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Kombinierte Nomenklatur · EUZollaussetzung

Warennummer 8501.10.10 – Synchronmotoren bis 18 W

Warennummer · 8-stellig (Kombinierte Nomenklatur)

Die Warennummer 8501.10.10 erfasst Synchronmotoren mit einer Leistung von 18 W oder weniger in der Unterposition 8501.10 (Motoren mit einer Leistung von 37,5 W oder weniger) innerhalb der Position 8501 (Elektromotoren und elektrische Generatoren). Allstrom-(Universal-)motoren gehören in 8501.10.91, Wechselstrommotoren in 8501.10.93 und Gleichstrommotoren in 8501.10.99. Die Zolltarifnummern darunter richten sich nach Verwendung und Bauart des Motors.

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01Tarifbaum

Welche Zolltarifnummer gilt unter Warennummer 8501.10.10?

Die Zolltarifnummer 8501.10.10.20.0 betrifft Synchronmotoren für Geschirrspülmaschinen mit Wasserfluss-Steuerungsmechanismus, deren Länge ohne Achse 24 mm (± 0,3) und deren Durchmesser 49,3 mm (± 0,3) beträgt, und nur, wenn alle weiteren Merkmale des Wortlauts zutreffen. Die Zolltarifnummer 8501.10.10.40.0 erfasst Synchron-Hybridschrittmotoren mit nicht mehr als 18 W, zwei Phasen, nicht mehr als 2,5 A je Phase und nicht mehr als 20 V Nennspannung. Die Zolltarifnummern 8501.10.10.10.0, 8501.10.10.50.0 und 8501.10.10.60.0 erfassen Synchronmotoren für bestimmte Luftfahrzeuge sowie Linear- und Drehantriebe für die elektrische Sitzverstellung in Kraftfahrzeugen. Die Zolltarifnummer 8501.10.10.90.0 umfasst alle übrigen Motoren, die die vorstehenden Nummern nicht erfassen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittMaschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder …
KapitelElektrische Maschinen, Apparate, Geräte und andere elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Bild- und Tonaufzeichnungs- oder -wiedergabegeräte, für das Fernsehen, Teile und Zubehör für diese Geräte
PositionElektromotoren und elektrische Generatoren, ausgenommen Stromerzeugungsaggregate
UnterpositionMotoren mit einer Leistung von 37,5 W oder weniger
Kombinierte NomenklaturSynchronmotoren mit einer Leistung von 18 W oder wenigerDiese Seite
Zolltarifnummerfür bestimmte Luftfahrzeuge
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ZolltarifnummerSynchronmotor für Geschirrspülmaschinen mit Wasserfluss-Steuerungsmechanismus mit - einer Länge ohne Achse von 24 mm (± 0,3) - einem Durchmesser von 49,3 mm (± 0,3) - einer Nennspannung von 220 V Wechselstrom oder mehr, jedoch nicht mehr als 240 V Wechselstrom - einer Nennfrequenz von 50 Hz oder mehr, jedoch nicht mehr als 60 Hz - einer Eingangsleistung von nicht mehr als 4 W - einer Drehzahl von 4 U/min oder mehr, jedoch nicht mehr als 4,8 U/min - einem Ausgangsdrehmoment von nicht weniger als 10 kgf/cm
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ZolltarifnummerSynchron-Hybridschrittmotor mit: - einer Leistung von nicht mehr als 18 W, - zwei Phasen, - einer Nennstromstärke von nicht mehr als 2,5 A / Phase, - einer Nennspannung von nicht mehr als 20 V, - auch mit Gewindeschaft, zur Verwendung bei der Herstellung von 3D-Druckern
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ZolltarifnummerLinearantrieb für die elektrische Sitzverstellung in Kraftfahrzeugen: -bestehend aus einem permanenterregten Gleichstrommotor mit integriertem Getriebe und Leitspindel, -auch mit Bürste, -auch mit elektronischer Steuereinheit, -auch mit Hall-Effekt-Sensor, -mit einer Nennspannung von 8 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 16 V, -mit einer mechanischen Ausgangsnennleistung von höchstens 20 W und -für einen spezifischen Temperaturbereich von -40 °C bis 160 °C, zur Verwendung bei der Herstellung von Kraftfahrzeugteilen für Fahrzeugsitze
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ZolltarifnummerDrehantrieb für die elektrische Sitzverstellung in Kraftfahrzeugen: -bestehend aus einem permanenterregten Gleichstrommotor mit integriertem Getriebe, -auch mit Bürste, -auch mit elektronischer Steuereinheit, -auch mit Hall-Effekt-Sensor, -mit einer Nennspannung von 8 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 16 V, -mit einer mechanischen Ausgangsnennleistung von höchstens 35 W und -für einen spezifischen Temperaturbereich von -40 °C bis 160 °C, zur Verwendung bei der Herstellung von Kraftfahrzeugteilen für Fahrzeugsitze
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Zolltarifnummerandere
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Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.

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02Maßnahmen

Sonderzölle und Kontrollen für 8501.10.10

Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Nordkorea, IranSanktionsliste prüfen

03Waren

Welche Waren fallen unter Warennummer 8501.10.10?

2 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Warennummer 8501.10.10. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

04Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu 8501.10.10

Anmerkungen (7)

Wortlaut · Kapitel 85, Anmerkung 2
2. Waren, die sowohl den Positionen 8501 bis 8504 als auch der Position 8511, 8512, 8540, 8541 oder 8542 zugewiesen werden können, sind in eine der fünf zuletzt genannten Positionen einzureihen. Quecksilberdampfgleichrichter mit Metallgefäß gehören jedoch zu Position 8504.
Wortlaut · Abschnitt XVI, Anmerkung 3
3. Soweit nichts anderes bestimmt ist, sind kombinierte Maschinen aus zwei oder mehr Maschinen verschiedener Art, die zusammen arbeiten sollen und ein Ganzes bilden, sowie Maschinen, die ihrer Beschaffenheit nach dazu bestimmt sind, zwei oder mehrere verschiedene, sich abwechselnde oder ergänzende Tätigkeiten (Funktionen) auszuführen, nach der das Ganze kennzeichnenden Haupttätigkeit (Hauptfunktion) einzureihen.
Weitere 5 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Abschnitt XVI, Anmerkung 4
4. Besteht eine Maschine oder eine Kombination aus Maschinen aus entweder voneinander getrennten oder durch Leitungen, Übertragungsvorrichtungen, elektrischen Kabeln oder anderen Vorrichtungen miteinander verbundenen Einzelkomponenten, die gemeinsam eine genau bestimmte, in einer der Positionen des Kapitels 84 oder 85 erfasste Funktion ausüben, so ist das Ganze in die Position einzureihen, die diese Funktion erfasst.
Wortlaut · Abschnitt XVI, Anmerkung 5
5. Bei der Anwendung der Anmerkungen des Abschnitts XVI umfasst der Begriff „Maschinen“ alle Maschinen, Apparate, Geräte und Vorrichtungen der in den Positionen des Kapitels 84 oder 85 genannten Art.
Wortlaut · Abschnitt XVI, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Zur Montage oder zur Instandhaltung der Maschinen benötigte Werkzeuge sind wie die Maschinen einzureihen, zu denen sie gehören, wenn sie mit ihnen gestellt werden. Dies gilt auch für auswechselbare Werkzeuge, wenn sie mit den Maschinen, deren übliche Ausrüstung sie darstellen, gestellt und üblicherweise zusammen mit ihnen verkauft werden.
Wortlaut · Abschnitt XVI, Zusätzliche Anmerkung 2
2. Auf Verlangen der Anmeldestelle/Zollstelle hat der Anmelder zur Ergänzung der Anmeldung/Zollanmeldung erläuternde Unterlagen (z. B. eine Warenbeschreibung, Prospekte, Katalogauszüge, Fotografien) beizufügen, aus denen die geläufige Bezeichnung der Maschine, ihre Verwendung und ihre wesentlichen Merkmale hervorgehen. Bei zerlegten oder nicht zusammengesetzten Maschinen hat der Anmelder auf Verlangen der Anmeldestelle/Zollstelle ferner einen Montageplan und ein Verzeichnis des Inhalts der einzelnen Packstücke als Beleg zur Anmeldung/Zollanmeldung vorzulegen.
Wortlaut · Abschnitt XVI, Zusätzliche Anmerkung 3
3. Auf Antrag des Anmelders und bei Beachtung der von den zuständigen Behörden festzusetzenden Voraussetzungen werden die Bestimmungen der Allgemeinen Vorschrift 2 Buchstabe a) auch auf Maschinen angewendet, die in Teilsendungen ein- oder ausgehen.

Urteile des EuGH (2)

UrteilKernsatz
C-105/9617.06.1997Die Verordnung (EWG) Nr. 950/68 des Rates vom 28. Juni 1968 über den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EWG) Nr. 3331/85 des Rates vom 5. Dezember 1985 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, daß ein elektrisches Gerät, das ein "System …
C-297/1315.05.2014Anmerkung 2 Buchst. a zu Abschnitt XVI der Kombinierten Nomenklatur, die in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in ihren jeweils durch die …

3 CLASS-Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex.

05Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Warennummer 8501.10.10

Welche Zolltarifnummer unter der Warennummer 8501.10.10 gilt für Ihren Synchronmotor?

Der Synchronmotor gehört nur dann in eine Zolltarifnummer unter 8501.10.10, wenn er deren Wortlaut erfüllt, etwa 8501.10.10.40.0 für Synchron-Hybridschrittmotoren mit nicht mehr als 18 W, zwei Phasen, nicht mehr als 2,5 A je Phase und nicht mehr als 20 V Nennspannung. Andernfalls fällt er in 8501.10.10.90.0, das alle übrigen Synchronmotoren umfasst, die die vorstehenden Nummern nicht erfassen.

Quellen · Stand 31.10.2026

Harmonisiertes System (WZO)
Die ersten sechs Stellen
EU-TARIC
Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut der Warennummer und ihrer Unterteilung
CLASS-Datenbank
Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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