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Position 0713 – Getrocknete ausgelöste Hülsenfrüchte

Position im Zolltarif

07Kapitel13Position

Zu dieser Position gehören getrocknete ausgelöste Hülsenfrüchte wie Erbsen, Kichererbsen, Bohnen, Linsen, Puffbohnen und Straucherbsen, auch geschält oder zerkleinert. Mehl, Grieß und Pulver von getrockneten Hülsenfrüchten gehören stattdessen in Position 1106.

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Welche Zolltarifnummer aus Position 0713 gilt für Ihre Hülsenfrucht?

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01Tarifbaum

Welche Warennummern gehören zu Position 0713?

Position 0713 gliedert sich nach der Hülsenfruchtart in Unterpositionen: Erbsen (0713.10), Kichererbsen (0713.20), Bohnen (0713.31 bis 0713.39), Linsen (0713.40), Puffbohnen (0713.50), Straucherbsen (0713.60) und andere Hülsenfrüchte, die von 0713.10 bis 0713.60 nicht erfasst werden (0713.90). Erbsen unterscheiden sich in Erbsen zur Aussaat (0713.10.10.00.0) und andere Erbsen (0713.10.90.00.0). Bohnen gliedern sich in Bohnen der Art Vigna mungo oder Vigna radiata (0713.31.00.00.0), Adzukibohnen (0713.32.00.00.0) und Gartenbohnen (0713.33), die sich in zur Aussaat (0713.33.10.00.0) und andere (0713.33.90.00.0) gliedern. Bambara-Erdnüsse oder Erderbsen (0713.34.00.00.0), Kuhbohnen (0713.35.00.00.0) und andere Bohnen (0713.39.00.00.0) bilden weitere Nummern innerhalb der Bohnen.

Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittWaren pflanzlichen Ursprungs
KapitelGemüse, Pflanzen, Wurzeln und Knollen, die zu Ernährungszwecken verwendet werden
PositionGetrocknete ausgelöste Hülsenfrüchte, auch geschält oder zerkleinertDiese Seite
UnterpositionErbsen (Pisum sativum)50 % mit Unterlage Y155; sonst 0 % · 2 vZTA
Zolltarifnummerzur Aussaat
Zolltarifnummerandere
ZolltarifnummerKichererbsen50 % mit Unterlage Y155; sonst 0 % · 3 vZTA
Bohnen (Vigna spp., Phaseolus spp.)
ZolltarifnummerBohnen der Art Vigna mungo (L.) Hepper oder Vigna radiata (L.) Wilczek
0 % · 5 vZTA
ZolltarifnummerAdzukibohnen (Phaseolus oder Vigna angularis)
0 % · 1 vZTA
UnterpositionGartenbohnen (Phaseolus vulgaris)
0 % · 7 vZTA
Zolltarifnummerzur Aussaat
Zolltarifnummerandere
ZolltarifnummerBambara-Erdnüsse oder Erderbsen (Vigna subterranea oder Voandzeia subterranea)
0 % · 0 vZTA
ZolltarifnummerKuhbohnen (Vigna unguiculata)
0 % · 1 vZTA
Zolltarifnummerandere
0 % · 0 vZTA
ZolltarifnummerLinsen
0 % · 8 vZTA
UnterpositionPuffbohnen (Dicke Bohnen) (Vicia faba var. major), Pferdebohnen und Ackerbohnen (Vicia faba var. equina und Vicia faba var. minor)
3,2 % · 1 vZTA
ZolltarifnummerStraucherbsen (Cajanus cajan)
3,2 % · 0 vZTA
Unterpositionandere
3,2 % · 0 vZTA

Zolltarifnummern unter den Warennummern

0713.50Puffbohnen (Dicke Bohnen) (Vicia faba var. major), Pferdebohnen und Ackerbohnen (Vicia …

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02Typische Waren

Typische Waren in Position 0713

19 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 0713. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

03Maßnahmen

Maßnahmen in Position 0713

Rechts: wie viele der 14 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.

erhöht den ZollZusatzzoll · alle Länder11 von 14
erhöht den ZollZusatzzoll · Belarus11 von 14
erhöht den ZollZusatzzoll · Russland11 von 14
verbotenEinfuhrverbot · Nigeria3 von 14
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle Länder14 von 14
KontrollePflanzengesundheitskontrolle · alle Länder4 von 14
KontrolleEinfuhrkontrolle · Madagaskar1 von 14
WeiterführendQuelle: EU-TARIC ↗

04Rechtsgrundlagen

Anmerkungen zu Position 0713

Anmerkungen (2)

Wortlaut · Kapitel 7, Anmerkung 3
3. Zu Position 0712 gehören alle getrockneten Gemüse der in den Positionen 0701 bis 0711 erfassten Arten, ausgenommen: a) getrocknete ausgelöste Hülsenfrüchte (Position 0713); b) Zuckermais in Form von Waren der Positionen 1102 bis 1104; c) Mehl, Grieß, Pulver, Flocken, Granulat und Pellets von Kartoffeln (Position 1105); d) Mehl, Grieß und Pulver von getrockneten Hülsenfrüchten der Position 0713 (Position 1106).
Wortlaut · Abschnitt II, Anmerkung 1
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von nicht mehr als 3 GHT zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
Kapitel 07, Allgemeines1. Blanchieren ist unter diesem Kapitel nicht erlaubt, ausgenommen bei: — gefrorenem Gemüse (auch in Wasser oder Dampf gekocht) der Position 0710. — getrockneten ausgelösten Hülsenfrüchten, auch geschält oder zerkleinert, der Position 0713. 2. Sprossen (Gemüsesprossen und andere Sprossen) sind zu Ernährungszwecken verwendete gekeimte Samen, die roh oder gegart verzehrt werden. Zum Keimen werden die Samen …

05Verlauf

Verlauf der Warennummern in Position 0713

Zwölf der 14 Warennummern der Position 0713 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.

  1. 01.01.19930713.10.10.00.0eingeführt · zur Aussaat · zuletzt geändert 01.01.2001
  2. 01.01.19720713.10.90.00.0eingeführt · andere
  3. 01.01.19720713.20.00.00.0eingeführt · Kichererbsen · zuletzt geändert 01.07.2007
  4. 01.01.19720713.31.00.00.0eingeführt · Bohnen der Art Vigna mungo (L.) Hepper oder Vigna radiata (L.) Wilczek · zuletzt geändert 01.07.2007
  5. 01.01.19720713.32.00.00.0eingeführt · Adzukibohnen (Phaseolus oder Vigna angularis) · zuletzt geändert 01.07.2007
  6. 01.01.19720713.33.10.00.0eingeführt · zur Aussaat
  7. 01.01.19720713.33.90.00.0eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.07.2001
  8. 01.01.20120713.34.00.00.0eingeführt · Bambara-Erdnüsse oder Erderbsen (Vigna subterranea oder Voandzeia subterranea)
  9. 01.01.20120713.35.00.00.0eingeführt · Kuhbohnen (Vigna unguiculata)
  10. 01.01.19720713.39.00.00.0eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.07.2007
  11. 01.01.19720713.40.00.00.0eingeführt · Linsen · zuletzt geändert 01.07.2007
  12. 01.01.20120713.60.00.00.0eingeführt · Straucherbsen (Cajanus cajan)

06Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Position 0713

Welche Zolltarifnummer gilt in Position 0713 für Ihre Hülsenfrucht?

Die Zolltarifnummer richtet sich nach der Hülsenfruchtart. Erbsen zur Aussaat gehören in 0713.10.10.00.0, andere Erbsen in 0713.10.90.00.0. Kichererbsen gehören in 0713.20.00.00.0 und Linsen in 0713.40.00.00.0.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission

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