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Zolltarifnummer 1103.11.10.00.0 – Grob- und Feingrieß von Hartweizen

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst Grobgrieß und Feingrieß von Hartweizen. Grobgrieß und Feingrieß von Weichweizen und Spelz gehören in 1103.11.90.00.0. Ein vZTA-Beispiel nennt Hartweizengrieß gelblicher Farbe zur Herstellung von Couscous, Suppen und Nudeln.

Typische Waren:Hartweizengrieß

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

Gehört Ihre Ware zu Zolltarifnummer 1103.11.10.00.0?

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 1103.11.10.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittWaren pflanzlichen Ursprungs
KapitelMüllereierzeugnisse; Malz; Stärke; Inulin; Kleber von Weizen
PositionGrobgrieß, Feingrieß und Pellets von Getreide
Grobgrieß und Feingrieß
Unterpositionvon Weizen
Zolltarifnummervon HartweizenDiese Seite
Zolltarifnummervon Weichweizen und Spelz
Unterpositionvon Mais
Unterpositionvon anderem Getreide
UnterpositionPellets

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code1103.116-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer1103.11.108-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code1103.11.10.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer1103.11.10.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 1103.11.10.00.0?

Kapitel 11 Müllereierzeugnisse; Malz; Stärke; Inulin; Kleber … › 1103 Grobgrieß, Feingrieß und Pellets von Getreide
✓Grobgrieß und FeingrießDie Ware ist Grobgrieß oder Feingrieß, ein Erzeugnis aus der Zerkleinerung von Getreidekörnern. Bei Erzeugnissen aus anderen Getreidearten als Mais müssen mit einem Anteil von 95 GHT oder mehr durch ein Sieb mit einer Metalldrahtgewebe-Bespannung mit 1,25 mm lichter Maschenweite gehen.
✓von WeizenDie Ware muss aus Weizen hergestellt sein, nicht aus einer anderen Getreideart.
✓von HartweizenDie Ware ist aus Hartweizen, nicht aus Weichweizen oder Spelz. Das vZTA-Beispiel beschreibt Hartweizengrieß gelblicher Farbe.
1103.11.10.00.0Grobgrieß und Feingrieß aus Hartweizen

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 1103.11.10.00.0?

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03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 1103.11.10

ZolltarifnummerWortlaut
1103.11.10.00.0von Hartweizen

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 1103.11.10 eingereiht

Eine gültige vZTA nennt diese Nummer.

vZTAWareGültig bis
ESBTI2025SOL1111SpanienHartweizengrieß, gelblicher Farbe, zur Herstellung von Couscous, Suppen und Nudeln. Die Grießkörner passieren ein Sieb …23.09.2028

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
1103.11.901Mehl für Frittiergut, bestehend aus feinem Mehl und Hartweizengrieß. Eine Mischung aus rohem Mehl für die spätere Verwendung in allen Arten von Küchen, keine Zubereitung des Kapitels 19. Das Produkt …

05Waren

Welche Waren fallen unter Zolltarifnummer 1103.11.10.00.0?

Eine Ware mit eigener Einreihungsseite führt auf Zolltarifnummer 1103.11.10.00.0. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

06Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 1103.11.10.00.0

€
1103.11.10.00.0Drittlandszoll267,00 EUR je t–––
1103.11.10.00.0aus Belarus: Drittlandszoll + Zusatzzoll267,00 EUR je t + 50 %–––
1103.11.10.00.0aus Russland: Drittlandszoll + Zusatzzoll267,00 EUR je t + 50 %–––

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Präferenzen

Statt 267,00 EUR je t gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 41 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Singapur und Israel. Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.2026233,62 EUR je t
Chile200,25 EUR je t
Neuseeland66,75 EUR je t

07Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 1103.11.10.00.0

erhöht den ZollZusatzzoll · alle LänderZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0 %. Gilt seit 20.07.2025.bis 50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · BelarusZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · RusslandZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

08Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 1103.11.10.00.0

Anmerkungen (2)

Wortlaut · Kapitel 11, Anmerkung 2
2. A) Müllereierzeugnisse aus den in der nachstehenden Übersicht genannten Getreidearten gehören zu Kapitel 11, wenn sie, in Gewichtshundertteilen ausgedrückt und auf die Trockenmasse bezogen, gleichzeitig Folgendes aufweisen: a) einen Stärkegehalt (bestimmt nach dem abgewandelten polarimetrischen Ewers-Verfahren), der höher ist als der in Spalte 2 angegebene Wert; b) einen Aschegehalt (abzüglich etwa zugesetzter Mineralstoffe), der gleich oder geringer ist als der in Spalte 3 angegebene Wert. Erzeugnisse, die die vorstehenden Voraussetzungen nicht erfüllen, gehören zu Position 2302. Jedoch gehören Getreidekeime, ganz, gequetscht, als Flocken oder gemahlen, zu Position 1104. B) Waren, die nach den vorstehenden Bestimmungen zu Kapitel 11 gehören, sind der Position 1101 oder 1102 zuzuweisen, wenn ihr Siebdurchgang (in Gewichtshundertteilen) durch ein Sieb mit einer Bespannung aus Metalldrahtgewebe mit einer lichten Maschenweite gemäß Spalte 4 oder 5 gleich oder größer ist als der jeweils bei den einzelnen Getreidearten angegebene Wert. Im anderen Falle sind sie der Position 1103 oder 1104 zuzuweisen. Art des Getreides | Stärkegehalt | Aschegehalt | Siebdurchgang durch ein Sieb mit einer lichten Maschenweite von | | | 315 Mikrometern | 500 Mikrometern (1) | (2) | (3) | (4) | (5) Weizen und Roggen | 45 % | 2,5 % | 80 % | — Gerste | 45 % | 3 % | 80 % | — Hafer | 45 % | 5 % | 80 % …
Wortlaut · Kapitel 11, Anmerkung 3
3. Als Grobgrieß und Feingrieß im Sinne der Position 1103 gelten Erzeugnisse aus der Zerkleinerung von Getreidekörnern, die jeweils folgende Bedingungen erfüllen: a) Erzeugnisse aus Mais müssen mit einem Anteil von 95 GHT oder mehr durch ein Sieb mit einer Bespannung aus Metalldrahtgewebe mit einer lichten Maschenweite von 2 mm hindurchgehen; b) Erzeugnisse aus anderen Getreidearten müssen mit einem Anteil von 95 GHT oder mehr durch ein Sieb mit einer Bespannung aus Metalldrahtgewebe mit einer lichten Maschenweite von 1,25 mm hindurchgehen.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
1103.11.10 bis 1103.19.90Grobgrieß und Feingrieß: 1. Siehe die Anmerkungen 2 und 3 zu Kapitel 11. 2. Siehe die Erläuterungen zu Position 1103 des HS, erster bis sechster Absatz. 3. — Erzeugnisse, die die Bedingungen des Siebdurchgangs der Anmerkung 3 zu Kapitel 11 nicht erfüllen, gehören zu Position 1104; — Erzeugnisse, die zwar die Bedingungen des Siebdurchgangs der Anmerkung 3 zu Kapitel 11 erfüllen, jedoch geschliffen sind und sich als …

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 11 stehen auf der Kapitelseite.

09Verlauf

Verlauf der Warennummer 1103.11.10

  1. 01.01.19881103.11.10neu eingeführt · „von Hartweizen“ · aus 1103.19.90
  2. 01.01.19881103.11.10.00.0neu eingeführt · „von Hartweizen“ · aus 1103.19.90
  3. 01.01.19931103.11.10aufgehoben · aufgeteilt in 1103.11.30, 1103.11.50
  4. 01.01.19931103.11.10.00.0aufgehoben · aufgeteilt in 1103.11.30, 1103.11.50
  5. 01.01.19941103.11.10neu eingeführt · „von Hartweizen“ · aus 1103.11.30, 1103.11.50
  6. 01.01.19941103.11.10.00.0neu eingeführt · „von Hartweizen“ · aus 1103.11.30, 1103.11.50

10Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 1103.11.10.00.0

Gibt es einen Zusatzzoll auf Waren mit Ursprung Russland unter 1103.11.10.00.0?

Ja, für Waren mit Ursprung Russland wird unter der Zolltarifnummer 1103.11.10.00.0 ein Zusatzzoll erhoben. Er gilt für Grobgrieß und Feingrieß von Hartweizen.

Gibt es einen Zusatzzoll auf Waren mit Ursprung Belarus unter 1103.11.10.00.0?

Ja, für Waren mit Ursprung Belarus gilt unter der Zolltarifnummer 1103.11.10.00.0 ein Zusatzzoll.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission

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