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Position 1515 – Andere pflanzliche und mikrobielle Öle

Position im Zolltarif

15Kapitel15Position

Zu dieser Position gehören pflanzliche Öle wie Leinöl, Maisöl, Rizinusöl, Sesamöl und Tabaksamenöl, außerdem Tungöl, Jojobaöl und Oiticicaöl sowie mikrobielle Fette und Öle, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert. Raps- und Rübsenöl sowie Senföl gehören in Position 1514, ganz oder teilweise hydrierte, umgeesterte, wiederveresterte oder elaidinierte Fette und Öle in Position 1516.

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

Welche Zolltarifnummer aus Position 1515 gilt für Ihr Leinöl?

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01Tarifbaum

Welche Warennummern gehören zu Position 1515?

Die Position gliedert sich nach Ölarten. Leinöl wird nach rohem Öl (1515.11.00.00.0) und anderem Öl (1515.19) unterteilt, Maisöl nach rohem Öl (1515.21) und anderem Öl (1515.29). Rizinusöl (1515.30), Sesamöl (1515.50) und mikrobielle Fette und Öle (1515.60) haben jeweils eigene Unterpositionen. Unter 1515.90 stehen Tungöl, Jojobaöl und Oiticicaöl (1515.90.11.00.0), Tabaksamenöl (1515.90.21 bis 1515.90.39) und andere Fette und Öle (1515.90.40 bis 1515.90.99).

Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittTierische, pflanzliche oder mikrobielle Fette und Öle und Erzeugnisse ihrer Spaltung; genießbare verarbeitete …
KapitelTierische, pflanzliche oder mikrobielle Fette und Öle und Erzeugnisse ihrer Spaltung; genießbare verarbeitete Fette; Wachse tierischen oder pflanzlichen Ursprungs
PositionAndere pflanzliche oder mikrobielle Fette und fette Öle (einschließlich Jojobaöl) sowie deren Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziertDiese Seite
Leinöl und seine Fraktionen
Zolltarifnummerrohes Öl50 % mit Unterlage Y155; sonst 3,2 % · 0 vZTA
Unterpositionandere50 % mit Unterlage Y155; sonst 9,6 % · 0 vZTA
Zolltarifnummerzu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln
Zolltarifnummerandere
Maisöl und seine Fraktionen
Unterpositionrohes Öl50 % mit Unterlage Y155; sonst 6,4 % · 1 vZTA
Zolltarifnummerzu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln
Zolltarifnummeranderes
Unterpositionandere50 % mit Unterlage Y155; sonst 9,6 % · 0 vZTA
Zolltarifnummerzu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln
Zolltarifnummerandere
UnterpositionRizinusöl und seine Fraktionen
5,1 % · 0 vZTA
Zolltarifnummerzum Herstellen von Aminoundecansäure zum Erzeugen von synthetischen Chemiefasern oder Kunststoffen
Zolltarifnummerandere
UnterpositionSesamöl und seine Fraktionen
6,4 % bis 9,6 % · 5 vZTA
rohes Öl
Zolltarifnummerzu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln
Zolltarifnummeranderes
andere
Zolltarifnummerzu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln
Zolltarifnummerandere
Unterpositionmikrobielle Fette und Öle und ihre Fraktionen
6,4 % bis 12,8 % · 3 vZTA
rohes Öl
Zolltarifnummerzu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln
andere
Zolltarifnummerfest, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger
Zolltarifnummerfest, in anderen Aufmachungen; flüssig
andere
Zolltarifnummerzu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln
andere
Kombinierte Nomenklaturfest, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger
Kombinierte Nomenklaturfest, in anderen Aufmachungen; flüssig
Unterpositionandere0 % bis 9,6 %, teils Mengen- oder bedingter Zoll · 25 vZTA
ZolltarifnummerTungöl (Holzöl); Jojobaöl und Oiticicaöl; Myrtenwachs und Japanwachs; deren Fraktionen
Tabaksamenöl und seine Fraktionen
rohes Öl
Zolltarifnummerzu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln
Zolltarifnummeranderes
andere
Zolltarifnummerzu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln
Zolltarifnummerandere
andere Fette und Öle sowie deren Fraktionen
rohe Fette und Öle
Zolltarifnummerzu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln
andere
Zolltarifnummerfest, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger
Zolltarifnummerfest, in anderen Aufmachungen; flüssig
andere
Zolltarifnummerzu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln
andere
Zolltarifnummerfest, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger
Kombinierte Nomenklaturfest, in anderen Aufmachungen; flüssig

Zolltarifnummern unter den Warennummern

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Welche der 30 Warennummern gilt für Ihre Ware?

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02Typische Waren

Typische Waren in Position 1515

14 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 1515. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

03Maßnahmen

Maßnahmen in Position 1515

Rechts: wie viele der 30 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.

senkt den ZollZollsatz bei Endverwendung · alle Länder12 von 30
senkt den ZollPräferenzen in Verbindung mit der Endverwendung · Armenien10 von 30
senkt den ZollPräferenzen in Verbindung mit der Endverwendung · APS-Länder (allgemeine Regelung)9 von 30
senkt den ZollPräferenzen in Verbindung mit der Endverwendung · Mercosur9 von 30
senkt den ZollAutonome Zollaussetzung · alle Länder1 von 30
erhöht den ZollZusatzzoll · alle Länder17 von 30
erhöht den ZollZusatzzoll · Belarus17 von 30
erhöht den ZollZusatzzoll · Russland17 von 30
KontrolleAusfuhr von Abfällen · alle Länder30 von 30
KontrolleEinfuhrkontrolle von Abfällen · alle Länder30 von 30
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle Länder17 von 30
KontrolleCITES bei der Einfuhr · alle Länder12 von 30
KontrolleCITES bei der Ausfuhr · alle Länder12 von 30
KontrolleEinfuhrkontrolle · China2 von 30
KontrolleEinfuhrkontrolle · Aserbaidschan1 von 30
KontrolleEinfuhrkontrolle · Georgien1 von 30
WeiterführendQuelle: EU-TARIC ↗

04Rechtsgrundlagen

Anmerkungen zu Position 1515

Anmerkungen (2)

Wortlaut · Kapitel 15, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Für die Anwendung der Unterpositionen 1507.10, 1508.10, 1510.10.00, 1511.10, 1512.11, 1512.21, 1513.11, 1513.21, 1514.11, 1514.91, 1515.11, 1515.21, 1515.50.11, 1515.50.19, 1515.90.21, 1515.90.29, 1515.90.40 bis 1515.90.59 und 1518.00.31 gilt Folgendes: a) Durch Pressen gewonnene fette pflanzliche Öle, flüssig oder fest, gelten als „roh“, wenn sie keine andere Behandlung erfahren haben als — Absetzenlassen in allgemein üblichen Zeiträumen; — Abschleudern (Zentrifugieren) oder auch Filtrieren, bei dem zur Trennung der Öle von festen Bestandteilen nur „mechanische“ Kräfte, wie Schwerkraft, Druck oder Fliehkraft, jedoch keine adsorptiv wirkenden Filterhilfsmittel oder andere physikalische oder chemische Verfahren angewendet worden sind. b) Durch Extraktion gewonnene fette pflanzliche Öle, flüssig oder fest, gelten als „roh“, wenn sich ihre Beschaffenheit weder nach Farbe, Geruch und Geschmack noch durch besondere anerkannte analytische Daten von den entsprechenden durch Pressen gewonnenen fetten pflanzlichen Ölen unterscheidet. c) Entschleimtes Sojaöl und von Gossypol befreites Baumwollsaatöl gelten ebenfalls als „rohe“ Öle.
Wortlaut · Kapitel 15, Zusätzliche Anmerkung 4
4. Für die Bestimmung der Merkmale der oben genannten Erzeugnisse sind die in den Anhängen der Durchführungsverordnung (EU) 2022/2105 beschriebenen Analyseverfahren anzuwenden.

Urteile des EuGH (1)

UrteilKernsatz
C-410/0817.12.2009Das Urteil legt die Kombinierte Nomenklatur für Nahrungsergänzung in Gelatinekapseln mit kaltgepresstem Fischöl und Vitamin E aus.

05Verlauf

Verlauf der Warennummern in Position 1515

Die 30 Warennummern der Position 1515 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.

  1. 01.01.19721515.11.00.00.0eingeführt · rohes Öl
  2. 01.01.19721515.19.10.00.0eingeführt · zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln · zuletzt geändert 01.01.2011
  3. 01.01.19721515.19.90.00.0eingeführt · andere
  4. 01.01.19721515.21.10.00.0eingeführt · zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln
  5. 01.01.19721515.21.90.00.0eingeführt · anderes
  6. 01.01.19721515.29.10.00.0eingeführt · zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln
  7. 01.01.19721515.29.90.00.0eingeführt · andere
  8. 01.01.19721515.30.10.00.0eingeführt · zum Herstellen von Aminoundecansäure zum Erzeugen von synthetischen Chemiefasern oder …
  9. 01.01.19721515.30.90.00.0eingeführt · andere
  10. 01.01.19721515.50.11.00.0eingeführt · zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln
  11. 01.01.19721515.50.19.00.0eingeführt · anderes
  12. 01.01.19721515.50.91.00.0eingeführt · zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln
  13. 01.01.19721515.50.99.00.0eingeführt · andere
  14. 01.01.20221515.60.11.00.0eingeführt · zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln
  15. 01.01.20221515.60.51.00.0eingeführt · fest, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger
  16. 01.01.20221515.60.59.00.0eingeführt · fest, in anderen Aufmachungen; flüssig
  17. 01.01.20221515.60.60.00.0eingeführt · zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln
  18. 01.01.20221515.60.91eingeführt · fest, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger · zuletzt geändert 26.02.2026
  19. 01.01.20221515.60.99eingeführt · fest, in anderen Aufmachungen; flüssig · zuletzt geändert 26.02.2026
  20. 01.01.20071515.90.11.00.0eingeführt · Tungöl (Holzöl); Jojobaöl und Oiticicaöl; Myrtenwachs und Japanwachs; deren Fraktionen · zuletzt geändert 01.07.2007
  21. 01.01.19721515.90.21.00.0eingeführt · zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln
  22. 01.01.19721515.90.29.00.0eingeführt · anderes
  23. 01.01.19721515.90.31.00.0eingeführt · zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln
  24. 01.01.19721515.90.39.00.0eingeführt · andere
  25. 01.01.19721515.90.40.00.0eingeführt · zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln
  26. 01.01.19721515.90.51.00.0eingeführt · fest, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger
  27. 01.01.19721515.90.59.00.0eingeführt · fest, in anderen Aufmachungen; flüssig · zuletzt geändert 01.01.2013
  28. 01.01.19721515.90.60.00.0eingeführt · zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln
  29. 01.01.19721515.90.91.00.0eingeführt · fest, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger
  30. 01.01.19721515.90.99eingeführt · fest, in anderen Aufmachungen; flüssig · zuletzt geändert 17.09.1994

06Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Position 1515

Welche Zolltarifnummer gilt für rohes Leinöl in Position 1515?

Rohes Leinöl gehört in die Zolltarifnummer 1515.11.00.00.0. Anderes Leinöl, das nicht als roh gilt, fällt unter die Unterposition 1515.19. Ob ein Öl als roh gilt, bestimmt die Zusätzliche Anmerkung 1 zu Kapitel 15.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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