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Zolltarifnummer 0304.53.00.19.0 – Frischer Kabeljau, andere Arten

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst frisches oder gekühltes Fischfleisch vom Kabeljau der Arten Gadus ogac und Gadus macrocephalus sowie von Fischen der Art Boreogadus saida, nicht aber von Gadus morhua. Die übergeordnete Unterposition 0304.53 umfasst Fische der Familien Bregmacerotidae, Euclichthyidae, Gadidae, Macrouridae, Melanonidae, Merlucciidae, Moridae und Muraenolepididae. Fische der Art Gadus morhua gehören in die Zolltarifnummer 0304.53.00.11.0, vom Köhler in 0304.53.00.20.0 und vom Schellfisch in 0304.53.00.31.0 oder 0304.53.00.39.0.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 0304.53.00.19.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittLebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs
KapitelFische und Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere
PositionFischfilets und anderes Fischfleisch (auch fein zerkleinert), frisch, gekühlt oder gefroren
andere, frisch oder gekühlt
Unterpositionvon Tilapia (Oreochromis spp.), Welsen (Pangasius spp., Silurus spp., Clarias spp., Ictalurus spp.), Karpfen (Cyprinus spp., Carassius spp., Ctenopharyngodon idellus, Hypophthalmichthys spp., Cirrhinus spp., Mylopharyngodon piceus, Catla catla, Labeo spp., Osteochilus hasselti, Leptobarbus hoeveni, Megalobrama spp.), Aalen (Anguilla spp.), vom Nilbarsch (Lates niloticus) und Schlangenkopffischen (Channa spp.)
Unterpositionvon Salmoniden
Unterpositionvon Fischen der Familien Bregmacerotidae, Euclichthyidae, Gadidae, Macrouridae, Melanonidae, Merlucciidae, Moridae und Muraenolepididae
vom Kabeljau (Gadus morhua, Gadus ogac, Gadus macrocephalus) und von Fischen der Art Boreogadus saida
Zolltarifnummerder Art Gadus morhua
ZolltarifnummeranderesDiese Seite
Zolltarifnummervom Köhler (Pollachius virens)
Zolltarifnummerandere
Zolltarifnummervom Schwertfisch (Xiphias gladius)
Zolltarifnummervon Zahnfischen (Dissostichus spp.)
Unterpositionvon Haien
Zolltarifnummervon Rochen (Rajidae)
Unterpositionandere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code0304.536-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer0304.53.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code0304.53.00.1910-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer0304.53.00.19.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 0304.53.00.19.0?

Kapitel 03 Fische und Krebstiere, Weichtiere und andere … › 0304 Fischfilets und anderes Fischfleisch (auch fein …
✓andere, frisch oder gekühlt, also nicht: frische oder gekühlte Fischfilets von Tilapia (Oreochromis spp.), Welsen (Pangasius spp., Silurus spp., Clarias spp. …Die Ware ist ungefrorenes Fischfleisch, das frisch oder gekühlt angeboten wird.
✓von Fischen der Familien Bregmacerotidae, Euclichthyidae, Gadidae, Macrouridae, Melanonidae, Merlucciidae, Moridae und MuraenolepididaeDie Ware stammt von Fischen der Familien Bregmacerotidae, Euclichthyidae, Gadidae, Macrouridae, Melanonidae, Merlucciidae, Moridae oder Muraenolepididae.
✓vom Kabeljau (Gadus morhua, Gadus ogac, Gadus macrocephalus) und von Fischen der Art Boreogadus saidaDie Ware stammt vom Kabeljau der Arten Gadus ogac oder Gadus macrocephalus oder von Fischen der Art Boreogadus saida.
✓anderesDie Ware stammt von Fischen, die nicht der Art Gadus morhua angehören.
0304.53.00.19.0Frischer Kabeljau außer Gadus morhua

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 0304.53.00

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
0304.53.00.11.0der Art Gadus morhua–
0304.53.00.19.0anderesdiese Seite–
0304.53.00.20.0vom Köhler (Pollachius virens)–
0304.53.00.31.0zur Verarbeitung bestimmtPräferenzen in Verbindung mit der Endverwendung
0304.53.00.39.0andere–
0304.53.00.90.0andere–

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 0304.53.00 eingereiht

Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 0304.53.00.19.0

€
0304.53.00.19.0Drittlandszoll15 %1.500 €805 €2.305 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (2)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.0729Norwegen0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.0794Island0 %01.01.2026 – 31.12.2026

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen

Statt 15 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 50 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur, Chile, Israel und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), Mercosur (seit 01.05.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
APS-Länder (allgemeine Regelung)11,5 %
EWR (Island, Liechtenstein, Norwegen)4,5 %
Japan7,5 %

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 0304.53.00.19.0

senkt den ZollPräferenzielle Aussetzung · CeutaFür Waren mit Ursprung in diesem Gebiet ist der Zoll ganz oder teilweise ausgesetzt; Satz und Bedingungen nennt der EU-TARIC.Einfuhr
senkt den ZollPräferenzielle Aussetzung · MelillaFür Waren mit Ursprung in diesem Gebiet ist der Zoll ganz oder teilweise ausgesetzt; Satz und Bedingungen nennt der EU-TARIC.Einfuhr
verbotenEinfuhrverbot · NordkoreaEinfuhr aus Nordkorea: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · Europäische UnionFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleKontrolle der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei · Staaten, die nicht bei der illegalen, ungemeldeten und unregulierten Fischerei kooperierenEinfuhr aus Staaten, die nicht bei der illegalen, ungemeldeten und unregulierten Fischerei kooperieren: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · alle LänderFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleKontrolle der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei · alle LänderEinfuhr aus allen Ländern: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
KontrolleKontrolle der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei · Staaten, die nicht bei der illegalen, ungemeldeten und unregulierten Fischerei kooperierenAusfuhr nach Staaten, die nicht bei der illegalen, ungemeldeten und unregulierten Fischerei kooperieren: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Ausfuhr
KontrolleKontrolle der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei · alle LänderAusfuhr nach allen Ländern: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Ausfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 0304.53.00.19.0

Anmerkungen (2)

Wortlaut · Kapitel 3, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Für die Zwecke der Unterpositionen 0305.32.11 und 0305.32.19 gelten Kabeljaufilets (Gadus morhua, Gadus ogac, Gadus macrocephalus) mit einem Gesamtsalzgehalt von 12 GHT oder mehr, die ohne weitere Verarbeitung für den menschlichen Verzehr geeignet sind, als gesalzener Fisch. Gefrorene Kabeljaufilets mit einem Gesamtsalzgehalt von weniger als 12 GHT sind in die Unterpositionen 0304.71.10 und 0304.71.90 einzureihen, insofern als die tatsächliche und dauerhafte Konservierung im Wesentlichen vom Einfrieren abhängt.
Wortlaut · Kapitel 3, Zusätzliche Anmerkung 2
2. Für die Zwecke der im dritten Absatz genannten Unterpositionen umfasst der Begriff „Filets“ auch „Loins“, d. h. die Fleischstreifen an der oberen oder unteren, rechten oder linken Seite des Fischs, sofern sie von Kopf, Eingeweiden, Flossen (Rücken-, After-, Schwanz-, Bauch- und Brustflossen) und Gräten (Wirbelsäule oder Rückengräte, Bauchgräten, Kiemenknochen usw.) befreit sind. Ein Zerschneiden der Filets in Stücke ändert die Einreihung solcher Produkte als Filets nicht, vorausgesetzt, dass die Stücke erkennbar von Filets stammen. Die Bestimmungen der ersten beiden Absätze gelten für die folgenden Fischarten: a) Thunfisch der Gattung Thunnus der Unterpositionen 0304.49.90 und 0304.87.00; b) Schwertfisch (Xiphias gladius) der Unterpositionen 0304.45.00 und 0304.84.00; c) Marlin, Segelfisch und Fächerfisch, der Familie Istiophoridae der Unterpositionen 0304.49.90 und 0304.89.90; d) Hochseehaie (Hexanchus griseus, Cetorhinus maximus, Rhincodon typus, oder der Familien Alopiidae, Carcharhinidae, Sphyrnidae und Lamnidae) der Unterpositionen 0304.47.20, 0304.47.90, 0304.88.15, 0304.88.22 und 0304.88.29.

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 03 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 0304.53.00

Änderung ab 01.01.2027Ab 01.01.2027: 0 Zollkontingente statt 2.
  1. 01.01.20120304.53.00neu eingeführt · „von Fischen der Gattungen Bregmacerotidae, Euclichthyidae, Gadidae, Macrouridae, Melanonidae, Merlucciidae, Moridae und Muraenolepididae“ · aus 0304.11.00, aus 0304.19.00, aus 0304.19.91, aus 0304.19.97, aus 0304.19.99
  2. 01.01.20120304.53.00.11.0neu eingeführt · „der Art Gadus morhua“ · aus 62 Vorgängern
  3. 01.01.20120304.53.00.19.0neu eingeführt · „anderes“ · aus 62 Vorgängern
  4. 01.01.20120304.53.00.20.0neu eingeführt · „vom Köhler (Pollachius virens)“ · aus 62 Vorgängern
  5. 01.01.20120304.53.00.31.0neu eingeführt · „zur Verarbeitung bestimmt“ · aus 62 Vorgängern
  6. 01.01.20120304.53.00.39.0neu eingeführt · aus 62 Vorgängern
  7. 01.01.20120304.53.00.90.0neu eingeführt · aus 62 Vorgängern
  8. 01.01.20150304.53.00Wortlaut geändert · „von Fischen der Familien Bregmacerotidae, Euclichthyidae, Gadidae, Macrouridae, Melanonidae, Merlucciidae, Moridae und Muraenolepididae“ · vorher „von Fischen der Gattungen Bregmacerotidae, Euclichthyidae, Gadidae, Macrouridae, Melanonidae, Merlucciidae, Moridae und Muraenolepididae“

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 0304.53.00.19.0

Welche Zolltarifnummer gilt für Fischfleisch vom Kabeljau außer Gadus morhua unter 0304.53.00?

Die Zolltarifnummer 0304.53.00.19.0 gilt für frisches oder gekühltes Fischfleisch vom Kabeljau der Arten Gadus ogac und Gadus macrocephalus sowie von Fischen der Art Boreogadus saida. Fische der Art Gadus morhua sind in 0304.53.00.11.0 eingereiht.

Gibt es bei der Einfuhr von Fischfleisch unter 0304.53.00.19.0 eine Veterinärkontrolle?

Ja, bei der Einfuhr ist eine amtliche Veterinärkontrolle an der Grenzkontrollstelle vorgesehen. Sie betrifft Waren tierischen Ursprungs wie dieses Fischfleisch und verlangt als Unterlage das Gemeinsame Gesundheitseingangsdokument für Erzeugnisse (GGED-P). Die Kontrolle gilt für Einfuhren aus allen Ländern.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen

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