01Tarifbaum
Welche Warennummern gehören zu Position 0713?
Position 0713 gliedert sich nach der Hülsenfruchtart in Unterpositionen: Erbsen (0713.10), Kichererbsen (0713.20), Bohnen (0713.31 bis 0713.39), Linsen (0713.40), Puffbohnen (0713.50), Straucherbsen (0713.60) und andere Hülsenfrüchte, die von 0713.10 bis 0713.60 nicht erfasst werden (0713.90). Erbsen unterscheiden sich in Erbsen zur Aussaat (0713.10.10.00.0) und andere Erbsen (0713.10.90.00.0). Bohnen gliedern sich in Bohnen der Art Vigna mungo oder Vigna radiata (0713.31.00.00.0), Adzukibohnen (0713.32.00.00.0) und Gartenbohnen (0713.33), die sich in zur Aussaat (0713.33.10.00.0) und andere (0713.33.90.00.0) gliedern. Bambara-Erdnüsse oder Erderbsen (0713.34.00.00.0), Kuhbohnen (0713.35.00.00.0) und andere Bohnen (0713.39.00.00.0) bilden weitere Nummern innerhalb der Bohnen.
Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
- 0713.50Puffbohnen (Dicke Bohnen) (Vicia faba var. major), Pferdebohnen und Ackerbohnen (Vicia …
- 0713.50.00.10.00713.50.00.90.0
Ihre Ware einreihen
Welche der 14 Warennummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
02Typische Waren
Typische Waren in Position 0713
19 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 0713. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
Kichererbse – 0713.20.00.00.0
Bohne – 0713.33.90.00.0
Weiße Bohne – 0713.33.90.00.0
Erbse – 0713.10.90.00.0
Kabuli-Kichererbse – 0713.20.00.00.0
Rote Linse – 0713.40.00.00.0
Grüne Linse – 0713.40.00.00.0
Ackerbohne – 0713.50.00.90.0
Rote Kidneybohne – 0713.33.90.00.0
Schwarze Bohne – 0713.33.90.00.0
Rote Bohne – 0713.32.00.00.0
Grüne Erbse – 0713.10.90.00.0
Linse – 0713.40.00.00.0
Hülsenfrucht – 0713.31.00.00.0
Gelbe Erbse – 0713.10.90.00.0
Dal – 0713.40.00.00.003Maßnahmen
Maßnahmen in Position 0713
Rechts: wie viele der 14 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.
04Rechtsgrundlagen
Anmerkungen zu Position 0713
Anmerkungen (2)
3. Zu Position 0712 gehören alle getrockneten Gemüse der in den Positionen 0701 bis 0711 erfassten Arten, ausgenommen: a) getrocknete ausgelöste Hülsenfrüchte (Position 0713); b) Zuckermais in Form von Waren der Positionen 1102 bis 1104; c) Mehl, Grieß, Pulver, Flocken, Granulat und Pellets von Kartoffeln (Position 1105); d) Mehl, Grieß und Pulver von getrockneten Hülsenfrüchten der Position 0713 (Position 1106).
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von nicht mehr als 3 GHT zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| Kapitel 07, Allgemeines | 1. Blanchieren ist unter diesem Kapitel nicht erlaubt, ausgenommen bei: — gefrorenem Gemüse (auch in Wasser oder Dampf gekocht) der Position 0710. — getrockneten ausgelösten Hülsenfrüchten, auch geschält oder zerkleinert, der Position 0713. 2. Sprossen (Gemüsesprossen und andere Sprossen) sind zu Ernährungszwecken verwendete gekeimte Samen, die roh oder gegart verzehrt werden. Zum Keimen werden die Samen … |
05Verlauf
Verlauf der Warennummern in Position 0713
Zwölf der 14 Warennummern der Position 0713 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.
- 01.01.19930713.10.10.00.0eingeführt · zur Aussaat · zuletzt geändert 01.01.2001
- 01.01.19720713.10.90.00.0eingeführt · andere
- 01.01.19720713.20.00.00.0eingeführt · Kichererbsen · zuletzt geändert 01.07.2007
- 01.01.19720713.31.00.00.0eingeführt · Bohnen der Art Vigna mungo (L.) Hepper oder Vigna radiata (L.) Wilczek · zuletzt geändert 01.07.2007
- 01.01.19720713.32.00.00.0eingeführt · Adzukibohnen (Phaseolus oder Vigna angularis) · zuletzt geändert 01.07.2007
- 01.01.19720713.33.10.00.0eingeführt · zur Aussaat
- 01.01.19720713.33.90.00.0eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.07.2001
- 01.01.20120713.34.00.00.0eingeführt · Bambara-Erdnüsse oder Erderbsen (Vigna subterranea oder Voandzeia subterranea)
- 01.01.20120713.35.00.00.0eingeführt · Kuhbohnen (Vigna unguiculata)
- 01.01.19720713.39.00.00.0eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.07.2007
- 01.01.19720713.40.00.00.0eingeführt · Linsen · zuletzt geändert 01.07.2007
- 01.01.20120713.60.00.00.0eingeführt · Straucherbsen (Cajanus cajan)
06Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Position 0713
Welche Zolltarifnummer gilt in Position 0713 für Ihre Hülsenfrucht?
Die Zolltarifnummer richtet sich nach der Hülsenfruchtart. Erbsen zur Aussaat gehören in 0713.10.10.00.0, andere Erbsen in 0713.10.90.00.0. Kichererbsen gehören in 0713.20.00.00.0 und Linsen in 0713.40.00.00.0.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission