01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 0904.21.10.00.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code0904.216-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer0904.21.108-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code0904.21.10.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer0904.21.10.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 0904.21.10.00.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 0904.21.10.00.0?
- ×Pfeffer0904.11, 0904.12.00.00.0
- ×gemahlen oder sonst zerkleinert0904.22
- ×andere, also nicht: Gemüsepaprika oder Paprika ohne brennenden Geschmack (Capsicum annuum)0904.21.90
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 0904.21.10.00.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Zolltarifnummer der Warennummer 0904.21.10
| Zolltarifnummer | Wortlaut |
|---|---|
| 0904.21.10.00.0 | Gemüsepaprika oder Paprika ohne brennenden Geschmack (Capsicum annuum) |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 0904.21.10 eingereiht
7 gültige vZTA nennen diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| DEBTI16504/26-1Deutschland | Nach den Angaben der Antragstellerin sowie der vorliegenden Warenprobe handelt es sich um geschnittene (10 x 10 x 3 … | 13.08.2029 |
| DEBTI36595/25-1Deutschland | Nach den Antragsangaben, den ergänzenden Angaben und der vorliegenden Warenprobe handelt es sich um getrocknete … | 19.10.2028 |
| DEBTI36598/25-1Deutschland | Nach den Antragsangaben, den ergänzenden Angaben und der vorliegenden Warenprobe handelt es sich um getrocknete … | 19.10.2028 |
| DEBTI16578/24-1Deutschland | Nach den Antragsangaben und dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich bei der Ware um geschnittene, getrocknete … | 09.05.2027 |
| ESBTI2025SOL1094Spanien | Physische Beschreibung: Ñoras (runde und süße Paprika), (Capsicum annum), getrocknet, für den Einzelhandel in einem … | 31.07.2028 |
| ESBTI2025SOL976Spanien | Physikalische Beschreibung: Chorizo-Paprika Sorte Cristal (Capsicum annum). Getrocknete Paprika, unzerkleinert oder … | 15.07.2028 |
vZTA in den Nachbarnummern
| Nummer | vZTA | Beispiel |
|---|---|---|
| 0904.21.90 | 4 | Es handelt sich um einen mehrfach gefalteten, beidseitig bedruckten Zuschnitt aus Papier (Format: etwa 70 x 79 cm). Er ist im Wesentlichen mit einer Sammlung von Sprengzeichnungen zur Montage eines … |
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 0904.21.10.00.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Präferenzen
Statt 9,6 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 50 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Norwegen, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:
| Abkommen | Satz |
|---|---|
| Mercosurneu seit 01.05.2026 | 7,6 % |
| APS-Länder (allgemeine Regelung) | 6,1 % |
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 0904.21.10.00.0
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 0904.21.10.00.0
Anmerkungen (1)
1. Miteinander gemischte Waren der Positionen 0904 bis 0910 werden wie folgt eingereiht: a) miteinander gemischte Waren einer Position bleiben in dieser Position; b) miteinander gemischte Waren verschiedener Positionen gehören zu Position 0910. Waren der Positionen 0904 bis 0910 (einschließlich der unter den Buchstaben a) und b) bezeichneten Mischungen), die andere Stoffe enthalten, bleiben in Kapitel 9, vorausgesetzt, dass derartige Mischungen den Charakter der Waren dieser Positionen behalten haben; andernfalls sind diese Mischungen von Kapitel 9 ausgeschlossen; sie gehören zu Position 2103, wenn sie zusammengesetzte Würzmittel sind.
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (2)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 0904.21.10 bis 0904.22.00 | Früchte der Gattung Capsicum oder Pimenta: Hierher gehören die in den Erläuterungen zu Position 0904 des HS, Ziffer 2 genannten Erzeugnisse, sofern sie getrocknet oder gemahlen oder sonst zerkleinert sind. |
| 0904.21.10 | Gemüsepaprika oder Paprika ohne brennenden Geschmack (Capsicum annuum): Hierher gehört Gemüsepaprika (Capsicum annuum), eine verhältnismäßig große Frucht mit mildem (nicht brennendem) Geschmack. Die Früchte können unterschiedliche Farben aufweisen. Hierher gehört nur Gemüsepaprika, getrocknet, ganz oder in Stücken, aber weder gemahlen noch sonst zerkleinert. |
Urteile des EuGH (1)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-143/9609.12.1997 | Der Begriff "sonst zerkleinert" in Unterposition 0904.20 der Kombinierten Nomenklatur in der Fassung der Verordnung (EWG) Nr. 3174/88 der Kommission vom 21. September 1988 zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die … |
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 09 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 0904.21.10
- 01.01.20120904.21.10neu eingeführt · „Gemüsepaprika oder Paprika ohne brennenden Geschmack (Capsicum annuum)“ · aus 0904.20.10, 0904.20.30, 0904.20.90
- 01.01.20120904.21.10.00.0neu eingeführt · „Gemüsepaprika oder Paprika ohne brennenden Geschmack (Capsicum annuum)“ · aus 0904.20.10, 0904.20.30, 0904.20.90
09Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 0904.21.10.00.0
Gilt für Gemüsepaprika mit der Zolltarifnummer 0904.21.10.00.0 ein Zusatzzoll auf Waren aus Belarus?
Ja, auf Waren mit Ursprung Belarus wird für diese Zolltarifnummer ein Zusatzzoll erhoben. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).
Gilt für Gemüsepaprika mit der Zolltarifnummer 0904.21.10.00.0 ein Zusatzzoll auf Waren aus Russland?
Ja, auf Waren mit Ursprung Russland wird für diese Zolltarifnummer ein Zusatzzoll erhoben. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile