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Kombinierte Nomenklatur · EUZollaussetzungDual-Use

Warennummer 8540.20.10 – Bildaufnahmeröhren für Fernsehkameras

Warennummer · 8-stellig (Kombinierte Nomenklatur)

Diese Warennummer erfasst Bildaufnahmeröhren für Fernsehkameras. Sie gehört in Kapitel 85 zur Position 8540 (Glühkathoden-, Kaltkathoden- und Fotokathoden-Elektronenröhren) und dort zur Unterposition 8540.20. Von der Nachbarnummer 8540.20.80 („andere“) trennt sie der Wortlaut, denn dort fallen die übrigen Röhren der Unterposition 8540.20, etwa Bildwandler- und Bildverstärkerröhren. Die Zolltarifnummern darunter richten sich danach, ob die Röhren für bestimmte Luftfahrzeuge bestimmt sind.

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Gehört Ihre Bildaufnahmeröhre für Fernsehkameras zu HS-Code 8540.20?

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01Tarifbaum

Welche Zolltarifnummer gilt unter Warennummer 8540.20.10?

Die Warennummer 8540.20.10 hat zwei Zolltarifnummern. Die Zolltarifnummer 8540.20.10.10.0 erfasst Bildaufnahmeröhren für Fernsehkameras, die für bestimmte Luftfahrzeuge bestimmt sind. Die Zolltarifnummer 8540.20.10.90.0 erfasst die übrigen Bildaufnahmeröhren für Fernsehkameras, die nicht für bestimmte Luftfahrzeuge bestimmt sind.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittMaschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder …
KapitelElektrische Maschinen, Apparate, Geräte und andere elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Bild- und Tonaufzeichnungs- oder -wiedergabegeräte, für das Fernsehen, Teile und Zubehör für diese Geräte
PositionGlühkathoden-, Kaltkathoden- und Fotokathoden-Elektronenröhren (z. B. Vakuumröhren, dampf- oder gasgefüllte Röhren, Quecksilberdampfgleichrichterröhren, Kathodenstrahlröhren und Bildaufnahmeröhren für Fernsehkameras)
UnterpositionBildaufnahmeröhren für Fernsehkameras; Bildwandler- und Bildverstärkerröhren; andere Fotokathodenröhren
Kombinierte NomenklaturBildaufnahmeröhren für FernsehkamerasDiese Seite
Zolltarifnummerfür bestimmte Luftfahrzeuge
2,7 % · 0 vZTA
Zolltarifnummerandere
2,7 % · 0 vZTA

Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.

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02Maßnahmen

Sonderzölle und Kontrollen für 8540.20.10

KontrolleGüter mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-Use) · alle LänderAusfuhr
KontrolleAusfuhrkontrolle · Kongo (Demokratische Republik)Ausfuhr

Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.

Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Iran, Nordkorea, SimbabweSanktionsliste prüfen

03Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu 8540.20.10

Anmerkungen (7)

Wortlaut · Kapitel 85, Anmerkung 2
2. Waren, die sowohl den Positionen 8501 bis 8504 als auch der Position 8511, 8512, 8540, 8541 oder 8542 zugewiesen werden können, sind in eine der fünf zuletzt genannten Positionen einzureihen. Quecksilberdampfgleichrichter mit Metallgefäß gehören jedoch zu Position 8504.
Wortlaut · Abschnitt XVI, Anmerkung 3
3. Soweit nichts anderes bestimmt ist, sind kombinierte Maschinen aus zwei oder mehr Maschinen verschiedener Art, die zusammen arbeiten sollen und ein Ganzes bilden, sowie Maschinen, die ihrer Beschaffenheit nach dazu bestimmt sind, zwei oder mehrere verschiedene, sich abwechselnde oder ergänzende Tätigkeiten (Funktionen) auszuführen, nach der das Ganze kennzeichnenden Haupttätigkeit (Hauptfunktion) einzureihen.
Weitere 5 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Abschnitt XVI, Anmerkung 4
4. Besteht eine Maschine oder eine Kombination aus Maschinen aus entweder voneinander getrennten oder durch Leitungen, Übertragungsvorrichtungen, elektrischen Kabeln oder anderen Vorrichtungen miteinander verbundenen Einzelkomponenten, die gemeinsam eine genau bestimmte, in einer der Positionen des Kapitels 84 oder 85 erfasste Funktion ausüben, so ist das Ganze in die Position einzureihen, die diese Funktion erfasst.
Wortlaut · Abschnitt XVI, Anmerkung 5
5. Bei der Anwendung der Anmerkungen des Abschnitts XVI umfasst der Begriff „Maschinen“ alle Maschinen, Apparate, Geräte und Vorrichtungen der in den Positionen des Kapitels 84 oder 85 genannten Art.
Wortlaut · Abschnitt XVI, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Zur Montage oder zur Instandhaltung der Maschinen benötigte Werkzeuge sind wie die Maschinen einzureihen, zu denen sie gehören, wenn sie mit ihnen gestellt werden. Dies gilt auch für auswechselbare Werkzeuge, wenn sie mit den Maschinen, deren übliche Ausrüstung sie darstellen, gestellt und üblicherweise zusammen mit ihnen verkauft werden.
Wortlaut · Abschnitt XVI, Zusätzliche Anmerkung 2
2. Auf Verlangen der Anmeldestelle/Zollstelle hat der Anmelder zur Ergänzung der Anmeldung/Zollanmeldung erläuternde Unterlagen (z. B. eine Warenbeschreibung, Prospekte, Katalogauszüge, Fotografien) beizufügen, aus denen die geläufige Bezeichnung der Maschine, ihre Verwendung und ihre wesentlichen Merkmale hervorgehen. Bei zerlegten oder nicht zusammengesetzten Maschinen hat der Anmelder auf Verlangen der Anmeldestelle/Zollstelle ferner einen Montageplan und ein Verzeichnis des Inhalts der einzelnen Packstücke als Beleg zur Anmeldung/Zollanmeldung vorzulegen.
Wortlaut · Abschnitt XVI, Zusätzliche Anmerkung 3
3. Auf Antrag des Anmelders und bei Beachtung der von den zuständigen Behörden festzusetzenden Voraussetzungen werden die Bestimmungen der Allgemeinen Vorschrift 2 Buchstabe a) auch auf Maschinen angewendet, die in Teilsendungen ein- oder ausgehen.

04Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Warennummer 8540.20.10

Welche Zolltarifnummer gilt für Bildaufnahmeröhren für Fernsehkameras unter der Warennummer 8540.20.10, die für bestimmte Luftfahrzeuge bestimmt sind?

Bildaufnahmeröhren für Fernsehkameras, die für bestimmte Luftfahrzeuge bestimmt sind, gehören in die Zolltarifnummer 8540.20.10.10.0. Alle übrigen Bildaufnahmeröhren dieser Warennummer fallen unter die Zolltarifnummer 8540.20.10.90.0.

Quellen · Stand 31.10.2026

Harmonisiertes System (WZO)
Die ersten sechs Stellen
EU-TARIC
Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut der Warennummer und ihrer Unterteilung

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