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Warennummer 7607.11.90 – Aluminiumfolie von 0,021 bis 0,2 mm Dicke

Warennummer · 8-stellig (Kombinierte Nomenklatur)

Diese Warennummer erfasst Folien und dünne Bänder aus Aluminium, nur gewalzt, ohne Unterlage, mit einer Dicke von 0,021 mm bis 0,2 mm innerhalb der Position 7607. Die Nachbarnummer 7607.11.11 erfasst Folien in Rollen mit einem Stückgewicht von 10 kg oder weniger, die Nachbarnummer 7607.11.19 heißt „andere“. Die 25 Zolltarifnummern darunter richten sich nach Dicke, inneren Lagen, Rollenform, Legierung und Verwendung.

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01Tarifbaum

Welche Zolltarifnummer gilt unter Warennummer 7607.11.90?

Die Zolltarifnummern 7607.11.90.44.0 bis 7607.11.90.56.0 betreffen Aluminiumfolie in Rollen mit einer Reinheit von 99,99 GHT, einer Breite von 500 mm und einer kubischen Textur von mehr als 95 %, unterschieden nach Dicke, inneren Lagen und Rollenform. Die Zolltarifnummern 7607.11.90.65.0 und 7607.11.90.67.0 betreffen glatte Aluminiumfolie mit einer Würfeltextur für Hochspannungsgravuren, 65 mit einer Stärke von 0,070 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,125 mm, ohne innere Lagen aus anderem Material. Die Zolltarifnummern 7607.11.90.71.0 bis 7607.11.90.74.0 betreffen Folien mit einer Dicke von wenigstens 0,021 mm und höchstens 0,045 mm bei mindestens zwei Schichten in Rollen mit einem Stückgewicht von mehr als 10 kg, und die Zolltarifnummern 7607.11.90.75.0 bis 7607.11.90.79.0 betreffen Bänder und Folien aus einer den Standards 5182-H19 oder 5052-H19 entsprechenden Aluminium-Magnesium-Legierung mit den weiteren Merkmalen des Wortlauts (Außendurchmesser, Dicke, Breite, Zug- und Dehnungswerte), wobei 7607.11.90.76.0 die Verwendung als Karosserieteile in der Automobilindustrie nennt. Die Zolltarifnummern 7607.11.90.91.0 bis 7607.11.90.96.0 nennen 7607.11.90.91.0 mit einer Dicke von 0,03 mm oder mehr, jedoch weniger als 0,2 mm, und 7607.11.90.92.0 bis 7607.11.90.94.0 mit einer Dicke von 0,2 mm, 7607.11.90.92.0 zusätzlich mit Legierung für Karosserieteile in der Automobilindustrie.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittUnedle Metalle und Waren daraus
KapitelAluminium und Waren daraus
PositionFolien und dünne Bänder, aus Aluminium (auch bedruckt oder auf Papier, Pappe, Kunststoff oder ähnlichen Unterlagen), mit einer Dicke (ohne Unterlage) von 0,2 mm oder weniger
ohne Unterlage
Unterpositionnur gewalzt
Kombinierte Nomenklaturmit einer Dicke von 0,021 mm bis 0,2 mmDiese Seite
Aluminiumfolie in Rollen - mit einer Reinheit von 99,99 GHT, - mit einer Dicke von 0,021 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,2 mm, - mit einer Breite von 500 mm, - mit einer 3 bis 4 nm dicken Oberflächenoxidschicht - und mit einer kubischen Textur von mehr als 95 %
mit einer Dicke von wenigstens 0,021 mm und höchstens 0,045 mm bei mindestens zwei Schichten, in Rollen mit einem Stückgewicht von mehr als 10 kg, auch weichgeglüht, mit mindestens zwei Lagen
Zolltarifnummermit einer Dicke von 0,03 mm oder mehr, ohne innere Lagen aus anderem Material
7,5 % · 9 vZTA
Zolltarifnummerandere
7,5 % · 9 vZTA
mit einer Dicke von 0,021 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,045 mm, in Rollen mit einem Gewicht von mehr als 10 kg, auch weichgeglüht, mit mindestens zwei Lagen, für andere Verwendungszwecke als als Aluminium-Haushaltsfolie
Zolltarifnummermit einer Dicke von 0,03 mm oder mehr, ohne innere Lagen aus anderem Material
7,5 % · 9 vZTA
Zolltarifnummerandere
7,5 % · 9 vZTA
andere
Zolltarifnummermit einer Dicke von 0,03 mm oder mehr, jedoch weniger als 0,2 mm, ohne innere Lagen aus anderem Material, in Rollen (Coils) oder als aufgerollte Bänder
7,5 % · 9 vZTA
mit einer Dicke von 0,2 mm, in Rollen (Coils) oder als aufgerollte Bänder, als auf Länge zugeschnittene Bleche oder in runder Form
ohne innere Lagen aus anderem Material
Zolltarifnummermit Legierung, zur Verwendung als Karosserieteile in der Automobilindustrie
7,5 % · 9 vZTA
Zolltarifnummerandere
7,5 % · 9 vZTA
Zolltarifnummerandere
7,5 % · 9 vZTA
Zolltarifnummerandere
7,5 % · 9 vZTA
glatte Aluminiumfolie mit: - einem Aluminiumgehalt von 99,98 GHT oder mehr, - einer Stärke von 0,070 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,125 mm, - einer Würfeltextur, für Hochspannungsgravuren
Zolltarifnummerohne innere Lagen aus anderem Material, in Rollen (Coils) oder als aufgerollte Bänder
7,5 % · 9 vZTA
Zolltarifnummerandere
7,5 % · 9 vZTA
andere
mit einer Dicke von wenigstens 0,021 mm und höchstens 0,045 mm bei mindestens zwei Schichten, in Rollen mit einem Stückgewicht von mehr als 10 kg, auch weichgeglüht, mit mindestens zwei Lagen
Zolltarifnummermit einer Dicke von 0,03 mm oder mehr, ohne innere Lagen aus anderem Material
7,5 % · 9 vZTA
Zolltarifnummerandere
7,5 % · 9 vZTA
mit einer Dicke von wenigstens 0,021 mm und höchstens 0,045 mm bei mindestens zwei Schichten, in Rollen mit einem Stückgewicht von mehr als 10 kg, auch weichgeglüht, mit mindestens zwei Lagen, für andere Verwendungszwecke als als Aluminium-Haushaltsfolie
Zolltarifnummermit einer Dicke von 0,03 mm oder mehr, ohne innere Lagen aus anderem Material
7,5 % · 9 vZTA
Zolltarifnummerandere
7,5 % · 9 vZTA
Bänder und Folien aus einer Aluminium-Magnesium-Legierung - aus einer den Standards 5182-H19 oder 5052-H19 entsprechenden Legierung, - in Rollen mit einem Außendurchmesser von 1250 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1350 mm, - mit einer Dicke (± 0,006 mm) von 0,15 mm, 0,16 mm, 0,18 mm oder 0,20 mm, - mit einer Breite (± 0,3 mm) von 12,5 mm, 15,0 mm, 16,0 mm, 25,0 mm, 35,0 mm, 50,0 mm oder 356 mm, - mit einer Wölbungstoleranz von nicht mehr als 0,4 mm/750 mm, - mit einer Planheitsmessung von I-unit ± 4, - mit einer Zugfestigkeit von mehr als 365 MPa (5182-H19) oder 320 MPa (5052-H19), - mit einer Dehnung A50 von mehr als 3 % (5182-H19) oder 2,5 % (5052-H19) zur Verwendung bei der Herstellung von Lamellen für Jalousien
Zolltarifnummermit einer Dicke von 0,03 mm oder mehr, jedoch weniger als 0,2 mm, ohne innere Lagen aus anderem Material, in Rollen (Coils) oder als aufgerollte Bänder
7,5 % · 9 vZTA
mit einer Dicke 0.2 mm
ohne innere Lagen aus anderem Material
Zolltarifnummerzur Verwendung als Karosserieteile in der Automobilindustrie
7,5 % · 9 vZTA
Zolltarifnummerandere
7,5 % · 9 vZTA
Zolltarifnummerandere
7,5 % · 9 vZTA
Zolltarifnummerandere
7,5 % · 9 vZTA
andere
Zolltarifnummermit einer Dicke von 0,03 mm oder mehr, jedoch weniger als 0,2 mm, ohne innere Lagen aus anderem Material, in Rollen (Coils) oder als aufgerollte Bänder
7,5 % · 9 vZTA
mit einer Dicke von 0,2 mm, in Rollen (Coils) oder als aufgerollte Bänder, als auf Länge zugeschnittene Bleche oder in runder Form
ohne innere Lagen aus anderem Material
Zolltarifnummermit Legierung, zur Verwendung als Karosserieteile in der Automobilindustrie
7,5 % · 9 vZTA
Zolltarifnummerandere
7,5 % · 9 vZTA
Zolltarifnummerandere
7,5 % · 9 vZTA
Zolltarifnummerandere
7,5 % · 9 vZTA

Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.

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02Maßnahmen

Sonderzölle und Kontrollen für 7607.11.90

erhöht den ZollAntidumpingzoll · bei Versand aus ThailandDer Satz hängt vom Zusatzcode ab, den die Anmeldung angibt.je Zusatzcode
erhöht den ZollAntidumpingzoll · China24,6 bis 30 % je nach Zolltarifnummer; für Hersteller mit eigenem Zusatzcode gelten eigene Sätze.bis 30 %
PflichtAnmeldung der Unterposition abhängig von den Bestimmungen zur Endverwendung · ChinaGilt nur für einzelne Nummern darunter.Einfuhr
KontrolleCO₂-Grenzausgleich (CBAM) · alle LänderEinfuhr
KontrolleAntidumping-/Ausgleichszollüberprüfung · ChinaGilt nur für einzelne Nummern darunter.Einfuhr

Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.

Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, NordkoreaSanktionsliste prüfen

03Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu 7607.11.90

Anmerkungen (7)

Wortlaut · Kapitel 76, Zusätzliche Anmerkung 3
3. Im Sinne der Unterpositionen 7606.11.30, 7606.12.30 und 7607.20.91 gelten als: — Aluminium-Verbundplatte: Laminierte Erzeugnisse aus zwei flachgewalzten Aluminiumblechen oder -folien, auch mit Legierung, jeweils mit einer Dicke von 0,08 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,55 mm, und einem durchgehenden Kern aus nichtporösen Polymer- oder Mineralstoffen, zusammengehalten durch einen Klebstoff, mit einer Gesamtdicke von 1,0 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 6,1 mm. Die beiden äußeren Deckbleche oder -folien können unterschiedliche Oberflächenbehandlungen aufweisen. Die Waren dürfen nicht gerollt sein.
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 3
3. In der Nomenklatur gelten als „unedle Metalle“: Eisen und Stahl, Kupfer, Nickel, Aluminium, Blei, Zink, Zinn, Wolfram, Molybdän, Tantal, Magnesium, Cobalt, Bismut, Cadmium, Titan, Zirconium, Antimon, Mangan, Beryllium, Chrom, Germanium, Vanadium, Gallium, Hafnium, Indium, Niob (Columbium), Rhenium und Thallium.
Weitere 5 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 4
4. In der Nomenklatur gelten als „Cermets“ Erzeugnisse mit mikroskopisch heterogener Zusammensetzung aus einem Metall und einem keramischen Erzeugnis als Bestandteil. Der Begriff „Cermets“ erfasst auch gesinterte Metallcarbide (mit einem Metall gesinterte Metallcarbide).
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 5
5. Einreihung von Legierungen (andere als Ferrolegierungen und Kupfervorlegierungen der Kapitel 72 und 74): a) Legierungen unedler Metalle werden wie das gegenüber jedem anderen Metall gewichtsmäßig vorherrschende Metall eingereiht; b) Legierungen aus unedlen Metallen des Abschnitts XV und Stoffen anderer Abschnitte werden wie Legierungen unedler Metalle des Abschnitts XV eingereiht, wenn das Gesamtgewicht dieser Metalle gleich oder größer ist als das der anderen Stoffe; c) gesinterte Mischungen von Metallpulver, innige heterogene, durch Verschmelzen hergestellte Mischungen (ausgenommen Cermets) und intermetallische Verbindungen gelten als Legierungen.
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 6
6. Soweit nichts anderes bestimmt ist, umfasst in der Nomenklatur jede Nennung eines unedlen Metalls auch die Legierungen, die ihm nach Anmerkung 5 gleichgestellt sind.
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 8
8. In Abschnitt XV gelten als: a) Abfälle und Schrott 1) jegliche Abfälle und jeglicher Schrott aus Metallen; 2) Waren aus Metall, die durch Bruch, Verschnitt, Verschleiß oder aus anderen Gründen als solche endgültig unbrauchbar sind; b) Pulver Erzeugnisse, die mit einem Anteil von 90 GHT oder mehr durch ein Sieb mit einer lichten Maschenweite von 1 mm hindurchgehen.
Wortlaut · Kapitel 76, Unterpositions-Anmerkung 1
1. Im Sinne des Kapitels 76 gelten als: a) nicht legiertes Aluminium: Metall mit einem Aluminiumgehalt von 99 GHT oder mehr, sofern der Gehalt an jedem anderen Element die in der nachstehenden Tabelle angegebenen Höchstgrenzen nicht überschreitet: Andere Elemente Element | Höchstgrenze in GHT Fe + Si (Eisen und Silicium zusammen) | 1 Andere Elemente (63), je | 0,1 (75) b) Aluminiumlegierungen: metallische Stoffe, in denen Aluminium gegenüber jedem der anderen Elemente gewichtsmäßig vorherrscht, sofern 1) der Gehalt an einem der anderen Elemente oder an Eisen und Silicium zusammen die in der vorstehenden Tabelle angegebenen Höchstgrenzen überschreitet oder 2) der Gesamtgehalt an diesen anderen Elementen mehr als 1 GHT beträgt.

04Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Warennummer 7607.11.90

Welche Zolltarifnummer gilt für Aluminiumfolie unter der Warennummer 7607.11.90?

Die Zolltarifnummer richtet sich unter der Warennummer 7607.11.90 nach Dicke, inneren Lagen, Rollenform, Legierung und Verwendung. Zum Beispiel gilt 7607.11.90.44.0 für Aluminiumfolie in Rollen mit einer Reinheit von 99,99 GHT und einer Dicke von 0,03 mm oder mehr, ohne innere Lagen aus anderem Material.

Gilt für Aluminiumfolie unter der Warennummer 7607.11.90 der CO₂-Grenzausgleich (CBAM) bei der Einfuhr?

Ja, bei der Einfuhr aus allen Ländern gilt für die Warennummer 7607.11.90 der CO₂-Grenzausgleich (CBAM). Die Maßnahme betrifft die Einfuhr und steht unter den Einfuhrkontrollen für alle Länder.

Quellen · Stand 31.10.2026

Harmonisiertes System (WZO)
Die ersten sechs Stellen
EU-TARIC
Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut der Warennummer und ihrer Unterteilung

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