01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 1106.20.10.00.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code1106.206-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer1106.20.108-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code1106.20.10.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer1106.20.10.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 1106.20.10.00.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 1106.20.10.00.0?
- ×von getrockneten Hülsenfrüchten der Position 07131106.10.00.00.0
- ×von Erzeugnissen des Kapitels 81106.30
- ×andere, also nicht: für die menschliche Ernährung ungenießbar gemacht1106.20.90.00.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 1106.20.10.00.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Zolltarifnummer der Warennummer 1106.20.10
| Zolltarifnummer | Wortlaut |
|---|---|
| 1106.20.10.00.0 | für die menschliche Ernährung ungenießbar gemacht |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 1106.20.10 eingereiht
Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.
vZTA in den Nachbarnummern
| Nummer | vZTA | Beispiel |
|---|---|---|
| 1106.20.90 | 2 | Den deklarierten Angaben zufolge handelt es sich um Mehl aus Knollen der Topinambur (Helianthus tuberosus). Konsistenz und Aussehen: weißes, mehlartiges Pulver. Es wird als Nahrungsergänzungsmittel … |
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 1106.20.10.00.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Präferenzen
Statt 95,00 EUR je t gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 44 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und Israel. Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:
| Abkommen | Satz |
|---|---|
| Mercosurneu seit 01.05.2026 | 86,35 EUR je t |
| Chile | 63,33 EUR je t |
| Neuseeland | 23,75 EUR je t |
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 1106.20.10.00.0
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 1106.20.10.00.0
Anmerkungen (1)
2. Als „Mehl“, „Grieß“ und „Pulver“ im Sinne der Position 1106 gelten Erzeugnisse aus dem Vermahlen oder aus jedem anderen Zerkleinerungsverfahren von getrockneten Hülsenfrüchten der Position 0713, von Sagomark und von Wurzeln oder Knollen der Position 0714 oder von Erzeugnissen des Kapitels 8, mit Ausnahme von geraspelten und getrockneten Kokosnüssen, die jeweils folgende Bedingungen erfüllen: a) getrocknete Hülsenfrüchte, Sagomark, Wurzeln, Knollen und die Erzeugnisse des Kapitels 8 (mit Ausnahme der Schalenfrüchte der Positionen 0801 und 0802) müssen mit einem Anteil von 95 GHT oder mehr durch ein Sieb mit einer Bespannung aus Metalldrahtgewebe mit einer lichten Maschenweite von 2 mm hindurchgehen; b) Schalenfrüchte der Positionen 0801 und 0802 müssen mit einem Anteil von 50 GHT oder mehr durch ein Sieb mit einer Bespannung aus Metalldrahtgewebe mit einer lichten Maschenweite von 2,5 mm hindurchgehen.
1 CLASS-Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex.
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 11 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 1106.20.10
- 01.01.19721106.20.10gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „für die menschliche Ernährung ungenießbar gemacht“
- 01.01.19721106.20.10.00.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „für die menschliche Ernährung ungenießbar gemacht“
- 01.01.19881106.20.10unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 1106.20.10
- 01.01.19881106.20.10.00.0unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 1106.20.10
- 01.01.20091106.20.10wieder anmeldefähig · aus 1106.20.10
- 01.01.20091106.20.10.00.0wieder anmeldefähig · aus 1106.20.10
09Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 1106.20.10.00.0
Gibt es einen Zusatzzoll auf Mehl aus Sagomark mit Ursprung Russland unter 1106.20.10.00.0?
Ja, bei der Einfuhr von Waren mit Ursprung Russland gilt für die Zolltarifnummer 1106.20.10.00.0 ein Zusatzzoll. Er betrifft Mehl, Grieß und Pulver aus Sagomark oder aus Wurzeln oder Knollen, die für die menschliche Ernährung ungenießbar gemacht sind.
Gibt es einen Zusatzzoll auf Mehl aus Sagomark mit Ursprung Belarus unter 1106.20.10.00.0?
Ja, bei der Einfuhr von Waren mit Ursprung Belarus gilt für die Zolltarifnummer 1106.20.10.00.0 ein Zusatzzoll. Er betrifft Mehl, Grieß und Pulver aus Sagomark oder aus Wurzeln oder Knollen, die für die menschliche Ernährung ungenießbar gemacht sind.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- CLASS-Datenbank
- Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex