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gültig seit 01.01.1972

Zolltarifnummer 1518.00.39.00.0 – Technische Ölmischungen, nicht roh

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst flüssige, fette pflanzliche Ölmischungen für technische oder industrielle Zwecke, die nicht zum Herstellen von Lebensmitteln bestimmt sind. Mischungen, die als roh gelten, gehören in die Zolltarifnummer 1518.00.31.00.0. Eine Mischung aus raffiniertem Pracaxi-Öl und Tocopherolen für Kosmetikprodukte wurde in einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) hierher eingereiht.

Typische Waren:Pracaxi-Öl-Tocopherol-Mischungen

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 1518.00.39.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittTierische, pflanzliche oder mikrobielle Fette und Öle und Erzeugnisse ihrer Spaltung; genießbare verarbeitete …
KapitelTierische, pflanzliche oder mikrobielle Fette und Öle und Erzeugnisse ihrer Spaltung; genießbare verarbeitete Fette; Wachse tierischen oder pflanzlichen Ursprungs
PositionTierische, pflanzliche oder mikrobielle Fette und Öle sowie deren Fraktionen, gekocht, oxidiert, dehydratisiert, geschwefelt, geblasen, durch Hitze im Vakuum oder in inertem Gas polymerisiert oder anders chemisch modifiziert, ausgenommen Waren der Position 1516; ungenießbare Mischungen und …
ZolltarifnummerLinoxyn
Mischungen von flüssigen, fetten pflanzlichen Ölen, zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln
Zolltarifnummerroh
ZolltarifnummerandereDiese Seite
Unterpositionandere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code1518.006-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer1518.00.398-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code1518.00.39.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer1518.00.39.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 1518.00.39.00.0?

Kapitel 15 Tierische, pflanzliche oder mikrobielle Fette und … › 1518 Tierische, pflanzliche oder mikrobielle Fette und …
✓Mischungen von flüssigen, fetten pflanzlichen Ölen, zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von LebensmittelnDie Ware ist eine Mischung aus flüssigen, fetten pflanzlichen Ölen, die zu technischen oder industriellen Zwecken bestimmt ist. Erkennbar ist das an der Verwendung: Sie dient nicht zum Herstellen von Lebensmitteln.
✓andere, also nicht: rohDie Ware gilt nicht als roh. Gepresste Öle gelten nur dann als roh, wenn sie außer Absetzen, Abschleudern oder Filtrieren mit rein mechanischen Kräften keine andere Behandlung erfahren haben.
1518.00.39.00.0Technische Ölmischungen, nicht roh

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 1518.00.39.00.0?

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03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 1518.00.39

ZolltarifnummerWortlaut
1518.00.39.00.0andere

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 1518.00.39 eingereiht

Eine gültige vZTA nennt diese Nummer.

vZTAWareGültig bis
FRBTIFR-BTI-2025-03793FrankreichMischung aus raffiniertem Pracaxi-Öl und Tocopherolen, in Form eines wachsartigen Gels, bestimmt zur Herstellung von …20.08.2028

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
1518.00.998Jojoba Wachs mit Gelbpigment, 97-99 % hydriertes Jojobaöl (hydrogenated jojoba oil), 1-3 % Eisenoxide. Schmelzbereich: 67-71 °C. Verwendungszweck: Kosmetischer Rohstoff (zum Beispiel Peeling). Max. …
1518.00.956Altspeiseöl von hellbrauner bis dunkelbrauner Farbe, bei dem es sich um eine ungenießbare Mischung aus Pflanzenölen (u. a. Sonnenblumen-, Raps-, Soja-, Palmöl) handelt; gewonnen aus Hotels …
1518.00.912Zusammensetzung: Reines Kaffeeöl aus frisch gerösteten Bohnen ohne Verwendung von Lösungsmitteln. Ölgehalt: 99 %. Feststellungen anhand einer Warenprobe: Warenbeschaffenheit: Dunkelbraune, klare …

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 1518.00.39.00.0

€
1518.00.39.00.0Drittlandszoll––––
1518.00.39.00.0bei Endverwendung (mit Bewilligung)50 % mit Unterlage Y155; sonst 5,1 %–––

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Statt – gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 49 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Norwegen, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino.

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 1518.00.39.00.0

senkt den ZollZollsatz bei Endverwendung · alle LänderNur mit Unterlage N990 oder Y155 („EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“; „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“). Rechtsakt: VO (EU) 2024/1652.50 % mit Unterlage Y155; sonst 5,1 %
senkt den ZollPräferenzen in Verbindung mit der Endverwendung · APS-Länder (allgemeine Regelung)Präferenzzoll für Waren aus diesem Gebiet, wenn sie der vorgesehenen Endverwendung zugeführt werden; Satz und Bedingungen nennt der EU-TARIC.Einfuhr
senkt den ZollPräferenzen in Verbindung mit der Endverwendung · MercosurPräferenzzoll für Waren aus diesem Gebiet, wenn sie der vorgesehenen Endverwendung zugeführt werden; Satz und Bedingungen nennt der EU-TARIC.Einfuhr
senkt den ZollPräferenzen in Verbindung mit der Endverwendung · TürkeiPräferenzzoll für Waren aus diesem Gebiet, wenn sie der vorgesehenen Endverwendung zugeführt werden; Satz und Bedingungen nennt der EU-TARIC.Einfuhr
KontrolleDrittlandszoll · BelarusRegelzoll für Waren aus Ländern ohne Präferenz. Er wird auf den Zollwert erhoben, also den Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze.Einfuhr
KontrolleDrittlandszoll · RusslandRegelzoll für Waren aus Ländern ohne Präferenz. Er wird auf den Zollwert erhoben, also den Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle von Abfällen · alle LänderEinfuhr aus allen Ländern: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
KontrolleAusfuhr von Abfällen · alle LänderDie Ausfuhr von Abfällen ist nur nach der Abfallverbringungsverordnung erlaubt, teils mit Notifizierung oder Verbot.Ausfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 1518.00.39.00.0

Anmerkungen (2)

Wortlaut · Kapitel 15, Anmerkung 3
3. Zu Position 1518 gehören nicht Fette und Öle sowie deren Fraktionen, die lediglich denaturiert worden sind. Diese bleiben in der Position, zu der die entsprechenden nicht denaturierten Fette und Öle sowie deren Fraktionen gehören.
Wortlaut · Kapitel 15, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Für die Anwendung der Unterpositionen 1507.10, 1508.10, 1510.10.00, 1511.10, 1512.11, 1512.21, 1513.11, 1513.21, 1514.11, 1514.91, 1515.11, 1515.21, 1515.50.11, 1515.50.19, 1515.90.21, 1515.90.29, 1515.90.40 bis 1515.90.59 und 1518.00.31 gilt Folgendes: a) Durch Pressen gewonnene fette pflanzliche Öle, flüssig oder fest, gelten als „roh“, wenn sie keine andere Behandlung erfahren haben als — Absetzenlassen in allgemein üblichen Zeiträumen; — Abschleudern (Zentrifugieren) oder auch Filtrieren, bei dem zur Trennung der Öle von festen Bestandteilen nur „mechanische“ Kräfte, wie Schwerkraft, Druck oder Fliehkraft, jedoch keine adsorptiv wirkenden Filterhilfsmittel oder andere physikalische oder chemische Verfahren angewendet worden sind. b) Durch Extraktion gewonnene fette pflanzliche Öle, flüssig oder fest, gelten als „roh“, wenn sich ihre Beschaffenheit weder nach Farbe, Geruch und Geschmack noch durch besondere anerkannte analytische Daten von den entsprechenden durch Pressen gewonnenen fetten pflanzlichen Ölen unterscheidet. c) Entschleimtes Sojaöl und von Gossypol befreites Baumwollsaatöl gelten ebenfalls als „rohe“ Öle.

Einreihungsverordnungen (1)

VerordnungWareNummer
1858/9827.08.1998Eine Mischung aus Rapsöl (97 %) und Rapsölmethylester (3 %) wurde nach den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 in die Warennummer 1518.00.99 eingereiht.1518.00.99

Urteile des EuGH (1)

UrteilKernsatz
C-233/1528.04.2016Im Urteil C-233/15 wird festgelegt, wie zu prüfen ist, ob eine Pflanzenölmischung als genießbare Mischung in die Warennummer 1517.90.91 gehört.

Alle Anmerkungen zu Kapitel 15 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 1518.00.39

  1. 01.01.19721518.00.39gilt seit Einführung der EU-Datenbank
  2. 01.01.19721518.00.39.00.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 1518.00.39.00.0

Gehören denaturierte Fette und Öle in die Zolltarifnummer 1518.00.39.00.0?

Nein. Fette und Öle, die lediglich denaturiert worden sind, gehören nicht zu Position 1518 und bleiben in der Position, zu der die nicht denaturierten Fette und Öle gehören. Die Seite betrifft nur technische Ölmischungen aus der Warennummer 1518.00.39.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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