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gültig seit 01.01.19721 Zollkontingent

Zolltarifnummer 1507.10.10.00.0 – Rohes Sojaöl für technische Zwecke

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst rohes Sojaöl, auch entschleimt, das zu technischen oder industriellen Zwecken und nicht zum Herstellen von Lebensmitteln verwendet wird. Rohes Sojaöl, das nicht zu technischen oder industriellen Zwecken bestimmt ist, gehört in 1507.10.90.00.0. Beispiele sind rohes Sojaöl für die Herstellung von Alleinfuttermitteln und Vormischungen (Premixe).

Typische Waren:Rohes SojaölRohes entschleimtes SojaölUnraffiniertes Sojaöl

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

Gehört Ihre Ware zu Zolltarifnummer 1507.10.10.00.0?

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 1507.10.10.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittTierische, pflanzliche oder mikrobielle Fette und Öle und Erzeugnisse ihrer Spaltung; genießbare verarbeitete …
KapitelTierische, pflanzliche oder mikrobielle Fette und Öle und Erzeugnisse ihrer Spaltung; genießbare verarbeitete Fette; Wachse tierischen oder pflanzlichen Ursprungs
PositionSojaöl und seine Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert
Unterpositionrohes Öl, auch entschleimt
Zolltarifnummerzu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von LebensmittelnDiese Seite
Zolltarifnummeranderes
Unterpositionandere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code1507.106-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer1507.10.108-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code1507.10.10.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer1507.10.10.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 1507.10.10.00.0?

Kapitel 15 Tierische, pflanzliche oder mikrobielle Fette und … › 1507 Sojaöl und seine Fraktionen, auch raffiniert …
✓rohes Öl, auch entschleimtDas Öl muss roh sein: Es darf nur durch Pressen oder Extraktion gewonnen und nur abgesetzt, abgeschleudert oder mechanisch filtriert worden sein. Adsorptiv wirkende Filterhilfsmittel oder andere physikalische oder chemische Verfahren machen es nicht roh.
✓zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von LebensmittelnDas Öl muss zu technischen oder industriellen Zwecken verwendet werden und nicht zum Herstellen von Lebensmitteln. Erkennbar ist das am vorgesehenen Verwendungszweck, wie bei den Beispielen für Futtermittelherstellung.
1507.10.10.00.0Rohes Sojaöl für technische Zwecke

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 1507.10.10.00.0?

  • ×andere, also nicht: rohes Öl, auch entschleimt1507.90
  • ×anderes, also nicht: zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln1507.10.90.00.0

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03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 1507.10.10

ZolltarifnummerWortlaut
1507.10.10.00.0zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 1507.10.10 eingereiht

3 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Polen2
Deutschland1
vZTAWareGültig bis
DEBTI27090/25-1DeutschlandRohes Sojaöl, non gmo, für Futtermittelzwecke, nicht für den menschlichen Verzehr geeignet. Herstellung: Gewinnung …07.09.2028
PLBTIWIT-2026-000571PolenRohes, entschleimtes Sojaöl mit einer dunkelgelben bis bernsteinfarbenen Färbung, verwendet bei der Herstellung von …09.06.2029
PLBTIWIT-2024-000393PolenRohes, unraffiniertes Sojaöl. Produkt in flüssiger Form, bernsteinfarbener Farbe mit charakteristischem Geruch, als …23.04.2027

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 1507.10.10.00.0

€
1507.10.10.00.0Drittlandszoll––––
1507.10.10.00.0bei Endverwendung (mit Bewilligung)50 % mit Unterlage Y155; sonst 3,2 %–––

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (1)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.9006USA0 %seit 01.07.2026

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Statt – gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 49 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Norwegen, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino.

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 1507.10.10.00.0

senkt den ZollZollsatz bei Endverwendung · alle LänderNur mit Unterlage N990 oder Y155 („EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“; „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“). Rechtsakt: VO (EU) 2024/1652.50 % mit Unterlage Y155; sonst 3,2 %
senkt den ZollZollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen · alle LänderNur mit Unterlage C990 („Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“). Rechtsakt: VO Nr. 2658/1987.0 %
senkt den ZollPräferenzen in Verbindung mit der Endverwendung · APS-Länder (allgemeine Regelung)Präferenzzoll für Waren aus diesem Gebiet, wenn sie der vorgesehenen Endverwendung zugeführt werden; Satz und Bedingungen nennt der EU-TARIC.Einfuhr
senkt den ZollPräferenzen in Verbindung mit der Endverwendung · ArmenienPräferenzzoll für Waren aus diesem Gebiet, wenn sie der vorgesehenen Endverwendung zugeführt werden; Satz und Bedingungen nennt der EU-TARIC.Einfuhr
senkt den ZollPräferenzen in Verbindung mit der Endverwendung · MercosurPräferenzzoll für Waren aus diesem Gebiet, wenn sie der vorgesehenen Endverwendung zugeführt werden; Satz und Bedingungen nennt der EU-TARIC.Einfuhr
KontrolleDrittlandszoll · BelarusRegelzoll für Waren aus Ländern ohne Präferenz. Er wird auf den Zollwert erhoben, also den Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze.Einfuhr
KontrolleDrittlandszoll · RusslandRegelzoll für Waren aus Ländern ohne Präferenz. Er wird auf den Zollwert erhoben, also den Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle von Abfällen · alle LänderEinfuhr aus allen Ländern: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
KontrolleAusfuhr von Abfällen · alle LänderDie Ausfuhr von Abfällen ist nur nach der Abfallverbringungsverordnung erlaubt, teils mit Notifizierung oder Verbot.Ausfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 1507.10.10.00.0

Anmerkungen (1)

Wortlaut · Kapitel 15, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Für die Anwendung der Unterpositionen 1507.10, 1508.10, 1510.10.00, 1511.10, 1512.11, 1512.21, 1513.11, 1513.21, 1514.11, 1514.91, 1515.11, 1515.21, 1515.50.11, 1515.50.19, 1515.90.21, 1515.90.29, 1515.90.40 bis 1515.90.59 und 1518.00.31 gilt Folgendes: a) Durch Pressen gewonnene fette pflanzliche Öle, flüssig oder fest, gelten als „roh“, wenn sie keine andere Behandlung erfahren haben als — Absetzenlassen in allgemein üblichen Zeiträumen; — Abschleudern (Zentrifugieren) oder auch Filtrieren, bei dem zur Trennung der Öle von festen Bestandteilen nur „mechanische“ Kräfte, wie Schwerkraft, Druck oder Fliehkraft, jedoch keine adsorptiv wirkenden Filterhilfsmittel oder andere physikalische oder chemische Verfahren angewendet worden sind. b) Durch Extraktion gewonnene fette pflanzliche Öle, flüssig oder fest, gelten als „roh“, wenn sich ihre Beschaffenheit weder nach Farbe, Geruch und Geschmack noch durch besondere anerkannte analytische Daten von den entsprechenden durch Pressen gewonnenen fetten pflanzlichen Ölen unterscheidet. c) Entschleimtes Sojaöl und von Gossypol befreites Baumwollsaatöl gelten ebenfalls als „rohe“ Öle.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
1507.10.10 bis 1507.10.90rohes Öl, auch entschleimt: Für die Auslegung des Begriffs „roh“ im Sinne dieser Unterpositionen siehe die Zusätzliche Anmerkung 1 a), b) und c) zu Kapitel 15.

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 15 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 1507.10.10

  1. 01.01.19721507.10.10gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln“
  2. 01.01.19721507.10.10.00.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln“

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 1507.10.10.00.0

Fällt bei der Einfuhr von Ware unter 1507.10.10.00.0 aus Russland Drittlandszoll an?

Ja, für die Einfuhr aus Russland wird für diese Zolltarifnummer Drittlandszoll erhoben. Für Einfuhren aus Belarus ist ebenfalls Drittlandszoll vorgesehen.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission

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