparaffine sind Mischungen von Verbindungen mit einem Chlorierungsgrad von mehr als 48 GHT mit der folgenden Molekularformel: CxH(2x-y+2)Cly, wobei x=10 – 13 und y= 1 – 13 sind.
Weitere 2 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Abschnitt VI, Anmerkung 3
3. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, die alle oder teilweise zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Mischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden, b) zusammen gestellt werden und c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind.
Wortlaut · Kapitel 38, Anmerkung 4
4. In der Nomenklatur gelten als „Siedlungsabfälle“ solche Abfälle, die von Haushalten, Hotels, Restaurants, Krankenhäusern, Geschäften, Büros usw. entsorgt werden, und auch Abfälle der Straßenreinigung sowie Abfälle von Bau- und Abbrucharbeiten. Siedlungsabfälle enthalten allgemein eine Vielzahl von verschiedenen Materialien wie Kunststoffe, Kautschuk, Holz, Papier, Textilien, Glas, Metalle, Nahrungsmittel, defekte Möbel und andere beschädigte oder zu entsorgende Gegenstände. Der Begriff „Siedlungsabfälle“ erfasst jedoch nicht: a) einzelne Materialien oder Erzeugnisse, die von den Abfällen getrennt wurden, wie beispielsweise Abfälle aus Kunststoffen, Kautschuk, Holz, Papier, Textilien, Glas oder Metall, Elektro- und Elektronikaltgeräte und -schrott (einschließlich Altbatterien), die in die vorgesehenen Positionen eingereiht werden; b) Industrieabfälle; c) pharmazeutische Abfälle gemäß Anmerkung 4 k zu Kapitel 30; oder d) klinische Abfälle gemäß der nachstehenden Anmerkung 6 a).

Einreihungsverordnungen (2)

VerordnungWareNummer
2024/213631.07.2024Ein flüssiges Chemikaliengemisch aus THPMI, HHPMI und PMI wurde in die Warennummer 3824.99.92 eingereiht.3824.99.92
2024/35315.01.2024Eine Zubereitung aus 17 GHT Nisin und 83 GHT Natriumchlorid, die als Lebensmittelzusatzstoff verwendet wird, wurde in die Warennummer 3824.99.96 eingereiht.3824.99.96

Urteile des EuGH (3)

UrteilKernsatz
C-182/1926.03.2020Die Durchführungsverordnung (EU) 2016/1140 der Kommission vom 8. Juli 2016 zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur ist ungültig.
C-822/1903.06.2021Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1101/2014 der …
C-441/1509.02.2017Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1001/2013 der …

4 CLASS-Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex.

05Verlauf

Verlauf der Zolltarifnummern unter Warennummer 3824.99.96

Zum 01.07.2026 wurde eine Zolltarifnummer neu eingeführt. Zum 01.01.2026 wurde eine Zolltarifnummer neu eingeführt. Die übrigen 26 Zolltarifnummern blieben unverändert.

  1. 01.07.20263824.99.96.38.0neu eingeführt · Silikonpaste mit niedriger Ausgasung, thermisch leitfähig: -mit einer Wärmeleitfähigkeit im ausgehärteten Zustand von 3,45 W/(m⋅K) oder mehr, jedoch nicht mehr als 3,55 W/(m⋅K), -für einen Dauereinsatztemperaturbereich von -60 °C bis 200 °C, -mit einer Wärmekapazität im ausgehärteten Zustand von 0,75 J/g K oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,85 J/g K, -mit einem spezifischen Volumenwiderstand im ausgehärteten Zustand von 1 010 Ω·m oder mehr, -verpackt in Behältern von 30 kg oder mehr
  2. 01.01.20263824.99.96.78.0neu eingeführt · Zirconiumoxid stabilisiert mit Yttriumoxid (CAS RN 64417-98-7) mit einem Gehalt an Zirconiumoxid von 90 GHT oder mehr

06Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Warennummer 3824.99.96

Welche Zolltarifnummer gilt unter der Warennummer 3824.99.96 für Seltenerdkonzentrat?

Seltenerdkonzentrat mit 20 bis 30 GHT Ceroxid, 2 bis 10 GHT Lanthanoxid, 10 bis 15 GHT Yttriumoxid und höchstens 65 GHT Zirkonoxid einschließlich natürlich vorkommendem Hafniumoxid gehört in 3824.99.96.30.0. Diese Zolltarifnummer ist eine von mehreren Unterteilungen der Warennummer 3824.99.96.

Quellen · Stand 31.10.2026

Harmonisiertes System (WZO)
Die ersten sechs Stellen
EU-TARIC
Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut der Warennummer und ihrer Unterteilung
CLASS-Datenbank
Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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