01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 1212.99.49.00.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code1212.996-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer1212.99.498-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code1212.99.49.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer1212.99.49.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 1212.99.49.00.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 1212.99.49.00.0?
- ×Algen und Tange1212.21.00.00.0, 1212.29
- ×Zuckerrüben1212.91
- ×Johannisbrot (Carob)1212.92.00.00.0
- ×Zuckerrohr1212.93.00.00.0
- ×Zichorienwurzeln1212.94.00.00.0
- ×andere, also nicht: Johannisbrotkerne1212.99.95
- ×ungeschält, weder gemahlen noch sonst zerkleinert1212.99.41.00.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 1212.99.49.00.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Zolltarifnummer der Warennummer 1212.99.49
| Zolltarifnummer | Wortlaut |
|---|---|
| 1212.99.49.00.0 | andere |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 1212.99.49 eingereiht
Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.
vZTA in den Nachbarnummern
| Nummer | vZTA | Beispiel |
|---|---|---|
| 1212.99.95 | 33 | Nach den Antragsangaben handelt es sich um ein grünes Pulver aus getrockneten Blättern des Meerrettichbaumes (Moringa oleifera), ohne weitere Zusätze. Moringablätter werden hauptsächlich zur … |
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 1212.99.49.00.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Präferenzen
Statt 5,8 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 52 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur, Chile und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:
| Abkommen | Satz |
|---|---|
| Mercosurneu seit 01.05.2026 | 4,6 % |
| APS-Länder (allgemeine Regelung) | 2,3 % |
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 1212.99.49.00.0
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 1212.99.49.00.0
Anmerkungen (1)
5. Als Algen und Tange im Sinne der Position 1212 gelten nicht: a) Einzeller-Mikroorganismen, nicht lebend, der Position 2102; b) Kulturen von Mikroorganismen der Position 3002; c) Düngemittel der Position 3101 oder 3105.
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 1212.99.41 bis 1212.99.49 | Johannisbrotkerne: Siehe die Erläuterungen zu Position 1212 des HS, Buchstabe C, dritter Absatz. |
Einreihungsverordnungen (1)
| Verordnung | Ware | Nummer |
|---|---|---|
| 2016/99616.06.2016 | Pulverförmige Ware, aus den getrockneten Blättern des Meerrettichbaums (Moringa oleifera) bestehend. Die Ware wird als Speisezutat (in Cremes, Soßen, Salaten, Pizzas, Fleisch, Suppen oder Gewürzen) oder getrennt zur Zubereitung von Tees … | 1212.99.95 |
Urteile des EuGH (3)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-635/1323.04.2015 | Im Hinblick auf die zolltarifliche Einreihung der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Kürbiskerne ist es Sache des vorlegenden Gerichts, zu bestimmen, ob diese in der Regel der Gewinnung von Ölen oder Fetten zu Speise- oder technischen Zwecken dienen, ohne … |
| C-653/1316.07.2015 | 1. Die Italienische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 260 Abs. 1 AEUV verstoßen, dass sie nicht alle Maßnahmen ergriffen hat, die sich aus dem Urteil Kommission/Italien (C-297/08, EU:C:2010:115) ergeben. 2. Die Italienische Republik … |
| C-229/0619.04.2007 | Die Unterposition 1212.99.80 der Kombinierten Nomenklatur im Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. … |
Alle Anmerkungen zu Kapitel 12 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 1212.99.49
- 01.01.20071212.99.49neu eingeführt · aus 1212.99.80
- 01.01.20071212.99.49.00.0neu eingeführt · aus 1212.99.80
09Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 1212.99.49.00.0
Gilt unter 1212.99.49.00.0 ein Zusatzzoll auf Johannisbrotkerne aus Russland?
Ja, für diese Zolltarifnummer gilt ein Zusatzzoll auf Waren mit Ursprung Russland.
Gilt unter 1212.99.49.00.0 ein Zusatzzoll auf Johannisbrotkerne aus Belarus?
Ja, für diese Zolltarifnummer gilt ein Zusatzzoll auf Waren mit Ursprung Belarus.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile