01Tarifbaum
Welche Zolltarifnummer gilt unter Warennummer 0904.21.90?
Die Zolltarifnummer 0904.21.90.20.0 erfasst Paprika (Gemüsepaprika oder andere Sorten) (Capsicum spp.). Die Zolltarifnummer 0904.21.90.80.0 trägt die Bezeichnung „andere“ und erfasst alles, was die Zolltarifnummer 0904.21.90.20.0 nicht erfasst.
Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.
Ihre Ware einreihen
Welche der 2 Zolltarifnummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung für die Akte.
02Maßnahmen
Sonderzölle und Kontrollen für 0904.21.90
Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.
03Waren
Welche Waren fallen unter Warennummer 0904.21.90?
4 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Warennummer 0904.21.90. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
04Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu 0904.21.90
Anmerkungen (3)
1. Miteinander gemischte Waren der Positionen 0904 bis 0910 werden wie folgt eingereiht: a) miteinander gemischte Waren einer Position bleiben in dieser Position; b) miteinander gemischte Waren verschiedener Positionen gehören zu Position 0910. Waren der Positionen 0904 bis 0910 (einschließlich der unter den Buchstaben a) und b) bezeichneten Mischungen), die andere Stoffe enthalten, bleiben in Kapitel 9, vorausgesetzt, dass derartige Mischungen den Charakter der Waren dieser Positionen behalten haben; andernfalls sind diese Mischungen von Kapitel 9 ausgeschlossen; sie gehören zu Position 2103, wenn sie zusammengesetzte Würzmittel sind.
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von nicht mehr als 3 GHT zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.
Eine weitere Anmerkung im Wortlaut
1. Für die in Anmerkung 1 a) zu Kapitel 9 genannten Mischungen ist der Zollsatz des Bestandteils der Mischung anzuwenden, der den höchsten Zollsatz hat.
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 0904.21.10 bis 0904.22.00 | Früchte der Gattung Capsicum oder Pimenta: Hierher gehören die in den Erläuterungen zu Position 0904 des HS, Ziffer 2 genannten Erzeugnisse, sofern sie getrocknet oder gemahlen oder sonst zerkleinert sind. |
Urteile des EuGH (1)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-143/9609.12.1997 | Der Begriff "sonst zerkleinert" in Unterposition 0904.20 der Kombinierten Nomenklatur in der Fassung der Verordnung (EWG) Nr. 3174/88 der Kommission vom 21. September 1988 zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die … |
05Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Warennummer 0904.21.90
Welche Zolltarifnummer gilt für Paprika unter der Warennummer 0904.21.90?
Paprika gehört nicht pauschal in eine Zolltarifnummer: Gemüsepaprika oder Paprika ohne brennenden Geschmack (Capsicum annuum) gehören in die Zolltarifnummer 0904.21.10.00.0, Paprika-Arten, die unter 0904.21.90 fallen, in die Zolltarifnummer 0904.21.90.20.0. Unter der Warennummer 0904.21.90 stehen nur getrocknete Früchte der Gattung Capsicum oder Pimenta, die weder gemahlen noch sonst zerkleinert sind.
Quellen · Stand 31.10.2026
- Harmonisiertes System (WZO)
- Die ersten sechs Stellen
- EU-TARIC
- Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut der Warennummer und ihrer Unterteilung
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile



