01Tarifbaum
Welche Zolltarifnummer gilt unter Warennummer 8536.69.90?
Die Zolltarifnummer 8536.69.90.10.0 gilt für bestimmte Luftfahrzeuge, die Zolltarifnummer 8536.69.90.99.0 für Steckvorrichtungen, die von den vorgenannten Zolltarifnummern nicht erfasst werden. Die Zolltarifnummer 8536.69.90.82.0 erfasst modulare Steckvorrichtungen für lokale Netzwerke (LAN) mit mindestens einem Impulstransformator mit Breitband-Ferritkern, einer Gleichtaktspule und weiteren im Wortlaut genannten Bauteilen. Die Zolltarifnummer 8536.69.90.83.0 erfasst Wechselstrombuchsen von 230 V mit integriertem Störschutzfilter aus Kondensatoren und Induktoren. Die Zolltarifnummer 8536.69.90.85.0 erfasst Steckvorrichtungen in einem Kunststoff- oder Metallgehäuse mit nicht mehr als 96 Polen zur Verwendung bei der Herstellung von Erzeugnissen der Positionen 8521 oder 8528, und die Zolltarifnummer 8536.69.90.86.0 erfasst HDMI-Steckvorrichtungen mit 19 oder 20 Polen in zwei Reihen in einem Kunststoff- oder Metallgehäuse, für die der Wortlaut zusätzlich eine Verwendung bei der Herstellung von Erzeugnissen nennt.
Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.
Ihre Ware einreihen
Welche der 6 Zolltarifnummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung für die Akte.
02Maßnahmen
Sonderzölle und Kontrollen für 8536.69.90
Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.
03Waren
Welche Waren fallen unter Warennummer 8536.69.90?
26 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Warennummer 8536.69.90. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
USB-Adapter – 8536.69.90.99.0
Verbindungsmodul – 8536.69.90.99.0
Elektro-Stecker – 8536.69.90.99.0
RJ45-Stecker – 8536.69.90.99.0
HDMI-Adapter – 8536.69.90.99.0
Elektro-Box – 8536.69.90.99.0
USB-Steckdose – 8536.69.90.99.0
Prüfspitze – 8536.69.90.99.0
Adapterstecker – 8536.69.90.99.0
Automobil-Steckverbinder – 8536.69.90.99.0
Netzwinkelstecker – 8536.69.90.99.0
Wandstecker – 8536.69.90.99.0
Breadboard – 8536.69.90.99.0
Kontaktstift – 8536.69.90.99.0
Audio-Adapter – 8536.69.90.99.0
Reise-Adapter – 8536.69.90.99.004Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu 8536.69.90
Anmerkungen (8)
9. Im Sinne der Position 8536 gelten als „Verbinder für optische Fasern, Bündel aus optischen Fasern oder optische Kabel“ Verbinder, die lediglich dazu dienen, die optischen Fasern in einem digitalen drahtgebundenen System an den Enden zueinander mechanisch auszurichten. Sie üben keine andere Funktion, wie z. B. Verstärken, Wiederherstellen oder Verändern eines Signals aus.
11. Im Sinne der Position 8539 umfasst der Begriff „Leuchtdiodenlichtquellen (LED-Lichtquellen)“ a) „Leuchtdiodenmodule (LED-Module)“, bei denen es sich um elektrische Lichtquellen handelt, die auf Leuchtdioden (LED) basieren, welche in elektrischen Schaltkreisen angeordnet sind und weitere, z. B. elektrische, mechanische, thermische oder optische Bauelemente enthalten. Sie können auch mit diskreten aktiven Bauelementen, diskreten passiven Bauelementen oder Waren der Position 8536 oder 8542 zur Stromversorgung oder -regelung ausgestattet sein. Leuchtdiodenmodule (LED-Module) besitzen keinen Sockel, der zum einfachen Einsetzen oder Austauschen in einer Leuchte dient und der den mechanischen Halt und elektrischen Kontakt ermöglicht. b) „Leuchtdiodenlampen (LED-Lampen)“, bei denen es sich um elektrische Lichtquellen handelt, die mindestens ein Leuchtdiodenmodul (LED-Modul) enthalten, welches weitere, z. B. elektrische, mechanische, thermische oder optische Bauelemente enthält. Leuchtdiodenmodule (LED-Module) unterscheiden sich darin von Leuchtdiodenlampen (LED-Lampen), dass die Lampen einen Sockel besitzen, der zum einfachen Einsetzen oder Austauschen in einer Leuchte dient und der den mechanischen Halt und elektrischen Kontakt ermöglicht.
Weitere 6 Anmerkungen im Wortlaut
3. Soweit nichts anderes bestimmt ist, sind kombinierte Maschinen aus zwei oder mehr Maschinen verschiedener Art, die zusammen arbeiten sollen und ein Ganzes bilden, sowie Maschinen, die ihrer Beschaffenheit nach dazu bestimmt sind, zwei oder mehrere verschiedene, sich abwechselnde oder ergänzende Tätigkeiten (Funktionen) auszuführen, nach der das Ganze kennzeichnenden Haupttätigkeit (Hauptfunktion) einzureihen.
4. Besteht eine Maschine oder eine Kombination aus Maschinen aus entweder voneinander getrennten oder durch Leitungen, Übertragungsvorrichtungen, elektrischen Kabeln oder anderen Vorrichtungen miteinander verbundenen Einzelkomponenten, die gemeinsam eine genau bestimmte, in einer der Positionen des Kapitels 84 oder 85 erfasste Funktion ausüben, so ist das Ganze in die Position einzureihen, die diese Funktion erfasst.
5. Bei der Anwendung der Anmerkungen des Abschnitts XVI umfasst der Begriff „Maschinen“ alle Maschinen, Apparate, Geräte und Vorrichtungen der in den Positionen des Kapitels 84 oder 85 genannten Art.
1. Zur Montage oder zur Instandhaltung der Maschinen benötigte Werkzeuge sind wie die Maschinen einzureihen, zu denen sie gehören, wenn sie mit ihnen gestellt werden. Dies gilt auch für auswechselbare Werkzeuge, wenn sie mit den Maschinen, deren übliche Ausrüstung sie darstellen, gestellt und üblicherweise zusammen mit ihnen verkauft werden.
2. Auf Verlangen der Anmeldestelle/Zollstelle hat der Anmelder zur Ergänzung der Anmeldung/Zollanmeldung erläuternde Unterlagen (z. B. eine Warenbeschreibung, Prospekte, Katalogauszüge, Fotografien) beizufügen, aus denen die geläufige Bezeichnung der Maschine, ihre Verwendung und ihre wesentlichen Merkmale hervorgehen. Bei zerlegten oder nicht zusammengesetzten Maschinen hat der Anmelder auf Verlangen der Anmeldestelle/Zollstelle ferner einen Montageplan und ein Verzeichnis des Inhalts der einzelnen Packstücke als Beleg zur Anmeldung/Zollanmeldung vorzulegen.
3. Auf Antrag des Anmelders und bei Beachtung der von den zuständigen Behörden festzusetzenden Voraussetzungen werden die Bestimmungen der Allgemeinen Vorschrift 2 Buchstabe a) auch auf Maschinen angewendet, die in Teilsendungen ein- oder ausgehen.
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 8536.69.10 bis 8536.69.90 | andere Hierher gehören elektromechanische Stecker (sogenannte männliche Steckverbinder) und Steckbuchsen (sogenannte weibliche Steckverbinder), die eine elektrische Verbindung von Geräten, Kabeln, Leiterplatten usw. ermöglichen. Die Steckverbinder können entweder auf beiden Seiten einen Stecker bzw. eine Steckbuchse oder auf einer Seite einen Stecker bzw. eine Steckbuchse und auf der anderen Seite eine andere … |
Einreihungsverordnungen (1)
| Verordnung | Ware | Nummer |
|---|---|---|
| 2018/204117.12.2018 | Kabelsteckverbinder aus Kupfer für eine Spannung von 1 000 V oder weniger mit Stecker oder Steckbuchse auf einer Seite und Klemme auf der anderen Seite gehören in die Warennummer 8536.69.90. | 8536.69.90 |
Urteile des EuGH (3)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-280/9709.02.1999 | Die Kombinierte Nomenklatur in der Fassung des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 1734/96 der Kommission vom 9. September 1996 zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den … |
| C-423/1018.05.2011 | Die Unterposition 8536.69 der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der für die Jahre 2005, 2006 und 2007 durch … |
| C-370/0820.05.2010 | Ein Adapter der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Art, der die Funktion der Herstellung einer elektrischen Verbindung zwischen der Programmiermaschine und den zu programmierenden Bausteinen und die Funktion des Festhaltens des Programmierprozesses, der … |
2 CLASS-Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex.
05Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Warennummer 8536.69.90
Welche Zolltarifnummer gilt für Steckvorrichtungen unter der Warennummer 8536.69.90?
Die Zolltarifnummer unter der Warennummer 8536.69.90 richtet sich nach Bauart und Verwendung der Steckvorrichtung. Steckvorrichtungen ohne diese Merkmale fallen unter die Zolltarifnummer 8536.69.90.99.0.
Quellen · Stand 31.10.2026
- Harmonisiertes System (WZO)
- Die ersten sechs Stellen
- EU-TARIC
- Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut der Warennummer und ihrer Unterteilung
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission
- CLASS-Datenbank
- Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile