01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 1515.50.19.00.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code1515.506-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer1515.50.198-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code1515.50.19.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer1515.50.19.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 1515.50.19.00.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 1515.50.19.00.0?
- ×Leinöl und seine Fraktionen1515.11.00.00.0, 1515.19
- ×Maisöl und seine Fraktionen1515.21, 1515.29
- ×Rizinusöl und seine Fraktionen1515.30
- ×mikrobielle Fette und Öle und ihre Fraktionen1515.60
- ×andere, also nicht: Sesamöl und seine Fraktionen1515.90
- ×andere, also nicht: rohes Öl1515.50.91.00.0, 1515.50.99.00.0
- ×zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln1515.50.11.00.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 1515.50.19.00.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Zolltarifnummer der Warennummer 1515.50.19
| Zolltarifnummer | Wortlaut |
|---|---|
| 1515.50.19.00.0 | anderes |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 1515.50.19 eingereiht
2 gültige vZTA nennen diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| SKBTI356581/25/329Slowakei | Pflanzliches Sesamöl, roh, in flüssiger Form, gelber Farbe mit charakteristischem Geruch. Es wird in Kleinverpackungen … | 05.10.2028 |
| ESBTI2023SOL1443Spanien | Rohes Sesamöl, das ausschließlich aus gerösteten Sesamsamen gewonnen wird. Farbe: rotbraun, klare Flüssigkeit und für … | 17.12.2026 |
vZTA in den Nachbarnummern
| Nummer | vZTA | Beispiel |
|---|---|---|
| 1515.50.99 | 3 | Sesamöl für die menschliche Ernährung bestimmt. Wird in Glasflaschen mit einem Inhalt von 150 ml angeboten. Für die menschliche Ernährung geeignet. |
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 1515.50.19.00.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Präferenzen
Statt 6,4 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 50 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Norwegen, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:
| Abkommen | Satz |
|---|---|
| Mercosurneu seit 01.05.2026 | 5,1 % |
| APS-Länder (allgemeine Regelung) | 2,9 % |
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 1515.50.19.00.0
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 1515.50.19.00.0
Anmerkungen (1)
1. Für die Anwendung der Unterpositionen 1507.10, 1508.10, 1510.10.00, 1511.10, 1512.11, 1512.21, 1513.11, 1513.21, 1514.11, 1514.91, 1515.11, 1515.21, 1515.50.11, 1515.50.19, 1515.90.21, 1515.90.29, 1515.90.40 bis 1515.90.59 und 1518.00.31 gilt Folgendes: a) Durch Pressen gewonnene fette pflanzliche Öle, flüssig oder fest, gelten als „roh“, wenn sie keine andere Behandlung erfahren haben als — Absetzenlassen in allgemein üblichen Zeiträumen; — Abschleudern (Zentrifugieren) oder auch Filtrieren, bei dem zur Trennung der Öle von festen Bestandteilen nur „mechanische“ Kräfte, wie Schwerkraft, Druck oder Fliehkraft, jedoch keine adsorptiv wirkenden Filterhilfsmittel oder andere physikalische oder chemische Verfahren angewendet worden sind. b) Durch Extraktion gewonnene fette pflanzliche Öle, flüssig oder fest, gelten als „roh“, wenn sich ihre Beschaffenheit weder nach Farbe, Geruch und Geschmack noch durch besondere anerkannte analytische Daten von den entsprechenden durch Pressen gewonnenen fetten pflanzlichen Ölen unterscheidet. c) Entschleimtes Sojaöl und von Gossypol befreites Baumwollsaatöl gelten ebenfalls als „rohe“ Öle.
Urteile des EuGH (1)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-410/0817.12.2009 | Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 2388/2000 der Kommission vom 13. … |
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 15 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 1515.50.19
- 01.01.19721515.50.19gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „anderes“
- 01.01.19721515.50.19.00.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „anderes“
09Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 1515.50.19.00.0
Fällt auf Sesamöl unter 1515.50.19.00.0 mit Ursprung Russland ein Zusatzzoll an?
Ja, für Waren mit Ursprung Russland fällt für diese Zolltarifnummer ein Zusatzzoll an. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).
Gilt für Sesamöl unter 1515.50.19.00.0 mit Ursprung Belarus ein Zusatzzoll?
Ja, für Waren mit Ursprung Belarus fällt für 1515.50.19.00.0 ein Zusatzzoll an. Waren anderen Ursprungs trifft er nur bei direkter oder indirekter Ausfuhr aus Russland oder Belarus zu (Unterlage Y155).
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile