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Zolltarifnummer 1902.40.10.00.0 – Couscous, nicht zubereitet

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst Couscous, der nicht zubereitet ist, als Teigware der Position 1902. Alle anderen Ausführungen von Couscous gehören in die Zolltarifnummer 1902.40.90.00.0. Couscouskörner aus Hartweizengrieß, die im etikettierten Schlauchfolienbeutel für den Einzelhandel aufgemacht sind, gehören hierher.

Typische Waren:CouscousGraupenförmiges CouscousCouscouskörner aus Hartweizengrieß

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 1902.40.10.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittWaren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete …
KapitelZubereitungen aus Getreide, Mehl, Stärke oder Milch; Backwaren
PositionTeigwaren, auch gekocht oder gefüllt (mit Fleisch oder anderen Stoffen) oder in anderer Weise zubereitet, z. B. Spaghetti, Makkaroni, Nudeln, Lasagne, Gnocchi, Ravioli, Cannelloni; Couscous, auch zubereitet
1902.11 – 1902.19Teigwaren, weder gekocht oder gefüllt noch in anderer Weise zubereitet
UnterpositionTeigwaren, gefüllt (auch gekocht oder in anderer Weise zubereitet)
Unterpositionandere Teigwaren
UnterpositionCouscous
Zolltarifnummernicht zubereitetDiese Seite
Zolltarifnummeranderer

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code1902.406-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer1902.40.108-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code1902.40.10.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer1902.40.10.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 1902.40.10.00.0?

Kapitel 19 Zubereitungen aus Getreide, Mehl, Stärke oder … › 1902 Teigwaren, auch gekocht oder gefüllt (mit Fleisch …
✓CouscousDie Ware muss Couscous sein, also aus Teig geformte Körner, im Beispiel aus Hartweizengrieß. Erkennbar sind sie an der Körnerform und an der Zutatenangabe auf der Verpackung.
✓nicht zubereitetDie Ware darf nicht zubereitet sein, sie liegt als getrocknete Körner vor. Die Beispiele tragen eine Garzeit oder Zubereitungszeit für den Verbraucher.
1902.40.10.00.0Couscous, nicht zubereitet

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 1902.40.10.00.0?

  • ×Teigwaren, weder gekocht oder gefüllt noch in anderer Weise zubereitet1902.11, 1902.19
  • ×Teigwaren, gefüllt (auch gekocht oder in anderer Weise zubereitet)1902.20
  • ×andere Teigwaren1902.30
  • ×anderer, also nicht: nicht zubereitet1902.40.90.00.0

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03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 1902.40.10

ZolltarifnummerWortlaut
1902.40.10.00.0nicht zubereitet

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 1902.40.10 eingereiht

2 gültige vZTA nennen diese Nummer.

vZTAWareGültig bis
DEBTI19521/26-1DeutschlandGraupenförmiges Couscous. Aus Teig geformte, getrocknete, graupenförmige Couscouskörner aus Hartweizengrieß; für den …21.06.2029
DEBTI50985/25-1DeutschlandCouscous Couscouskörner aus Hartweizengrieß, für den Einzelhandel aufgemacht in einem etikettierten …02.02.2029

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
1902.40.904Couscous mit Gemüse. Etikettierter Standbodenbeutel (Labormuster) mit Angaben zum Erzeugnis (Cous Cous with vegetables, 220 g); darin eine verzehrfertige, krümelige, feuchte Masse aus gegartem …

05Waren

Welche Waren fallen unter Zolltarifnummer 1902.40.10.00.0?

Eine Ware mit eigener Einreihungsseite führt auf Zolltarifnummer 1902.40.10.00.0. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

06Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 1902.40.10.00.0

€
1902.40.10.00.0Drittlandszoll7,7 % + 24,60 EUR je 100 kg–––
1902.40.10.00.0aus Belarus: Drittlandszoll + Zusatzzoll7,7 % + 24,60 EUR je 100 kg + 50 %–––
1902.40.10.00.0aus Russland: Drittlandszoll + Zusatzzoll7,7 % + 24,60 EUR je 100 kg + 50 %–––

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (4)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.0086alle Drittländer11 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.0232Türkei0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.1023Algerien0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.9015USA1,9 % + 6,15 EUR je 100 kgseit 01.07.2026

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen

Statt 7,7 % + 24,60 EUR je 100 kg gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 47 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Singapur, Chile und weitere. Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt für diese Abkommen; bei „0 % + …“ kommt der Agrarteilbetrag oder ein Mengenzoll hinzu:

AbkommenSatz
Armenienneu seit 10.10.20260 % + 24,60 EUR je 100 kg
Mercosurneu seit 01.05.20266,7 % + 21,52 EUR je 100 kg
APS+-Länder0 % + 24,60 EUR je 100 kg
APS-Länder (allgemeine Regelung)4,2 % + 24,60 EUR je 100 kg
EWR (Island, Liechtenstein, Norwegen)0 % + 12,66 EUR je 100 kg
Färöer0 % + 24,60 EUR je 100 kg
Island0 % + 12,66 EUR je 100 kg
Libanon0 % + 24,60 EUR je 100 kg
Norwegen0 % + 12,66 EUR je 100 kg
Syrien0 % + 24,60 EUR je 100 kg
Südafrika0 % + 24,60 EUR je 100 kg
Tunesien0 % + 24,60 EUR je 100 kg
TürkeiZollunion, Waren im freien Verkehr0 % + 24,60 EUR je 100 kg

07Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 1902.40.10.00.0

erhöht den ZollZusatzzoll · alle LänderZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0 %. Gilt seit 20.07.2025.bis 50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · BelarusZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · RusslandZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

08Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 1902.40.10.00.0

Anmerkungen (1)

Wortlaut · Kapitel 19, Anmerkung 1
1. Zu Kapitel 19 gehören nicht: a) Lebensmittelzubereitungen (ausgenommen gefüllte Waren der Position 1902) mit einem Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Insekten, Fischen, Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren von — einzeln oder zusammen — mehr als 20 GHT (Kapitel 16); b) Erzeugnisse aus Mehl oder Stärke (z. B. Kekse), die zur Tierfütterung besonders zubereitet sind (Position 2309); c) Arzneiwaren und andere Waren des Kapitels 30.

Urteile des EuGH (1)

UrteilKernsatz
C-471/1706.09.2018Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 927/2012 der …

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 19 stehen auf der Kapitelseite.

09Verlauf

Verlauf der Warennummer 1902.40.10

Änderung ab 01.01.2027Ab 01.01.2027: 2 Zollkontingente statt 4.
  1. 01.01.19721902.40.10gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „nicht zubereitet“
  2. 01.01.19721902.40.10.00.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „nicht zubereitet“

10Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 1902.40.10.00.0

Welche Zolltarifnummer gilt für Couscous, nicht zubereitet?

Für Couscous, nicht zubereitet, gilt die Zolltarifnummer 1902.40.10.00.0. Dazu gehören Couscouskörner aus Hartweizengrieß im etikettierten Schlauchfolienbeutel für den Einzelhandel.

Gilt für Couscous mit Ursprung Belarus unter 1902.40.10.00.0 ein Zusatzzoll?

Ja, für Couscous mit Ursprung Belarus gilt unter 1902.40.10.00.0 ein Zusatzzoll. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).

Gilt für Couscous mit Ursprung Russland unter 1902.40.10.00.0 ein Zusatzzoll?

Ja, für Couscous mit Ursprung Russland gilt unter 1902.40.10.00.0 ein Zusatzzoll. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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