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Kombinierte Nomenklatur · EUZollaussetzung

Warennummer 8501.10.99 – Gleichstrommotoren

Warennummer · 8-stellig (Kombinierte Nomenklatur)

Diese Warennummer erfasst Gleichstrommotoren mit einer Leistung von 37,5 W oder weniger innerhalb der Unterposition 8501.10, soweit sie nicht Synchron-, Allstrom- oder Wechselstrommotoren sind. Synchronmotoren mit einer Leistung von 18 W oder weniger gehören in 8501.10.10, Allstrom-(Universal-)motoren in 8501.10.91 und Wechselstrommotoren in 8501.10.93. Die Zolltarifnummern darunter richten sich nach Verwendung und technischen Merkmalen wie Drehzahl, Nennspannung und Leistung.

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Gehört Ihr Gleichstrommotor in die Warennummer 8501.10.99?

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01Tarifbaum

Welche Zolltarifnummer gilt unter Warennummer 8501.10.99?

Motoren für die Sitzverstellung in Kraftfahrzeugen teilen sich nach Bauart in 8501.10.99.20.0 (Schneckengetriebemotor), 8501.10.99.30.0 (Linearantrieb) und 8501.10.99.40.0 (Drehantrieb). Für Luftfahrzeuge gilt 8501.10.99.10.0, für die Höhenverstellung 8501.10.99.50.0, für Drosselklappe und AGR-Ventil 8501.10.99.64.0 und für Turbolader-Aktuatoren 8501.10.99.65.0. Gleichstrommotoren nach Drehzahl, Nennspannung oder Höchstleistung stehen in 8501.10.99.56.0, 8501.10.99.58.0 und 8501.10.99.60.0, Schrittmotoren in 8501.10.99.70.0, permanenterregte Motoren mit Mehrphasenwicklung und einem Außendurchmesser von 24 mm oder mehr bis 38 mm in 8501.10.99.75.0 und Motoren mit Bürsten und Drei-Phasen-Wicklung in 8501.10.99.79.0. Gleichstrommotoren, die keine der genannten Merkmale erfüllen und auch nicht unter 8501.10.99.75.0 oder 8501.10.99.79.0 fallen, gehören in 8501.10.99.90.0.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittMaschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder …
KapitelElektrische Maschinen, Apparate, Geräte und andere elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Bild- und Tonaufzeichnungs- oder -wiedergabegeräte, für das Fernsehen, Teile und Zubehör für diese Geräte
PositionElektromotoren und elektrische Generatoren, ausgenommen Stromerzeugungsaggregate
UnterpositionMotoren mit einer Leistung von 37,5 W oder weniger
andere
Kombinierte NomenklaturGleichstrommotorenDiese Seite
Zolltarifnummerfür bestimmte Luftfahrzeuge
2,7 % · 114 vZTA
andere
ZolltarifnummerSchneckengetriebemotor für die elektrische Sitzverstellung in Kraftfahrzeugen: -bestehend aus einem permanenterregten Gleichstrommotor mit einem Schneckengetriebe, -auch mit Bürste, -auch mit elektronischer Steuereinheit, -auch mit Hall-Effekt-Sensor, -mit einer Nennspannung von 8 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 16 V, -mit einer mechanischen Ausgangsnennleistung von höchstens 35 W und -für einen spezifischen Temperaturbereich von -40 °C bis 160 °C, zur Verwendung bei der Herstellung von Kraftfahrzeugteilen für Fahrzeugsitze
2,7 % · 114 vZTA
ZolltarifnummerLinearantrieb für die elektrische Sitzverstellung in Kraftfahrzeugen: -bestehend aus einem permanenterregten Gleichstrommotor mit integriertem Getriebe und Leitspindel, -auch mit Bürste, -auch mit elektronischer Steuereinheit, -auch mit Hall-Effekt-Sensor, -mit einer Nennspannung von 8 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 16 V, -mit einer mechanischen Ausgangsnennleistung von höchstens 20 W und -für einen spezifischen Temperaturbereich von -40 °C bis 160 °C, zur Verwendung bei der Herstellung von Kraftfahrzeugteilen für Fahrzeugsitze
2,7 % · 114 vZTA
ZolltarifnummerDrehantrieb für die elektrische Sitzverstellung in Kraftfahrzeugen: -bestehend aus einem permanenterregten Gleichstrommotor mit integriertem Getriebe, -auch mit Bürste, -auch mit elektronischer Steuereinheit, -auch mit Hall-Effekt-Sensor, -mit einer Nennspannung von 8 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 16 V, -mit einer mechanischen Ausgangsnennleistung von höchstens 35 W und -für einen spezifischen Temperaturbereich von -40 °C bis 160 °C, zur Verwendung bei der Herstellung von Kraftfahrzeugteilen für Fahrzeugsitze
2,7 % · 114 vZTA
ZolltarifnummerElektrischer (Gleichstrom-)Motor zum Antrieb einer Höhenverstellung mit -einer mechanischen Ausgangsnennleistung von höchstens 35 W, -einem integrierten Rahmen mit einer Länge von 156 mm, einer Höhe von 59 mm, einer Dicke von 36 mm und einem Gewicht von 500 g, -einem Stillstandsdrehmoment von 45 Nm und einem Enddrehmoment von 200 Nm, -einer maximalen Stromstärke von 15 A, -einer Leerlaufdrehzahl von 7 U/min oder mehr, jedoch nicht mehr als 10 U/min, -einer Drehzahl von 4000 U/min oder mehr, jedoch nicht mehr als 5600 U/min, -einem maximalen Geräuschpegel von 42 dB(A), -einem maximalen Winkelspiel von bis zu 3 Grad und -einem Ritzelmodul mit 8 Zähnen, zur Verwendung bei der Herstellung von Kraftfahrzeugteilen für Fahrzeugsitze
2,7 % · 114 vZTA
ZolltarifnummerGleichstrommotor - mit einer Drehzahl (ohne Last) von nicht mehr als 7 000 U/min, - mit einer Nennspannung von nicht mehr als 18 V, - mit einer Höchstleistung von 24 W, - für einen spezifizierten Temperaturbereich von -40 °C bis 160 °C, - auch mit einem Getriebeanschluss, - auch mit einer mechanischen Schnittstelle, - mit zwei elektrischen Anschlüssen, - mit einem maximalen Drehmoment von 100 Nm
2,7 % · 114 vZTA
ZolltarifnummerGleichstrommotor - mit einer Drehzahl von nicht mehr als 6500 U/min (ohne Last), - mit einer Nennspannung von 12 V (± 4 V), - mit einer Höchstleistung unter 20 W, - für einen spezifischen Temperaturbereich von -40 °C bis 160 °C, - mit einem Schneckengetriebe, - mit einer mechanischen Schnittstelle, - mit zwei elektrischen Anschlüssen, - mit einem maximalen Drehmoment von 75 Nm
2,7 % · 114 vZTA
ZolltarifnummerGleichstrommotor - mit einer Drehzahl von 3 500 U/min oder mehr, jedoch nicht mehr als 5 000 U/min in beladenem Zustand und nicht mehr als 6 500 U/min in unbeladenem Zustand - mit einer Versorgungsspannung von 100 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 240 V zur Verwendung bei der Herstellung von elektrischen Fritteusen
2,7 % · 114 vZTA
ZolltarifnummerGleichstrommotor zur Steuerung der Winkelposition der Klappe zur Anpassung des Gasstroms in der Drosselklappe und dem AGR-Ventil: -mit Schutzart-Standard IP69, -mit einer Drehzahl von nicht mehr als 6500 U/min in unbelastetem Zustand, -mit einer Nennspannung von 12,0 V (± 0,1), -für einen spezifischen Temperaturbereich von - 40 °C oder mehr, jedoch nicht mehr als 165 °C, -auch mit einem Anschlussritzel, -auch mit einem Motorsteckkontakt, -auch mit Flansch, -mit einem Durchmesser von nicht mehr als 40 mm (ohne Flansch), -mit einer Gesamthöhe von nicht mehr als 90 mm (von der Basis bis zum Ritzel)
2,7 % · 114 vZTA
Zolltarifnummerelektrischer Aktuator von Turboladern mit - einem Gleichstrommotor, - einem integrierten Getriebe, - einer (Zug-)Kraft von 200 N oder mehr bei einer erhöhten Umgebungstemperatur von zumindest140 °C, - einer (Zug-)Kraft von 250 N oder mehr in jeder Position des Kolbens, - einem nutzbaren Kolbenhub von 15 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 25 mm, - auch mit einer Schnittstelle für das fahrzeugseitige Diagnosesystem
2,7 % · 114 vZTA
ZolltarifnummerGleichstromschrittmotor mit - Zwei-Phasen-Wicklung - einer Nennspannung von 9 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 16,0 V - für einen spezifischen Temperaturbereich von mindestens -40 °C bis + 105 °C - auch mit Anschlussritzel - auch ohne Motorsteckkontakt
2,7 % · 114 vZTA
ZolltarifnummerPermanenterregter Gleichstrommotor - mit einer Mehrphasenwicklung, - mit einem Außendurchmesser von 24 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 38 mm, - mit einer Nenndrehzahl von nicht mehr als 12 000 U/min, - mit einer Versorgungsspannung von 8 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 27 V, - auch mit Riemenscheibe, - auch mit Zahnrad
2,7 % · 114 vZTA
ZolltarifnummerGleichstrommotor mit Bürsten und einem Innenrotor mit Drei-Phasen-Wicklung, auch mit Schnecke oder Ritzel, für einen spezifischen Temperaturbereich von mindestens – 20°C bis + 70°C
2,7 % · 114 vZTA
Zolltarifnummerandere
2,7 % · 114 vZTA

Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.

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02Maßnahmen

Sonderzölle und Kontrollen für 8501.10.99

PflichtDie Anmeldung der Unterposition unterliegt rechtlichen Beschränkungen (Nettogewicht/besondere Maßeinheit) · alle LänderGilt nur für einzelne Nummern darunter.Einfuhr
PflichtDie Anmeldung der Unterposition unterliegt rechtlichen Beschränkungen (Nettogewicht/besondere Maßeinheit) · alle LänderGilt nur für einzelne Nummern darunter.Ausfuhr

Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.

Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Nordkorea, IranSanktionsliste prüfen

03Waren

Welche Waren fallen unter Warennummer 8501.10.99?

3 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Warennummer 8501.10.99. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

04Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu 8501.10.99

Anmerkungen (7)

Wortlaut · Kapitel 85, Anmerkung 2
2. Waren, die sowohl den Positionen 8501 bis 8504 als auch der Position 8511, 8512, 8540, 8541 oder 8542 zugewiesen werden können, sind in eine der fünf zuletzt genannten Positionen einzureihen. Quecksilberdampfgleichrichter mit Metallgefäß gehören jedoch zu Position 8504.
Wortlaut · Abschnitt XVI, Anmerkung 3
3. Soweit nichts anderes bestimmt ist, sind kombinierte Maschinen aus zwei oder mehr Maschinen verschiedener Art, die zusammen arbeiten sollen und ein Ganzes bilden, sowie Maschinen, die ihrer Beschaffenheit nach dazu bestimmt sind, zwei oder mehrere verschiedene, sich abwechselnde oder ergänzende Tätigkeiten (Funktionen) auszuführen, nach der das Ganze kennzeichnenden Haupttätigkeit (Hauptfunktion) einzureihen.
Weitere 5 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Abschnitt XVI, Anmerkung 4
4. Besteht eine Maschine oder eine Kombination aus Maschinen aus entweder voneinander getrennten oder durch Leitungen, Übertragungsvorrichtungen, elektrischen Kabeln oder anderen Vorrichtungen miteinander verbundenen Einzelkomponenten, die gemeinsam eine genau bestimmte, in einer der Positionen des Kapitels 84 oder 85 erfasste Funktion ausüben, so ist das Ganze in die Position einzureihen, die diese Funktion erfasst.
Wortlaut · Abschnitt XVI, Anmerkung 5
5. Bei der Anwendung der Anmerkungen des Abschnitts XVI umfasst der Begriff „Maschinen“ alle Maschinen, Apparate, Geräte und Vorrichtungen der in den Positionen des Kapitels 84 oder 85 genannten Art.
Wortlaut · Abschnitt XVI, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Zur Montage oder zur Instandhaltung der Maschinen benötigte Werkzeuge sind wie die Maschinen einzureihen, zu denen sie gehören, wenn sie mit ihnen gestellt werden. Dies gilt auch für auswechselbare Werkzeuge, wenn sie mit den Maschinen, deren übliche Ausrüstung sie darstellen, gestellt und üblicherweise zusammen mit ihnen verkauft werden.
Wortlaut · Abschnitt XVI, Zusätzliche Anmerkung 2
2. Auf Verlangen der Anmeldestelle/Zollstelle hat der Anmelder zur Ergänzung der Anmeldung/Zollanmeldung erläuternde Unterlagen (z. B. eine Warenbeschreibung, Prospekte, Katalogauszüge, Fotografien) beizufügen, aus denen die geläufige Bezeichnung der Maschine, ihre Verwendung und ihre wesentlichen Merkmale hervorgehen. Bei zerlegten oder nicht zusammengesetzten Maschinen hat der Anmelder auf Verlangen der Anmeldestelle/Zollstelle ferner einen Montageplan und ein Verzeichnis des Inhalts der einzelnen Packstücke als Beleg zur Anmeldung/Zollanmeldung vorzulegen.
Wortlaut · Abschnitt XVI, Zusätzliche Anmerkung 3
3. Auf Antrag des Anmelders und bei Beachtung der von den zuständigen Behörden festzusetzenden Voraussetzungen werden die Bestimmungen der Allgemeinen Vorschrift 2 Buchstabe a) auch auf Maschinen angewendet, die in Teilsendungen ein- oder ausgehen.

Urteile des EuGH (2)

UrteilKernsatz
C-105/9617.06.1997Die Verordnung (EWG) Nr. 950/68 des Rates vom 28. Juni 1968 über den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EWG) Nr. 3331/85 des Rates vom 5. Dezember 1985 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, daß ein elektrisches Gerät, das ein "System …
C-297/1315.05.2014Anmerkung 2 Buchst. a zu Abschnitt XVI der Kombinierten Nomenklatur, die in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in ihren jeweils durch die …

3 CLASS-Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex.

05Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Warennummer 8501.10.99

Welche Zolltarifnummer gilt für einen Gleichstrommotor zur Sitzverstellung unter der Warennummer 8501.10.99?

Ein Schneckengetriebemotor für die elektrische Sitzverstellung in Kraftfahrzeugen, bestehend aus einem permanenterregten Gleichstrommotor mit Schneckengetriebe, gehört in 8501.10.99.20.0. Linearantriebe mit integriertem Getriebe und Leitspindel gehören in 8501.10.99.30.0, Drehantriebe mit integriertem Getriebe in 8501.10.99.40.0.

Quellen · Stand 31.10.2026

Harmonisiertes System (WZO)
Die ersten sechs Stellen
EU-TARIC
Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut der Warennummer und ihrer Unterteilung
CLASS-Datenbank
Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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