01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 1514.19.10.00.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code1514.196-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer1514.19.108-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code1514.19.10.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer1514.19.10.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 1514.19.10.00.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 1514.19.10.00.0?
- ×andere, also nicht: erucasäurearmes Raps- und Rübsenöl sowie deren Fraktionen1514.91, 1514.99
- ×rohe Öle1514.11
- ×andere, also nicht: zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln1514.19.90.00.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 1514.19.10.00.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Zolltarifnummer der Warennummer 1514.19.10
| Zolltarifnummer | Wortlaut |
|---|---|
| 1514.19.10.00.0 | zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 1514.19.10 eingereiht
Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.
vZTA in den Nachbarnummern
| Nummer | vZTA | Beispiel |
|---|---|---|
| 1514.19.90 | 6 | Rapsöl, Extraktionsöl mit Pressöl Das Öl wurde mit Wasser entschleimt. Verwendung: nach weiterer Verarbeitung / Analytik ist das Öl als Lebensmittel geeignet Botanische Herkunft: Brassica napus L. … |
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 1514.19.10.00.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Präferenzen
Statt – gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 49 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Norwegen, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:
| Abkommen | Satz |
|---|---|
| Mercosurneu seit 01.05.2026 | 4 % |
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 1514.19.10.00.0
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 1514.19.10.00.0
Anmerkungen (2)
2. Als „erucasäurearmes Raps- oder Rübsenöl“ im Sinne der Unterpositionen 1514.11 und 1514.19 gelten fette Öle mit einem Erucasäuregehalt von weniger als 2 GHT.
1. Für die Anwendung der Unterpositionen 1507.10, 1508.10, 1510.10.00, 1511.10, 1512.11, 1512.21, 1513.11, 1513.21, 1514.11, 1514.91, 1515.11, 1515.21, 1515.50.11, 1515.50.19, 1515.90.21, 1515.90.29, 1515.90.40 bis 1515.90.59 und 1518.00.31 gilt Folgendes: a) Durch Pressen gewonnene fette pflanzliche Öle, flüssig oder fest, gelten als „roh“, wenn sie keine andere Behandlung erfahren haben als — Absetzenlassen in allgemein üblichen Zeiträumen; — Abschleudern (Zentrifugieren) oder auch Filtrieren, bei dem zur Trennung der Öle von festen Bestandteilen nur „mechanische“ Kräfte, wie Schwerkraft, Druck oder Fliehkraft, jedoch keine adsorptiv wirkenden Filterhilfsmittel oder andere physikalische oder chemische Verfahren angewendet worden sind. b) Durch Extraktion gewonnene fette pflanzliche Öle, flüssig oder fest, gelten als „roh“, wenn sich ihre Beschaffenheit weder nach Farbe, Geruch und Geschmack noch durch besondere anerkannte analytische Daten von den entsprechenden durch Pressen gewonnenen fetten pflanzlichen Ölen unterscheidet. c) Entschleimtes Sojaöl und von Gossypol befreites Baumwollsaatöl gelten ebenfalls als „rohe“ Öle.
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 1514.11.10 bis 1514.19.90 | erucasäurearmes Raps- und Rübsenöl sowie deren Fraktionen: Siehe die Unterpositions-Anmerkung 1 zu Kapitel 15 und die Erläuterungen zu Position 1514 des HS, Buchstabe A, Absatz 2, zweiter Satz. |
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 15 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 1514.19.10
- 01.01.20021514.19.10neu eingeführt · „zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln“ · aus 1514.10.10, 1514.10.90, 1514.90.10, 1514.90.90
- 01.01.20021514.19.10.00.0neu eingeführt · „zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln“ · aus 1514.10.10, 1514.10.90, 1514.90.10, 1514.90.90
09Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 1514.19.10.00.0
Fällt für 1514.19.10.00.0 bei der Einfuhr aus Belarus oder Russland ein Drittlandszoll an?
Ja, bei der Einfuhr aus Belarus und aus Russland wird für 1514.19.10.00.0 ein Drittlandszoll erhoben.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission