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Zolltarifnummer 2002.90.19.00.0 – Tomatenzubereitungen bis 1 kg

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst Tomatenzubereitungen, die anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht sind, mit einem Trockenmassegehalt von weniger als 12 GHT, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger. Dieselbe Ware in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kg gehört in die Zolltarifnummer 2002.90.11.00.0. Dazu zählen etwa Shakshouka-Basis, passierte Tomatenkonserven und gebratene zerkleinerte Tomaten.

Typische Waren:Shakshouka-BasisPassierte TomatenkonservenGebratene zerkleinerte Tomaten

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 2002.90.19.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittWaren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete …
KapitelZubereitungen von Gemüse, Früchten, Nüssen oder anderen Pflanzenteilen
PositionTomaten, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht
UnterpositionTomaten, ganz oder in Stücken
Unterpositionandere
mit einem Trockenmassegehalt von weniger als 12 GHT
Zolltarifnummerin unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kg
Zolltarifnummerin unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder wenigerDiese Seite
Zolltarifnummermit einem Trockenmassegehalt von nicht weniger als 12 GHT, jedoch nicht mehr als 20 GHT
Kombinierte Nomenklaturmit einem Trockenmassegehalt von mehr als 34 GHT

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code2002.906-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer2002.90.198-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code2002.90.19.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer2002.90.19.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 2002.90.19.00.0?

Kapitel 20 Zubereitungen von Gemüse, Früchten, Nüssen oder … › 2002 Tomaten, anders als mit Essig oder Essigsäure …
✓andere, also nicht: Tomaten, ganz oder in StückenDie Ware ist eine Tomatenzubereitung, die nicht als ganze Tomaten oder Tomatenstücke vorliegt, sondern zerkleinert oder passiert ist.
✓mit einem Trockenmassegehalt von weniger als 12 GHTDie Ware hat einen Trockenmassegehalt von weniger als 12 GHT, also weniger als 12 Gewichtsprozent. Die vZTA-Beispiele beschreiben dies für passierte Tomaten und für gebratene zerkleinerte Tomaten.
✓in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder wenigerDie Ware ist in einer unmittelbaren Umschließung mit einem Inhalt von höchstens 1 kg verpackt, etwa in einem 200-ml-Karton oder in einer Dose mit 420 Gramm Nettogewicht.
2002.90.19.00.0Tomatenzubereitungen bis 1 kg Inhalt

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 2002.90.19.00.0?

  • ×Tomaten, ganz oder in Stücken2002.10
  • ×mit einem Trockenmassegehalt von nicht weniger als 12 GHT, jedoch nicht mehr als 20 GHT2002.90.20.00.0
  • ×mit einem Trockenmassegehalt von mehr als 20 GHT, jedoch nicht mehr als 34 GHT2002.90.41, 2002.90.49
  • ×mit einem Trockenmassegehalt von mehr als 34 GHT2002.90.80
  • ×in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kg2002.90.11.00.0

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03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 2002.90.19

ZolltarifnummerWortlaut
2002.90.19.00.0in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 2002.90.19 eingereiht

4 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Spanien3
Deutschland1
vZTAWareGültig bis
DEBTI11552/24-1DeutschlandAntragsangaben (als zutreffend unterstellt): shakshouka-basis; aufmachung: im bedruckten verbundkarton für den …09.03.2028
ESBTI2025SOL705SpanienPhysische Beschreibung: Passierte Tomatenkonserve. Der Trockenmassegehalt beträgt weniger als 12 Gewichtsprozent. Sie …29.06.2028
ESBTI2023SOL1412SpanienGebratene zerkleinerte Tomaten mit Olivenöl und einem Trockenmassegehalt von weniger als 12 % in trockenem Zustand. Das …26.12.2026
ESBTI2023SOL1280SpanienZerkleinerte Tomaten mit einem Trockenmassegehalt von weniger als 12 % im trockenen Zustand. Auswahl reifer und …03.12.2026

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
2002.90.803Assortiment in einer Holzkiste für den Einzelhandel verpackt, in Form eines wiederverwendbaren Aperitif-Tabletts, das mehrere Zubereitungen von Lebensmitteln und Gewürzen enthält, bestehend aus: - …
2002.90.492Tiefgekühltes Fertiggericht aus drei Komponenten (Inhalt: 285 g) in einer Kunststoffschale. Zwei Komponenten sind eine rostrote Masse auf Basis von Tomatenerzeugnissen, die dritte ist eine grüne …
2002.90.201Lebensmittelzubereitung auf Tomatenpüreebasis, bestimmt zur Herstellung von Saucen auf Tomatenpüreebasis, mit einem Trockenmassegehalt von 12 % bis 20 %, verpackt in einem 214 kg Fass mit …
2002.90.411Lebensmittelzubereitung auf Basis von Tomatenpüree, bestimmt zur Herstellung von Soßen auf Basis von Tomatenpüree, mit einem Gewichtsanteil an Trockenmasse von mindestens 20 % und höchstens 34 %, für …

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 2002.90.19.00.0

€
2002.90.19.00.0Drittlandszoll14,4 %1.440 €801 €2.241 €
2002.90.19.00.0aus Belarus: Drittlandszoll + Zusatzzoll64,4 %6.440 €1.151 €7.591 €
2002.90.19.00.0aus Russland: Drittlandszoll + Zusatzzoll64,4 %6.440 €1.151 €7.591 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (3)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.0221Türkei0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.1187Libanon0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.6714Ukraine0 %01.01.2026 – 31.12.2026

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen

Statt 14,4 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 45 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Singapur, Chile, Israel und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.202612,6 %

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 2002.90.19.00.0

erhöht den ZollZusatzzoll · alle LänderZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0 %. Gilt seit 20.07.2025.bis 50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · BelarusZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · RusslandZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 2002.90.19.00.0

Anmerkungen (1)

Wortlaut · Kapitel 20, Anmerkung 4
4. Zu Position 2002 gehört auch Tomatensaft mit einem Trockenmassegehalt von 7 GHT oder mehr.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
2002.90.11 bis 2002.90.99andere: Hierher gehört z. B. Tomatenmark, auch in Form von Broten, Tomatenkonzentrat und Tomatensaft mit einem Trockenmassegehalt von 7 GHT oder mehr. Hierher gehört auch Tomatenpulver, das durch Trocknen von Tomatensaft hergestellt wird. Dagegen gehört Tomatenpulver, das durch Mahlen von Flocken — hergestellt durch Trocknen von in Scheiben geschnittenen Tomaten — gewonnen wird, zu Unterposition 0712.90.30.

Einreihungsverordnungen (1)

VerordnungWareNummer
1694/200124.08.2001Eine Zubereitung aus Tomatenfruchtpulpe und Tomatensaft mit 7 GHT Trockenmasse, in luftdicht verschlossenen Dosen mit 2 500 g Inhalt, wurde in die Warennummer 2002.90.11 eingereiht.2002.90.11

Alle Anmerkungen zu Kapitel 20 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 2002.90.19

Änderung ab 01.01.2027Ab 01.01.2027: 0 Zollkontingente statt 3.
  1. 01.01.19942002.90.19neu eingeführt · „in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger“ · aus 2002.90.10, 2002.90.30, 2002.90.90
  2. 01.01.19942002.90.19.00.0neu eingeführt · „in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger“ · aus 2002.90.10, 2002.90.30, 2002.90.90

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 2002.90.19.00.0

Gilt für Tomatenzubereitungen aus Belarus unter 2002.90.19.00.0 ein Zusatzzoll?

Ja, für Waren mit Ursprung Belarus gilt für 2002.90.19.00.0 ein Zusatzzoll. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).

Gilt für Tomatenzubereitungen aus Russland unter 2002.90.19.00.0 ein Zusatzzoll?

Ja, für Waren mit Ursprung Russland gilt für 2002.90.19.00.0 ein Zusatzzoll. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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