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Position 1507 – Sojaöl und seine Fraktionen

Position im Zolltarif

15Kapitel07Position

Sojaöl und seine Fraktionen, auch raffiniert, aber nicht chemisch modifiziert, gehören in diese Position. Andere tierische Fette und Öle sowie deren Fraktionen gehören in Position 1506, Erdnussöl und seine Fraktionen in Position 1508.

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

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01Tarifbaum

Welche Warennummern gehören zu Position 1507?

Die Position wird in die Unterpositionen 1507.10 für rohes Öl, auch entschleimt, und 1507.90 für andere unterteilt. Für 1507.10 bestimmt Kapitel 15, Zusätzliche Anmerkung 1, wann Öl als roh gilt. Innerhalb von 1507.10 gilt Zolltarifnummer 1507.10.10.00.0 für Öl zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln, und Zolltarifnummer 1507.10.90.00.0 für anderes. Innerhalb von 1507.90 gilt Zolltarifnummer 1507.90.10.00.0 für technische oder industrielle Zwecke, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln, und Zolltarifnummer 1507.90.90.00.0 für andere.

Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittTierische, pflanzliche oder mikrobielle Fette und Öle und Erzeugnisse ihrer Spaltung; genießbare verarbeitete …
KapitelTierische, pflanzliche oder mikrobielle Fette und Öle und Erzeugnisse ihrer Spaltung; genießbare verarbeitete Fette; Wachse tierischen oder pflanzlichen Ursprungs
PositionSojaöl und seine Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziertDiese Seite
Unterpositionrohes Öl, auch entschleimt50 % mit Unterlage Y155; sonst 6,4 % · 3 vZTA
Zolltarifnummerzu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln
Zolltarifnummeranderes
Unterpositionandere50 % mit Unterlage Y155; sonst 9,6 % · 2 vZTA
Zolltarifnummerzu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln
Zolltarifnummerandere

Zolltarifnummern unter den Warennummern

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02Typische Waren

Typische Waren in Position 1507

Eine Ware mit eigener Einreihungsseite führt auf Position 1507. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

03Maßnahmen

Maßnahmen in Position 1507

Rechts: wie viele der 4 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.

senkt den ZollZollsatz bei Endverwendung · alle Länder2 von 4
senkt den ZollPräferenzzollkontingent · USA2 von 4
senkt den ZollPräferenzen in Verbindung mit der Endverwendung · APS-Länder (allgemeine Regelung)2 von 4
senkt den ZollPräferenzen in Verbindung mit der Endverwendung · Mercosur2 von 4
senkt den ZollPräferenzen in Verbindung mit der Endverwendung · Armenien2 von 4
KontrolleAusfuhr von Abfällen · alle Länder4 von 4
KontrolleEinfuhrkontrolle von Abfällen · alle Länder4 von 4
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle Länder2 von 4
WeiterführendQuelle: EU-TARIC ↗

04Rechtsgrundlagen

Anmerkungen zu Position 1507

Anmerkungen (2)

Wortlaut · Kapitel 15, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Für die Anwendung der Unterpositionen 1507.10, 1508.10, 1510.10.00, 1511.10, 1512.11, 1512.21, 1513.11, 1513.21, 1514.11, 1514.91, 1515.11, 1515.21, 1515.50.11, 1515.50.19, 1515.90.21, 1515.90.29, 1515.90.40 bis 1515.90.59 und 1518.00.31 gilt Folgendes: a) Durch Pressen gewonnene fette pflanzliche Öle, flüssig oder fest, gelten als „roh“, wenn sie keine andere Behandlung erfahren haben als — Absetzenlassen in allgemein üblichen Zeiträumen; — Abschleudern (Zentrifugieren) oder auch Filtrieren, bei dem zur Trennung der Öle von festen Bestandteilen nur „mechanische“ Kräfte, wie Schwerkraft, Druck oder Fliehkraft, jedoch keine adsorptiv wirkenden Filterhilfsmittel oder andere physikalische oder chemische Verfahren angewendet worden sind. b) Durch Extraktion gewonnene fette pflanzliche Öle, flüssig oder fest, gelten als „roh“, wenn sich ihre Beschaffenheit weder nach Farbe, Geruch und Geschmack noch durch besondere anerkannte analytische Daten von den entsprechenden durch Pressen gewonnenen fetten pflanzlichen Ölen unterscheidet. c) Entschleimtes Sojaöl und von Gossypol befreites Baumwollsaatöl gelten ebenfalls als „rohe“ Öle.
Wortlaut · Kapitel 15, Zusätzliche Anmerkung 4
4. Für die Bestimmung der Merkmale der oben genannten Erzeugnisse sind die in den Anhängen der Durchführungsverordnung (EU) 2022/2105 beschriebenen Analyseverfahren anzuwenden.

05Verlauf

Verlauf der Warennummern in Position 1507

Die vier Warennummern der Position 1507 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.

  1. 01.01.19721507.10.10.00.0eingeführt · zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln
  2. 01.01.19721507.10.90.00.0eingeführt · anderes
  3. 01.01.19721507.90.10.00.0eingeführt · zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln · zuletzt geändert 01.07.1996
  4. 01.01.19721507.90.90.00.0eingeführt · andere

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen

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