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Zolltarifnummer 1515.90.21.00.0 – Technisches Rohöl aus Tabaksamen

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Erfasst wird rohes Tabaksamenöl und seine Fraktionen, das zu technischen oder industriellen Zwecken bestimmt ist und nicht zum Herstellen von Lebensmitteln dient. Rohes Tabaksamenöl, das nicht zu technischen oder industriellen Zwecken bestimmt ist, gehört in 1515.90.29.00.0.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 1515.90.21.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittTierische, pflanzliche oder mikrobielle Fette und Öle und Erzeugnisse ihrer Spaltung; genießbare verarbeitete …
KapitelTierische, pflanzliche oder mikrobielle Fette und Öle und Erzeugnisse ihrer Spaltung; genießbare verarbeitete Fette; Wachse tierischen oder pflanzlichen Ursprungs
PositionAndere pflanzliche oder mikrobielle Fette und fette Öle (einschließlich Jojobaöl) sowie deren Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert
1515.11 – 1515.19Leinöl und seine Fraktionen
1515.21 – 1515.29Maisöl und seine Fraktionen
UnterpositionRizinusöl und seine Fraktionen
UnterpositionSesamöl und seine Fraktionen
Unterpositionmikrobielle Fette und Öle und ihre Fraktionen
Unterpositionandere
ZolltarifnummerTungöl (Holzöl); Jojobaöl und Oiticicaöl; Myrtenwachs und Japanwachs; deren Fraktionen
Tabaksamenöl und seine Fraktionen
rohes Öl
Zolltarifnummerzu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von LebensmittelnDiese Seite
Zolltarifnummeranderes

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code1515.906-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer1515.90.218-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code1515.90.21.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer1515.90.21.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 1515.90.21.00.0?

Kapitel 15 Tierische, pflanzliche oder mikrobielle Fette und … › 1515 Andere pflanzliche oder mikrobielle Fette und …
✓andere, also nicht: Leinöl und seine Fraktionen, Maisöl und seine Fraktionen, Rizinusöl und seine Fraktionen, Sesamöl und seine Fraktionen, mikrobielle Fette …Die Ware ist ein anderes pflanzliches Öl und gehört zu keiner der vorrangig genannten Ölarten. Tabaksamenöl fällt in diesen Bereich.
✓Tabaksamenöl und seine FraktionenDie Ware ist Tabaksamenöl oder eine seiner Fraktionen. Das erkennen Sie daran, dass das Öl aus Tabaksamen gewonnen wurde.
✓rohes ÖlDas Öl muss roh sein. Durch Pressen gewonnene Öle gelten als roh, wenn sie nur abgesetzt, abgeschleudert oder filtriert wurden und dabei nur mechanische Kräfte wie Schwerkraft, Druck oder Fliehkraft wirkten, ohne adsorptiv wirkende Filterhilfsmittel.
✓zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von LebensmittelnDas Öl ist zu technischen oder industriellen Zwecken bestimmt und nicht zum Herstellen von Lebensmitteln. Das erkennen Sie an der vorgesehenen Verwendung außerhalb der Lebensmittelherstellung.
1515.90.21.00.0Rohes Tabaksamenöl für technische Zwecke

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 1515.90.21.00.0?

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03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 1515.90.21

ZolltarifnummerWortlaut
1515.90.21.00.0zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 1515.90.21 eingereiht

Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
1515.90.599CBKETO 500 MG Hanfsamenöl. Hanfsamenöl aus hochwertigen Samen der Cannabis sativa Pflanze, hergestellt durch mechanische Kaltpressung und Filtration. Verwendung als Speiseöl in Salaten, Shakes …
1515.90.409Öl, das durch Kaltpressen der Samen des Marulabaumes (Sclerocarya birrea) gewonnen wird. Das Öl hat eine dunkelgelbe Farbe und einen nur schwachen Geruch. Das Öl dient als Rohstoff zur Herstellung …
1515.90.995Sanddorn-Fruchtfleischöl Die gereinigten und zerkleinerten Früchte werden dreimal extrahiert, dann wird filtriert und neutralisiert. Aufmachung: 25-kg-Press-Spahn-Fässer (Innenverpackung aus …
1515.90.601Pflanzliches Fett, konkret, raffiniert, vom Typ Shorea-robusta-Öl, in fester Form, verwendet als Rohstoff für die Zusammensetzung eines Produkts für die Kosmetikindustrie.

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 1515.90.21.00.0

€
1515.90.21.00.0Drittlandszoll––––
1515.90.21.00.0bei Endverwendung (mit Bewilligung)0 %0 €1.900 €1.900 €
1515.90.21.00.0aus Belarus: Drittlandszoll + Zusatzzoll– + 50 %–––
1515.90.21.00.0aus Russland: Drittlandszoll + Zusatzzoll– + 50 %–––

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Statt – gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 47 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur, Chile und weitere. Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino.

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 1515.90.21.00.0

senkt den ZollZollsatz bei Endverwendung · alle LänderNur mit Unterlage N990 („EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“). Rechtsakt: VO Nr. 1549/2006.0 %
senkt den ZollZollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen · alle LänderNur mit Unterlage C990 („Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“). Rechtsakt: VO Nr. 2658/1987.0 %
erhöht den ZollZusatzzoll · alle LänderZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0 %. Gilt seit 20.07.2025.bis 50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · BelarusZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · RusslandZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
KontrolleEinfuhrkontrolle von Abfällen · alle LänderEinfuhr aus allen Ländern: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
KontrolleAusfuhr von Abfällen · alle LänderDie Ausfuhr von Abfällen ist nur nach der Abfallverbringungsverordnung erlaubt, teils mit Notifizierung oder Verbot.Ausfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 1515.90.21.00.0

Anmerkungen (1)

Wortlaut · Kapitel 15, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Für die Anwendung der Unterpositionen 1507.10, 1508.10, 1510.10.00, 1511.10, 1512.11, 1512.21, 1513.11, 1513.21, 1514.11, 1514.91, 1515.11, 1515.21, 1515.50.11, 1515.50.19, 1515.90.21, 1515.90.29, 1515.90.40 bis 1515.90.59 und 1518.00.31 gilt Folgendes: a) Durch Pressen gewonnene fette pflanzliche Öle, flüssig oder fest, gelten als „roh“, wenn sie keine andere Behandlung erfahren haben als — Absetzenlassen in allgemein üblichen Zeiträumen; — Abschleudern (Zentrifugieren) oder auch Filtrieren, bei dem zur Trennung der Öle von festen Bestandteilen nur „mechanische“ Kräfte, wie Schwerkraft, Druck oder Fliehkraft, jedoch keine adsorptiv wirkenden Filterhilfsmittel oder andere physikalische oder chemische Verfahren angewendet worden sind. b) Durch Extraktion gewonnene fette pflanzliche Öle, flüssig oder fest, gelten als „roh“, wenn sich ihre Beschaffenheit weder nach Farbe, Geruch und Geschmack noch durch besondere anerkannte analytische Daten von den entsprechenden durch Pressen gewonnenen fetten pflanzlichen Ölen unterscheidet. c) Entschleimtes Sojaöl und von Gossypol befreites Baumwollsaatöl gelten ebenfalls als „rohe“ Öle.

Urteile des EuGH (1)

UrteilKernsatz
C-410/0817.12.2009Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 2388/2000 der Kommission vom 13. …

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 15 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 1515.90.21

  1. 01.01.19721515.90.21gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln“
  2. 01.01.19721515.90.21.00.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln“

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 1515.90.21.00.0

Gilt für rohes Tabaksamenöl unter 1515.90.21.00.0 ein Zusatzzoll auf Waren aus Belarus?

Ja, für Waren mit Ursprung Belarus gilt für diese Zolltarifnummer ein Zusatzzoll. Er betrifft die Einfuhr von Waren mit Ursprung Belarus unter 1515.90.21.00.0.

Gilt für rohes Tabaksamenöl unter 1515.90.21.00.0 ein Zusatzzoll auf Waren aus Russland?

Ja, für Waren mit Ursprung Russland gilt für diese Zolltarifnummer ein Zusatzzoll. Er betrifft die Einfuhr von Waren mit Ursprung Russland unter 1515.90.21.00.0.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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