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Warennummer 1212.99.95 – Sonstige pflanzliche Waren zur Ernährung

Warennummer · 8-stellig (Kombinierte Nomenklatur)

Die Warennummer 1212.99.95 gehört in Kapitel 12 zur Unterposition 1212.99 innerhalb der Position 1212 und erfasst andere pflanzliche Waren, die hauptsächlich zur menschlichen Ernährung verwendet werden und anderweit weder genannt noch inbegriffen sind. Anders als die Zolltarifnummer 1212.99.41.00.0 erfasst sie keine ungeschälten, weder gemahlenen noch sonst zerkleinerten Waren. Die Zolltarifnummern darunter richten sich nach der Art der Ware: Bienenpollen, unverarbeitete Aprikosenkerne für Endverbraucher und alle übrigen Waren.

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01Tarifbaum

Welche Zolltarifnummer gilt unter Warennummer 1212.99.95?

Die Zolltarifnummer 1212.99.95.10.0 erfasst Bienenpollen. Die Zolltarifnummer 1212.99.95.20.0 erfasst unverarbeitete ganze, geriebene, gemahlene, geknackte oder gehackte Aprikosenkerne, die für Endverbraucher in Verkehr gebracht werden sollen. Die Zolltarifnummer 1212.99.95.90.0 erfasst Waren, die weder unter 1212.99.95.10.0 noch unter 1212.99.95.20.0 fallen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittWaren pflanzlichen Ursprungs
KapitelÖlsamen und ölhaltige Früchte; verschiedene Samen und Früchte; Pflanzen zum Gewerbe- oder Heilgebrauch; Stroh und Futter
PositionJohannisbrot, Algen, Tange, Zuckerrüben und Zuckerrohr, frisch, gekühlt, gefroren oder getrocknet, auch gemahlen; Steine und Kerne von Früchten sowie andere pflanzliche Waren (einschließlich nichtgerösteter Zichorienwurzeln der Varietät Cichorium intybus sativum) der hauptsächlich zur menschlichen …
andere
Unterpositionandere
Kombinierte NomenklaturandereDiese Seite
ZolltarifnummerBienenpollen
0 % · 33 vZTA
Zolltarifnummerunverarbeitete ganze, geriebene, gemahlene, geknackte oder gehackte Aprikosenkerne, die für Endverbraucher in Verkehr gebracht werden sollen
0 % · 33 vZTA
Zolltarifnummerandere
0 % · 33 vZTA

Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.

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02Maßnahmen

Sonderzölle und Kontrollen für 1212.99.95

erhöht den ZollZusatzzoll · alle Länder50 % mit Unterlage Y155; sonst 0 %
erhöht den ZollZusatzzoll · Belarus50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · Russland50 %
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · Europäische UnionGilt nur für einzelne Nummern darunter.Einfuhr
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · FäröerGilt nur für einzelne Nummern darunter.Einfuhr
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · GrönlandGilt nur für einzelne Nummern darunter.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle · TürkeiGilt nur für einzelne Nummern darunter.Einfuhr
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · alle LänderGilt nur für einzelne Nummern darunter.Einfuhr
KontrollePflanzengesundheitskontrolle · alle LänderEinfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderEinfuhr

Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.

Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, NordkoreaSanktionsliste prüfen

03Waren

Welche Waren fallen unter Warennummer 1212.99.95?

12 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Warennummer 1212.99.95. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

04Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu 1212.99.95

Anmerkungen (2)

Wortlaut · Kapitel 12, Anmerkung 5
5. Als Algen und Tange im Sinne der Position 1212 gelten nicht: a) Einzeller-Mikroorganismen, nicht lebend, der Position 2102; b) Kulturen von Mikroorganismen der Position 3002; c) Düngemittel der Position 3101 oder 3105.
Wortlaut · Abschnitt II, Anmerkung 1
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von nicht mehr als 3 GHT zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
1212.99.95andere: Neben den in den Erläuterungen zu Position 1212 des HS, Buchstabe D, dritter, vierter und fünfter Absatz beschriebenen Waren gehören hierher z. B.: 1. Knollen von Konjaku, ganz, gemahlen oder sonst zerkleinert; 2. als Blütenpollen bezeichnete Erzeugnisse, bestehend aus von Bienen gesammeltem Blütenstaub, der von den Bienen durch Nektar, Honig und Speichel zu kleinen Kügelchen verklebt ist; 3. Samen von …

Einreihungsverordnungen (1)

VerordnungWareNummer
2016/99616.06.2016Pulverförmige Ware aus den getrockneten Blättern des Meerrettichbaums (Moringa oleifera) wurde in die Warennummer 1212.99.95 eingereiht.1212.99.95

Urteile des EuGH (3)

UrteilKernsatz
C-635/1323.04.2015Im Hinblick auf die zolltarifliche Einreihung der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Kürbiskerne ist es Sache des vorlegenden Gerichts, zu bestimmen, ob diese in der Regel der Gewinnung von Ölen oder Fetten zu Speise- oder technischen Zwecken dienen, ohne …
C-653/1316.07.20151. Die Italienische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 260 Abs. 1 AEUV verstoßen, dass sie nicht alle Maßnahmen ergriffen hat, die sich aus dem Urteil Kommission/Italien (C-297/08, EU:C:2010:115) ergeben. 2. Die Italienische Republik …
C-229/0619.04.2007Kürbiskerne ohne Schale, die ihre Keimfähigkeit verloren haben und für die Backwarenindustrie bestimmt sind, fallen unter die Warennummer 1212.99.80.

05Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Warennummer 1212.99.95

Welche Zolltarifnummer gilt für Bienenpollen unter der Warennummer 1212.99.95?

Bienenpollen gehören in die Zolltarifnummer 1212.99.95.10.0. Die Erläuterungen beschreiben sie als Erzeugnisse aus von Bienen gesammeltem Blütenstaub, der von den Bienen durch Nektar, Honig und Speichel zu kleinen Kügelchen verklebt ist.

Gilt bei der Einfuhr unter der Warennummer 1212.99.95 eine Pflanzengesundheitskontrolle?

Ja, bei der Einfuhr aus allen Ländern ist für die Warennummer 1212.99.95 eine Pflanzengesundheitskontrolle vorgesehen. Die Kontrolle ist auf dieser Seite für alle Länder aufgeführt.

Quellen · Stand 31.10.2026

Harmonisiertes System (WZO)
Die ersten sechs Stellen
EU-TARIC
Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut der Warennummer und ihrer Unterteilung
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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