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Zolltarifnummer 1104.29.81.00.0 – Weizenkörner, anders bearbeitet

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst Weizenkörner, die anders bearbeitet sind und weder geschält, perlförmig geschliffen noch nur geschrotet sind. Körner von Roggen gehören in die Zolltarifnummer 1104.29.85.00.0, Körner von anderen Getreidearten als Weizen und Roggen in die Zolltarifnummer 1104.29.89.00.0.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 1104.29.81.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittWaren pflanzlichen Ursprungs
KapitelMüllereierzeugnisse; Malz; Stärke; Inulin; Kleber von Weizen
PositionGetreidekörner, anders bearbeitet (z. B. geschält, gequetscht, als Flocken, perlförmig geschliffen, geschnitten oder geschrotet), ausgenommen Reis der Position 1006; Getreidekeime, ganz, gequetscht, als Flocken oder gemahlen
1104.12 – 1104.19Getreidekörner, gequetscht oder als Flocken
Getreidekörner, anders bearbeitet (z. B. geschält, perlförmig geschliffen, geschnitten oder geschrotet)
Unterpositionvon Hafer
Unterpositionvon Mais
Unterpositionvon anderem Getreide
andere
Kombinierte Nomenklaturgeschält (entspelzt), auch geschnitten oder geschrotet
Kombinierte Nomenklaturperlförmig geschliffen
andere
Zolltarifnummervon WeizenDiese Seite
Zolltarifnummervon Roggen
Zolltarifnummerandere
UnterpositionGetreidekeime, ganz, gequetscht, als Flocken oder gemahlen

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code1104.296-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer1104.29.818-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code1104.29.81.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer1104.29.81.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 1104.29.81.00.0?

Kapitel 11 Müllereierzeugnisse; Malz; Stärke; Inulin; Kleber … › 1104 Getreidekörner, anders bearbeitet (z. B. geschält …
✓Getreidekörner, anders bearbeitet (z. B. geschält, perlförmig geschliffen, geschnitten oder geschrotet)Die Ware ist ein Getreidekorn, das anders bearbeitet ist, etwa geschält, perlförmig geschliffen, geschnitten oder geschrotet.
✓von anderem GetreideDie Ware stammt von einer anderen Getreideart als Hafer oder Mais.
✓andere, also nicht: von GersteDie Ware stammt von einer anderen Getreideart als Gerste.
✓andere, also nicht: geschält (entspelzt), auch geschnitten oder geschrotet, perlförmig geschliffen, nur geschrotetDie Körner sind auf eine Weise bearbeitet, die weder Schälen noch perlförmiges Schleifen noch reines Schroten ist, etwa durch Schneiden.
✓von WeizenDie Ware sind Körner von Weizen.
1104.29.81.00.0Weizenkörner, anders bearbeitet

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 1104.29.81.00.0?

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03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 1104.29.81

ZolltarifnummerWortlaut
1104.29.81.00.0von Weizen

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 1104.29.81 eingereiht

Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
1104.29.171Mischung von Nahrungskeimen für die Bäckerei, zur Herstellung von Spezialbroten, als Dekoration oder als Einlage, verpackt in einem 25 kg Sack.

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 1104.29.81.00.0

€
1104.29.81.00.0Drittlandszoll99,00 EUR je t–––
1104.29.81.00.0aus Belarus: Drittlandszoll + Zusatzzoll99,00 EUR je t + 50 %–––
1104.29.81.00.0aus Russland: Drittlandszoll + Zusatzzoll99,00 EUR je t + 50 %–––

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (2)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.1955Chile0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.6707Ukraine0 %01.01.2026 – 31.12.2026

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen

Statt 99,00 EUR je t gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 42 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Norwegen, Kanada, Singapur und Israel. Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.202686,62 EUR je t
Chile49,50 EUR je t
Neuseeland24,75 EUR je t

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 1104.29.81.00.0

erhöht den ZollZusatzzoll · alle LänderZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0 %. Gilt seit 20.07.2025.bis 50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · BelarusZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · RusslandZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 1104.29.81.00.0

Anmerkungen (1)

Wortlaut · Kapitel 11, Anmerkung 2
2. A) Müllereierzeugnisse aus den in der nachstehenden Übersicht genannten Getreidearten gehören zu Kapitel 11, wenn sie, in Gewichtshundertteilen ausgedrückt und auf die Trockenmasse bezogen, gleichzeitig Folgendes aufweisen: a) einen Stärkegehalt (bestimmt nach dem abgewandelten polarimetrischen Ewers-Verfahren), der höher ist als der in Spalte 2 angegebene Wert; b) einen Aschegehalt (abzüglich etwa zugesetzter Mineralstoffe), der gleich oder geringer ist als der in Spalte 3 angegebene Wert. Erzeugnisse, die die vorstehenden Voraussetzungen nicht erfüllen, gehören zu Position 2302. Jedoch gehören Getreidekeime, ganz, gequetscht, als Flocken oder gemahlen, zu Position 1104. B) Waren, die nach den vorstehenden Bestimmungen zu Kapitel 11 gehören, sind der Position 1101 oder 1102 zuzuweisen, wenn ihr Siebdurchgang (in Gewichtshundertteilen) durch ein Sieb mit einer Bespannung aus Metalldrahtgewebe mit einer lichten Maschenweite gemäß Spalte 4 oder 5 gleich oder größer ist als der jeweils bei den einzelnen Getreidearten angegebene Wert. Im anderen Falle sind sie der Position 1103 oder 1104 zuzuweisen. Art des Getreides | Stärkegehalt | Aschegehalt | Siebdurchgang durch ein Sieb mit einer lichten Maschenweite von | | | 315 Mikrometern | 500 Mikrometern (1) | (2) | (3) | (4) | (5) Weizen und Roggen | 45 % | 2,5 % | 80 % | — Gerste | 45 % | 3 % | 80 % | — Hafer | 45 % | 5 % | 80 % …

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
1104.22.40 bis 1104.29.89Getreidekörner, anders bearbeitet (z. B. geschält, perlförmig geschliffen, geschnitten oder geschrotet) Siehe die Erläuterungen zu Position 1104 des HS, zweiter Absatz Ziffern 2 bis 5.

Einreihungsverordnungen (1)

VerordnungWareDamals
2510/9715.12.1997Spelzweizen, bei denen die Spelzen entfernt wurden, wurden in die damalige Warennummer 1104.29.19 eingereiht, heute gehört diese Ware in 1104.29.17.1104.29.19heute 1104.29.17

Alle Anmerkungen zu Kapitel 11 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 1104.29.81

Änderung ab 01.01.2027Ab 01.01.2027: 1 Zollkontingent statt 2.
  1. 01.01.19951104.29.81neu eingeführt · „von Weizen“ · aus 1104.29.91, 1104.29.95, 1104.29.99
  2. 01.01.19951104.29.81.00.0neu eingeführt · „von Weizen“ · aus 1104.29.91, 1104.29.95, 1104.29.99
  3. 01.01.20021104.29.81Stellung im Tarifbaum geändert
  4. 01.01.20021104.29.81.00.0Stellung im Tarifbaum geändert

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 1104.29.81.00.0

Gilt für Weizenkörner mit Ursprung Russland unter 1104.29.81.00.0 ein Zusatzzoll?

Ja, für Waren mit Ursprung Russland gilt für die Zolltarifnummer 1104.29.81.00.0 ein Zusatzzoll. Er gilt bei der Einfuhr.

Gilt für Weizenkörner mit Ursprung Belarus unter 1104.29.81.00.0 ein Zusatzzoll?

Ja, für Waren mit Ursprung Belarus gilt für die Zolltarifnummer 1104.29.81.00.0 ein Zusatzzoll. Er gilt bei der Einfuhr.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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