01Tarifbaum
Welche Zolltarifnummer gilt unter Warennummer 9401.99.20?
Die Zolltarifnummer 9401.99.20.10.0 erfasst Sperrscheiben zur Verwendung bei der Herstellung von Rücklehnvorrichtungen für Kraftfahrzeugsitze. Die Zolltarifnummer 9401.99.20.20.0 erfasst hoch bewegliche Positionierkassetten, geeignet für den Betrieb in einem Temperaturbereich von -40 °C bis 85 °C, die die kontrollierte Bewegung eines Fahrzeugsitzes nach vorn und nach hinten ermöglichen. Die Zolltarifnummer 9401.99.20.30.0 erfasst Sitzverriegelungssystemmodule, die das Verschieben, Verriegeln und Entriegeln des Sitzes in beliebigen, unabhängigen Positionen entlang der Schienen ermöglichen. Die Zolltarifnummer 9401.99.20.90.0 erfasst alle übrigen Teile dieser Warennummer.
Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.
Ihre Ware einreihen
Welche der 4 Zolltarifnummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung für die Akte.
02Maßnahmen
Sonderzölle und Kontrollen für 9401.99.20
Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.
03Waren
Welche Waren fallen unter Warennummer 9401.99.20?
Eine Ware mit eigener Einreihungsseite führt auf Warennummer 9401.99.20. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
04Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu 9401.99.20
Anmerkungen (2)
2. Die in den Positionen 9401 bis 9403 erfassten Waren (ausgenommen Teile) müssen dazu bestimmt sein, auf den Boden gestellt zu werden. Es bleiben jedoch in diesen Positionen, selbst wenn sie aufgehängt, an der Wand befestigt oder aufeinandergestellt werden: a) Schränke, Bücherschränke, Regale (einschließlich Regale aus einem Regalboden mit dazugehörigen Haltevorrichtungen zum Befestigen an der Wand) und Möbel aus zusammengehörenden Einzelstücken; b) Sitze und Bettgestelle.
3. A) Als Teile von Waren im Sinne der Positionen 9401 bis 9403 gelten nicht Platten aus Glas (einschließlich Spiegel), Marmor oder Stein oder aus einem anderen in Kapitel 68 oder 69 genannten Stoff, auch zugeschnitten, jedoch nicht mit anderen Teilen verbunden, wenn sie gesondert gestellt werden. B) Gesondert gestellte Waren der Position 9404 verbleiben in dieser Position, auch wenn sie zugleich Teile von Möbeln der Positionen 9401 bis 9403 sind.
Urteile des EuGH (2)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-725/2109.03.2023 | Die Position 9401 der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in den Fassungen der Durchführungsverordnung (EU) Nr. … |
| C-635/2109.02.2023 | Die Position 9401 der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Durchführungsverordnung (EU) … |
1 CLASS-Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex.
05Verlauf
Verlauf der Zolltarifnummern unter Warennummer 9401.99.20
Zum 01.07.2026 wurde eine Zolltarifnummer neu eingeführt. Zum 01.01.2026 wurde eine Zolltarifnummer neu eingeführt. Die übrigen 2 Zolltarifnummern blieben unverändert.
- 01.07.20269401.99.20.30.0neu eingeführt · Sitzverriegelungssystemmodule, die das Verschieben, Verriegeln und Entriegeln des Sitzes in beliebigen, unabhängigen Positionen entlang der Schienen ermöglichen: -mit einem integrierten Sicherheitsverriegelungsmechanismus, -mit einer Kassettenarchitektur zur Integration mit dem Sitz durch Schraubverbindungen, -mit einem Gehäuse aus einer Magnesium-Druckgusslegierung, -mit einem Lärmschutzsystem, -mit Schnittstelle zu Auto-Schienen-Systemen, -ohne elektronisches Steuergerät, -ohne Halbleiter, -mit einem Gewicht von 1 475 g oder mehr, jedoch nicht mehr als 1 619 g
- 01.01.20269401.99.20.20.0neu eingeführt · Hoch bewegliche Positionierkassette, -geeignet für den Betrieb in einem Temperaturbereich von -40 °C bis 85 °C, -ermöglicht die kontrollierte Bewegung eines Fahrzeugsitzes nach vorn und nach hinten, -über ein Stahlseilsystem mit der Rückenlehne verbunden, das ein Herausnehmen des Sitzes bei geöffneter Rückenlehne verhindert und nur bei geschlossener Rückenlehne zulässt, -hergestellt aus glasfaserverstärkten Komponenten aus speziellen Aluminiumlegierungen und mit selbstschmierenden Buchsen aus Polyoxymethylen (POM) und Polytetrafluorethylen (PFTE) zur Reibungsminimierung versehen, -ausgestattet mit einem Verriegelungsmechanismus, der so konstruiert ist, dass er bei Kräften von bis zu 20 G sicher bleibt, -erfordert eine Mindestkraft von 40 N für den Normalbetrieb
06Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Warennummer 9401.99.20
Welche Zolltarifnummer gilt für Sitzverriegelungssystemmodule unter der Warennummer 9401.99.20?
Sitzverriegelungssystemmodule, die das Verschieben, Verriegeln und Entriegeln des Sitzes in beliebigen, unabhängigen Positionen entlang der Schienen ermöglichen, gehören in 9401.99.20.30.0. Sperrscheiben für Rücklehnvorrichtungen von Kraftfahrzeugsitzen gehören in 9401.99.20.10.0 und Positionierkassetten in 9401.99.20.20.0. Teile, die keiner dieser drei Nummern entsprechen, fallen unter 9401.99.20.90.0.
Quellen · Stand 31.10.2026
- Harmonisiertes System (WZO)
- Die ersten sechs Stellen
- EU-TARIC
- Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut der Warennummer und ihrer Unterteilung
- CLASS-Datenbank
- Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile
