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Zolltarifnummer 1212.99.41.00.0 – Ungeschälte Johannisbrotkerne

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst ungeschälte Johannisbrotkerne, die weder gemahlen noch sonst zerkleinert sind. Alle übrigen Johannisbrotkerne gehören in Zolltarifnummer 1212.99.49.00.0.

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Gehört Ihre Ware zu Zolltarifnummer 1212.99.41.00.0?

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 1212.99.41.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittWaren pflanzlichen Ursprungs
KapitelÖlsamen und ölhaltige Früchte; verschiedene Samen und Früchte; Pflanzen zum Gewerbe- oder Heilgebrauch; Stroh und Futter
PositionJohannisbrot, Algen, Tange, Zuckerrüben und Zuckerrohr, frisch, gekühlt, gefroren oder getrocknet, auch gemahlen; Steine und Kerne von Früchten sowie andere pflanzliche Waren (einschließlich nichtgerösteter Zichorienwurzeln der Varietät Cichorium intybus sativum) der hauptsächlich zur menschlichen …
1212.21 – 1212.29Algen und Tange
andere
UnterpositionZuckerrüben
ZolltarifnummerJohannisbrot (Carob)
ZolltarifnummerZuckerrohr
ZolltarifnummerZichorienwurzeln
Unterpositionandere
Johannisbrotkerne
Zolltarifnummerungeschält, weder gemahlen noch sonst zerkleinertDiese Seite
Zolltarifnummerandere
Kombinierte Nomenklaturandere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code1212.996-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer1212.99.418-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code1212.99.41.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer1212.99.41.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 1212.99.41.00.0?

Kapitel 12 Ölsamen und ölhaltige Früchte; verschiedene Samen … › 1212 Johannisbrot, Algen, Tange, Zuckerrüben und …
✓andere, also nicht: Algen und TangeDie Ware ist ein pflanzliches Erzeugnis, das hauptsächlich zur menschlichen Ernährung verwendet wird und unter keine der gesondert genannten Gruppen fällt.
✓andere, also nicht: Zuckerrüben, Johannisbrot (Carob), Zuckerrohr, ZichorienwurzelnDie Ware ist eine andere pflanzliche Ware, also etwa ein Kern oder Stein einer Frucht, der nicht zu den vorher gesondert genannten Gruppen gehört.
✓JohannisbrotkerneDie Ware muss Johannisbrotkerne sein, also die Kerne des Johannisbrots (Carob). Andere Kerne oder Waren ohne diese Bezeichnung fallen nicht hierunter.
✓ungeschält, weder gemahlen noch sonst zerkleinertDie Kerne müssen ungeschält sein und weder gemahlen noch sonst zerkleinert. Geschälte oder gemahlene Kerne fallen nicht hierunter.
1212.99.41.00.0Ungeschälte, ungemahlene Johannisbrotkerne

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 1212.99.41.00.0?

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03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 1212.99.41

ZolltarifnummerWortlaut
1212.99.41.00.0ungeschält, weder gemahlen noch sonst zerkleinert

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 1212.99.41 eingereiht

Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
1212.99.9533Nach den Antragsangaben handelt es sich um ein grünes Pulver aus getrockneten Blättern des Meerrettichbaumes (Moringa oleifera), ohne weitere Zusätze. Moringablätter werden hauptsächlich zur …

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 1212.99.41.00.0

€
1212.99.41.00.0Drittlandszoll0 %0 €1.900 €1.900 €
1212.99.41.00.0aus Belarus: Drittlandszoll + Zusatzzoll50 %5.000 €2.850 €7.850 €
1212.99.41.00.0aus Russland: Drittlandszoll + Zusatzzoll50 %5.000 €2.850 €7.850 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Präferenzen, Zollunion und Zollaussetzungen senken hier nichts: Der Drittlandszoll ist schon 0 %.

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 1212.99.41.00.0

erhöht den ZollZusatzzoll · alle LänderZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0 %. Gilt seit 20.07.2025.bis 50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · BelarusZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · RusslandZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, NordkoreaSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 1212.99.41.00.0

Anmerkungen (1)

Wortlaut · Kapitel 12, Anmerkung 5
5. Als Algen und Tange im Sinne der Position 1212 gelten nicht: a) Einzeller-Mikroorganismen, nicht lebend, der Position 2102; b) Kulturen von Mikroorganismen der Position 3002; c) Düngemittel der Position 3101 oder 3105.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
1212.99.41 bis 1212.99.49Johannisbrotkerne: Siehe die Erläuterungen zu Position 1212 des HS, Buchstabe C, dritter Absatz.

Einreihungsverordnungen (1)

VerordnungWareNummer
2016/99616.06.2016Pulverförmige Ware, aus den getrockneten Blättern des Meerrettichbaums (Moringa oleifera) bestehend. Die Ware wird als Speisezutat (in Cremes, Soßen, Salaten, Pizzas, Fleisch, Suppen oder Gewürzen) oder getrennt zur Zubereitung von Tees …1212.99.95

Urteile des EuGH (3)

UrteilKernsatz
C-635/1323.04.2015Im Hinblick auf die zolltarifliche Einreihung der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Kürbiskerne ist es Sache des vorlegenden Gerichts, zu bestimmen, ob diese in der Regel der Gewinnung von Ölen oder Fetten zu Speise- oder technischen Zwecken dienen, ohne …
C-653/1316.07.20151. Die Italienische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 260 Abs. 1 AEUV verstoßen, dass sie nicht alle Maßnahmen ergriffen hat, die sich aus dem Urteil Kommission/Italien (C-297/08, EU:C:2010:115) ergeben. 2. Die Italienische Republik …
C-229/0619.04.2007Die Unterposition 1212.99.80 der Kombinierten Nomenklatur im Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. …

Alle Anmerkungen zu Kapitel 12 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 1212.99.41

  1. 01.01.20071212.99.41neu eingeführt · „ungeschält, weder gemahlen noch sonst zerkleinert“ · aus 1212.99.80
  2. 01.01.20071212.99.41.00.0neu eingeführt · „ungeschält, weder gemahlen noch sonst zerkleinert“ · aus 1212.99.80

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 1212.99.41.00.0

Gibt es einen Zusatzzoll auf Johannisbrotkerne aus Russland unter 1212.99.41?

Ja, für Waren mit Ursprung Russland gilt für die Zolltarifnummer 1212.99.41.00.0 ein Zusatzzoll.

Gibt es einen Zusatzzoll auf Johannisbrotkerne aus Belarus unter 1212.99.41?

Ja, für Waren mit Ursprung Belarus gilt für die Zolltarifnummer 1212.99.41.00.0 ein Zusatzzoll.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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