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gültig seit 01.01.1972

Zolltarifnummer 1507.90.90.00.0 – Raffiniertes Sojaöl, nicht technisch

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Sie erfasst Sojaöl und seine Fraktionen, das nicht roh ist, etwa raffiniertes Sojaöl. Sojaöl, das zu technischen oder industriellen Zwecken bestimmt ist, gehört in die Zolltarifnummer 1507.90.10.00.0, sofern es nicht zum Herstellen von Lebensmitteln bestimmt ist.

Typische Waren:SojaölRaffiniertes SojaölDesodoriertes Sojaöl

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 1507.90.90.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittTierische, pflanzliche oder mikrobielle Fette und Öle und Erzeugnisse ihrer Spaltung; genießbare verarbeitete …
KapitelTierische, pflanzliche oder mikrobielle Fette und Öle und Erzeugnisse ihrer Spaltung; genießbare verarbeitete Fette; Wachse tierischen oder pflanzlichen Ursprungs
PositionSojaöl und seine Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert
Unterpositionrohes Öl, auch entschleimt
Unterpositionandere
Zolltarifnummerzu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln
ZolltarifnummerandereDiese Seite

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code1507.906-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer1507.90.908-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code1507.90.90.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer1507.90.90.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 1507.90.90.00.0?

Kapitel 15 Tierische, pflanzliche oder mikrobielle Fette und … › 1507 Sojaöl und seine Fraktionen, auch raffiniert …
✓andere, also nicht: rohes Öl, auch entschleimtDas Öl ist nicht roh im Sinne der Zusätzlichen Anmerkung 1 zu Kapitel 15. Es wurde über Absetzen, Abschleudern oder mechanisches Filtrieren hinaus behandelt, etwa mit adsorptiv wirkenden Filterhilfsmitteln oder anderen physikalischen oder chemischen Verfahren.
✓andere, also nicht: zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von LebensmittelnDas Sojaöl ist nicht zu technischen oder industriellen Zwecken bestimmt, oder es ist zum Herstellen von Lebensmitteln bestimmt.
1507.90.90.00.0Raffiniertes Sojaöl, nicht technisch

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 1507.90.90.00.0?

  • ×rohes Öl, auch entschleimt1507.10
  • ×zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln1507.90.10.00.0

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03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 1507.90.90

ZolltarifnummerWortlaut
1507.90.90.00.0andere

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 1507.90.90 eingereiht

Eine gültige vZTA nennt diese Nummer.

vZTAWareGültig bis
ESBTI2023SOL1393SpanienRaffiniertes und desodoriertes Sojaöl unter kontrollierten hygienischen Bedingungen. Es stammt aus Sojabohnensamen …28.11.2026

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
1507.90.101Raffiniertes Sojaöl, mit weniger als 5 % Zusatzstoffen, für den technologischen Einsatz in der elektrischen Isolierung, zur Kühlung in Transformatoren, als Schmiermittel für bewegliche Teile des …

05Waren

Welche Waren fallen unter Zolltarifnummer 1507.90.90.00.0?

Eine Ware mit eigener Einreihungsseite führt auf Zolltarifnummer 1507.90.90.00.0. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

06Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 1507.90.90.00.0

€
1507.90.90.00.0Drittlandszoll50 % mit Unterlage Y155; sonst 9,6 %–––

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Der Drittlandszollsatz gilt nur unter Bedingungen: 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 9,6 %.

Präferenzen

Statt 50 % mit Unterlage Y155; sonst 9,6 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 50 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Norwegen, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.20267,6 %
APS-Länder (allgemeine Regelung)6,1 %

07Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 1507.90.90.00.0

senkt den ZollZollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen · alle LänderNur mit Unterlage C990 („Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“). Rechtsakt: VO Nr. 2658/1987.0 %
KontrolleDrittlandszoll · BelarusRegelzoll für Waren aus Ländern ohne Präferenz. Er wird auf den Zollwert erhoben, also den Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze.Einfuhr
KontrolleDrittlandszoll · RusslandRegelzoll für Waren aus Ländern ohne Präferenz. Er wird auf den Zollwert erhoben, also den Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze.Einfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle von Abfällen · alle LänderEinfuhr aus allen Ländern: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
KontrolleAusfuhr von Abfällen · alle LänderDie Ausfuhr von Abfällen ist nur nach der Abfallverbringungsverordnung erlaubt, teils mit Notifizierung oder Verbot.Ausfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

08Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 1507.90.90.00.0

Anmerkungen (1)

Wortlaut · Kapitel 15, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Für die Anwendung der Unterpositionen 1507.10, 1508.10, 1510.10.00, 1511.10, 1512.11, 1512.21, 1513.11, 1513.21, 1514.11, 1514.91, 1515.11, 1515.21, 1515.50.11, 1515.50.19, 1515.90.21, 1515.90.29, 1515.90.40 bis 1515.90.59 und 1518.00.31 gilt Folgendes: a) Durch Pressen gewonnene fette pflanzliche Öle, flüssig oder fest, gelten als „roh“, wenn sie keine andere Behandlung erfahren haben als — Absetzenlassen in allgemein üblichen Zeiträumen; — Abschleudern (Zentrifugieren) oder auch Filtrieren, bei dem zur Trennung der Öle von festen Bestandteilen nur „mechanische“ Kräfte, wie Schwerkraft, Druck oder Fliehkraft, jedoch keine adsorptiv wirkenden Filterhilfsmittel oder andere physikalische oder chemische Verfahren angewendet worden sind. b) Durch Extraktion gewonnene fette pflanzliche Öle, flüssig oder fest, gelten als „roh“, wenn sich ihre Beschaffenheit weder nach Farbe, Geruch und Geschmack noch durch besondere anerkannte analytische Daten von den entsprechenden durch Pressen gewonnenen fetten pflanzlichen Ölen unterscheidet. c) Entschleimtes Sojaöl und von Gossypol befreites Baumwollsaatöl gelten ebenfalls als „rohe“ Öle.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
1507.90.10 bis 1507.90.90andere: Hierher gehört z. B. raffiniertes Sojaöl.

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 15 stehen auf der Kapitelseite.

09Verlauf

Verlauf der Warennummer 1507.90.90

  1. 01.01.19721507.90.90gilt seit Einführung der EU-Datenbank
  2. 01.01.19721507.90.90.00.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank

10Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 1507.90.90.00.0

Welche Zolltarifnummer gilt für raffiniertes Sojaöl unter 1507.90.90?

Für raffiniertes Sojaöl, das nicht roh ist, gilt die Zolltarifnummer 1507.90.90.00.0. Die Unterposition ist 1507.90, die Position 1507.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission

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