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Kombinierte Nomenklatur · EUZollaussetzung

Warennummer 8483.50.80 – Schwungräder, Riemen- und Seilscheiben

Warennummer · 8-stellig (Kombinierte Nomenklatur)

In die Warennummer 8483.50.80 gehören andere Schwungräder sowie Riemen- und Seilscheiben, einschließlich Seilrollenblöcke für Flaschenzüge, die nicht unter die Warennummer 8483.50.20 fallen. Der Pfad führt über Kapitel 84 und Position 8483 zur Unterposition 8483.50. Schwungräder und Riemen- oder Seilscheiben aus Eisen oder Stahl, gegossen, gehören in die Warennummer 8483.50.20. Die Zolltarifnummern darunter unterscheiden sich nach Verwendung, Werkstoff, Abmessungen und Gewicht.

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01Tarifbaum

Welche Zolltarifnummer gilt unter Warennummer 8483.50.80?

Die Zolltarifnummer 8483.50.80.10.0 erfasst Waren für zivile Luftfahrzeuge, die Zolltarifnummer 8483.50.80.20.0 Flaschenzüge aus nicht gegossenem Stahl, hergestellt aus Kohlenstoff-Konstruktionsstahl nach JIS G4051, mit einem Außendurchmesser von 104 mm bis 142 mm. Die Zolltarifnummer 8483.50.80.30.0 erfasst mechanische Spannvorrichtungen, die die Antriebsriemen eines Pkw-Motors unter Spannung halten, mit zwei Riemenscheiben aus Polyamid mit einem Durchmesser von jeweils 50 mm oder mehr. Die Zolltarifnummer 8483.50.80.40.0 betrifft Schwungräder zur Dämpfung von Drehschwingungen und Pendelbewegungen im Antriebsstrang eines Fahrzeugs mit einem Trägheitsmoment von insgesamt 0,082 kg m² und einem Gewicht von 7 kg oder mehr; die Zolltarifnummer 8483.50.80.50.0 gilt für formgedrückte Einzel- oder Doppelriemenscheiben aus Metall aus DC03-Stahl oder einem ähnlichen unlegierten Stahl oder Automatenstahl mit einem Teilkreisdurchmesser von 67 mm oder mehr, 8483.50.80.60.0 für formgedrückte Dreifachriemenscheiben aus diesem Werkstoff mit einem Teilkreisdurchmesser von 60 mm oder mehr, und 8483.50.80.90.0 umfasst alle übrigen Waren.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittMaschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder …
KapitelKernreaktoren, Kessel, Maschinen, Apparate und mechanische Geräte; Teile davon
PositionWellen (einschließlich Nockenwellen und Kurbelwellen) und Kurbeln; Lagergehäuse mit eingebautem Wälzlager; Wellengleitlager; Lagergehäuse und Lagerschalen; Zahnräder, Zahnstangen, Friktionsräder, Kettenräder und Getriebe, auch in Form von Wechsel- oder Schaltgetrieben oder Drehmomentwandlern; Kugel- …
UnterpositionSchwungräder sowie Riemen- und Seilscheiben (einschließlich Seilrollenblöcke für Flaschenzüge)
Kombinierte NomenklaturandereDiese Seite
Zolltarifnummerfür zivile Luftfahrzeuge
ZolltarifnummerFlaschenzüge aus nicht gegossenem Stahl: - hergestellt aus Kohlenstoff-Konstruktionsstahl gemäß der Norm JIS G4051, - mit einem Außendurchmesser von 104mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 142mm, - mit einem Innendurchmesser von 33mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 37mm, - mit einer Breite von 22mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 40mm, - mit einem Gewicht von 0,4kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 1,6kg, - mit 4 oder mehr, jedoch nicht mehr als 7 trapezförmigen Rillen
2,7 % · 59 vZTA
ZolltarifnummerMechanische Spannvorrichtung, die die Antriebsriemen eines Pkw-Motors unter Spannung halten: -mit zwei Riemenscheiben aus Polyamid mit einem Durchmesser von jeweils 50 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 70 mm, -mit einer Feder aus einer chrom- und siliziumhaltigen Stahllegierung, -mit zwei Armen aus Aluminium, -mit einer Halterung aus Aluminium, zur Verwendung bei der Herstellung von Kraftfahrzeugmotoren
2,7 % · 59 vZTA
ZolltarifnummerSchwungrad zur Dämpfung von Drehschwingungen und Pendelbewegungen im Antriebsstrang eines Fahrzeugs mit -einem Trägheitsmoment von insgesamt 0,082 kg m², -einem Gewicht von 7 kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 8 kg, -einem Durchmesser von 250 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 280 mm zur Verwendung bei der Herstellung von Kraftfahrzeugen
2,7 % · 59 vZTA
ZolltarifnummerFormgedrückte Einzel- oder Doppelriemenscheibe aus Metall: -aus DC03-Stahl oder einem ähnlichen unlegierten Stahl oder Automatenstahl, -mit einem Teilkreisdurchmesser von 67 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 145 mm, -mit einem Innenloch für die Montage von Lagern oder Passfedern
2,7 % · 59 vZTA
ZolltarifnummerFormgedrückte Dreifachriemenscheibe aus Metall: -aus DC03-Stahl oder einem ähnlichen unlegierten Stahl oder Automatenstahl, -mit einem Teilkreisdurchmesser von 60 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 130 mm, -mit einem Innenloch für die Montage von Lagern
2,7 % · 59 vZTA
Zolltarifnummerandere
2,7 % · 59 vZTA

Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.

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02Maßnahmen

Sonderzölle und Kontrollen für 8483.50.80

PflichtDie Anmeldung der Unterposition unterliegt rechtlichen Beschränkungen (Nettogewicht/besondere Maßeinheit) · alle LänderGilt nur für einzelne Nummern darunter.Einfuhr
PflichtDie Anmeldung der Unterposition unterliegt rechtlichen Beschränkungen (Nettogewicht/besondere Maßeinheit) · alle LänderGilt nur für einzelne Nummern darunter.Ausfuhr

Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.

Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Nordkorea, IranSanktionsliste prüfen

03Waren

Welche Waren fallen unter Warennummer 8483.50.80?

9 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Warennummer 8483.50.80. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

04Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu 8483.50.80

Anmerkungen (6)

Wortlaut · Abschnitt XVI, Anmerkung 3
3. Soweit nichts anderes bestimmt ist, sind kombinierte Maschinen aus zwei oder mehr Maschinen verschiedener Art, die zusammen arbeiten sollen und ein Ganzes bilden, sowie Maschinen, die ihrer Beschaffenheit nach dazu bestimmt sind, zwei oder mehrere verschiedene, sich abwechselnde oder ergänzende Tätigkeiten (Funktionen) auszuführen, nach der das Ganze kennzeichnenden Haupttätigkeit (Hauptfunktion) einzureihen.
Wortlaut · Abschnitt XVI, Anmerkung 4
4. Besteht eine Maschine oder eine Kombination aus Maschinen aus entweder voneinander getrennten oder durch Leitungen, Übertragungsvorrichtungen, elektrischen Kabeln oder anderen Vorrichtungen miteinander verbundenen Einzelkomponenten, die gemeinsam eine genau bestimmte, in einer der Positionen des Kapitels 84 oder 85 erfasste Funktion ausüben, so ist das Ganze in die Position einzureihen, die diese Funktion erfasst.
Weitere 4 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Abschnitt XVI, Anmerkung 5
5. Bei der Anwendung der Anmerkungen des Abschnitts XVI umfasst der Begriff „Maschinen“ alle Maschinen, Apparate, Geräte und Vorrichtungen der in den Positionen des Kapitels 84 oder 85 genannten Art.
Wortlaut · Abschnitt XVI, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Zur Montage oder zur Instandhaltung der Maschinen benötigte Werkzeuge sind wie die Maschinen einzureihen, zu denen sie gehören, wenn sie mit ihnen gestellt werden. Dies gilt auch für auswechselbare Werkzeuge, wenn sie mit den Maschinen, deren übliche Ausrüstung sie darstellen, gestellt und üblicherweise zusammen mit ihnen verkauft werden.
Wortlaut · Abschnitt XVI, Zusätzliche Anmerkung 2
2. Auf Verlangen der Anmeldestelle/Zollstelle hat der Anmelder zur Ergänzung der Anmeldung/Zollanmeldung erläuternde Unterlagen (z. B. eine Warenbeschreibung, Prospekte, Katalogauszüge, Fotografien) beizufügen, aus denen die geläufige Bezeichnung der Maschine, ihre Verwendung und ihre wesentlichen Merkmale hervorgehen. Bei zerlegten oder nicht zusammengesetzten Maschinen hat der Anmelder auf Verlangen der Anmeldestelle/Zollstelle ferner einen Montageplan und ein Verzeichnis des Inhalts der einzelnen Packstücke als Beleg zur Anmeldung/Zollanmeldung vorzulegen.
Wortlaut · Abschnitt XVI, Zusätzliche Anmerkung 3
3. Auf Antrag des Anmelders und bei Beachtung der von den zuständigen Behörden festzusetzenden Voraussetzungen werden die Bestimmungen der Allgemeinen Vorschrift 2 Buchstabe a) auch auf Maschinen angewendet, die in Teilsendungen ein- oder ausgehen.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
8483.50Schwungräder sowie Riemen- und Seilscheiben (einschließlich Seilrollenblöcke für Flaschenzüge) Hierher gehören auch Leiträder aus unedlen Metallen, die zum Führen und Gleiten der Raupenkette in Erdbewegungsmaschinen bestimmt sind. Diese Waren gelten als „freie“ Riemen- oder Seilscheiben. Sie dienen nicht der unmittelbaren Kraftübertragung, sondern zur Aufrechterhaltung der Spannung der Raupenkette und der …

05Verlauf

Verlauf der Zolltarifnummern unter Warennummer 8483.50.80

Zum 01.07.2026 wurden zwei Zolltarifnummern neu eingeführt. Zum 01.01.2026 wurden zwei Zolltarifnummern neu eingeführt. Die übrigen 3 Zolltarifnummern blieben unverändert.

  1. 01.07.20268483.50.80.50.0neu eingeführt · Formgedrückte Einzel- oder Doppelriemenscheibe aus Metall: -aus DC03-Stahl oder einem ähnlichen unlegierten Stahl oder Automatenstahl, -mit einem Teilkreisdurchmesser von 67 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 145 mm, -mit einem Innenloch für die Montage von Lagern oder Passfedern
  2. 01.07.20268483.50.80.60.0neu eingeführt · Formgedrückte Dreifachriemenscheibe aus Metall: -aus DC03-Stahl oder einem ähnlichen unlegierten Stahl oder Automatenstahl, -mit einem Teilkreisdurchmesser von 60 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 130 mm, -mit einem Innenloch für die Montage von Lagern
  3. 01.01.20268483.50.80.20.0neu eingeführt · Flaschenzüge aus nicht gegossenem Stahl: - hergestellt aus Kohlenstoff-Konstruktionsstahl gemäß der Norm JIS G4051, - mit einem Außendurchmesser von 104mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 142mm, - mit einem Innendurchmesser von 33mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 37mm, - mit einer Breite von 22mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 40mm, - mit einem Gewicht von 0,4kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 1,6kg, - mit 4 oder mehr, jedoch nicht mehr als 7 trapezförmigen Rillen
  4. 01.01.20268483.50.80.40.0neu eingeführt · Schwungrad zur Dämpfung von Drehschwingungen und Pendelbewegungen im Antriebsstrang eines Fahrzeugs mit -einem Trägheitsmoment von insgesamt 0,082 kg m², -einem Gewicht von 7 kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 8 kg, -einem Durchmesser von 250 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 280 mm zur Verwendung bei der Herstellung von Kraftfahrzeugen

06Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Warennummer 8483.50.80

Welche Zolltarifnummer gilt unter der Warennummer 8483.50.80 für meine Riemenscheibe?

Die Zolltarifnummer richtet sich nach Werkstoff und Teilkreisdurchmesser der Riemenscheibe. Formgedrückte Einzel- oder Doppelriemenscheiben aus Metall aus DC03-Stahl oder einem ähnlichen unlegierten Stahl oder Automatenstahl mit einem Teilkreisdurchmesser von 67 mm oder mehr gehören in 8483.50.80.50.0, formgedrückte Dreifachriemenscheiben aus diesem Werkstoff mit einem Teilkreisdurchmesser von 60 mm oder mehr in 8483.50.80.60.0. Andere Riemenscheiben gehören in 8483.50.80.90.0.

Quellen · Stand 31.10.2026

Harmonisiertes System (WZO)
Die ersten sechs Stellen
EU-TARIC
Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut der Warennummer und ihrer Unterteilung
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission

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