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Zolltarifnummer 0812.90.98.90.0 – Vorläufig haltbar gemachte Früchte

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst andere Früchte und Nüsse, die nur vorläufig haltbar gemacht sind und in diesem Zustand nicht zum unmittelbaren Genuss geeignet sind. Pampelmusen und Grapefruits, fein zerkleinert, gehören in die Zolltarifnummer 0812.90.98.11.0, andere Zitrusfrüchte, fein zerkleinert, in die Zolltarifnummer 0812.90.98.20.0. In Kapitel 8 ist Pasteurisierung nicht zulässig, außer bei getrockneten Früchten und Nüssen dieses Kapitels, bei vorläufig haltbar gemachten Früchten der Position 0812 und bei gefrorenen Früchten der Position 0811.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 0812.90.98.90.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittWaren pflanzlichen Ursprungs
KapitelGenießbare Früchte und Nüsse; Schalen von Zitrusfrüchten oder von Melonen
PositionFrüchte und Nüsse, vorläufig haltbar gemacht, zum unmittelbaren Genuss nicht geeignet
ZolltarifnummerKirschen
Unterpositionandere
Kombinierte NomenklaturAprikosen/Marillen; Orangen
ZolltarifnummerPapaya-Früchte
ZolltarifnummerHeidelbeeren der Art Vaccinium myrtillus
ZolltarifnummerGuaven, Mangofrüchte, Mangostanfrüchte, Tamarinden, Kaschu-Äpfel, Litschis, Jackfrüchte, Sapotpflaumen, Passionsfrüchte, Karambolen, Pitahayas und tropische Nüsse
Kombinierte Nomenklaturandere
Zolltarifnummerandere Zitrusfrüchte, fein zerkleinert
ZolltarifnummerandereDiese Seite

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code0812.906-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer0812.90.988-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code0812.90.98.9010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer0812.90.98.90.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 0812.90.98.90.0?

Kapitel 08 Genießbare Früchte und Nüsse; Schalen von … › 0812 Früchte und Nüsse, vorläufig haltbar gemacht, zum …
✓andere, also nicht: KirschenDie Ware ist eine Frucht oder Nuss, die nur vorläufig haltbar gemacht und in diesem Zustand nicht für den unmittelbaren Genuss geeignet ist. Sie darf nicht zu den in der Unterposition eigens genannten Früchten zählen.
✓andere, also nicht: Aprikosen/Marillen; Orangen, Papaya-Früchte, Heidelbeeren der Art Vaccinium myrtillus, Guaven, Mangofrüchte, Mangostanfrüchte, Tamarinden …Die Ware ist eine sonstige Frucht oder Nuss, die nicht unter die ausdrücklich benannten Früchte dieser Unterposition fällt.
✓andere, also nicht: Früchte der Positionen und Unterpositionen 0803, 0804.10, 0805.40, 0810.20.90, 0810.30.90, 0810.40.10, 0810.40.50, 0810.50, 0810.60, 0810.70 …Die Ware darf weder eine Pampelmuse oder Grapefruit noch eine andere Zitrusfrucht sein, die fein zerkleinert ist. Sie gehört auch nicht zu den Früchten der Positionen und Unterpositionen, die bei den vorangehenden Nummern der Warennummer genannt sind.
0812.90.98.90.0Sonstige vorläufig haltbar gemachte Früchte

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 0812.90.98.90.0?

  • ×Kirschen0812.10.00.00.0
  • ×Aprikosen/Marillen; Orangen0812.90.25
  • ×Papaya-Früchte0812.90.30.00.0
  • ×Heidelbeeren der Art Vaccinium myrtillus0812.90.40.00.0
  • ×Guaven, Mangofrüchte, Mangostanfrüchte, Tamarinden, Kaschu-Äpfel, Litschis, Jackfrüchte, Sapotpflaumen, Passionsfrüchte, Karambolen, Pitahayas und tropische …0812.90.70.00.0
  • ×Früchte der Positionen und Unterpositionen 0803, 0804.10, 0805.40, 0810.20.90, 0810.30.90, 0810.40.10, 0810.40.50, 0810.50, 0810.60, 0810.70 und 0810.90.750812.90.98.11.0, 0812.90.98.19.0
  • ×andere Zitrusfrüchte, fein zerkleinert0812.90.98.20.0

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 0812.90.98

ZolltarifnummerWortlaut
0812.90.98.11.0Pampelmusen und Grapefruits, fein zerkleinert
0812.90.98.19.0andere
0812.90.98.20.0andere Zitrusfrüchte, fein zerkleinert
0812.90.98.90.0anderediese Seite

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 0812.90.98 eingereiht

Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 0812.90.98.90.0

€
0812.90.98.90.0Drittlandszoll8,8 %880 €762 €1.642 €
0812.90.98.90.0aus Belarus: Drittlandszoll + Zusatzzoll58,8 %5.880 €1.112 €6.992 €
0812.90.98.90.0aus Russland: Drittlandszoll + Zusatzzoll58,8 %5.880 €1.112 €6.992 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Präferenzen

Statt 8,8 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 49 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur, Chile und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.20267 %
APS-Länder (allgemeine Regelung)5,3 %

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 0812.90.98.90.0

erhöht den ZollZusatzzoll · alle LänderZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0 %. Gilt seit 20.07.2025.bis 50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · BelarusZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · RusslandZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, NordkoreaSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 0812.90.98.90.0

Anmerkungen (2)

Wortlaut · Kapitel 8, Anmerkung 4
4. Die Position 0812 gilt für Früchte und Nüsse, die lediglich zum Zwecke der vorläufigen Haltbarmachung während der Beförderung oder der Lagerung vor der Verwendung behandelt wurden (beispielsweise durch Schwefeldioxid oder in Wasser mit Zusatz von Salz, Schwefel oder anderen konservierenden Stoffen), sofern sie in diesem Zustand nach wie vor nicht für den unmittelbaren Genuss geeignet sind.
Wortlaut · Kapitel 8, Zusätzliche Anmerkung 3
3. Als „tropische Nüsse“ im Sinne der Unterpositionen 0811.90.11, 0811.90.31, 0811.90.85, 0812.90.70 und 0813.50.31 gelten Kokosnüsse, Kaschu-Nüsse, Paranüsse, Areka-(Betel-)Nüsse, Kolanüsse und Macadamia-Nüsse.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
Kapitel 08, Allgemeines1. Zu Kapitel 8 gehören auch für die Destillation bestimmte Fruchtmaischen, die sich in natürlicher Gärung befinden. 2. Pasteurisierung ist in diesem Kapitel nicht zulässig, außer bei: — getrockneten Früchten und Nüssen dieses Kapitels; — vorläufig haltbar gemachten Früchten und Nüssen der Position 0812; — gefrorenen Früchten und Nüssen der Position 0811. Sterilisierte Früchte und Nüsse gehören nicht zu diesem …

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 08 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 0812.90.98

  1. 01.01.20050812.90.98neu eingeführt · aus 0812.90.50, aus 0812.90.60, aus 0812.90.99
  2. 01.01.20050812.90.98.11.0neu eingeführt · „Pampelmusen und Grapefruits, fein zerkleinert“ · aus 0812.90.50, 0812.90.60, 0812.90.99 (7 Unterteilungen)
  3. 01.01.20050812.90.98.19.0neu eingeführt · aus 0812.90.50, 0812.90.60, 0812.90.99 (7 Unterteilungen)
  4. 01.01.20050812.90.98.20.0neu eingeführt · „andere Zitrusfrüchte, fein zerkleinert“ · aus 0812.90.50, 0812.90.60, 0812.90.99 (7 Unterteilungen)
  5. 01.01.20050812.90.98.90.0neu eingeführt · aus 0812.90.50, 0812.90.60, 0812.90.99 (7 Unterteilungen)

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 0812.90.98.90.0

Welche Zolltarifnummer gilt für Pampelmusen, fein zerkleinert, unter 0812.90.98?

Pampelmusen und Grapefruits, fein zerkleinert, gehören in die Zolltarifnummer 0812.90.98.11.0 und nicht unter die Zolltarifnummer 0812.90.98.90.0. Andere Zitrusfrüchte, fein zerkleinert, gehören in die Zolltarifnummer 0812.90.98.20.0.

Gilt unter der Zolltarifnummer 0812.90.98.90.0 ein Zusatzzoll für Waren mit Ursprung Russland?

Ja, bei der Einfuhr von Waren mit Ursprung Russland wird unter dieser Zolltarifnummer ein Zusatzzoll erhoben.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission

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