01Tarifbaum
Welche Nummer gilt unter HS-Code 1515.90?
Tungöl, Jojobaöl und Oiticicaöl sowie Myrtenwachs und Japanwachs stehen unter 1515.90.11.00.0; Tabaksamenöl und seine Fraktionen unter 1515.90.21.00.0, 1515.90.29.00.0, 1515.90.31.00.0 und 1515.90.39.00.0; andere rohe Fette und Öle unter 1515.90.40.00.0, 1515.90.51.00.0 und 1515.90.59.00.0. Innerhalb der rohen Fette und Öle trennt die Verwendung zu technischen oder industriellen Zwecken (1515.90.40.00.0) von der Aufmachung: fest in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger (1515.90.51.00.0) und fest in anderen Aufmachungen oder flüssig (1515.90.59.00.0). Bei den übrigen Fetten und Ölen gilt dieselbe Unterscheidung: 1515.90.60.00.0 zu technischen oder industriellen Zwecken, 1515.90.91.00.0 fest in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger und 1515.90.99 fest in anderen Aufmachungen oder flüssig.
Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
- 1515.90.99fest, in anderen Aufmachungen; flüssig
- 1515.90.99.20.01515.90.99.99.0
Ihre Ware einreihen
Welche der 11 Nummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung für die Akte.
02Maßnahmen
Sonderzölle und Kontrollen für 1515.90
Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.
03Waren
Welche Waren fallen unter HS-Code 1515.90?
10 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf HS-Code 1515.90. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
04Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu 1515.90
Anmerkungen (2)
1. Für die Anwendung der Unterpositionen 1507.10, 1508.10, 1510.10.00, 1511.10, 1512.11, 1512.21, 1513.11, 1513.21, 1514.11, 1514.91, 1515.11, 1515.21, 1515.50.11, 1515.50.19, 1515.90.21, 1515.90.29, 1515.90.40 bis 1515.90.59 und 1518.00.31 gilt Folgendes: a) Durch Pressen gewonnene fette pflanzliche Öle, flüssig oder fest, gelten als „roh“, wenn sie keine andere Behandlung erfahren haben als — Absetzenlassen in allgemein üblichen Zeiträumen; — Abschleudern (Zentrifugieren) oder auch Filtrieren, bei dem zur Trennung der Öle von festen Bestandteilen nur „mechanische“ Kräfte, wie Schwerkraft, Druck oder Fliehkraft, jedoch keine adsorptiv wirkenden Filterhilfsmittel oder andere physikalische oder chemische Verfahren angewendet worden sind. b) Durch Extraktion gewonnene fette pflanzliche Öle, flüssig oder fest, gelten als „roh“, wenn sich ihre Beschaffenheit weder nach Farbe, Geruch und Geschmack noch durch besondere anerkannte analytische Daten von den entsprechenden durch Pressen gewonnenen fetten pflanzlichen Ölen unterscheidet. c) Entschleimtes Sojaöl und von Gossypol befreites Baumwollsaatöl gelten ebenfalls als „rohe“ Öle.
4. Für die Bestimmung der Merkmale der oben genannten Erzeugnisse sind die in den Anhängen der Durchführungsverordnung (EU) 2022/2105 beschriebenen Analyseverfahren anzuwenden.
Urteile des EuGH (1)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-410/0817.12.2009 | Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 2388/2000 der Kommission vom 13. … |
05Häufige Fragen
Häufige Fragen zum HS-Code 1515.90
Welche Zolltarifnummer unter HS-Code 1515.90 gilt für rohes Tabaksamenöl?
Rohes Tabaksamenöl, das zu technischen oder industriellen Zwecken verwendet wird, gehört in 1515.90.21.00.0, und rohes Tabaksamenöl, das nicht zu technischen oder industriellen Zwecken verwendet wird, gehört in 1515.90.29.00.0. Unter HS-Code 1515.90 unterscheiden sich beide Nummern allein durch den Verwendungszweck.
Quellen · Stand 31.10.2026
- Harmonisiertes System (WZO)
- Die ersten sechs Stellen
- EU-TARIC
- Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- 8-stellige Nummern und Wortlaut
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile









