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Zolltarifnummer 0304.99.99.90.0 – Anderes gefrorenes Fischfleisch

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst gefrorenes Fischfleisch, das kein Filet ist und von keiner Fischart stammt, die in der Warennummer 0304.99.99 eigens genannt ist. Fischfleisch vom Europäischen Wolfsbarsch gehört in 0304.99.99.70.0, Plattfische gehören in 0304.99.99.65.0 oder 0304.99.99.69.0. Gefrorene Filets sind nach den Unterpositionen 0304.61 bis 0304.89 einzureihen.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 0304.99.99.90.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittLebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs
KapitelFische und Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere
PositionFischfilets und anderes Fischfleisch (auch fein zerkleinert), frisch, gekühlt oder gefroren
0304.31 – 0304.39frische oder gekühlte Fischfilets von Tilapia (Oreochromis spp.), Welsen (Pangasius spp., Silurus spp., Clarias spp., Ictalurus spp.), Karpfen (Cyprinus spp., Carassius spp., Ctenopharyngodon idellus, Hypophthalmichthys spp., Cirrhinus spp., Mylopharyngodon piceus, Catla catla, Labeo spp., Osteochilus hasselti, Leptobarbus hoeveni, Megalobrama spp.), Aalen (Anguilla spp.), vom Nilbarsch (Lates niloticus) und von Schlangenkopffischen (Channa spp.)
0304.41 – 0304.49Frische oder gekühlte Filets von anderen Fischen
0304.51 – 0304.59andere, frisch oder gekühlt
0304.61 – 0304.69gefrorene Fischfilets von Tilapia (Oreochromis spp.), Welsen (Pangasius spp., Silurus spp., Clarias spp., Ictalurus spp.), Karpfen (Cyprinus spp., Carassius spp., Ctenopharyngodon idellus, Hypophthalmichthys spp., Cirrhinus spp., Mylopharyngodon piceus, Catla catla, Labeo spp., Osteochilus hasselti, Leptobarbus hoeveni, Megalobrama spp.), Aalen (Anguilla spp.), vom Nilbarsch (Lates niloticus) und von Schlangenkopffischen (Channa spp.)
0304.71 – 0304.79Gefrorene Filets von Fischen der Familien Bregmacerotidae, Euclichthyidae, Gadidae, Macrouridae, Melanonidae, Merlucciidae, Moridae und Muraenolepididae
0304.81 – 0304.89Gefrorene Filets von anderen Fischen
andere, gefroren
Zolltarifnummervom Schwertfisch (Xiphias gladius)
Zolltarifnummervon Zahnfischen (Dissostichus spp.)
Unterpositionvon Tilapia (Oreochromis spp.), Welsen (Pangasius spp., Silurus spp., Clarias spp., Ictalurus spp.), Karpfen (Cyprinus spp., Carassius spp., Ctenopharyngodon idellus, Hypophthalmichthys spp., Cirrhinus spp., Mylopharyngodon piceus, Catla catla, Labeo spp., Osteochilus hasselti, Leptobarbus hoeveni, Megalobrama spp.), Aalen (Anguilla spp.), vom Nilbarsch (Lates niloticus) und von Schlangenkopffischen (Channa spp.)
Unterpositionvom Pazifischen Pollack (Theragra chalcogramma)
Unterpositionvon Fischen der Familien Bregmacerotidae, Euclichthyidae, Gadidae, Macrouridae, Melanonidae, Merlucciidae, Moridae und Muraenolepididae, andere als Pazifischer Pollack (Theragra chalcogramma)
Unterpositionvon Haien
Zolltarifnummervon Rochen (Rajidae)
Unterpositionandere
Kombinierte NomenklaturSurimi
anderes
Kombinierte Nomenklaturvon Süßwasserfischen
anderes
Kombinierte Nomenklaturvom Hering (Clupea harengus, Clupea pallasii)
Zolltarifnummervom Rotbarsch, Goldbarsch oder Tiefenbarsch (Sebastes spp.)
Zolltarifnummervom Scheefschnut bzw. Flügelbutt (Lepidorhombus spp.)
Zolltarifnummervon Brachsenmakrelen (Brama spp.)
Zolltarifnummervom Seeteufel (Lophius spp.)
Kombinierte Nomenklaturanderes
Zolltarifnummervon Zahnbrassen oder Meerbrassen (Dentex dentex oder Pagellus spp.)
Zolltarifnummervon Goldbrassen (Sparus aurata)
Zolltarifnummervom Roten Thun (Thunnus thynnus)
Zolltarifnummervom Atlantischen Großaugenthun (Thunnus obesus)
Zolltarifnummervom Europäischen Wolfsbarsch (Dicentrarchus labrax)
ZolltarifnummeranderesDiese Seite

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code0304.996-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer0304.99.998-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code0304.99.99.9010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer0304.99.99.90.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 0304.99.99.90.0?

Kapitel 03 Fische und Krebstiere, Weichtiere und andere … › 0304 Fischfilets und anderes Fischfleisch (auch fein …
✓andere, gefroren, also nicht: frische oder gekühlte Fischfilets von Tilapia (Oreochromis spp.), Welsen (Pangasius spp., Silurus spp., Clarias spp., Ictalurus …Die Ware ist gefroren und liegt als Fischfleisch vor, aber nicht als Filet.
✓andere, also nicht: vom Schwertfisch (Xiphias gladius), von Zahnfischen (Dissostichus spp.), von Tilapia (Oreochromis spp.), Welsen (Pangasius spp., Silurus …Die Ware stammt von einer Fischart, die in den eigens genannten Gruppen für gefrorenes Fischfleisch nicht aufgeführt ist.
✓anderesDie Ware ist Fischfleisch, das nicht als Surimi aufbereitet ist.
✓anderesDie Ware stammt von Fischarten außerhalb der Süßwasserfische.
✓anderesDie Ware stammt von einer Fischart, die in der Unterposition 0304.99 nicht mit einer eigenen Unterteilung genannt ist.
✓anderesDie Ware ist gefrorenes Fischfleisch einer Art, die in den übrigen Zolltarifnummern dieser Warennummer nicht eigens genannt ist.
0304.99.99.90.0Anderes gefrorenes Fischfleisch, kein Filet

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 0304.99.99.90.0?

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 0304.99.99

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
0304.99.99.12.0von Scomber japonicus, zur Verarbeitung bestimmtKontrolle der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei, nichtpräferentielles Zollkontingent in Verbindung mit der Endverwendung
0304.99.99.18.0anderesKontrolle der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei
0304.99.99.19.0anderesKontrolle der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei
0304.99.99.20.0von Zahnbrassen oder Meerbrassen (Dentex dentex oder Pagellus spp.)Kontrolle der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei, Präferenzzollkontingent
0304.99.99.25.0von Goldbrassen (Sparus aurata)Kontrolle der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei, Präferenzzollkontingent
0304.99.99.40.0vom Roten Thun (Thunnus thynnus)Beschränkung bei der Überführung in den freien Verkehr, Präferenzzollkontingent
0304.99.99.50.0vom Atlantischen Großaugenthun (Thunnus obesus)Beschränkung bei der Überführung in den freien Verkehr, Kontrolle der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei, Präferenzzollkontingent
0304.99.99.65.0zur Verarbeitung bestimmtKontrolle der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei, Präferenzzollkontingent, nichtpräferentielles Zollkontingent in Verbindung mit der Endverwendung
0304.99.99.69.0andereKontrolle der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei, Präferenzzollkontingent
0304.99.99.70.0vom Europäischen Wolfsbarsch (Dicentrarchus labrax)Kontrolle der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei, Präferenzzollkontingent
0304.99.99.90.0anderesdiese SeiteCITES bei der Einfuhr, Kontrolle der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei, Präferenzzollkontingent

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 0304.99.99 eingereiht

2 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Deutschland1
Polen1
vZTAWareGültig bis
PLBTIWIT-2025-001565PolenRoher, gefrorener und glasierter Fisch (Abramis brama) mit Haut. Die Fischseiten sind am Rückenteil miteinander …28.12.2028

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
0304.99.215Fleisch des Atlantischen Lachses (Salmo salar), roh, keiner Wärmebehandlung unterzogen, in Form eines gefrorenen Blocks mit zylindrischer (stangenförmiger) Gestalt, geformt in einer Folienhülle. Das …
0304.99.231Nach den Antragsangaben sowie der vorliegenden Produkspezifikation handelt sich um rohe, glasierte, tiefgefrorene sog. "Heringslappen", jeweils bestehend aus einer rechten und linken Hälfte von …

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 0304.99.99.90.0

€
0304.99.99.90.0Drittlandszoll7,5 %750 €753 €1.503 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (3)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.0722Norwegen0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.0794Island0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.0871Norwegen0 %01.05.2026 – 30.04.2027

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen

Statt 7,5 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 51 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur, Chile und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), Mercosur (seit 01.05.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
APS-Länder (allgemeine Regelung)2,6 %
EWR (Island, Liechtenstein, Norwegen)2,2 %

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 0304.99.99.90.0

senkt den ZollPräferenzielle Aussetzung · CeutaFür Waren mit Ursprung in diesem Gebiet ist der Zoll ganz oder teilweise ausgesetzt; Satz und Bedingungen nennt der EU-TARIC.Einfuhr
senkt den ZollPräferenzielle Aussetzung · MelillaFür Waren mit Ursprung in diesem Gebiet ist der Zoll ganz oder teilweise ausgesetzt; Satz und Bedingungen nennt der EU-TARIC.Einfuhr
verbotenEinfuhrverbot · NordkoreaEinfuhr aus Nordkorea: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · Europäische UnionFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleKontrolle der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei · Staaten, die nicht bei der illegalen, ungemeldeten und unregulierten Fischerei kooperierenEinfuhr aus Staaten, die nicht bei der illegalen, ungemeldeten und unregulierten Fischerei kooperieren: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · alle LänderFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleCITES bei der Einfuhr · alle LänderWaren aus geschützten Tier- und Pflanzenarten brauchen eine Einfuhrgenehmigung oder Bescheinigung nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen.Einfuhr
KontrolleKontrolle der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei · alle LänderEinfuhr aus allen Ländern: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
KontrolleKontrolle der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei · Staaten, die nicht bei der illegalen, ungemeldeten und unregulierten Fischerei kooperierenAusfuhr nach Staaten, die nicht bei der illegalen, ungemeldeten und unregulierten Fischerei kooperieren: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Ausfuhr
KontrolleBeschränkung bei der Ausfuhr · alle LänderAusfuhr nach allen Ländern nur unter den Bedingungen der Verordnung.Ausfuhr
KontrolleCITES bei der Ausfuhr · alle LänderWaren aus geschützten Tier- und Pflanzenarten brauchen eine Ausfuhrgenehmigung nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen.Ausfuhr
KontrolleAusfuhrkontrollmaßnahme für Fisch · alle LänderAusfuhr nach allen Ländern: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Ausfuhr
KontrolleKontrolle der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei · alle LänderAusfuhr nach allen Ländern: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Ausfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 0304.99.99.90.0

Anmerkungen (2)

Wortlaut · Kapitel 3, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Für die Zwecke der Unterpositionen 0305.32.11 und 0305.32.19 gelten Kabeljaufilets (Gadus morhua, Gadus ogac, Gadus macrocephalus) mit einem Gesamtsalzgehalt von 12 GHT oder mehr, die ohne weitere Verarbeitung für den menschlichen Verzehr geeignet sind, als gesalzener Fisch. Gefrorene Kabeljaufilets mit einem Gesamtsalzgehalt von weniger als 12 GHT sind in die Unterpositionen 0304.71.10 und 0304.71.90 einzureihen, insofern als die tatsächliche und dauerhafte Konservierung im Wesentlichen vom Einfrieren abhängt.
Wortlaut · Kapitel 3, Zusätzliche Anmerkung 2
2. Für die Zwecke der im dritten Absatz genannten Unterpositionen umfasst der Begriff „Filets“ auch „Loins“, d. h. die Fleischstreifen an der oberen oder unteren, rechten oder linken Seite des Fischs, sofern sie von Kopf, Eingeweiden, Flossen (Rücken-, After-, Schwanz-, Bauch- und Brustflossen) und Gräten (Wirbelsäule oder Rückengräte, Bauchgräten, Kiemenknochen usw.) befreit sind. Ein Zerschneiden der Filets in Stücke ändert die Einreihung solcher Produkte als Filets nicht, vorausgesetzt, dass die Stücke erkennbar von Filets stammen. Die Bestimmungen der ersten beiden Absätze gelten für die folgenden Fischarten: a) Thunfisch der Gattung Thunnus der Unterpositionen 0304.49.90 und 0304.87.00; b) Schwertfisch (Xiphias gladius) der Unterpositionen 0304.45.00 und 0304.84.00; c) Marlin, Segelfisch und Fächerfisch, der Familie Istiophoridae der Unterpositionen 0304.49.90 und 0304.89.90; d) Hochseehaie (Hexanchus griseus, Cetorhinus maximus, Rhincodon typus, oder der Familien Alopiidae, Carcharhinidae, Sphyrnidae und Lamnidae) der Unterpositionen 0304.47.20, 0304.47.90, 0304.88.15, 0304.88.22 und 0304.88.29.

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 03 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 0304.99.99

Änderung ab 01.01.2027Ab 01.01.2027: 1 Zollkontingent statt 3.
  1. 01.01.20070304.99.99neu eingeführt · „anderes“ · aus 0304.90.97
  2. 01.01.20070304.99.99.20.0neu eingeführt · „von Zahnbrassen oder Meerbrassen (Dentex dentex oder Pagellus spp.)“ · aus 59 Vorgängern
  3. 01.01.20070304.99.99.40.0neu eingeführt · „vom Roten Thun (Thunnus thynnus)“ · aus 59 Vorgängern
  4. 01.01.20070304.99.99.50.0neu eingeführt · „vom Atlantischen Großaugenthun (Thunnus obesus)“ · aus 59 Vorgängern
  5. 01.01.20070304.99.99.65.0neu eingeführt · „zur Verarbeitung bestimmt“ · aus 59 Vorgängern
  6. 01.01.20070304.99.99.69.0neu eingeführt · aus 59 Vorgängern
  7. 01.01.20070304.99.99.70.0neu eingeführt · „vom Europäischen Wolfsbarsch (Dicentrarchus labrax)“ · aus 59 Vorgängern
  8. 01.01.20100304.99.99.25.0neu eingeführt · „von Goldbrassen (Sparus aurata)“ · aus 0304.99.99
  9. 01.01.20100304.99.99.90.0neu eingeführt · „anderes“ · aus 0304.99.99
  10. 01.09.20160304.99.99.19.0neu eingeführt · „anderes“ · aus 0304.99.99
  11. 01.01.20210304.99.99.12.0neu eingeführt · „von Scomber japonicus, zur Verarbeitung bestimmt“ · aus 0304.99.99
  12. 01.01.20210304.99.99.18.0neu eingeführt · „anderes“ · aus 0304.99.99
  13. 01.01.20210304.99.99.19.0Stellung im Tarifbaum geändert

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 0304.99.99.90.0

Welche Zolltarifnummer der Warennummer 0304.99.99 gilt für gefrorenes Fischfleisch, das kein Filet ist?

Gefrorenes Fischfleisch, das kein Filet ist und nicht von einer eigens genannten Art stammt, gehört in die Zolltarifnummer 0304.99.99.90.0. Die übrigen Zolltarifnummern der Warennummer 0304.99.99 sind für Makrelen, Brassen, Thunfisch, Plattfische und Wolfsbarsch vorgesehen.

Gilt bei der Einfuhr von 0304.99.99.90.0 eine Veterinärkontrolle?

Ja, bei der Einfuhr dieser Fische gilt die Veterinärkontrolle an der Grenzkontrollstelle. Als Unterlage ist das Gemeinsame Gesundheitseingangsdokument für Erzeugnisse (GGED-P) vorgesehen.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen

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