Zum Hauptinhalt springen

Zolltarifnummer 1106.20.10.00.0 – Ungenießbares Mehl aus Sagomark

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst Mehl, Grieß und Pulver aus Sagomark sowie aus Wurzeln oder Knollen, die für die menschliche Ernährung ungenießbar gemacht sind. Erzeugnisse, die nicht für die menschliche Ernährung ungenießbar gemacht sind, gehören in 1106.20.90.00.0.

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

Gehört Ihre Ware zu Zolltarifnummer 1106.20.10.00.0?

3 kostenlose Suchen ohne Konto · Ergebnis mit Begründung in wenigen Minuten

  1. Datei oder ganze Liste in das Feld ziehen
Mit einer Beschreibung starten.

01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 1106.20.10.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittWaren pflanzlichen Ursprungs
KapitelMüllereierzeugnisse; Malz; Stärke; Inulin; Kleber von Weizen
PositionMehl, Grieß und Pulver von getrockneten Hülsenfrüchten der Position 0713, von Sagomark und von Wurzeln oder Knollen der Position 0714 oder von Erzeugnissen des Kapitels 8
Zolltarifnummervon getrockneten Hülsenfrüchten der Position 0713
Unterpositionvon Sagomark und von Wurzeln oder Knollen der Position 0714
Zolltarifnummerfür die menschliche Ernährung ungenießbar gemachtDiese Seite
Zolltarifnummerandere
Unterpositionvon Erzeugnissen des Kapitels 8

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code1106.206-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer1106.20.108-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code1106.20.10.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer1106.20.10.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 1106.20.10.00.0?

Kapitel 11 Müllereierzeugnisse; Malz; Stärke; Inulin; Kleber … › 1106 Mehl, Grieß und Pulver von getrockneten …
✓von Sagomark und von Wurzeln oder Knollen der Position 0714Die Ware muss Mehl, Grieß oder Pulver aus Sagomark oder aus Wurzeln oder Knollen sein. Erzeugnisse aus dem Vermahlen oder einem anderen Zerkleinerungsverfahren gelten nur dann als Mehl, Grieß oder Pulver, wenn sie die Siebbedingungen erfüllen: Mindestens 95 GHT müssen durch ein Sieb mit 2 mm lichter Maschenweite hindurchgehen.
✓für die menschliche Ernährung ungenießbar gemachtDie Ware muss für die menschliche Ernährung ungenießbar gemacht sein. Erzeugnisse ohne diese Behandlung fallen in die andere Zolltarifnummer dieser Unterposition.
1106.20.10.00.0Ungenießbares Mehl aus Sagomark oder Wurzeln

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 1106.20.10.00.0?

  • ×von getrockneten Hülsenfrüchten der Position 07131106.10.00.00.0
  • ×von Erzeugnissen des Kapitels 81106.30
  • ×andere, also nicht: für die menschliche Ernährung ungenießbar gemacht1106.20.90.00.0

Ihre Ware prüfen

Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 1106.20.10.00.0?

Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zolltarifnummer finden →

03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 1106.20.10

ZolltarifnummerWortlaut
1106.20.10.00.0für die menschliche Ernährung ungenießbar gemacht

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 1106.20.10 eingereiht

Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
1106.20.902Den deklarierten Angaben zufolge handelt es sich um Mehl aus Knollen der Topinambur (Helianthus tuberosus). Konsistenz und Aussehen: weißes, mehlartiges Pulver. Es wird als Nahrungsergänzungsmittel …

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 1106.20.10.00.0

€
1106.20.10.00.0Drittlandszoll95,00 EUR je t–––
1106.20.10.00.0aus Belarus: Drittlandszoll + Zusatzzoll95,00 EUR je t + 50 %–––
1106.20.10.00.0aus Russland: Drittlandszoll + Zusatzzoll95,00 EUR je t + 50 %–––

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Präferenzen

Statt 95,00 EUR je t gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 44 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und Israel. Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.202686,35 EUR je t
Chile63,33 EUR je t
Neuseeland23,75 EUR je t

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 1106.20.10.00.0

erhöht den ZollZusatzzoll · alle LänderZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0 %. Gilt seit 20.07.2025.bis 50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · BelarusZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · RusslandZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 1106.20.10.00.0

Anmerkungen (1)

Wortlaut · Kapitel 11, Zusätzliche Anmerkung 2
2. Als „Mehl“, „Grieß“ und „Pulver“ im Sinne der Position 1106 gelten Erzeugnisse aus dem Vermahlen oder aus jedem anderen Zerkleinerungsverfahren von getrockneten Hülsenfrüchten der Position 0713, von Sagomark und von Wurzeln oder Knollen der Position 0714 oder von Erzeugnissen des Kapitels 8, mit Ausnahme von geraspelten und getrockneten Kokosnüssen, die jeweils folgende Bedingungen erfüllen: a) getrocknete Hülsenfrüchte, Sagomark, Wurzeln, Knollen und die Erzeugnisse des Kapitels 8 (mit Ausnahme der Schalenfrüchte der Positionen 0801 und 0802) müssen mit einem Anteil von 95 GHT oder mehr durch ein Sieb mit einer Bespannung aus Metalldrahtgewebe mit einer lichten Maschenweite von 2 mm hindurchgehen; b) Schalenfrüchte der Positionen 0801 und 0802 müssen mit einem Anteil von 50 GHT oder mehr durch ein Sieb mit einer Bespannung aus Metalldrahtgewebe mit einer lichten Maschenweite von 2,5 mm hindurchgehen.

1 CLASS-Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex.

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 11 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 1106.20.10

  1. 01.01.19721106.20.10gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „für die menschliche Ernährung ungenießbar gemacht“
  2. 01.01.19721106.20.10.00.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „für die menschliche Ernährung ungenießbar gemacht“
  3. 01.01.19881106.20.10unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 1106.20.10
  4. 01.01.19881106.20.10.00.0unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 1106.20.10
  5. 01.01.20091106.20.10wieder anmeldefähig · aus 1106.20.10
  6. 01.01.20091106.20.10.00.0wieder anmeldefähig · aus 1106.20.10

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 1106.20.10.00.0

Gibt es einen Zusatzzoll auf Mehl aus Sagomark mit Ursprung Russland unter 1106.20.10.00.0?

Ja, bei der Einfuhr von Waren mit Ursprung Russland gilt für die Zolltarifnummer 1106.20.10.00.0 ein Zusatzzoll. Er betrifft Mehl, Grieß und Pulver aus Sagomark oder aus Wurzeln oder Knollen, die für die menschliche Ernährung ungenießbar gemacht sind.

Gibt es einen Zusatzzoll auf Mehl aus Sagomark mit Ursprung Belarus unter 1106.20.10.00.0?

Ja, bei der Einfuhr von Waren mit Ursprung Belarus gilt für die Zolltarifnummer 1106.20.10.00.0 ein Zusatzzoll. Er betrifft Mehl, Grieß und Pulver aus Sagomark oder aus Wurzeln oder Knollen, die für die menschliche Ernährung ungenießbar gemacht sind.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
CLASS-Datenbank
Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex

Jetzt einreihen

Zolltarifnummer für Ihre Ware finden – mit Begründung für die Akte

Unser Werkzeug reiht Ihr konkretes Produkt ein – mit Begründung, Vergleichsfällen und Nachweis für die Akte.

Über 100.000 KlassifizierungenÜber 50.000 Nutzer100+ Kunden

Zolltarifnummer finden →