01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 1106.10.00.00.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code1106.106-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer1106.10.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code1106.10.00.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer1106.10.00.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 1106.10.00.00.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 1106.10.00.00.0?
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 1106.10.00.00.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Zolltarifnummer der Warennummer 1106.10.00
| Zolltarifnummer | Wortlaut |
|---|---|
| 1106.10.00.00.0 | von getrockneten Hülsenfrüchten der Position 0713 |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 1106.10.00 eingereiht
4 gültige vZTA nennen diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| FRBTIFR-BTI-2025-04546Frankreich | Proteinreiches Mehl aus gelben Erbsen, zur Verwendung als Rohstoff in der Tierernährung bestimmt, für den Einzelverkauf … | 20.10.2028 |
| ESBTI2025SOL1339Spanien | Kichererbsenmehl. Die Kichererbsen werden durch ein Sieb mit einer Maschenweite von 2 mm passiert. Verpackt in Beuteln … | 12.10.2028 |
| BEBTIDT.50.019.727Belgien | Cremefarbener bis hellgelber, feiner Puder, gewonnen aus dem Mahlen von Ackerbohnen (Vicia faba). Der Puder geht zu … | 04.06.2028 |
| BEBTIDT.50.019.725Belgien | Cremefarbener bis hellgelber, feiner, stärkehaltiger Puder, gewonnen aus dem Mahlen von Ackerbohnen (Vicia faba). Der … | 04.06.2028 |
05Waren
Welche Waren fallen unter Zolltarifnummer 1106.10.00.00.0?
Eine Ware mit eigener Einreihungsseite führt auf Zolltarifnummer 1106.10.00.00.0. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
06Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 1106.10.00.00.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Der Drittlandszollsatz gilt nur unter Bedingungen: 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 7,7 %.
Präferenzen
Statt 50 % mit Unterlage Y155; sonst 7,7 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 50 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Norwegen, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:
| Abkommen | Satz |
|---|---|
| Mercosurneu seit 01.05.2026 | 6,1 % |
| APS-Länder (allgemeine Regelung) | 4,2 % |
07Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 1106.10.00.00.0
08Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 1106.10.00.00.0
Anmerkungen (1)
2. Als „Mehl“, „Grieß“ und „Pulver“ im Sinne der Position 1106 gelten Erzeugnisse aus dem Vermahlen oder aus jedem anderen Zerkleinerungsverfahren von getrockneten Hülsenfrüchten der Position 0713, von Sagomark und von Wurzeln oder Knollen der Position 0714 oder von Erzeugnissen des Kapitels 8, mit Ausnahme von geraspelten und getrockneten Kokosnüssen, die jeweils folgende Bedingungen erfüllen: a) getrocknete Hülsenfrüchte, Sagomark, Wurzeln, Knollen und die Erzeugnisse des Kapitels 8 (mit Ausnahme der Schalenfrüchte der Positionen 0801 und 0802) müssen mit einem Anteil von 95 GHT oder mehr durch ein Sieb mit einer Bespannung aus Metalldrahtgewebe mit einer lichten Maschenweite von 2 mm hindurchgehen; b) Schalenfrüchte der Positionen 0801 und 0802 müssen mit einem Anteil von 50 GHT oder mehr durch ein Sieb mit einer Bespannung aus Metalldrahtgewebe mit einer lichten Maschenweite von 2,5 mm hindurchgehen.
1 CLASS-Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex.
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 11 stehen auf der Kapitelseite.
09Verlauf
Verlauf der Warennummer 1106.10.00
- 01.01.19721106.10.00gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Mehl und Grieß von trockenen Hülsenfrüchten der Position 0713“
- 01.01.19721106.10.00.00.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Mehl und Grieß von trockenen Hülsenfrüchten der Position 0713“
- 01.01.19961106.10.00Wortlaut geändert · „von getrockneten Hülsenfrüchten der Position 0713“ · vorher „Mehl und Grieß von trockenen Hülsenfrüchten der Position 0713“
- 01.01.19961106.10.00.00.0Wortlaut geändert · „von getrockneten Hülsenfrüchten der Position 0713“ · vorher „Mehl und Grieß von trockenen Hülsenfrüchten der Position 0713“
10Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 1106.10.00.00.0
Welcher Drittlandszoll gilt für Mehl aus getrockneten Hülsenfrüchten unter 1106.10.00 bei der Einfuhr aus Belarus?
Bei der Einfuhr aus Belarus wird für diese Zolltarifnummer der Drittlandszoll erhoben. Dessen Satz hängt von einer Bedingung oder Unterlage ab.
Welche Zolltarifnummer gilt für Kichererbsenmehl?
Kichererbsenmehl gehört in die Zolltarifnummer 1106.10.00.00.0, wenn es aus getrockneten Hülsenfrüchten durch Vermahlen oder anderes Zerkleinern entsteht und mindestens 95 GHT durch ein Sieb mit 2 mm Maschenweite gehen.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- CLASS-Datenbank
- Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
