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Warennummer 0904.21.90 – Getrocknete Früchte der Gattung Capsicum

Warennummer · 8-stellig (Kombinierte Nomenklatur)

Unter der Warennummer 0904.21.90 werden getrocknete Früchte der Gattung Capsicum oder Pimenta eingereiht, die weder gemahlen noch sonst zerkleinert sind, soweit sie nicht unter die vorangehende Warennummer 0904.21.10 fallen. Gemüsepaprika oder Paprika ohne brennenden Geschmack (Capsicum annuum) gehören dagegen in die Zolltarifnummer 0904.21.10.00.0. Darunter richten sich die Zolltarifnummern danach, ob es sich um Paprika (Gemüsepaprika oder andere Sorten) (Capsicum spp.) oder um Ware unter „andere“ handelt.

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Gehört Ihre getrocknete Paprika zur Warennummer 0904.21.90?

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01Tarifbaum

Welche Zolltarifnummer gilt unter Warennummer 0904.21.90?

Die Zolltarifnummer 0904.21.90.20.0 erfasst Paprika (Gemüsepaprika oder andere Sorten) (Capsicum spp.). Die Zolltarifnummer 0904.21.90.80.0 trägt die Bezeichnung „andere“ und erfasst alles, was die Zolltarifnummer 0904.21.90.20.0 nicht erfasst.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittWaren pflanzlichen Ursprungs
KapitelKaffee, Tee, Mate und Gewürze
PositionPfeffer der Gattung Piper; Früchte der Gattung Capsicum oder Pimenta, getrocknet oder gemahlen oder sonst zerkleinert
Früchte der Gattung Capsicum oder Pimenta
Unterpositiongetrocknet, weder gemahlen noch sonst zerkleinert
Kombinierte NomenklaturandereDiese Seite
ZolltarifnummerPaprika (Gemüsepaprika oder andere Sorten) (Capsicum spp.)
0 % · 4 vZTA
Zolltarifnummerandere
0 % · 4 vZTA

Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.

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02Maßnahmen

Sonderzölle und Kontrollen für 0904.21.90

erhöht den ZollZusatzzoll · alle Länder50 % mit Unterlage Y155; sonst 0 %
erhöht den ZollZusatzzoll · Belarus50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · Russland50 %
KontrolleEinfuhrkontrolle · IndienEinfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle · Sri LankaGilt nur für einzelne Nummern darunter.Einfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderEinfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle · ÄthiopienEinfuhr

Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.

Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

03Waren

Welche Waren fallen unter Warennummer 0904.21.90?

4 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Warennummer 0904.21.90. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

04Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu 0904.21.90

Anmerkungen (3)

Wortlaut · Kapitel 9, Anmerkung 1
1. Miteinander gemischte Waren der Positionen 0904 bis 0910 werden wie folgt eingereiht: a) miteinander gemischte Waren einer Position bleiben in dieser Position; b) miteinander gemischte Waren verschiedener Positionen gehören zu Position 0910. Waren der Positionen 0904 bis 0910 (einschließlich der unter den Buchstaben a) und b) bezeichneten Mischungen), die andere Stoffe enthalten, bleiben in Kapitel 9, vorausgesetzt, dass derartige Mischungen den Charakter der Waren dieser Positionen behalten haben; andernfalls sind diese Mischungen von Kapitel 9 ausgeschlossen; sie gehören zu Position 2103, wenn sie zusammengesetzte Würzmittel sind.
Wortlaut · Abschnitt II, Anmerkung 1
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von nicht mehr als 3 GHT zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.
Eine weitere Anmerkung im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 9, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Für die in Anmerkung 1 a) zu Kapitel 9 genannten Mischungen ist der Zollsatz des Bestandteils der Mischung anzuwenden, der den höchsten Zollsatz hat.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
0904.21.10 bis 0904.22.00Früchte der Gattung Capsicum oder Pimenta: Hierher gehören die in den Erläuterungen zu Position 0904 des HS, Ziffer 2 genannten Erzeugnisse, sofern sie getrocknet oder gemahlen oder sonst zerkleinert sind.

Urteile des EuGH (1)

UrteilKernsatz
C-143/9609.12.1997Der Begriff "sonst zerkleinert" in Unterposition 0904.20 der Kombinierten Nomenklatur in der Fassung der Verordnung (EWG) Nr. 3174/88 der Kommission vom 21. September 1988 zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die …

05Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Warennummer 0904.21.90

Welche Zolltarifnummer gilt für Paprika unter der Warennummer 0904.21.90?

Paprika gehört nicht pauschal in eine Zolltarifnummer: Gemüsepaprika oder Paprika ohne brennenden Geschmack (Capsicum annuum) gehören in die Zolltarifnummer 0904.21.10.00.0, Paprika-Arten, die unter 0904.21.90 fallen, in die Zolltarifnummer 0904.21.90.20.0. Unter der Warennummer 0904.21.90 stehen nur getrocknete Früchte der Gattung Capsicum oder Pimenta, die weder gemahlen noch sonst zerkleinert sind.

Quellen · Stand 31.10.2026

Harmonisiertes System (WZO)
Die ersten sechs Stellen
EU-TARIC
Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut der Warennummer und ihrer Unterteilung
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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