Zum Hauptinhalt springen
gültig seit 01.01.1972

Zolltarifnummer 1512.29.90.00.0 – Baumwollsamenöl, nicht roh

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Erfasst wird Baumwollsamenöl und seine Fraktionen, das nicht als rohes Öl eingeführt wird. Zu technischen oder industriellen Zwecken bestimmtes Baumwollsamenöl gehört in die Zolltarifnummer 1512.29.10.00.0, ausgenommen Öl zum Herstellen von Lebensmitteln.

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

Gehört Ihre Ware zu Zolltarifnummer 1512.29.90.00.0?

3 kostenlose Suchen ohne Konto · Ergebnis mit Begründung in wenigen Minuten

  1. Datei oder ganze Liste in das Feld ziehen
Mit einer Beschreibung starten.

01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 1512.29.90.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittTierische, pflanzliche oder mikrobielle Fette und Öle und Erzeugnisse ihrer Spaltung; genießbare verarbeitete …
KapitelTierische, pflanzliche oder mikrobielle Fette und Öle und Erzeugnisse ihrer Spaltung; genießbare verarbeitete Fette; Wachse tierischen oder pflanzlichen Ursprungs
PositionSonnenblumenöl, Safloröl und Baumwollsamenöl sowie deren Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert
1512.11 – 1512.19Sonnenblumenöl und Safloröl sowie deren Fraktionen
Baumwollsamenöl und seine Fraktionen
Unterpositionrohes Öl, auch von Gossypol befreit
Unterpositionandere
Zolltarifnummerzu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln
ZolltarifnummerandereDiese Seite

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code1512.296-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer1512.29.908-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code1512.29.90.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer1512.29.90.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 1512.29.90.00.0?

Kapitel 15 Tierische, pflanzliche oder mikrobielle Fette und … › 1512 Sonnenblumenöl, Safloröl und Baumwollsamenöl sowie …
✓Baumwollsamenöl und seine FraktionenDie Ware muss Baumwollsamenöl oder eine seiner Fraktionen sein. Die Erläuterungen zu Position 1512 des HS, Buchstabe C, erfassen dafür den Bereich 1512.21.10 bis 1512.29.90.
✓andere, also nicht: rohes Öl, auch von Gossypol befreitDas Öl ist nicht als rohes Öl eingeführt, auch nicht als von Gossypol befreites rohes Öl. Ob ein Öl roh ist, richtet sich nach Kapitel 15, Zusätzliche Anmerkung 1: Durch Pressen gewonnene Öle gelten als roh, wenn sie nur abgesetzt, abgeschleudert oder mit mechanischen Kräften filtriert wurden.
✓andere, also nicht: zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von LebensmittelnDas Öl ist nicht zu technischen oder industriellen Zwecken bestimmt, oder es dient zum Herstellen von Lebensmitteln.
1512.29.90.00.0Baumwollsamenöl, nicht roh, nicht technisch

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 1512.29.90.00.0?

  • ×Sonnenblumenöl und Safloröl sowie deren Fraktionen1512.11, 1512.19
  • ×rohes Öl, auch von Gossypol befreit1512.21
  • ×zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln1512.29.10.00.0

Ihre Ware prüfen

Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 1512.29.90.00.0?

Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zolltarifnummer finden →

03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 1512.29.90

ZolltarifnummerWortlaut
1512.29.90.00.0andere

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 1512.29.90 eingereiht

Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 1512.29.90.00.0

€
1512.29.90.00.0Drittlandszoll50 % mit Unterlage Y155; sonst 9,6 %–––

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Der Drittlandszollsatz gilt nur unter Bedingungen: 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 9,6 %.

Präferenzen

Statt 50 % mit Unterlage Y155; sonst 9,6 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 50 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Norwegen, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.20267,6 %
APS-Länder (allgemeine Regelung)6,1 %

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 1512.29.90.00.0

senkt den ZollZollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen · alle LänderNur mit Unterlage C990 („Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“). Rechtsakt: VO Nr. 2658/1987.0 %
KontrolleDrittlandszoll · BelarusRegelzoll für Waren aus Ländern ohne Präferenz. Er wird auf den Zollwert erhoben, also den Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze.Einfuhr
KontrolleDrittlandszoll · RusslandRegelzoll für Waren aus Ländern ohne Präferenz. Er wird auf den Zollwert erhoben, also den Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze.Einfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle von Abfällen · alle LänderEinfuhr aus allen Ländern: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
KontrolleAusfuhr von Abfällen · alle LänderDie Ausfuhr von Abfällen ist nur nach der Abfallverbringungsverordnung erlaubt, teils mit Notifizierung oder Verbot.Ausfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 1512.29.90.00.0

Anmerkungen (1)

Wortlaut · Kapitel 15, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Für die Anwendung der Unterpositionen 1507.10, 1508.10, 1510.10.00, 1511.10, 1512.11, 1512.21, 1513.11, 1513.21, 1514.11, 1514.91, 1515.11, 1515.21, 1515.50.11, 1515.50.19, 1515.90.21, 1515.90.29, 1515.90.40 bis 1515.90.59 und 1518.00.31 gilt Folgendes: a) Durch Pressen gewonnene fette pflanzliche Öle, flüssig oder fest, gelten als „roh“, wenn sie keine andere Behandlung erfahren haben als — Absetzenlassen in allgemein üblichen Zeiträumen; — Abschleudern (Zentrifugieren) oder auch Filtrieren, bei dem zur Trennung der Öle von festen Bestandteilen nur „mechanische“ Kräfte, wie Schwerkraft, Druck oder Fliehkraft, jedoch keine adsorptiv wirkenden Filterhilfsmittel oder andere physikalische oder chemische Verfahren angewendet worden sind. b) Durch Extraktion gewonnene fette pflanzliche Öle, flüssig oder fest, gelten als „roh“, wenn sich ihre Beschaffenheit weder nach Farbe, Geruch und Geschmack noch durch besondere anerkannte analytische Daten von den entsprechenden durch Pressen gewonnenen fetten pflanzlichen Ölen unterscheidet. c) Entschleimtes Sojaöl und von Gossypol befreites Baumwollsaatöl gelten ebenfalls als „rohe“ Öle.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
1512.21.10 bis 1512.29.90Baumwollsamenöl und seine Fraktionen: Siehe die Erläuterungen zu Position 1512 des HS, Buchstabe C.

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 15 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 1512.29.90

  1. 01.01.19721512.29.90gilt seit Einführung der EU-Datenbank
  2. 01.01.19721512.29.90.00.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 1512.29.90.00.0

Gibt es Drittlandszoll auf Baumwollsamenöl unter 1512.29.90 bei der Einfuhr aus Belarus oder Russland?

Ja, bei der Einfuhr aus Belarus und aus Russland wird für diese Zolltarifnummer Drittlandszoll erhoben. Der Satz hängt von einer Bedingung oder Unterlage ab.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission

Jetzt einreihen

Zolltarifnummer für Ihre Ware finden – mit Begründung für die Akte

Unser Werkzeug reiht Ihr konkretes Produkt ein – mit Begründung, Vergleichsfällen und Nachweis für die Akte.

Über 100.000 KlassifizierungenÜber 50.000 Nutzer100+ Kunden

Zolltarifnummer finden →