01Tarifbaum
Welche Warennummern gehören zu Position 8528?
Die Position unterteilt sich zuerst in Monitore mit Kathodenstrahlröhre, Unterposition 8528.42 (zum direkten Anschluss an und für die Verwendung mit einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine der Position 8471) und 8528.49 (andere), sowie in andere Monitore, Unterposition 8528.52 (zum direkten Anschluss an und für die Verwendung mit einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine der Position 8471) und 8528.59 (andere). Projektoren werden in die Unterposition 8528.62 (zum direkten Anschluss an eine automatische Datenverarbeitungsmaschine der Position 8471) und 8528.69 (andere) unterteilt. Fernsehempfangsgeräte unterscheiden sich nach 8528.71 (der Beschaffenheit nach nicht für den Einbau eines Videobildschirms hergerichtet), 8528.72 (mehrfarbiges Bild) und 8528.73 (einfarbiges Bild). Bei 8528.72 folgen Projektionsfernsehgeräte, Geräte mit eingebautem Videoaufnahme- oder Videowiedergabegerät, Geräte mit Bildröhre, mit Bildschirm mit Flüssigkristallanzeige (LCD), mit Bildschirm mit Plasmaanzeige (PDP) und andere.
Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
Ihre Ware einreihen
Welche der 17 Warennummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
02Typische Waren
Typische Waren in Position 8528
37 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 8528. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
Monitor – 8528.52.10.00.0
Fernseher – 8528.72.40.00.0
LED-Monitor – 8528.52.10.00.0
LCD-Monitor – 8528.52.10.00.0
Beamer – 8528.62.00.00.0
Digital-Signage – 8528.52.91.00.0
Touch-Monitor – 8528.52.10.00.0
TFT-Display – 8528.52.10.00.0
Multimedia-Player – 8528.71.00.00.0
Auto-Monitor – 8528.59.00.90.0
LED-Fernseher – 8528.72.40.00.0
Auto-Multimedia-Player – 8528.52.91.00.0
LED-Bildschirm – 8528.52.99.00.0
Android-Box – 8528.71.00.00.0
Ar-Brille – 8528.52.99.00.0
LCD-Fernseher – 8528.72.40.00.003Maßnahmen
Maßnahmen in Position 8528
Rechts: wie viele der 17 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.
04Rechtsgrundlagen
Anmerkungen zu Position 8528
Anmerkungen (7)
2. Teile von Maschinen (ausgenommen Teile von Waren der Position 8484, 8544, 8545, 8546 oder 8547), die nicht durch Anmerkung 1 zu Abschnitt XVI, Anmerkung 1 zu Kapitel 84 oder Anmerkung 1 zu Kapitel 85 von Abschnitt XVI ausgenommen werden, sind nach folgenden Regeln einzureihen: a) Teile, die sich als Waren einer Position des Kapitels 84 oder 85 (ausgenommen die Positionen 8409, 8431, 8448, 8466, 8473, 8487, 8503, 8522, 8529, 8538 und 8548) darstellen, sind dieser Position zuzuweisen, ohne Rücksicht darauf, für welche Maschine sie bestimmt sind; b) andere Teile sind, wenn sie erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für eine bestimmte Maschine oder für mehrere in der gleichen Position (auch in Position 8479 oder Position 8543) erfasste Maschinen bestimmt sind, der Position für diese Maschine oder Maschinen oder, soweit zutreffend, der Position 8409, 8431, 8448, 8466, 8473, 8503, 8522, 8529 oder 8538 zuzuweisen. Teile, die hauptsächlich sowohl für Waren der Position 8517 als auch für Waren der Positionen 8525 bis 8528 bestimmt sind, gehören jedoch zu Position 8517, und Teile, die ausschließlich oder hauptsächlich für Waren der Position 8524 bestimmt sind, gehören zu Position 8529; c) alle übrigen Teile sind der Position 8409, 8431, 8448, 8466, 8473, 8503, 8522, 8529 oder 8538 oder, soweit diese nicht zutreffen, der Position 8487 oder 8548 zuzuweisen.
3. Soweit nichts anderes bestimmt ist, sind kombinierte Maschinen aus zwei oder mehr Maschinen verschiedener Art, die zusammen arbeiten sollen und ein Ganzes bilden, sowie Maschinen, die ihrer Beschaffenheit nach dazu bestimmt sind, zwei oder mehrere verschiedene, sich abwechselnde oder ergänzende Tätigkeiten (Funktionen) auszuführen, nach der das Ganze kennzeichnenden Haupttätigkeit (Hauptfunktion) einzureihen.
4. Besteht eine Maschine oder eine Kombination aus Maschinen aus entweder voneinander getrennten oder durch Leitungen, Übertragungsvorrichtungen, elektrischen Kabeln oder anderen Vorrichtungen miteinander verbundenen Einzelkomponenten, die gemeinsam eine genau bestimmte, in einer der Positionen des Kapitels 84 oder 85 erfasste Funktion ausüben, so ist das Ganze in die Position einzureihen, die diese Funktion erfasst.
Weitere 4 Anmerkungen im Wortlaut
5. Bei der Anwendung der Anmerkungen des Abschnitts XVI umfasst der Begriff „Maschinen“ alle Maschinen, Apparate, Geräte und Vorrichtungen der in den Positionen des Kapitels 84 oder 85 genannten Art.
1. Zur Montage oder zur Instandhaltung der Maschinen benötigte Werkzeuge sind wie die Maschinen einzureihen, zu denen sie gehören, wenn sie mit ihnen gestellt werden. Dies gilt auch für auswechselbare Werkzeuge, wenn sie mit den Maschinen, deren übliche Ausrüstung sie darstellen, gestellt und üblicherweise zusammen mit ihnen verkauft werden.
2. Auf Verlangen der Anmeldestelle/Zollstelle hat der Anmelder zur Ergänzung der Anmeldung/Zollanmeldung erläuternde Unterlagen (z. B. eine Warenbeschreibung, Prospekte, Katalogauszüge, Fotografien) beizufügen, aus denen die geläufige Bezeichnung der Maschine, ihre Verwendung und ihre wesentlichen Merkmale hervorgehen. Bei zerlegten oder nicht zusammengesetzten Maschinen hat der Anmelder auf Verlangen der Anmeldestelle/Zollstelle ferner einen Montageplan und ein Verzeichnis des Inhalts der einzelnen Packstücke als Beleg zur Anmeldung/Zollanmeldung vorzulegen.
3. Auf Antrag des Anmelders und bei Beachtung der von den zuständigen Behörden festzusetzenden Voraussetzungen werden die Bestimmungen der Allgemeinen Vorschrift 2 Buchstabe a) auch auf Maschinen angewendet, die in Teilsendungen ein- oder ausgehen.
Urteile des EuGH (11)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-288/1811.04.2019 | Im Urteil C-288/18 geht es um die Einreihung von Flachbildschirmen mit Flüssigkristallanzeige, die Daten aus einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine wiedergeben. |
| C-201/9905.04.2001 | Im Urteil C-201/99 geht es um die Einreihung von Satelliten-Receivern in die Tarifposition 8528. |
| C-376/0719.02.2009 | Das Urteil C-376/07 betrifft die Einreihung von Monitoren in die Warennummer 8471.60.90 als Einheiten der hauptsächlich in automatischen Datenverarbeitungssystemen verwendeten Art. |
| C-555/1720.09.2018 | Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1549/2006 der Kommission vom 17. … |
1 CLASS-Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex.
05Verlauf
Verlauf der Warennummern in Position 8528
16 der 17 Warennummern der Position 8528 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.
- 01.01.20178528.42.00.00.0eingeführt · zum direkten Anschluss an und für die Verwendung mit einer automatischen …
- 01.01.20078528.49.00.00.0eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.01.2019
- 01.01.20178528.52.10.00.0eingeführt · von der ausschließlich oder hauptsächlich in einem automatischen Datenverarbeitungssystem …
- 01.01.20178528.52.91.00.0eingeführt · mit einem Bildschirm mit Flüssigkristallanzeige (LCD)
- 01.01.20178528.52.99.00.0eingeführt · andere
- 01.01.20178528.62.00.00.0eingeführt · zum direkten Anschluss an und für die Verwendung mit einer automatischen …
- 01.01.20178528.69.20.00.0eingeführt · für einfarbiges Bild
- 01.01.20178528.69.80eingeführt · andere
- 01.01.20078528.71.00.00.0eingeführt · der Beschaffenheit nach nicht für den Einbau eines Videobildschirms hergerichtet · zuletzt geändert 01.01.2025
- 01.01.20078528.72.10.00.0eingeführt · Projektionsfernsehgeräte
- 01.01.20078528.72.20.00.0eingeführt · Geräte mit eingebautem Videoaufnahme- oder Videowiedergabegerät
- 01.01.20118528.72.30.00.0eingeführt · mit eingebauter Bildröhre
- 01.01.20118528.72.40.00.0eingeführt · mit einem Bildschirm mit Flüssigkristallanzeige (LCD)
- 01.01.20118528.72.60.00.0eingeführt · mit einem Bildschirm mit Plasmaanzeige (PDP)
- 01.01.20118528.72.80.00.0eingeführt · andere
- 01.01.20078528.73.00.00.0eingeführt · andere, für einfarbiges Bild · zuletzt geändert 01.01.2012
06Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Position 8528
Welche Zolltarifnummer gilt für einen Monitor mit Kathodenstrahlröhre in Position 8528?
Für einen Monitor mit Kathodenstrahlröhre gilt die Zolltarifnummer 8528.42.00.00.0, wenn er zum direkten Anschluss an und für die Verwendung mit einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine der Position 8471 bestimmt ist, andernfalls 8528.49.00.00.0.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen
- CLASS-Datenbank
- Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile