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Kombinierte Nomenklatur · EUZollaussetzung

Warennummer 8512.30.90 – Hörsignalgeräte für Kraftfahrzeuge

Warennummer · 8-stellig (Kombinierte Nomenklatur)

In die Warennummer 8512.30.90 gehören Hörsignalgeräte für Kraftfahrzeuge oder Fahrräder aus der Unterposition 8512.30, die keine Diebstahlalarmanlagen sind. Diebstahlalarmanlagen von der für Kraftfahrzeuge verwendeten Art gehören in die Zolltarifnummer 8512.30.10.00.0. Die Zolltarifnummern darunter unterscheiden sich danach, ob ein piezomechanischer Warntongeber für Parksensorsysteme vorliegt.

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01Tarifbaum

Welche Zolltarifnummer gilt unter Warennummer 8512.30.90?

Die Zolltarifnummer 8512.30.90.20.0 erfasst auf dem piezomechanischen Funktionsprinzip beruhende Warntongeber für Parksensorsysteme in einem Gehäuse aus Kunststoff, mit einer gedruckten Schaltung und einem Steckverbinder. Die Zolltarifnummer 8512.30.90.90.0 gilt für Hörsignalgeräte, die keine solchen Warntongeber für Parksensorsysteme sind.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittMaschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder …
KapitelElektrische Maschinen, Apparate, Geräte und andere elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Bild- und Tonaufzeichnungs- oder -wiedergabegeräte, für das Fernsehen, Teile und Zubehör für diese Geräte
PositionElektrische Beleuchtungs- und Signalgeräte (ausgenommen Waren der Position 8539), Scheibenwischer, Scheibenentfroster und Vorrichtungen gegen das Beschlagen der Fensterscheiben, von der für Kraftfahrzeuge oder Fahrräder verwendeten Art
UnterpositionHörsignalgeräte
Kombinierte NomenklaturandereDiese Seite
ZolltarifnummerAuf dem piezomechanischen Funktionsprinzip beruhender Warntongeber für Parksensorsysteme in einem Gehäuse aus Kunststoff, mit - einer gedruckten Schaltung, - einem Steckverbinder, - auch in einer Metallhalterung zur Verwendung bei der Herstellung von Waren des Kapitels 87
2,7 % · 12 vZTA
Zolltarifnummerandere
2,7 % · 12 vZTA

Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.

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02Maßnahmen

Sonderzölle und Kontrollen für 8512.30.90

Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Nordkorea, Russland, BelarusSanktionsliste prüfen

03Waren

Welche Waren fallen unter Warennummer 8512.30.90?

Eine Ware mit eigener Einreihungsseite führt auf Warennummer 8512.30.90. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

04Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu 8512.30.90

Anmerkungen (7)

Wortlaut · Kapitel 85, Anmerkung 2
2. Waren, die sowohl den Positionen 8501 bis 8504 als auch der Position 8511, 8512, 8540, 8541 oder 8542 zugewiesen werden können, sind in eine der fünf zuletzt genannten Positionen einzureihen. Quecksilberdampfgleichrichter mit Metallgefäß gehören jedoch zu Position 8504.
Wortlaut · Abschnitt XVI, Anmerkung 3
3. Soweit nichts anderes bestimmt ist, sind kombinierte Maschinen aus zwei oder mehr Maschinen verschiedener Art, die zusammen arbeiten sollen und ein Ganzes bilden, sowie Maschinen, die ihrer Beschaffenheit nach dazu bestimmt sind, zwei oder mehrere verschiedene, sich abwechselnde oder ergänzende Tätigkeiten (Funktionen) auszuführen, nach der das Ganze kennzeichnenden Haupttätigkeit (Hauptfunktion) einzureihen.
Weitere 5 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Abschnitt XVI, Anmerkung 4
4. Besteht eine Maschine oder eine Kombination aus Maschinen aus entweder voneinander getrennten oder durch Leitungen, Übertragungsvorrichtungen, elektrischen Kabeln oder anderen Vorrichtungen miteinander verbundenen Einzelkomponenten, die gemeinsam eine genau bestimmte, in einer der Positionen des Kapitels 84 oder 85 erfasste Funktion ausüben, so ist das Ganze in die Position einzureihen, die diese Funktion erfasst.
Wortlaut · Abschnitt XVI, Anmerkung 5
5. Bei der Anwendung der Anmerkungen des Abschnitts XVI umfasst der Begriff „Maschinen“ alle Maschinen, Apparate, Geräte und Vorrichtungen der in den Positionen des Kapitels 84 oder 85 genannten Art.
Wortlaut · Abschnitt XVI, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Zur Montage oder zur Instandhaltung der Maschinen benötigte Werkzeuge sind wie die Maschinen einzureihen, zu denen sie gehören, wenn sie mit ihnen gestellt werden. Dies gilt auch für auswechselbare Werkzeuge, wenn sie mit den Maschinen, deren übliche Ausrüstung sie darstellen, gestellt und üblicherweise zusammen mit ihnen verkauft werden.
Wortlaut · Abschnitt XVI, Zusätzliche Anmerkung 2
2. Auf Verlangen der Anmeldestelle/Zollstelle hat der Anmelder zur Ergänzung der Anmeldung/Zollanmeldung erläuternde Unterlagen (z. B. eine Warenbeschreibung, Prospekte, Katalogauszüge, Fotografien) beizufügen, aus denen die geläufige Bezeichnung der Maschine, ihre Verwendung und ihre wesentlichen Merkmale hervorgehen. Bei zerlegten oder nicht zusammengesetzten Maschinen hat der Anmelder auf Verlangen der Anmeldestelle/Zollstelle ferner einen Montageplan und ein Verzeichnis des Inhalts der einzelnen Packstücke als Beleg zur Anmeldung/Zollanmeldung vorzulegen.
Wortlaut · Abschnitt XVI, Zusätzliche Anmerkung 3
3. Auf Antrag des Anmelders und bei Beachtung der von den zuständigen Behörden festzusetzenden Voraussetzungen werden die Bestimmungen der Allgemeinen Vorschrift 2 Buchstabe a) auch auf Maschinen angewendet, die in Teilsendungen ein- oder ausgehen.

05Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Warennummer 8512.30.90

Welche Zolltarifnummer gilt für einen Parksensor-Warntongeber unter der Warennummer 8512.30.90?

Ein piezomechanischer Warntongeber für Parksensorsysteme in einem Gehäuse aus Kunststoff mit einer gedruckten Schaltung und einem Steckverbinder gehört in die Zolltarifnummer 8512.30.90.20.0. Andere Hörsignalgeräte unter der Warennummer 8512.30.90 fallen unter die Zolltarifnummer 8512.30.90.90.0.

Quellen · Stand 31.10.2026

Harmonisiertes System (WZO)
Die ersten sechs Stellen
EU-TARIC
Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut der Warennummer und ihrer Unterteilung

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