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Position · 4-stelligZollaussetzung

Position 1514 – Raps-, Rübsen- und Senföl

Position im Zolltarif

15Kapitel14Position

Raps- und Rübsenöl sowie Senföl, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert, und deren Fraktionen gehören in Position 1514. Kokosöl, Palmkernöl und Babassuöl gehören in Position 1513, andere pflanzliche oder mikrobielle Fette und fette Öle einschließlich Jojobaöl in Position 1515.

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

Gehört Ihr Rapsöl zu HS-Code 1514?

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01Tarifbaum

Welche Warennummern gehören zu Position 1514?

Die Position gliedert sich in erucasäurearmes Raps- und Rübsenöl sowie deren Fraktionen mit den Unterpositionen 1514.11 und 1514.19 und in andere Öle mit den Unterpositionen 1514.91 und 1514.99. Die Unterpositionen 1514.11 und 1514.91 umfassen rohe Öle, 1514.19 und 1514.99 andere Öle. Jede dieser Unterpositionen wird danach unterschieden, ob die Öle zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln, verwendet werden, und in die Zolltarifnummern 1514.11.10.00.0, 1514.11.90.00.0, 1514.19.10.00.0, 1514.19.90.00.0, 1514.91.10.00.0, 1514.91.90.00.0, 1514.99.10.00.0 und 1514.99.90.00.0 aufgeteilt.

Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittTierische, pflanzliche oder mikrobielle Fette und Öle und Erzeugnisse ihrer Spaltung; genießbare verarbeitete …
KapitelTierische, pflanzliche oder mikrobielle Fette und Öle und Erzeugnisse ihrer Spaltung; genießbare verarbeitete Fette; Wachse tierischen oder pflanzlichen Ursprungs
PositionRaps- und Rübsenöl und Senföl sowie deren Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziertDiese Seite
erucasäurearmes Raps- und Rübsenöl sowie deren Fraktionen
Unterpositionrohe Öle50 % mit Unterlage Y155; sonst 6,4 % · 1 vZTA
Zolltarifnummerzu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln
Zolltarifnummerandere
Unterpositionandere50 % mit Unterlage Y155; sonst 9,6 % · 6 vZTA
Zolltarifnummerzu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln
Zolltarifnummerandere
andere
Unterpositionrohe Öle50 % mit Unterlage Y155; sonst 6,4 % · 0 vZTA
Zolltarifnummerzu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln
Zolltarifnummerandere
Unterpositionandere50 % mit Unterlage Y155; sonst 9,6 % · 0 vZTA
Zolltarifnummerzu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln
Zolltarifnummerandere

Zolltarifnummern unter den Warennummern

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02Typische Waren

Typische Waren in Position 1514

3 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 1514. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

03Maßnahmen

Maßnahmen in Position 1514

Rechts: wie viele der 8 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.

senkt den ZollZollsatz bei Endverwendung · alle Länder4 von 8
senkt den ZollPräferenzen in Verbindung mit der Endverwendung · APS-Länder (allgemeine Regelung)4 von 8
senkt den ZollPräferenzen in Verbindung mit der Endverwendung · Armenien4 von 8
senkt den ZollPräferenzen in Verbindung mit der Endverwendung · Mercosur3 von 8
KontrolleAusfuhr von Abfällen · alle Länder8 von 8
KontrolleEinfuhrkontrolle von Abfällen · alle Länder8 von 8
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle Länder3 von 8
WeiterführendQuelle: EU-TARIC ↗

04Rechtsgrundlagen

Anmerkungen zu Position 1514

Anmerkungen (3)

Wortlaut · Kapitel 15, Unterpositions-Anmerkung 2
2. Als „erucasäurearmes Raps- oder Rübsenöl“ im Sinne der Unterpositionen 1514.11 und 1514.19 gelten fette Öle mit einem Erucasäuregehalt von weniger als 2 GHT.
Wortlaut · Kapitel 15, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Für die Anwendung der Unterpositionen 1507.10, 1508.10, 1510.10.00, 1511.10, 1512.11, 1512.21, 1513.11, 1513.21, 1514.11, 1514.91, 1515.11, 1515.21, 1515.50.11, 1515.50.19, 1515.90.21, 1515.90.29, 1515.90.40 bis 1515.90.59 und 1518.00.31 gilt Folgendes: a) Durch Pressen gewonnene fette pflanzliche Öle, flüssig oder fest, gelten als „roh“, wenn sie keine andere Behandlung erfahren haben als — Absetzenlassen in allgemein üblichen Zeiträumen; — Abschleudern (Zentrifugieren) oder auch Filtrieren, bei dem zur Trennung der Öle von festen Bestandteilen nur „mechanische“ Kräfte, wie Schwerkraft, Druck oder Fliehkraft, jedoch keine adsorptiv wirkenden Filterhilfsmittel oder andere physikalische oder chemische Verfahren angewendet worden sind. b) Durch Extraktion gewonnene fette pflanzliche Öle, flüssig oder fest, gelten als „roh“, wenn sich ihre Beschaffenheit weder nach Farbe, Geruch und Geschmack noch durch besondere anerkannte analytische Daten von den entsprechenden durch Pressen gewonnenen fetten pflanzlichen Ölen unterscheidet. c) Entschleimtes Sojaöl und von Gossypol befreites Baumwollsaatöl gelten ebenfalls als „rohe“ Öle.
Wortlaut · Kapitel 15, Zusätzliche Anmerkung 4
4. Für die Bestimmung der Merkmale der oben genannten Erzeugnisse sind die in den Anhängen der Durchführungsverordnung (EU) 2022/2105 beschriebenen Analyseverfahren anzuwenden.

05Verlauf

Verlauf der Warennummern in Position 1514

Die acht Warennummern der Position 1514 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.

  1. 01.01.20021514.11.10.00.0eingeführt · zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln
  2. 01.01.20021514.11.90.00.0eingeführt · andere
  3. 01.01.20021514.19.10.00.0eingeführt · zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln
  4. 01.01.20021514.19.90.00.0eingeführt · andere
  5. 01.01.20021514.91.10.00.0eingeführt · zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln
  6. 01.01.20021514.91.90.00.0eingeführt · andere
  7. 01.01.20021514.99.10.00.0eingeführt · zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln
  8. 01.01.20021514.99.90.00.0eingeführt · andere

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen

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