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Zolltarifnummer 0904.21.10.00.0 – Getrocknete Gemüsepaprika, mild

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst getrocknete Gemüsepaprika (Capsicum annuum) ohne brennenden Geschmack, ganz oder in Stücken, aber weder gemahlen noch sonst zerkleinert. Alle übrigen getrockneten Früchte der Gattung Capsicum oder Pimenta, die nicht Gemüsepaprika ohne brennenden Geschmack sind, gehören in die Warennummer 0904.21.90.

Typische Waren:PaprikastückePaprikaflockenÑoras

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 0904.21.10.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittWaren pflanzlichen Ursprungs
KapitelKaffee, Tee, Mate und Gewürze
PositionPfeffer der Gattung Piper; Früchte der Gattung Capsicum oder Pimenta, getrocknet oder gemahlen oder sonst zerkleinert
0904.11 – 0904.12Pfeffer
Früchte der Gattung Capsicum oder Pimenta
Unterpositiongetrocknet, weder gemahlen noch sonst zerkleinert
ZolltarifnummerGemüsepaprika oder Paprika ohne brennenden Geschmack (Capsicum annuum)Diese Seite
Kombinierte Nomenklaturandere
Unterpositiongemahlen oder sonst zerkleinert

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code0904.216-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer0904.21.108-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code0904.21.10.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer0904.21.10.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 0904.21.10.00.0?

Kapitel 09 Kaffee, Tee, Mate und Gewürze › 0904 Pfeffer der Gattung Piper; Früchte der Gattung …
✓Früchte der Gattung Capsicum oder PimentaDie Ware muss eine Frucht der Gattung Capsicum oder Pimenta sein. Gemüsepaprika (Capsicum annuum) ist eine verhältnismäßig große Frucht, deren Farben unterschiedlich sein können.
✓getrocknet, weder gemahlen noch sonst zerkleinertDie Früchte müssen getrocknet sein, ganz oder in Stücken vorliegen und dürfen weder gemahlen noch sonst zerkleinert sein.
✓Gemüsepaprika oder Paprika ohne brennenden Geschmack (Capsicum annuum)Die Früchte müssen Gemüsepaprika mit mildem, nicht brennendem Geschmack sein. Sie sind verhältnismäßig groß und können unterschiedliche Farben haben.
0904.21.10.00.0Getrocknete Gemüsepaprika ohne brennenden Geschmack

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 0904.21.10.00.0?

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Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 0904.21.10.00.0?

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03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 0904.21.10

ZolltarifnummerWortlaut
0904.21.10.00.0Gemüsepaprika oder Paprika ohne brennenden Geschmack (Capsicum annuum)

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 0904.21.10 eingereiht

7 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Deutschland5
Spanien2
vZTAWareGültig bis
DEBTI16504/26-1DeutschlandNach den Angaben der Antragstellerin sowie der vorliegenden Warenprobe handelt es sich um geschnittene (10 x 10 x 3 …13.08.2029
DEBTI36595/25-1DeutschlandNach den Antragsangaben, den ergänzenden Angaben und der vorliegenden Warenprobe handelt es sich um getrocknete …19.10.2028
DEBTI36598/25-1DeutschlandNach den Antragsangaben, den ergänzenden Angaben und der vorliegenden Warenprobe handelt es sich um getrocknete …19.10.2028
DEBTI16578/24-1DeutschlandNach den Antragsangaben und dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich bei der Ware um geschnittene, getrocknete …09.05.2027
ESBTI2025SOL1094SpanienPhysische Beschreibung: Ñoras (runde und süße Paprika), (Capsicum annum), getrocknet, für den Einzelhandel in einem …31.07.2028
ESBTI2025SOL976SpanienPhysikalische Beschreibung: Chorizo-Paprika Sorte Cristal (Capsicum annum). Getrocknete Paprika, unzerkleinert oder …15.07.2028

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
0904.21.904Es handelt sich um einen mehrfach gefalteten, beidseitig bedruckten Zuschnitt aus Papier (Format: etwa 70 x 79 cm). Er ist im Wesentlichen mit einer Sammlung von Sprengzeichnungen zur Montage eines …

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 0904.21.10.00.0

€
0904.21.10.00.0Drittlandszoll9,6 %960 €767 €1.727 €
0904.21.10.00.0aus Belarus: Drittlandszoll + Zusatzzoll59,6 %5.960 €1.117 €7.077 €
0904.21.10.00.0aus Russland: Drittlandszoll + Zusatzzoll59,6 %5.960 €1.117 €7.077 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Präferenzen

Statt 9,6 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 50 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Norwegen, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.20267,6 %
APS-Länder (allgemeine Regelung)6,1 %

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 0904.21.10.00.0

erhöht den ZollZusatzzoll · alle LänderZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0 %. Gilt seit 20.07.2025.bis 50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · BelarusZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · RusslandZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
KontrolleEinfuhrkontrolle · IndienEinfuhr aus Indien nur mit Genehmigung, Bescheinigung oder Nachweis, dass die Ware nicht betroffen ist; welche Unterlage gilt, nennt der EU-TARIC.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle · Sri LankaEinfuhr aus Sri Lanka nur mit Genehmigung, Bescheinigung oder Nachweis, dass die Ware nicht betroffen ist; welche Unterlage gilt, nennt der EU-TARIC.Einfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle · ÄthiopienEinfuhr aus Äthiopien nur mit Genehmigung, Bescheinigung oder Nachweis, dass die Ware nicht betroffen ist; welche Unterlage gilt, nennt der EU-TARIC.Einfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen
Weiterführend

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 0904.21.10.00.0

Anmerkungen (1)

Wortlaut · Kapitel 9, Anmerkung 1
1. Miteinander gemischte Waren der Positionen 0904 bis 0910 werden wie folgt eingereiht: a) miteinander gemischte Waren einer Position bleiben in dieser Position; b) miteinander gemischte Waren verschiedener Positionen gehören zu Position 0910. Waren der Positionen 0904 bis 0910 (einschließlich der unter den Buchstaben a) und b) bezeichneten Mischungen), die andere Stoffe enthalten, bleiben in Kapitel 9, vorausgesetzt, dass derartige Mischungen den Charakter der Waren dieser Positionen behalten haben; andernfalls sind diese Mischungen von Kapitel 9 ausgeschlossen; sie gehören zu Position 2103, wenn sie zusammengesetzte Würzmittel sind.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (2)

FundstelleKernaussage
0904.21.10 bis 0904.22.00Früchte der Gattung Capsicum oder Pimenta: Hierher gehören die in den Erläuterungen zu Position 0904 des HS, Ziffer 2 genannten Erzeugnisse, sofern sie getrocknet oder gemahlen oder sonst zerkleinert sind.
0904.21.10Gemüsepaprika oder Paprika ohne brennenden Geschmack (Capsicum annuum): Hierher gehört Gemüsepaprika (Capsicum annuum), eine verhältnismäßig große Frucht mit mildem (nicht brennendem) Geschmack. Die Früchte können unterschiedliche Farben aufweisen. Hierher gehört nur Gemüsepaprika, getrocknet, ganz oder in Stücken, aber weder gemahlen noch sonst zerkleinert.

Urteile des EuGH (1)

UrteilKernsatz
C-143/9609.12.1997Der Begriff "sonst zerkleinert" in Unterposition 0904.20 der Kombinierten Nomenklatur in der Fassung der Verordnung (EWG) Nr. 3174/88 der Kommission vom 21. September 1988 zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die …

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 09 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 0904.21.10

  1. 01.01.20120904.21.10neu eingeführt · „Gemüsepaprika oder Paprika ohne brennenden Geschmack (Capsicum annuum)“ · aus 0904.20.10, 0904.20.30, 0904.20.90
  2. 01.01.20120904.21.10.00.0neu eingeführt · „Gemüsepaprika oder Paprika ohne brennenden Geschmack (Capsicum annuum)“ · aus 0904.20.10, 0904.20.30, 0904.20.90

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 0904.21.10.00.0

Gilt für Gemüsepaprika mit der Zolltarifnummer 0904.21.10.00.0 ein Zusatzzoll auf Waren aus Belarus?

Ja, auf Waren mit Ursprung Belarus wird für diese Zolltarifnummer ein Zusatzzoll erhoben. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).

Gilt für Gemüsepaprika mit der Zolltarifnummer 0904.21.10.00.0 ein Zusatzzoll auf Waren aus Russland?

Ja, auf Waren mit Ursprung Russland wird für diese Zolltarifnummer ein Zusatzzoll erhoben. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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