01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 1518.00.31.00.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code1518.006-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer1518.00.318-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code1518.00.31.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer1518.00.31.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 1518.00.31.00.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 1518.00.31.00.0?
- ×Linoxyn1518.00.10.00.0
- ×andere, also nicht: Mischungen von flüssigen, fetten pflanzlichen Ölen, zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln1518.00.91, 1518.00.95, 1518.00.99
- ×andere, also nicht: roh1518.00.39.00.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 1518.00.31.00.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Zolltarifnummer der Warennummer 1518.00.31
| Zolltarifnummer | Wortlaut |
|---|---|
| 1518.00.31.00.0 | roh |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 1518.00.31 eingereiht
Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.
vZTA in den Nachbarnummern
| Nummer | vZTA | Beispiel |
|---|---|---|
| 1518.00.99 | 8 | Jojoba Wachs mit Gelbpigment, 97-99 % hydriertes Jojobaöl (hydrogenated jojoba oil), 1-3 % Eisenoxide. Schmelzbereich: 67-71 °C. Verwendungszweck: Kosmetischer Rohstoff (zum Beispiel Peeling). Max. … |
| 1518.00.95 | 6 | Altspeiseöl von hellbrauner bis dunkelbrauner Farbe, bei dem es sich um eine ungenießbare Mischung aus Pflanzenölen (u. a. Sonnenblumen-, Raps-, Soja-, Palmöl) handelt; gewonnen aus Hotels … |
| 1518.00.91 | 2 | Zusammensetzung: Reines Kaffeeöl aus frisch gerösteten Bohnen ohne Verwendung von Lösungsmitteln. Ölgehalt: 99 %. Feststellungen anhand einer Warenprobe: Warenbeschaffenheit: Dunkelbraune, klare … |
| 1518.00.39 | 1 | Mischung aus raffiniertem Pracaxi-Öl und Tocopherolen, in Form eines wachsartigen Gels, bestimmt zur Herstellung von Kosmetikprodukten, verpackt für den Einzelverkauf in einem 4,5-kg-Kanister. |
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 1518.00.31.00.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Statt – gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 49 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Norwegen, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino.
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 1518.00.31.00.0
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 1518.00.31.00.0
Anmerkungen (2)
3. Zu Position 1518 gehören nicht Fette und Öle sowie deren Fraktionen, die lediglich denaturiert worden sind. Diese bleiben in der Position, zu der die entsprechenden nicht denaturierten Fette und Öle sowie deren Fraktionen gehören.
1. Für die Anwendung der Unterpositionen 1507.10, 1508.10, 1510.10.00, 1511.10, 1512.11, 1512.21, 1513.11, 1513.21, 1514.11, 1514.91, 1515.11, 1515.21, 1515.50.11, 1515.50.19, 1515.90.21, 1515.90.29, 1515.90.40 bis 1515.90.59 und 1518.00.31 gilt Folgendes: a) Durch Pressen gewonnene fette pflanzliche Öle, flüssig oder fest, gelten als „roh“, wenn sie keine andere Behandlung erfahren haben als — Absetzenlassen in allgemein üblichen Zeiträumen; — Abschleudern (Zentrifugieren) oder auch Filtrieren, bei dem zur Trennung der Öle von festen Bestandteilen nur „mechanische“ Kräfte, wie Schwerkraft, Druck oder Fliehkraft, jedoch keine adsorptiv wirkenden Filterhilfsmittel oder andere physikalische oder chemische Verfahren angewendet worden sind. b) Durch Extraktion gewonnene fette pflanzliche Öle, flüssig oder fest, gelten als „roh“, wenn sich ihre Beschaffenheit weder nach Farbe, Geruch und Geschmack noch durch besondere anerkannte analytische Daten von den entsprechenden durch Pressen gewonnenen fetten pflanzlichen Ölen unterscheidet. c) Entschleimtes Sojaöl und von Gossypol befreites Baumwollsaatöl gelten ebenfalls als „rohe“ Öle.
Einreihungsverordnungen (1)
| Verordnung | Ware | Nummer |
|---|---|---|
| 1858/9827.08.1998 | Eine Mischung aus Rapsöl (97 %) und Rapsölmethylester (3 %) wurde in die Warennummer 1518.00.99 eingereiht. | 1518.00.99 |
Urteile des EuGH (1)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-233/1528.04.2016 | Entschieden wurde, ob eine Pflanzenölmischung als genießbare Pflanzenölmischung in die Warennummer 1517.90.91 gehört. |
Alle Anmerkungen zu Kapitel 15 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 1518.00.31
- 01.01.19721518.00.31gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „roh“
- 01.01.19721518.00.31.00.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „roh“
09Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 1518.00.31.00.0
Fällt die Einfuhr der Zolltarifnummer 1518.00.31.00.0 aus Belarus unter einen Drittlandszoll?
Ja, bei der Einfuhr dieser Zolltarifnummer aus Belarus gilt ein Drittlandszoll.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile