01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 1702.90.79.00.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code1702.906-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer1702.90.798-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code1702.90.79.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer1702.90.79.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 1702.90.79.00.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 1702.90.79.00.0?
- ×Lactose und Lactosesirup1702.11.00.00.0, 1702.19.00.00.0
- ×Ahornzucker und Ahornsirup1702.20
- ×Glucose und Glucosesirup, keine Fructose enthaltend oder mit einem Gehalt an Fructose, bezogen auf die Trockenmasse, von weniger als 20 GHT1702.30
- ×Glucose und Glucosesirup, mit einem Gehalt an Fructose, bezogen auf die Trockenmasse, von 20 GHT oder mehr, jedoch weniger als 50 GHT, ausgenommen Invertzucker1702.40
- ×chemisch reine Fructose1702.50.00.00.0
- ×andere Fructose und Fructosesirup, mit einem Gehalt an Fructose, bezogen auf die Trockenmasse, von mehr als 50 GHT, ausgenommen Invertzucker1702.60
- ×chemisch reine Maltose1702.90.10
- ×Isoglucose1702.90.30.00.0
- ×Maltodextrin und Maltodextrinsirup1702.90.50.00.0
- ×Inulinsirup1702.90.80.00.0
- ×andere, also nicht: Zucker und Melassen, karamellisiert1702.90.95.00.0
- ×mit einem Gehalt an Saccharose, bezogen auf die Trockenmasse, von 50 GHT oder mehr1702.90.71.00.0
- ×als Pulver, auch agglomeriert1702.90.75.00.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 1702.90.79.00.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Zolltarifnummer der Warennummer 1702.90.79
| Zolltarifnummer | Wortlaut |
|---|---|
| 1702.90.79.00.0 | andere |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 1702.90.79 eingereiht
7 gültige vZTA nennen diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| DEBTI1612/26-1Deutschland | Anderer Zucker; Karamellzuckersirup. Bei der vorgelegten Ware handelt es sich um eine dunkelbraun bis schwarze … | 02.08.2029 |
| DEBTI1338/26-1Deutschland | Anderer Zucker; Zuckerkulör Bei der vorgelegten Ware handelt es sich um eine dunkelbraun bis schwarze Flüssigkeit, den … | 21.06.2029 |
| DEBTI1614/26-1Deutschland | Anderer Zucker; Zuckerkulör Bei der vorgelegten Ware handelt es sich um eine dunkelbraun bis schwarze zähfließende … | 18.06.2029 |
| ATBTI2025000158-DECÖsterreich | Zucker, karamellisiert, in Form einer schwarzbraunen, hochviskosen, nicht alkoholhaltigen, nicht kakaohaltigen … | 25.05.2028 |
| FRBTIFR-BTI-2024-07136Frankreich | Flüssige Lebensmittelzubereitung von brauner Farbe, Art von Zuckersirup, auf Basis von raffiniertem Zucker, braunem … | 04.02.2028 |
| ATBTI2024000259-DECÖsterreich | Zucker, karamellisiert, in Form einer schwarzen, nicht alkoholhaltigen, nicht kakaohaltigen Flüssigkeit mit … | 22.07.2027 |
vZTA in den Nachbarnummern
| Nummer | vZTA | Beispiel |
|---|---|---|
| 1702.90.95 | 46 | Anderer Zucker; IMO Nach den vorgelegten Unterlagen handelt es sich bei der Ware um ein Isomaltooligosaccharid (IMO) in Form eines fein granulierten, weißen Pulvers. Die Ware ist als anderer Zucker … |
| 1702.90.50 | 9 | Maltodextrin Bei der Ware handelt es sich nach den Antragsangaben um Maltodextrin, hergestellt aus Tapiokastärke. Die Ware kennzeichnet sich dar als Flüssigkeit. Das Dextroseäquivalent (DE-Wert) … |
| 1702.90.75 | 2 | Zucker; karamellisiert Bei der vorgelegten Ware handelt es sich um ein gelbbraunes Pulver mit Karamellgeschmack und -aroma. Gemäß Herstellerangaben handelt es sich um einen karamellisierten … |
| 1702.90.71 | 1 | Zucker, laut Angabe in Form eines Zuckercouleurs, in einer Einzelhandelsverpackung von 360 g. Die Ware ist zur Verwendung auf Speiseeis und Desserts bestimmt. Das Zuckercouleur wird aus Zucker … |
05Waren
Welche Waren fallen unter Zolltarifnummer 1702.90.79.00.0?
Eine Ware mit eigener Einreihungsseite führt auf Zolltarifnummer 1702.90.79.00.0. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
06Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 1702.90.79.00.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Zollkontingente (12)
| Ordnungsnummer | Ursprung | Satz im Kontingent | Zeitraum |
|---|---|---|---|
| 09.0880 | Mercosur | 9,60 EUR je 100 kg | 01.05.2026 – 31.12.2026 |
| 09.1956 | Chile | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
| 09.4324 | Albanien | 0 % | seit 01.10.2021 |
| 09.4325 | Bosnien und Herzegowina | 0 % | seit 01.10.2021 |
| 09.4326 | Serbien | 0 % | seit 01.10.2021 |
| 09.4327 | Nordmazedonien | 0 % | seit 01.10.2021 |
| 09.6705 | Ukraine | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
| 09.7226 | Peru | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
| 09.7307 | Zentralamerika | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
| 09.7311 | Panama | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
| 09.7533 | Ecuador | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
| 09.8206 | Vietnam | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.
Präferenzen
Statt 19,20 EUR je 100 kg gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 26 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Kanada und Singapur. Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:
| Abkommen | Satz |
|---|---|
| Chile | 14,40 EUR je 100 kg |
| Neuseeland | 9,60 EUR je 100 kg |
07Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 1702.90.79.00.0
08Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 1702.90.79.00.0
Anmerkungen (3)
4. Für Waren der Unterpositionen 1702.20.10, 1702.60.95 und 1702.90.71 wird der Zuckergehalt (Saccharose, Fructose, Glucose und Maltose, wobei Fructose und Glucose in Saccharoseäquivalent ausgedrückt werden) mittels Hochleistungsflüssigkeitschromatographie („HPLC-Methode“) nach folgender Formel bestimmt: S + 0,95 × (F + G) + M Dabei sind: ‚S‘ der mittels HPLC-Methode bestimmte Saccharosegehalt der Ware, ‚F‘ der mittels HPLC-Methode bestimmte Fructosegehalt der Ware, ‚G‘ der mittels HPLC-Methode bestimmte Glucosegehalt der Ware, ‚M‘ der mittels HPLC-Methode bestimmte Maltosegehalt der Ware. Für Waren der Unterpositionen 1702.60.80, 1702.90.80 und 1702.90.95 wird der Saccharosegehalt, einschließlich des Gehalts an anderen als Saccharose berechneten Zuckern, nach der Refraktometermethode bestimmt (ausgedrückt in Brix-Werten gemäß dem Anhang der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 974/2014 der Kommission (71)). Für Waren der Unterpositionen 1702.60.80 und 1702.90.80 werden die Ergebnisse durch Multiplikation der Brix-Werte mit dem Koeffizienten 0,95 in Saccharoseäquivalent umgerechnet.
5. Im Sinne der Unterpositionen 1702.30.10, 1702.40.10, 1702.60.10 und 1702.90.30 bezeichnet der Begriff ‚Isoglucose‘ das aus Glucose oder Glucosepolymeren gewonnene Erzeugnis mit einem Gehalt, bezogen auf die Trockenmasse, von 10 GHT oder mehr an Fructose. Für Waren dieser Unterpositionen wird der Saccharosegehalt, einschließlich des Gehalts an anderen als Saccharose berechneten Zuckern, nach der Refraktometermethode bestimmt (ausgedrückt in Brix-Werten gemäß dem Anhang der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 974/2014).
Eine weitere Anmerkung im Wortlaut
6. Als „Inulinsirup“ gelten: a) im Sinne der Unterposition 1702.60.80 Erzeugnisse, die unmittelbar durch Hydrolyse von Inulin oder Oligomeren der Fructose gewonnen wurden, mit einem Gehalt, bezogen auf die Trockenmasse, von mehr als 50 GHT Fructose in chemisch nicht gebundener Form oder in Form von Saccharose; b) im Sinne der Unterposition 1702.90.80 Erzeugnisse, die unmittelbar durch Hydrolyse von Inulin oder Oligomeren der Fructose gewonnen wurden, mit einem Gehalt, bezogen auf die Trockenmasse, von 10 bis 50 GHT Fructose in chemisch nicht gebundener Form oder in Form von Saccharose. Die Menge an ‚Fructose in chemisch nicht gebundener Form oder in Form von Saccharose‘ wird bezogen auf die Trockenmasse mit der Formel F + 0,5 S/0,95 berechnet, wobei ‚F‘ der Fructosegehalt und ‚S‘ der Saccharosegehalt ist, die mittels Hochleistungsflüssigkeitschromatografie bestimmt wurden.
Einreihungsverordnungen (3)
| Verordnung | Ware | Damals |
|---|---|---|
| 447/200927.05.2009 | Ein Invertzuckersirup aus Zucker, Wasser und Propylenglykol, der in der Tabakindustrie als Feuchthaltemittel dient, wurde in die Warennummer 1702.90.95 eingereiht. | 1702.90.95 |
| 2694/9521.11.1995 | Ein Sirup mit Lactulose, Lactose, Galactose, Tagatose und Fructose wurde in die damalige Nummer 1702.90.99 eingereiht; heute gehört er zur Warennummer 1702.90.95. | 1702.90.99heute 1702.90.95 |
| 3513/9203.12.1992 | Ein farbloser, klarer, süßer Invertzuckersirup mit Glucose und Fructose, gehandelt als konzentrierter rektifizierter Traubenmost, wurde in die damalige Nummer 1702.90.90 eingereiht; heute gehört er zu den Warennummern 1702.90.80 und 1702.90.95. | 1702.90.90heute 1702.90.80, 1702.90.95 |
Urteile des EuGH (1)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-822/1903.06.2021 | Das Urteil C-822/19 entscheidet, dass eine wässrige Lösung aus thermisch zersetzter Dextrose, die unter anderem aus wasserlöslichen Aldehyden und Ketonen besteht, nicht in die Warennummer 1702.90.95 gehört. |
Alle Anmerkungen zu Kapitel 17 stehen auf der Kapitelseite.
09Verlauf
Verlauf der Warennummer 1702.90.79
- 01.01.19721702.90.79gilt seit Einführung der EU-Datenbank
- 01.01.19721702.90.79.00.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank
10Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 1702.90.79.00.0
Welche Zolltarifnummer gilt für Karamellfarbe der Warennummer 1702.90.79?
Für Karamellfarbe gilt die Zolltarifnummer 1702.90.79.00.0. Die Ware hat unter dieser Warennummer eine eigene Einreihungsseite.
Gilt für Waren mit Ursprung Russland ein Zusatzzoll auf 1702.90.79.00.0?
Ja, für Waren mit Ursprung Russland gilt unter der Zolltarifnummer 1702.90.79.00.0 ein Zusatzzoll.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile
