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Zolltarifnummer 1702.90.79.00.0 – Karamellisierter Zucker, flüssig

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst karamellisierten Zucker und karamellisierte Melassen, die nicht als Pulver vorliegen und einen Saccharosegehalt von weniger als 50 GHT bezogen auf die Trockenmasse haben, etwa Karamellfarbe. Karamellisierter Zucker als Pulver, auch agglomeriert, gehört in 1702.90.75.00.0. Nach den Angaben in den vZTA dient die Ware etwa zur Färbung alkoholischer und nicht-alkoholischer Getränke sowie von Lebensmitteln.

Typische Waren:KaramellfarbeKaramellisierter ZuckerFlüssige Lebensmittelzubereitung

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 1702.90.79.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittWaren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete …
KapitelZucker und Zuckerwaren
PositionAndere Zucker, einschließlich chemisch reine Lactose, Maltose, Glucose und Fructose, fest; Zuckersirupe, ohne Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen; Invertzuckercreme, auch mit natürlichem Honig vermischt; Zucker und Melassen, karamellisiert
1702.11 – 1702.19Lactose und Lactosesirup
UnterpositionAhornzucker und Ahornsirup
UnterpositionGlucose und Glucosesirup, keine Fructose enthaltend oder mit einem Gehalt an Fructose, bezogen auf die Trockenmasse, von weniger als 20 GHT
UnterpositionGlucose und Glucosesirup, mit einem Gehalt an Fructose, bezogen auf die Trockenmasse, von 20 GHT oder mehr, jedoch weniger als 50 GHT, ausgenommen Invertzucker
Zolltarifnummerchemisch reine Fructose
Unterpositionandere Fructose und Fructosesirup, mit einem Gehalt an Fructose, bezogen auf die Trockenmasse, von mehr als 50 GHT, ausgenommen Invertzucker
Unterpositionandere, einschließlich Invertzucker und anderer Zucker und Zuckersirupe mit einem Gehalt an Fructose, bezogen auf die Trockenmasse, von 50 GHT
Kombinierte Nomenklaturchemisch reine Maltose
ZolltarifnummerIsoglucose
ZolltarifnummerMaltodextrin und Maltodextrinsirup
Zucker und Melassen, karamellisiert
Zolltarifnummermit einem Gehalt an Saccharose, bezogen auf die Trockenmasse, von 50 GHT oder mehr
andere
Zolltarifnummerals Pulver, auch agglomeriert
ZolltarifnummerandereDiese Seite
ZolltarifnummerInulinsirup
Zolltarifnummerandere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code1702.906-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer1702.90.798-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code1702.90.79.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer1702.90.79.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 1702.90.79.00.0?

Kapitel 17 Zucker und Zuckerwaren › 1702 Andere Zucker, einschließlich chemisch reine …
✓andere, einschließlich Invertzucker und anderer Zucker und Zuckersirupe mit einem Gehalt an Fructose, bezogen auf die Trockenmasse, von 50 GHT, also nicht …Die Ware ist ein anderer Zucker oder Zuckersirup, einschließlich Invertzucker, mit einem Gehalt an Fructose, bezogen auf die Trockenmasse, von 50 GHT.
✓Zucker und Melassen, karamellisiertDie Ware ist karamellisierter Zucker oder karamellisierte Melasse. In den vZTA wird sie als dunkelbraune bis schwarze Flüssigkeit beschrieben.
✓andere, also nicht: mit einem Gehalt an Saccharose, bezogen auf die Trockenmasse, von 50 GHT oder mehrDie Ware hat einen Saccharosegehalt, bezogen auf die Trockenmasse, von weniger als 50 GHT. Das zeigt die Untersuchung in der vZTA DEBTI1612/26-1.
✓andere, also nicht: als Pulver, auch agglomeriertDie Ware ist eine flüssige oder zähfließende Flüssigkeit und liegt nicht als Pulver vor.
1702.90.79.00.0Karamellisierter Zucker, nicht als Pulver

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 1702.90.79.00.0?

  • ×Lactose und Lactosesirup1702.11.00.00.0, 1702.19.00.00.0
  • ×Ahornzucker und Ahornsirup1702.20
  • ×Glucose und Glucosesirup, keine Fructose enthaltend oder mit einem Gehalt an Fructose, bezogen auf die Trockenmasse, von weniger als 20 GHT1702.30
  • ×Glucose und Glucosesirup, mit einem Gehalt an Fructose, bezogen auf die Trockenmasse, von 20 GHT oder mehr, jedoch weniger als 50 GHT, ausgenommen Invertzucker1702.40
  • ×chemisch reine Fructose1702.50.00.00.0
  • ×andere Fructose und Fructosesirup, mit einem Gehalt an Fructose, bezogen auf die Trockenmasse, von mehr als 50 GHT, ausgenommen Invertzucker1702.60
  • ×chemisch reine Maltose1702.90.10
  • ×Isoglucose1702.90.30.00.0
  • ×Maltodextrin und Maltodextrinsirup1702.90.50.00.0
  • ×Inulinsirup1702.90.80.00.0
  • ×andere, also nicht: Zucker und Melassen, karamellisiert1702.90.95.00.0
  • ×mit einem Gehalt an Saccharose, bezogen auf die Trockenmasse, von 50 GHT oder mehr1702.90.71.00.0
  • ×als Pulver, auch agglomeriert1702.90.75.00.0

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03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 1702.90.79

ZolltarifnummerWortlaut
1702.90.79.00.0andere

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 1702.90.79 eingereiht

7 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Deutschland3
Österreich2
Frankreich2
vZTAWareGültig bis
DEBTI1612/26-1DeutschlandAnderer Zucker; Karamellzuckersirup. Bei der vorgelegten Ware handelt es sich um eine dunkelbraun bis schwarze …02.08.2029
DEBTI1338/26-1DeutschlandAnderer Zucker; Zuckerkulör Bei der vorgelegten Ware handelt es sich um eine dunkelbraun bis schwarze Flüssigkeit, den …21.06.2029
DEBTI1614/26-1DeutschlandAnderer Zucker; Zuckerkulör Bei der vorgelegten Ware handelt es sich um eine dunkelbraun bis schwarze zähfließende …18.06.2029
ATBTI2025000158-DECÖsterreichZucker, karamellisiert, in Form einer schwarzbraunen, hochviskosen, nicht alkoholhaltigen, nicht kakaohaltigen …25.05.2028
FRBTIFR-BTI-2024-07136FrankreichFlüssige Lebensmittelzubereitung von brauner Farbe, Art von Zuckersirup, auf Basis von raffiniertem Zucker, braunem …04.02.2028
ATBTI2024000259-DECÖsterreichZucker, karamellisiert, in Form einer schwarzen, nicht alkoholhaltigen, nicht kakaohaltigen Flüssigkeit mit …22.07.2027

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
1702.90.9546Anderer Zucker; IMO Nach den vorgelegten Unterlagen handelt es sich bei der Ware um ein Isomaltooligosaccharid (IMO) in Form eines fein granulierten, weißen Pulvers. Die Ware ist als anderer Zucker …
1702.90.509Maltodextrin Bei der Ware handelt es sich nach den Antragsangaben um Maltodextrin, hergestellt aus Tapiokastärke. Die Ware kennzeichnet sich dar als Flüssigkeit. Das Dextroseäquivalent (DE-Wert) …
1702.90.752Zucker; karamellisiert Bei der vorgelegten Ware handelt es sich um ein gelbbraunes Pulver mit Karamellgeschmack und -aroma. Gemäß Herstellerangaben handelt es sich um einen karamellisierten …
1702.90.711Zucker, laut Angabe in Form eines Zuckercouleurs, in einer Einzelhandelsverpackung von 360 g. Die Ware ist zur Verwendung auf Speiseeis und Desserts bestimmt. Das Zuckercouleur wird aus Zucker …

05Waren

Welche Waren fallen unter Zolltarifnummer 1702.90.79.00.0?

Eine Ware mit eigener Einreihungsseite führt auf Zolltarifnummer 1702.90.79.00.0. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

06Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 1702.90.79.00.0

€
1702.90.79.00.0Drittlandszoll19,20 EUR je 100 kg–––
1702.90.79.00.0aus Belarus: Drittlandszoll + Zusatzzoll19,20 EUR je 100 kg + 50 %–––
1702.90.79.00.0aus Russland: Drittlandszoll + Zusatzzoll19,20 EUR je 100 kg + 50 %–––

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (12)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.0880Mercosur9,60 EUR je 100 kg01.05.2026 – 31.12.2026
09.1956Chile0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.4324Albanien0 %seit 01.10.2021
09.4325Bosnien und Herzegowina0 %seit 01.10.2021
09.4326Serbien0 %seit 01.10.2021
09.4327Nordmazedonien0 %seit 01.10.2021
09.6705Ukraine0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.7226Peru0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.7307Zentralamerika0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.7311Panama0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.7533Ecuador0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.8206Vietnam0 %01.01.2026 – 31.12.2026

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen

Statt 19,20 EUR je 100 kg gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 26 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Kanada und Singapur. Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Chile14,40 EUR je 100 kg
Neuseeland9,60 EUR je 100 kg

07Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 1702.90.79.00.0

erhöht den ZollZusatzzoll · alle LänderZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0 %. Gilt seit 20.07.2025.bis 50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · BelarusZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · RusslandZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

08Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 1702.90.79.00.0

Anmerkungen (3)

Wortlaut · Kapitel 17, Zusätzliche Anmerkung 4
4. Für Waren der Unterpositionen 1702.20.10, 1702.60.95 und 1702.90.71 wird der Zuckergehalt (Saccharose, Fructose, Glucose und Maltose, wobei Fructose und Glucose in Saccharoseäquivalent ausgedrückt werden) mittels Hochleistungsflüssigkeitschromatographie („HPLC-Methode“) nach folgender Formel bestimmt: S + 0,95 × (F + G) + M Dabei sind: ‚S‘ der mittels HPLC-Methode bestimmte Saccharosegehalt der Ware, ‚F‘ der mittels HPLC-Methode bestimmte Fructosegehalt der Ware, ‚G‘ der mittels HPLC-Methode bestimmte Glucosegehalt der Ware, ‚M‘ der mittels HPLC-Methode bestimmte Maltosegehalt der Ware. Für Waren der Unterpositionen 1702.60.80, 1702.90.80 und 1702.90.95 wird der Saccharosegehalt, einschließlich des Gehalts an anderen als Saccharose berechneten Zuckern, nach der Refraktometermethode bestimmt (ausgedrückt in Brix-Werten gemäß dem Anhang der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 974/2014 der Kommission (71)). Für Waren der Unterpositionen 1702.60.80 und 1702.90.80 werden die Ergebnisse durch Multiplikation der Brix-Werte mit dem Koeffizienten 0,95 in Saccharoseäquivalent umgerechnet.
Wortlaut · Kapitel 17, Zusätzliche Anmerkung 5
5. Im Sinne der Unterpositionen 1702.30.10, 1702.40.10, 1702.60.10 und 1702.90.30 bezeichnet der Begriff ‚Isoglucose‘ das aus Glucose oder Glucosepolymeren gewonnene Erzeugnis mit einem Gehalt, bezogen auf die Trockenmasse, von 10 GHT oder mehr an Fructose. Für Waren dieser Unterpositionen wird der Saccharosegehalt, einschließlich des Gehalts an anderen als Saccharose berechneten Zuckern, nach der Refraktometermethode bestimmt (ausgedrückt in Brix-Werten gemäß dem Anhang der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 974/2014).
Eine weitere Anmerkung im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 17, Zusätzliche Anmerkung 6
6. Als „Inulinsirup“ gelten: a) im Sinne der Unterposition 1702.60.80 Erzeugnisse, die unmittelbar durch Hydrolyse von Inulin oder Oligomeren der Fructose gewonnen wurden, mit einem Gehalt, bezogen auf die Trockenmasse, von mehr als 50 GHT Fructose in chemisch nicht gebundener Form oder in Form von Saccharose; b) im Sinne der Unterposition 1702.90.80 Erzeugnisse, die unmittelbar durch Hydrolyse von Inulin oder Oligomeren der Fructose gewonnen wurden, mit einem Gehalt, bezogen auf die Trockenmasse, von 10 bis 50 GHT Fructose in chemisch nicht gebundener Form oder in Form von Saccharose. Die Menge an ‚Fructose in chemisch nicht gebundener Form oder in Form von Saccharose‘ wird bezogen auf die Trockenmasse mit der Formel F + 0,5 S/0,95 berechnet, wobei ‚F‘ der Fructosegehalt und ‚S‘ der Saccharosegehalt ist, die mittels Hochleistungsflüssigkeitschromatografie bestimmt wurden.

Einreihungsverordnungen (3)

VerordnungWareDamals
447/200927.05.2009Ein Invertzuckersirup aus Zucker, Wasser und Propylenglykol, der in der Tabakindustrie als Feuchthaltemittel dient, wurde in die Warennummer 1702.90.95 eingereiht.1702.90.95
2694/9521.11.1995Ein Sirup mit Lactulose, Lactose, Galactose, Tagatose und Fructose wurde in die damalige Nummer 1702.90.99 eingereiht; heute gehört er zur Warennummer 1702.90.95.1702.90.99heute 1702.90.95
3513/9203.12.1992Ein farbloser, klarer, süßer Invertzuckersirup mit Glucose und Fructose, gehandelt als konzentrierter rektifizierter Traubenmost, wurde in die damalige Nummer 1702.90.90 eingereiht; heute gehört er zu den Warennummern 1702.90.80 und 1702.90.95.1702.90.90heute 1702.90.80, 1702.90.95

Urteile des EuGH (1)

UrteilKernsatz
C-822/1903.06.2021Das Urteil C-822/19 entscheidet, dass eine wässrige Lösung aus thermisch zersetzter Dextrose, die unter anderem aus wasserlöslichen Aldehyden und Ketonen besteht, nicht in die Warennummer 1702.90.95 gehört.

Alle Anmerkungen zu Kapitel 17 stehen auf der Kapitelseite.

09Verlauf

Verlauf der Warennummer 1702.90.79

Änderung ab 01.01.2027Ab 01.01.2027: 5 Zollkontingente statt 12.
  1. 01.01.19721702.90.79gilt seit Einführung der EU-Datenbank
  2. 01.01.19721702.90.79.00.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank

10Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 1702.90.79.00.0

Welche Zolltarifnummer gilt für Karamellfarbe der Warennummer 1702.90.79?

Für Karamellfarbe gilt die Zolltarifnummer 1702.90.79.00.0. Die Ware hat unter dieser Warennummer eine eigene Einreihungsseite.

Gilt für Waren mit Ursprung Russland ein Zusatzzoll auf 1702.90.79.00.0?

Ja, für Waren mit Ursprung Russland gilt unter der Zolltarifnummer 1702.90.79.00.0 ein Zusatzzoll.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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