01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 1106.30.90.50.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code1106.306-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer1106.30.908-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code1106.30.90.5010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer1106.30.90.50.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 1106.30.90.50.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 1106.30.90.50.0?
- ×von getrockneten Hülsenfrüchten der Position 07131106.10.00.00.0
- ×von Sagomark und von Wurzeln oder Knollen der Position 07141106.20
- ×von Bananen1106.30.10.00.0
- ×von Wassermelonenkernen (egusi, Citrullus spp.)1106.30.90.30.0
- ×von Haselnüssen1106.30.90.40.0
- ×von Feigen1106.30.90.60.0
- ×andere, also nicht: von Pistazien1106.30.90.80.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 1106.30.90.50.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 1106.30.90
| Zolltarifnummer | Wortlaut | Eigene Maßnahmen |
|---|---|---|
| 1106.30.90.30.0 | von Wassermelonenkernen (egusi, Citrullus spp.) | – |
| 1106.30.90.40.0 | von Haselnüssen | Einfuhrkontrolle |
| 1106.30.90.50.0 | von Pistaziendiese Seite | Einfuhrkontrolle |
| 1106.30.90.60.0 | von Feigen | Einfuhrkontrolle |
| 1106.30.90.80.0 | andere | – |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 1106.30.90 eingereiht
17 gültige vZTA nennen diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| DEBTI17865/26-1Deutschland | Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Pulver aus getrockneten Äpfeln; Siebdurchgang (80 mesh): 95 %; Verpackung … | 21.09.2029 |
| DEBTI25118/26-1Deutschland | Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Dattelzucker. Beschaffenheit der vorgelegten Warenprobe: beigefarbenes … | 19.07.2029 |
| DEBTI14035/26-1Deutschland | Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Bio Amla Pulver; Herstellung: Vermahlung von getrockneten, entsteinten … | 29.06.2029 |
| DEBTI17654/25-1Deutschland | Gemahlene Bio-Zitronenschale als feines, homogenes Pulver mit zitrusartigem Geruch und bitter-zitrischem Geschmack. Es … | 13.07.2028 |
| DEBTI16610/24-1Deutschland | Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Pflanzenpulver aus der Amlafrucht, in 100 g-Packungen für den … | 09.03.2028 |
| DEBTI23490/24-1Deutschland | Gefriergetrocknetes Acai-Pulver, bestehend aus 99,6 % Acai und 0,4 % Limette. Die Herstellung erfolgt durch … | 25.08.2027 |
vZTA in den Nachbarnummern
| Nummer | vZTA | Beispiel |
|---|---|---|
| 1106.30.10 | 2 | Antragsangaben: Bananenmehl aus geschälten, grünen Cavendish-Bananen. Beschaffenheit der zur vZTA DE 2206/17-1 vorgelegten Warenprobe: beigefarbenes, feines, homogenes Pulver. Aufgrund der … |
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 1106.30.90.50.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Präferenzen
Statt 8,3 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 52 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Norwegen, Kanada, Mexiko und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:
| Abkommen | Satz |
|---|---|
| Mercosurneu seit 01.05.2026 | 6,6 % |
| APS-Länder (allgemeine Regelung) | 4,8 % |
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 1106.30.90.50.0
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 1106.30.90.50.0
Anmerkungen (1)
2. Als „Mehl“, „Grieß“ und „Pulver“ im Sinne der Position 1106 gelten Erzeugnisse aus dem Vermahlen oder aus jedem anderen Zerkleinerungsverfahren von getrockneten Hülsenfrüchten der Position 0713, von Sagomark und von Wurzeln oder Knollen der Position 0714 oder von Erzeugnissen des Kapitels 8, mit Ausnahme von geraspelten und getrockneten Kokosnüssen, die jeweils folgende Bedingungen erfüllen: a) getrocknete Hülsenfrüchte, Sagomark, Wurzeln, Knollen und die Erzeugnisse des Kapitels 8 (mit Ausnahme der Schalenfrüchte der Positionen 0801 und 0802) müssen mit einem Anteil von 95 GHT oder mehr durch ein Sieb mit einer Bespannung aus Metalldrahtgewebe mit einer lichten Maschenweite von 2 mm hindurchgehen; b) Schalenfrüchte der Positionen 0801 und 0802 müssen mit einem Anteil von 50 GHT oder mehr durch ein Sieb mit einer Bespannung aus Metalldrahtgewebe mit einer lichten Maschenweite von 2,5 mm hindurchgehen.
1 CLASS-Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex.
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 11 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 1106.30.90
- 01.01.19721106.30.90gilt seit Einführung der EU-Datenbank
- 01.01.19881106.30.90unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 1106.30.90
- 01.01.20051106.30.90wieder anmeldefähig · aus 1106.30.90
- 01.01.20101106.30.90unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 1106.30.90
- 01.01.20101106.30.90.80.0neu eingeführt · aus 1106.30.90
- 07.10.20101106.30.90.30.0neu eingeführt · „Wassermelonenkerne (egusi, Citrullus lanatus) und daraus hergestellte Erzeugnisse“
- 03.09.20141106.30.90.40.0neu eingeführt · „von Haselnüssen“ · aus 1106.30.90
- 03.09.20141106.30.90.50.0neu eingeführt · „von Pistazien“ · aus 1106.30.90
- 02.02.20161106.30.90.30.0Wortlaut geändert · „von Wassermelonenkernen (egusi, Citrullus spp.)“ · vorher „Wassermelonenkerne (egusi, Citrullus lanatus) und daraus hergestellte Erzeugnisse“
- 18.06.20191106.30.90.60.0neu eingeführt · „von Feigen“
09Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 1106.30.90.50.0
Welche Zolltarifnummer gilt für Pistazienmehl unter 1106.30.90?
Für Mehl, Grieß und Pulver von Pistazien gilt 1106.30.90.50.0. Die Warennummer 1106.30.90 hat weitere Zolltarifnummern für Wassermelonenkerne (egusi, Citrullus spp.), Haselnüsse, Feigen und andere Erzeugnisse.
Gilt für 1106.30.90.50.0 ein Zusatzzoll auf Pistazienmehl aus Belarus?
Ja, für Waren mit Ursprung Belarus gilt für diese Zolltarifnummer ein Zusatzzoll. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).
Gilt für 1106.30.90.50.0 ein Zusatzzoll auf Pistazienmehl aus Russland?
Ja, für Waren mit Ursprung Russland gilt für diese Zolltarifnummer ein Zusatzzoll. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- CLASS-Datenbank
- Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex